Mit dem neuen Jahr ist ein Gesetz der noch amtierenden Regierung in Kraft getreten, das heute nicht weniger umstritten ist als zum Zeitpunkt des Beschlusses: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Seit dem ersten Entwurf aus dem Justizministerium bis zum Beschluss im Sommer ist das NetzDG nicht nur von den Betroffenen, also den kommerziellen sozialen Netzwerken, als Fehlleistung kritisiert worden, sondern auch von ausgesprochen vielen Institutionen, NGOs, Verbänden sowie dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (pdf). Ziel des Gesetzes ist die Durchsetzung eines Kommunikationsverhaltens mit weniger Hass und verbaler Gewalt.
Mit dem Jahresbeginn ist die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist beendet. Das bedeutet, dass die großen Werbeplattformen den Nutzern Klick-Portale anzubieten haben, um dort als rechtswidrig wahrgenommene Inhalte melden zu können. Vielleicht wird das Melden in Zukunft auch noch in den Apps auf Mobiltelefonen möglich sein. Die ersten dieser Meldungen nach Inkrafttreten des NetzDG kommen in diesen Tagen bei den Nutzern an, das entfacht die Diskussion um die Sinnhaftigkeit des Gesetzes aufs Neue.
Für die Rechtsredaktion der ARD fasst Bernd Wolf heute die beiden wesentlichen Kritikpunkte so zusammen:
Die einen sprechen von Zensur, weil Facebook und Co. aus Angst vor Bußgeldern zu viel löschen könnten. Die anderen beklagen, dass die Online-Portale bei den Prüfungen hoheitliche Aufgaben übernähmen, die Sache des Staates seien.
Rechtlich betrachtet geht es dabei vor allem um die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit und die Frage, ob das NetzDG mit diesem Grundrecht vereinbar ist.
Von Zensur reden in diesen Tagen vor allem die Rechten. Denn zusätzlich trägt ein aktueller Fall um die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, der mittlerweile sogar international berichtet wird, zur Ausweitung der Diskussion um das NetzDG bei. Ihr Twitter-Account war nach einem rassistischen Ausfall für zwölf Stunden suspendiert worden. Ob die vorübergehende Suspendierung nach dem Jahreswechsel allerdings einen direkten Zusammenhang zum Gesetz hat, ist gar nicht klar. Der Konzern verweist nämlich auf seine eigenen Nutzungsregeln, die Hassnachrichten ohnehin nicht dulden. Diese Regeln gelten seit vielen Jahren, nicht erst seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes.
Zudem hagelte es heute massenhaft Strafanzeigen gegen von Storch, so dass der mittlerweile nicht mehr zugängliche Tweet ohnehin ein rechtliches Nachspiel haben dürfte. Auch das ist ganz unabhängig vom NetzDG. Trotzdem macht es die Diskussion nicht einfacher, wenn man die Meinungsfreiheit zu verteidigen sucht, aber vor allem Fälle von Volksverhetzung unter AfD-Leuten diskutieren muss.
Eine Welle von Meldungen

Die Bundesregierung und insbesondere der Justizminister Heiko Maas (SPD) rechtfertigten das fragwürdige Gesetz damit, dass auch das Löschen und die Zugangssperrungen seitens der Plattformen nach deutschem Recht zu erfolgen hätte. Wer das jedoch kompetent umsetzt, ist für die Nutzer schwer nachvollziehbar. Denn welche Prüfer mit welcher Qualifikation die zu sperrenden Inhalte bewerten, liegt in der Hand der kommerziellen Anbieter wie Facebook, Twitter oder Youtube.
Klar ist nur, dass nicht Richter oder andere ausgebildete Juristen als erfahrene und speziell geschulte Prüfer, sondern eben Laien entscheiden, was rechtskonform ist und was nicht. Aber vielleicht überraschen uns die finanzstarken Konzerne ja noch mit einer Einstellungswelle von Juristen. Twitter stünde dann allerdings mangels großer monetärer Ressourcen dumm da.
Was wohl auch deutlich wird in diesen ersten Tagen des Gesetzes ist die Tatsache, dass es eine ganze Welle von Meldungen gibt. Diesen Schwall müssen Twitter und Co. jetzt in knapper Zeit abarbeiten, was die Qualität der Prüfung nicht eben verbessern dürfte.
Wer immer jetzt die Entscheidungen ganz praktisch fällt und wie dieses Glücksspiel der Meinungsfreiheit für die Betroffenen ausgeht: Die neuen Regeln besagen, dass Meldungen ab sofort unverzüglich zur Kenntnis genommen werden müssen. Wird der betroffene Inhalt dann als „offensichtlich rechtswidrig“ bewertet, muss er nach 24 Stunden entfernt oder gesperrt sein.
Es bleibt wohl dabei
Dass das umstrittene Gesetz überarbeitet wird, ist nach Ende der Jamaika-Verhandlungen wohl nicht mehr zu erwarten. Denn wenn die neue Regierung eine schwarz-schwarz-rote ist, sitzen ja genau die Parteien wieder am Tisch, die das NetzDG beschlossen hatten.
Das Gesetz ist übrigens ein deutscher Alleingang und kann auch umgangen werden.
