Überlagert von der Entscheidung für die „Ehe für alle“ hat der Bundestag heute das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mit den Stimmen der großen Koalition, gegen die Stimmen der Linksfraktion und eines Unionsabgeordneten beschlossen. Die Grünen enthielten sich. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zum Ende hoch umstritten, weil es nach Meinung der Kritiker eine Gefahr für die Meinungsfreiheit darstelle und europarechtswidrig sei. Plattformbetreiber müssen nach dem Gesetz „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil dies die Gefahr berge, dass im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen.
Zu Anfang der Debatte nannte Justizminister Heiko Maas (SPD) das Gesetz eine Grundsatzentscheidung für das digitale Zeitalter, „damit das Internet nicht länger ein rechtsfreier Raum“ bleibe, deswegen „müssen wir Recht und Gesetz endlich auch im Netz durchsetzen!“ Es beende das digitale Faustrecht und sichere die Meinungsfreiheit. Die Erfahrung habe gezeigt: „Ohne politischen Druck werden die großen Plattform-Betreiber ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, und deshalb ist dieses Gesetz zwingend notwendig.“ Er sagte kein Wort zum Thema bessere Strafverfolgung gegen Hasskriminalität.
Handwerklich nicht gut gemacht
Petra Sitte (Linke) ging auf die handwerklichen Fehler ein, die erst in letzter Minute geändert worden seien und kritisierte die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung: „Noch immer verpflichten Sie soziale Netzwerke innerhalb von 24 Stunden offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen“.
Nadine Schön (CDU/CSU) nannte das Gesetz „nicht der Weisheit letzter Schluss“ und kritisierte, dass es handwerklich nicht so gut gemacht gewesen sei. Deshalb habe man an entscheidenden Stellen nachgebessert.
Renate Künast (Grüne) warnte davor, dass Deutschland mit dem Gesetz weltweit ein Muster vorgebe. Deutschland habe Vorbildfunktion, gerade bei der Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsverletzungen, es würden auch nicht-demokratische Staaten zuschauen. Ihr selbst hätte ein Zustellungsbeauftragter, also eine Kontaktstelle, in dieser Lesgislaturperiode gereicht.
Mit dem NetzDG „den Schiri schützen“
Lars Klingbeil (SPD) nutzte seine Redezeit wortreich, um recht wenig zu sagen. Nach einer schwierigen Diskussion sei er außerordentlich dankbar, dass ein „sehr gutes Gesetz“ herausgekommen sei. Und man habe das Problem des Overblockings entschärft.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) lobte das Gesetz als eines, dass den Primat der Politik in den Vordergrund stelle. Man dürfe solche Themen nicht Konzernen überlassen, die die Holocaustlüge für nicht so schlimm hielten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sorge dafür, dass der „Schiri nach dem Spiel nicht schutzlos“ bleibe. Sie erwähnte auch noch „Anstandsregeln“ für „Mobber“. Den Abschluss der kurzen Debatte machte Alexander Hoffmann (CDU/CSU), er sagte: „Der Blick ins Internet, er offenbart Handlungsbedarf.“
Für ein Gesetz von solcher Tragweite war die Debatte doch recht müde und schlecht besucht.
