Neuordnung des Europäischen Asylsystems, Schaffung eines Ein- und Ausreisesytems, Zusammenlegung von Datenbanken: Der gestrige 6. April war der Tag wichtiger Verlautbarungen der Europäischen Kommission. Eine Meldung ging dabei jedoch unter. Denn die Kommission äußerte sich auch zur Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“. Eine entsprechende Mitteilung enthält weitgehende Forderungen zur militärischen Aufrüstung im Cyberraum und zur Regulierung des Internet.
Der nicht definierte Begriff der „hybriden Bedrohungen“ ist eine Wortschöpfung des 21. Jahrhunderts. Gewöhnlich wird damit eine Form der Kriegsführung gemeint, die unterhalb der Schwelle des Einsatzes militärischer Gewalt agiert und einen Gegenschlag auf Basis internationaler Konventionen erschwert. Auf Ebene der Europäischen Union (EU) werden „hybride Bedrohungen“ als „irreguläre Kampfweisen“ von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren bezeichnet, die mit „terroristischen Aktionen und kriminellem Verhalten“ einhergehen. Das bekannteste Beispiel ist die russische Annexion der Krim.
Mehr Verknüpfung innerer und äußerer Sicherheit gefordert
Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes seien die EU und ihre Mitgliedstaaten „in zunehmendem Maße hybriden Bedrohungen ausgesetzt“. Das Sicherheitsumfeld habe sich drastisch verändert, auch an den Außengrenzen der EU nähmen „hybride Bedrohungen“ zu. Entsprechende Aggressionen würden nicht nur unmittelbaren Schaden anrichten und Verwundbarkeiten ausnutzen, sondern Gesellschaften destabilisieren und „durch Verschleierungstaktik“ die Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen Antwort behindern. Innere und äußere Sicherheit müssten deshalb noch stärker miteinander verknüpft werden.
Die gemeinsam mit der Hohen Vertreterin vorgestellte Initiative trägt den Titel „Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen“. Das Papier enthält Vorschläge für 22 operative Maßnahmen.
Ein eigenes Kapitel widmet sich den Cyberbedrohungen. Zwar hat die EU bereits eine Strategie zur Cybersicherheit veröffentlicht. Trotzdem müsse vor allem die Abwehrfähigkeit kritischer Infrastrukturen ausgebaut werden. Hierzu gehören die Bereiche Energie, Verkehr und Raumfahrt, aber auch der Schutz des Finanzsystems. Dessen Geschäfte und Infrastrukturen sollen nun mit weiteren Maßnahmen geschützt werden. Das Finanzsystem werde aber auch zur „hybriden Kriegsführung“ genutzt. Deshalb soll die Polizeiagentur Europol nun mit seinen Strukturen zum Aufspüren von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche eingebunden werden.
Neue Abteilung der Geheimdienste
Laut der gestern veröffentlichten Mitteilung soll Europol auch bei der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung unterstützen. Diese seien zwar nicht per se „hybrider Natur“, würden jedoch von TäterInnen genutzt, um „verletzbare“ Teile der Gesellschaft durch moderne Kommunikationsmittel und Propaganda zu radikalisieren. Im Sommer hatte Europol eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eröffnet, die zunächst auf „terroristisch/extremistische“ Postings beschränkt war. Kurz darauf folgte die Ausweitung der Zuständigkeit auf „Migrantenschmuggel“, nun soll die Meldestelle auch bei „hybriden Bedrohungen“ tätig werden und Inhalte durch die Internetanbieter entfernen lassen.
Die Geheimdienste sollen sich ebenfalls an der Abwehr von Angriffen unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt beteiligen. Mit dem Intelligence and Situation Centre (INTCEN) betreibt die EU in Brüssel bereits ein Lagezentrum von Inlandsgeheimdiensten ihrer Mitgliedstaaten. Dort soll nun mit einer „Hybrid Fusion Cell“ eine weitere Abteilung eingerichtet werden. Neben eingestuften Dokumenten würden auch Informationen aus dem Internet gesammelt und verarbeitet.
Die „Hybrid Fusion Cell“ soll Frühwarnberichte erstellen und mit anderen Agenturen zusammenarbeiten. Genannt werden die bei Europol angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus, die Grenzagentur Frontex und das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam der EU (CERT-EU). In den Mitgliedstaaten sollen entsprechende nationale Kontaktstellen mit ähnlichen Aufgaben eingerichtet werden. Auch bei der NATO existiert bereits eine Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“. Zur besseren Zusammenarbeit soll die „Hybrid Fusion Cell“ ein Abkommen mit der NATO-Zelle schließen. Anvisiert sind unter anderem gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“.
