Ein NetzDG für Frankreich

Nach Deutschland kündigt nun Frankreich an, Social-Media-Firmen zum Vorgehen gegen Hassrede auf ihren Plattformen verpflichten zu wollen. Die Regierung in Frankreich will auch auf eine europaweite Regelung drängen.

Der französische Regierungschef Édouard Philippe CC-BY 2.0 Theirry Ehrmann

Der französische Regierungschef Édouard Philippe kündigt schärfere Gesetze an, um die Betreiber von sozialen Medien für illegale Inhalte zur Verantwortung zu ziehen. Parallel zur nun angekündigten nationalen Gesetzgebung soll auch eine europäische Regelung gegen Hassrede im Netz vorangetrieben werden.

Die Debatte ist nicht neu für Frankreich. Bereits 2015 mahnte der damalige Präsident Hollande die Verantwortung von Plattformen wie Facebook und Google zur Einhaltung der Gesetze gegen Hetzrede an. Nun konkretisierte Premierminister Philippe die Pläne. Plattformbetreiber sollen zur Löschung von illegalen Inhalten verpflichtet werden. Dazu gehören Beleidigung, Verleumdung, der Aufruf zu Gewalt und Holocaustleugnung. Vorgesehen sind Strafgelder und die Einrichtung einer staatlichen Meldestelle für Hassrede im Netz.

Parallel zur staatlichen Zensur

Das Gesetzesvorhaben ist Teil eines 3-Jahre-Plans mit dem Ziel, gegen Hassdelikte vorzugehen und die Betroffenen besser zu unterstützen. Hintergrund ist der starke Anstieg von Fällen von anti-muslimischem Rassismus und Antisemitismus seit 2015. Auf die Anzeigen der Betroffenen allein zählt die französische Regierung im Kampf gegen Hassrede nicht: Sie ist weltweiter Spitzenreiter in Sachen Sperrung von Inhalten im Internet. Kein anderer Staat hat 2016 so viele Löschanfragen auf Facebook gestellt wie Frankreich.

Das deutsche NetzDG ist seit Oktober 2017 wirksam. Zwar gibt es bisher keinen Strafkatalog für das Gesetz, was es mit Blick auf die Verhängung von Bußgelder gegen die Internetkonzerne zahnlos macht. Dennoch führte das Gesetz zu massiven Vorwürfen der ungerechtfertigten Löschung auch legitimer Inhalte, denn das NetzDG beinhaltet auch bei fälschlicher Löschung keinen Anspruch auf Widerherstellung von Inhalten.

Kritik gab es auch am Charakter des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als deutschen Alleingang. Mit Unterstützung aus Frankreich könnte es nun den Anstoß zu einem europäischen NetzDG geben, allerdings setzt die EU-Kommission bisher vor allem auf Selbstregulierung der Konzerne. Auch fehlt es den Fürsprechern europaweiter Regeln selbst noch an einem einheitlichen Hashtag: Zurzeit wird auf Deutsch unter #KeinHass, auf Englisch unter #StopHate und nun von der französischen Regierung unter #TousUnisContreLaHaine getwittert.

 

 

 

2 Ergänzungen

  1. Es ist nur für diejenigen eine Zensur, die ihre menschenverachtenden Äußerungen nicht frei posten können. Es sollten dieselben Regeln gelten, wie in der Öffentlichkeit. Da darf man ja auch nicht den Holocaust leugnen, oder Leuten Scheissausländer zurufen.

  2. Ich bin mir sehr sicher, daß sich die Gesetzgeber mal etwas dabei dachten, als sie zwischen Offizial- und Antragsdelikten unterschieden.

    Hier wird das aufgeweicht, da nicht mehr nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden soll.

    Am Ende sehe ich das ohnehin nur als Aktionismus und Gefrickel an den Symptomen, wobei die negativen Auswirkungen ganz schnell den vermeintlichen Nutzen überragen dürften.

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