Diese Woche: Minister der EU-Mitgliedstaaten beraten über Vorratsdatenspeicherung

Der Rat der EU will nicht von der Vorratsdatenspeicherung ablassen. Noch diese Woche werden die Innen- und Justizminister der EU beraten, wie die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes eingehalten werden können. Wir veröffentlichen hier den aktuellen Diskussionsstand.

Mehrfach abgeschafft, mehrfach auferstanden: die Vorratsdatenspeicherung. – Alle Rechte vorbehalten Daniel Jensen

Vor Kurzem gelangte eine Übersicht der Rates der EU über die Umsetzung von Vorratsdatenspeicherung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an die Öffentlichkeit. Wir veröffentlichen zusätzlich ein Dokument der Ratspräsidentschaft über die aktuellen Überlegungen, wie Vorratsdaten so gespeichert werden können, dass die Sammlung kompatibel mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wäre. Das Papier beinhaltet bereits relativ konkrete Vorschläge, wie eine solche Gesetzgebung aussehen könnte. Am 7. und 8. Dezember trifft sich der Ministerrat für Justiz und Inneres, um über den Stand der Dinge zu reden.

Die Präsidentschaft führt drei Hauptpunkte auf: Zum einen will sie sicherstellen, dass Kommunikationsdaten für Strafverfolger verfügbar sind. Die kommende ePrivacy-Verordnung soll das nicht verhindern können. Um den Vorgaben des EuGH gerecht zu werden, müssten jedoch der Umfang der Datensammlung sowie der Zugriff auf selbige eingeschränkt werden. Es soll eine strenge Abwägung erfolgen, ob die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig wäre.

Urteil des Gerichts als Leitplanke

Die Präsidentschaft stützt sich dabei auf einen Vorschlag der europäischen Polizeiagentur Europol und dem dort angegliederten Terrorismusbekämpfungszentrum, den zuletzt auch die Bundesregierung prüfte. Er besteht im Wesentlichen darin, die gespeicherten Kategorien zu reduzieren.

Da das Gericht eindeutig feststellte, eine unterschiedslose Speicherung sei nicht mit europäischem Recht vereinbar, müssen die zu sammelnden Daten in Zusammenhang mit der Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten stehen. Dazu könnten Provider beispielsweise Daten mit einem begrenzten zeitlichen oder örtlichen Umfang aufheben oder gezielt solche eines bestimmten Personenkreises, der mutmaßlich mit einer Straftat in Zusammenhang steht. Oder aber, so die Präsidentschaft, Daten über Menschen, die Hinweise zur Kriminalitätsbekämpfung liefern könnten.

Um das anzugehen, könnte Europol zusammen mit „Experten aus den Mitgliedstaaten“ eine sogenannte Matrix erstellen. Diese Matrix soll aus Datenkategorien bestehen, die aus technischer Sicht gespeichert werden können. Dazu kommen Unterkategorien dieser Daten. Am Ende sollen so die „speicherbaren“ Daten für eine Ermittlung herauskommen, unterschiedliche Datenkategorien sollen je nach Sensiblität und Notwendigkeit unterschiedlich lange aufgehoben werden dürfen. Nicht relevante Daten würden so ausgeschlossen. Bei den technisch speicherbaren Daten erwähnt das EU-Papier nicht nur Kommunikationsmetadaten, auch Inhaltsdaten und Bestandsdaten sind aufgelistet.

Ein klarer Wille ist vorhanden

Zum Thema Datenzugriff und Datensicherheit fasst die Ratspräsidentschaft Folgendes zusammen: Bevor Ermittlungsbehörden an die Daten herankommen, soll ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde diesen Zugriff erlauben müssen. Um die Daten sicher zu speichern, könne man über eine Verpflichtung zur Aufbewahrung innerhalb der EU nachdenken. Auch Verfahren wie Pseudonymisierung und Verschlüsselungsmethoden, die eine Suche in verschlüsselten Daten ermöglichten, könnten in Erwägung gezogen werden.

Die Ausführungen zeigen deutlich, dass der Wille vorhanden ist, EU-weit wieder ein Instrument zur Kommunikationsdatenspeicherung zu haben. Verschiedene EU-Gremien diskutieren seit Monaten über Wege, diese in Einklang mit den EuGH-Urteilen umzusetzen. Ob eine solche Speicherung überhaupt notwendig und wirksam ist, um Verbrechen zu bekämpfen oder aufzuklären, diskutieren die politischen Entscheider jedoch kaum.

Wie wird sich die Bundesregierung verhalten?

Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz sagt gegenüber netzpolitik.org, es sei „längst bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen Deut mehr an Sicherheit bringt, dafür aber schwerste Bedenken bezüglich der Grundrechtskonformität bestehen.“ Gleichzeitig verweist er noch einmal auf die gescheiterten Jamaika-Verhandlungen:

In Deutschland waren wir während der Jamaika-Sondierungen schon ein gutes Stück weiter. Hier hatte man sich auf eine überfällige Abkehr vom Prinzip der Anlasslosigkeit und eine zielgerichtete Abkehr realer Gefahren verständigt.

Er fordert die Bundesregierung daher auf, „sich entsprechend beim Rat am 7. und 8. Dezember für ein endgültiges Ende der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen – auch um die nächste Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden.“

Da der SPD-Parteichef Martin Schulz am gestrigen Montag ankündigte, die Sozialdemokraten wären bereit, mit der Union über eine weitere Große Koalition zu reden, ist bei der Vorratsdatenspeicherung wieder alles offen: Keine der beiden großen Parteien hatte sich in ihren Wahlprogrammen zu dieser Frage geäußert. Nur die bayerische Schwesterpartei CSU hat einen klaren Wunsch formuliert: Sie will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten.

