Bei einer Cybersicherheitskonferenz im nordfranzösischen Lille hat Frankreichs Innenminister Bruno Le Roux dargelegt, wie viele Webseiten im Jahr 2016 blockiert wurden. Wegen kinderpornografischer und terroristischer Inhalte habe die Regierung den Zugriff auf 834 Webseiten unterbunden und 1.929 aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen nehmen lassen, berichtet AP.
Dies ist ein starker Anstieg gegenüber den Vorjahren. Für den Zeitraum von März 2015 bis Februar 2016 hatte die französische Datenschutzbehörde CNIL 312 zensierte Webseiten und 855 staatlich beauftragte Suchmaschinenaustragungen gezählt.
Frankreich löscht auch massiv in sozialen Netzwerken
Die Ergebnisse lassen sich auch an Löschanfragen bei sozialen Netzwerken messen, wie wir zuletzt berichteten. Bei Löschanfragen an die Betreiber von sozialen Netzwerken durch die Regierung findet sich eine deutliche Zunahme.
Während Facebook in der ersten Hälfte 2015 nur 295 Beiträge auf Anfrage Frankreichs sperrte, schnellte diese Zahl in der zweiten Hälfte auf 37.695 hoch. Das Land war damit in diesem Zeitraum weltweit Spitzenreiter mit mehr als doppelt so vielen gelöschten Beiträgen als das zweitplatzierte Indien. Im ersten Halbjahr 2016 ging der Wert zwar auf 2.213 gesperrte Beiträge zurück, liegt aber immer noch fast zehnmal über dem des Vorjahreszeitraums.
Ähnlich verhielt es sich bei Twitter. Frankreich stellte in der ersten Hälfte 2015 nur 32 Löschanfragen, wobei in sieben Prozent der Fälle Inhalte zurückgehalten wurden. In der zweiten Hälfte waren es schon 154, mit 19 Prozent anschließend blockierter Inhalte, um in der ersten Jahreshälfte bei 466 beanstandeten Inhalten anzukommen. Davon hat Twitter elf Prozent blockiert. Damit steht Frankreich in den Top 3 weltweit bei den staatlichen Löschanfragen.
Die Zahlen sind alarmierend, denn sie zeigen die negativen und nicht direkt sichtbaren Auswirkungen des mittlerweile bis Sommer 2017 verlängerten Ausnahmezustandes im Land und den damit einhergehenden Eingriffen in elementare Grundrechte. Neben Netzsperren zählen dazu auch Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und Versammlungsverbote.