Zusammenarbeit mit der NATO zu „strategischer Kommunikation“
Wesentlicher Pfeiler der Bekämpfung von „hybriden Bedrohungen“ ist die Gegenpropaganda. Im September hat der Auswärtige Dienst ein Team für „Strategische Kommunikation“ (EU EAST STRATCOM) ins Leben gerufen, um damit die politischen EU-Ziele in der östlichen Nachbarschaft „voranzutreiben“. Die Arbeitsgruppe soll „Russlands andauernden Desinformationskampagnen über den Ukrainekonflikt“ kontern. Das EU EAST STRATCOM will keine Gegenpropaganda lancieren, entwickelt aber „positive Narrative und Kommunikationsprodukte“ in russischer Sprache. Die Anstrengungen werden als „proaktive strategische Kommunikationskampagnen“ und „myth-busting“ bezeichnet.
Mit dem „Exzellenzzentrum für Strategische Kommunikation“ in Riga betreibt die NATO ein ähnliches Zentrum. Gründernationen sind Estland, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Polen und Großbritannien. „Freiwillige Beiträge” erfolgen durch USA, Finnland und die Niederlande. Das Zentrum könne „reaktive Kommunikation“ betreiben, zunächst sei die NATO aber „proaktiv“ tätig. Aktivitäten sollen vor allem in Sozialen Netzwerken erfolgen, da diese laut einer NATO-Studie „[für den militärischen Gegner, M.M.] einen fruchtbaren Boden für die Sammlung von Aufklärung, die Verteilung von Propaganda und psychologische Operationen (PSYOPS) bieten, um damit die öffentliche Meinung zu beeinflussen“. Das Zentrum sucht derzeit „forensische Experten“ und Datenanalysten für Auswertung von Audio‑, Video- und Textinhalten Sozialer Medien.
Bislang gibt es keine offizielle Zusammenarbeit der beiden Zentren von NATO und EU zu „strategischer Kommunikation“. Laut dem Papier von Kommission und Auswärtigem Dienst soll sich das ändern. Vorgeschlagen wird die Einrichtung eines übergeordneten Kompetenzzentrums, um die Anstrengungen von EU und NATO zu koordinieren. Hierzu müssten demnach weitere militärische und private Institutionen eingebunden werden.
Solidaritäts- und Beistandsklausel
Schließlich wird auch die Abwehr eines „großangelegten, schweren hybriden Angriffs“ vorbereitet. Mit der Solidaritätsklausel nach Artikel 222 AEUV verfügt die EU über Möglichkeiten zur Krisenreaktion. Nach Ersuchen eines Mitgliedstaates muss die gesamte EU im Falle einer Krise oder (menschengemachten) Katastrophe Beistand leisten. Dies betrifft unter anderem schwerwiegende Terrorangriffe. In einer Entschließung hatte das Europäische Parlament im November 2012 gefordert, die Solidaritätsklausel auch im Falle von Cyberangriffen anzuwenden. Die gestrige Mitteilung knüpft daran an und schlägt vor, die mögliche Nutzung des Artikel 222 im Falle „hybrider Angriffe“ zu diskutieren. Entsprechende Maßnahmen könnten dann in einer Ausführungsbestimmung festgelegt werden.
Die Solidaritätsklausel ist ein Instrument der zivilen Krisenreaktion. Im Artikel 42 EUV hat sich die EU mit der Beistandsklausel zudem die Möglichkeit einer gemeinsamen militärischen Antwort auf Bedrohungen geschaffen. Die erstmals von Frankreich nach den Paris-Anschlägen im November 2015 ausgerufene Beistandspflicht soll nun ebenfalls für „hybride Angriffe“ ausgebaut werden. Dies beträfe etwa die Entwicklung weiterer Fähigkeiten zur Überwachung und Aufklärung. Die Europäische Verteidigungsagentur wird aufgerufen, mehr in neue Technologien zu investieren. Angeregt wird die Zusammenarbeit und Koordination mit der NATO unter anderem zur Vorbeugung von „hybriden Bedrohungen“. NATO und EU befinden sich hierzu bereits in einem informellen Dialog, der nun gestärkt werden soll.