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11 Ergänzungen

  1. > „Keine der beiden großen Parteien hatte sich in ihren Wahlprogrammen zu dieser Frage geäußert. Nur die bayerische Schwesterpartei CSU hat einen klaren Wunsch formuliert: Sie will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten.“
    „[…] wieder alles offen“ sieht leider anders aus fürchte ich. Einer dafür, keiner dagegen, klare Angelegenheit. :-(

  2. Als desillusionierter Europäer wünscht man sich angesichts solcher Bestrebungen nichts sehnlicher als die Auflösung der EU. Sorry, liebe EU-Parlamentsabgeordnete, ich weiß, dass ihr mit dem Rat gelegentlich auch auf Kriegsfuß steht, aber ihr seid einfach zu schwach. Ihr habt lange genug Zeit gehabt, die EU zu demokratisieren. Euer Verein ist gescheitert. Ihr seid überflüssig. Wer Bürgerrechte abschaffen will, gehört selbst abgeschafft. Ende.

    1. Und wo ist es deiner Meinung nach besser? Stell dir vor es gäbe keinen Europäischen Gerichtshof? Deine EU, kein Europäischer Gerichtshof. Wer hätte dann wohl die hohen Hürden, die eine anlasslose VDS nahezu unmöglich machen oder zumindest sehr einschränken, aufgestellt? Niemand!

      Es ist sicher nicht alles perfekt in der EU. Aber trotzdem wüsste ich nicht, wo es besser wäre. USA? China? Putinien ähm Russland?

    2. Es ist naiv zu denken, dass so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung durch die EU entsteht. Die gleichen Leute, wie die, die im EU Parlament sitzen, sitzen auch im Parlament der Bundesrepublik. Da könnte man eher die Auflösung der Bundesrepublik fordern.

  3. „Ob eine solche Speicherung überhaupt notwendig und wirksam ist, um Verbrechen zu bekämpfen oder aufzuklären, diskutieren die politischen Entscheider jedoch kaum.“

    Wieso auch? Die Entscheider müssen sich ihre eigenen Lügen ja nicht glauben. ¯\_(ツ)_/¯

  4. ich kanns nicht glauben die wollen die urteile des eugh einfach verbiegen. er hat sich klar gegen eine anlasslose vds ausgesprochen. die nette versuche die vorratsdatenspeicherung irgend wie zu begrenzen glaub ich nicht, sie wäre ja noch wirkungsloser als sie auch sonst wäre. positiv habe ich bei wikipedia zum thema vorratsdatenspeichrung nachgelesen, dass jemand beim landgericht berlin unionsrechtliche staatshaftungsklage gegen deutschland eingereicht hat. wenn damit die vorlage an den eugh bezüglich der deutschen vds erreicht werden würde, diese dann für rechtswidrig erklärt werden würde, haben hoffentlich viele eu-justizminister die schauze voll

  5. Die bringen das Thema der Vorratsdatenspeicherung immer wieder und wieder… m.E. hören sie erst auf, wenn es wirklich durch ist. Zur Not braucht es noch 2-3 heftige Terrorangriffe o.ä., um diese Speicherung gesellschaftlich anerkannter zu machen. So weit meine Befürchtungen. Vielleicht machen es die deutschen Abgeordneten wie mit der Fluggastdatenspeicherung: nicht diskutieren, einfach durchwinken.

  6. Je unfähiger eine Regierung im allgemeinen wie im speziellen darin ist, ein möglichst stressarmes funktionierendes bürgerliches Miteinander zu ermöglichen, je weniger vom großen Kuchen abbekommen, desto mehr muss sie die Bürger überwachen und kontrollieren
    Oder?

  7. Wer Internetkriminalität verfolgen will (16,4 Milliarden Euro Schaden lt. handelsblatt.com) muss Zugriff auf Bestands- und Nutzerdaten haben.
    Ich habe den Eindruck, dass der Datenschutz immer dann herhalten muss, wenn behördlicher Zugriff droht.
    Jeder, der WhatsApp, Google oder Windows10 nutzt, pfeift auf den Schutz seiner Daten. Versicherungen, Banken, Autohäuser oder die IHK speichern Daten über Jahrzehnte obwohl keine Geschäftsbeziehungen mehr bestehen.
    Und dann meint der limitierte digitale Einsiedler der Staat spioniert seine Bürger aus?

    Jede Gesellschaft hat die Kriminalität die sie verdient.

    1. Bevor der Zugriff auf Vorratsdaten ein Muss ist, muss erwiesen werden, dass dieser auch seine Wirksamkeit beweisen, was, wie im Artikel beschrieben, fragwürdig ist.
      Wenn ein behördlicher Eingriff in die Privatsphäre droht, ist das in der Tat eine Frage des Datenschutzes.
      Der Mangel an Gesetzen, die die Privatsphäre vor wirtschaftlichen Interessen schützen, ist kein Argument, um nun auch die Privatsphäre von staatlicher Seite anzugreifen.

    2. @Ole, du musst das mal anders sehen, die 16 Mille sind auch Einkommen und Umsatz für diverse Leute, das ist ein Wirtschaftsfaktor den die Politik zu bedienen und nicht zu bekämpfen hat, nicht?
      Was passiert, wenn die Weltgrößten Drogenhändler beschließen, den Drogenhahn vollständig zu zu drehen, hat man an Afghanistan gesehen!
      Die Nato marschierte ein, damit der Schlafmohn wieder angebaut werden durfte, was die Taliban Ende 2000 verboten hatten!
      Hier auf NP.org gelesen https://netzpolitik.org/2016/hybride-bedrohungen-eu-fordert-zivil-militaerische-aufruestung-und-massnahmen-zur-internetkontrolle/#comment-2049125
      Fand ich schon Nett, sehr Nett!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.