NetzDG: jugendschutz.net wehrt sich gegen Kritik

Laut jugendschutz.net habe man keine empirische Studie durchführen wollen. – CC0 Mari Helin-Tuominen

Die umstrittene Monitoring-Studie von jugendschutz.net, die das Netzwerkdurchsetzungsgesetz der Bundesregierung mit wissenschaftlichen Fakten unterfüttern sollte, sei nicht mit dem Ziel durchgeführt worden, eine „empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“.

In einer Stellungnahme wehrt sich das Bund-Länder-Kompetenzzentrum gegen die scharfe Kritik des Medienrechtsprofessors Marc Liesching, der die Erkenntnisgrundlagen der Studie in Frage stellte, da sie von Rechtslaien vorgenommen worden sei. Das berichtet Heise Online, dem die Stellungnahme von jugendschutz.net vorliegt:

Den Monitoring-Bericht der Organisation zog die Bundesregierung in der schriftlichen Begründung zum NetzDG-Gesetzesentwurf als zentrales Argument und einzigen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit der neuen Regelung heran. Bundesjustizminister Heiko Maas zitierte außerdem wiederholt die von jugendschutz.net ermittelten Löschquoten, um in der Öffentlichkeit für seinen umstrittenen Netz-DG-Entwurf zu werben.

[…]

In seiner Stellungnahme stellt jugendschutz.net selbst die Verwendung ihres Berichts in der Gesetzesbegründung in Frage: Man habe „das Monitoring nicht mit dem Ziel durchgeführt, eine empirische Grundlage für gesetzliche Regelungen zu schaffen, sondern um Defizite und Potenziale zur Verbesserung der Beschwerdesysteme zu ermitteln“. Das Ziel des Gesetzentwurfs, große Plattformen zur Bereitstellung gut funktionierender Beschwerdesysteme anzuhalten, sei aber zu begrüßen.

Das Monitoring sei „im Rahmen eines von BMFSFJ und BMJV beauftragten Projektes, das ein breiteres Ziel verfolgt und weder auf die Löschung von Inhalten noch auf strafbare Hassbotschaften beschränkt ist“, erfolgt. jugendschutz.net betonte, dass „die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit der maßgeblichen Tatbestände zu seinen Kernaufgaben gehört. Die Beurteilungen seien „von erfahrenen und speziell geschulten Fachkräften“ vorgenommen worden. Diese hatten „in Zweifelsfällen die Möglichkeit, einen Volljuristen zur Beurteilung hinzuzuziehen“.

1 Ergänzungen

  1. Nein, so einfach kann man sich das nicht machen, mein lieber jugendschutz.net! Erst sich mit der Durchführung des Monitoring vor den Karren spannen lassen, und dann noch womöglich Geld dafür zu kassieren, und dann sich nachher beschweren wenn etwas schief läuft, dass einem im schlechten Lichte erscheinen lässt!!!
    So geht das nicht, jugendschutz.net.
    Hättest Du mal lieber dein Maul gehalten, dann wäre es gar nicht zu der Kritik und dem sicher noch folgenden Shitstorm gekommen. Dir gebührt alles schlechte der Welt dafür! Stereisand Effect lässt grüßen.

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