Vor Kurzem gelangte eine Übersicht der Rates der EU über die Umsetzung von Vorratsdatenspeicherung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten an die Öffentlichkeit. Wir veröffentlichen zusätzlich ein Dokument der Ratspräsidentschaft über die aktuellen Überlegungen, wie Vorratsdaten so gespeichert werden können, dass die Sammlung kompatibel mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wäre. Das Papier beinhaltet bereits relativ konkrete Vorschläge, wie eine solche Gesetzgebung aussehen könnte. Am 7. und 8. Dezember trifft sich der Ministerrat für Justiz und Inneres, um über den Stand der Dinge zu reden.
Die Präsidentschaft führt drei Hauptpunkte auf: Zum einen will sie sicherstellen, dass Kommunikationsdaten für Strafverfolger verfügbar sind. Die kommende ePrivacy-Verordnung soll das nicht verhindern können. Um den Vorgaben des EuGH gerecht zu werden, müssten jedoch der Umfang der Datensammlung sowie der Zugriff auf selbige eingeschränkt werden. Es soll eine strenge Abwägung erfolgen, ob die Maßnahme notwendig und verhältnismäßig wäre.
Urteil des Gerichts als Leitplanke
Die Präsidentschaft stützt sich dabei auf einen Vorschlag der europäischen Polizeiagentur Europol und dem dort angegliederten Terrorismusbekämpfungszentrum, den zuletzt auch die Bundesregierung prüfte. Er besteht im Wesentlichen darin, die gespeicherten Kategorien zu reduzieren.
Da das Gericht eindeutig feststellte, eine unterschiedslose Speicherung sei nicht mit europäischem Recht vereinbar, müssen die zu sammelnden Daten in Zusammenhang mit der Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten stehen. Dazu könnten Provider beispielsweise Daten mit einem begrenzten zeitlichen oder örtlichen Umfang aufheben oder gezielt solche eines bestimmten Personenkreises, der mutmaßlich mit einer Straftat in Zusammenhang steht. Oder aber, so die Präsidentschaft, Daten über Menschen, die Hinweise zur Kriminalitätsbekämpfung liefern könnten.
Um das anzugehen, könnte Europol zusammen mit „Experten aus den Mitgliedstaaten“ eine sogenannte Matrix erstellen. Diese Matrix soll aus Datenkategorien bestehen, die aus technischer Sicht gespeichert werden können. Dazu kommen Unterkategorien dieser Daten. Am Ende sollen so die „speicherbaren“ Daten für eine Ermittlung herauskommen, unterschiedliche Datenkategorien sollen je nach Sensiblität und Notwendigkeit unterschiedlich lange aufgehoben werden dürfen. Nicht relevante Daten würden so ausgeschlossen. Bei den technisch speicherbaren Daten erwähnt das EU-Papier nicht nur Kommunikationsmetadaten, auch Inhaltsdaten und Bestandsdaten sind aufgelistet.
Ein klarer Wille ist vorhanden
Zum Thema Datenzugriff und Datensicherheit fasst die Ratspräsidentschaft Folgendes zusammen: Bevor Ermittlungsbehörden an die Daten herankommen, soll ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde diesen Zugriff erlauben müssen. Um die Daten sicher zu speichern, könne man über eine Verpflichtung zur Aufbewahrung innerhalb der EU nachdenken. Auch Verfahren wie Pseudonymisierung und Verschlüsselungsmethoden, die eine Suche in verschlüsselten Daten ermöglichten, könnten in Erwägung gezogen werden.
Die Ausführungen zeigen deutlich, dass der Wille vorhanden ist, EU-weit wieder ein Instrument zur Kommunikationsdatenspeicherung zu haben. Verschiedene EU-Gremien diskutieren seit Monaten über Wege, diese in Einklang mit den EuGH-Urteilen umzusetzen. Ob eine solche Speicherung überhaupt notwendig und wirksam ist, um Verbrechen zu bekämpfen oder aufzuklären, diskutieren die politischen Entscheider jedoch kaum.
Wie wird sich die Bundesregierung verhalten?
Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz sagt gegenüber netzpolitik.org, es sei „längst bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung keinen Deut mehr an Sicherheit bringt, dafür aber schwerste Bedenken bezüglich der Grundrechtskonformität bestehen.“ Gleichzeitig verweist er noch einmal auf die gescheiterten Jamaika-Verhandlungen:
In Deutschland waren wir während der Jamaika-Sondierungen schon ein gutes Stück weiter. Hier hatte man sich auf eine überfällige Abkehr vom Prinzip der Anlasslosigkeit und eine zielgerichtete Abkehr realer Gefahren verständigt.
Er fordert die Bundesregierung daher auf, „sich entsprechend beim Rat am 7. und 8. Dezember für ein endgültiges Ende der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen – auch um die nächste Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden.“
Da der SPD-Parteichef Martin Schulz am gestrigen Montag ankündigte, die Sozialdemokraten wären bereit, mit der Union über eine weitere Große Koalition zu reden, ist bei der Vorratsdatenspeicherung wieder alles offen: Keine der beiden großen Parteien hatte sich in ihren Wahlprogrammen zu dieser Frage geäußert. Nur die bayerische Schwesterpartei CSU hat einen klaren Wunsch formuliert: Sie will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten.
