Bundesrat fordert Vorratsdatenspeicherung bei Messengerdiensten wie WhatsApp, Line und Telegram

CC BY-NC-ND 2.0 by SimonQ錫濛譙

Der Bundesrat hat die Regierung zur Überprüfung des nationalen Telekommunikationsrechtsrahmens aufgefordert, um diesen an die neuen digitalen Kommunikationsformen anzupassen. Vor allem bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation und der Regulierung von sogenannten Over-the-Top-Anbietern sieht der Bundesrat Änderungsdedarf. Entsprechende Regelungen sollen „unter Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre der Nutzer“ angepasst werden.

Die Repräsentanten der Bundesländer sprachen sich in einem Beschluss (PDF) für eine rechtliche Gleichstellung von Diensten beziehungsweise Kommunikationsformen aus, die sich funktionell gleichen.

Bislang fielen Messengerdienste wie Skype oder Whatsapp auf Grund ihrer technischen Konfiguration unter das Telemediengesetz. Dieses reguliert die Speicherung und Nutzung von Kundendaten relativ liberal und erlaubt den Anbietern beispielsweise das Erstellen von Nutzungsprofilen anhand von Verkehrsdaten.

Der Bundesrat argumentierte für ein „gleiches Schutzniveau“ indem „die Anwendung der im Telekommunikationsgesetz geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz für Dienste gleicher Funktionalität“ sichergestellt werde.

In Abhängigkeit von der technischen Ausgestaltung des Messengerdienstes ist die Anwendbarkeit und Durchsetzung des TKG nicht sichergestellt. Messengerdienste, die nach bisheriger Abgrenzung nicht dem TKG unterliegen, haben bezüglich der Verkehrsdaten und vor allem der Inhalte der Kommunikation ein deutlich geringeres Schutzniveau. Für Nutzer ist nicht unterscheidbar, welche technische Lösung bei welchem Messengerdienst greift. Deshalb sollte ein dem TKG entsprechendes Schutzniveau bei allen Diensten mit entsprechender Funktionalität sichergestellt werden.

Dies bedeutet allerdings, dass die im TKG festgelegte Vorratsdatenspeicherung (VDS) auch auf entsprechende Messengerdienste Anwendung finden würde. Wenn die Bundesregierung den Forderungen nach rechtlicher Gleichbehandlung von Messengerdiensten und traditioneller Telekommunikation auf Grundlage des TKG nachgeben sollte, wären zukünftig auch Messengerdienste verpflichtet die Verbindungsdaten ihrer Nutzer anlasslos zu speichern.

Der Bundesrat hatte vergangenen November der Wiedereinführung der anlasslosen gesetzlichen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zugestimmt.

Bundesrat drängt Bundesregierung zu zügigem Handeln

Die „Digital Single Market“-Strategie der EU-Kommission verlangt eine Erneuerung des Telekommunikationsrechts. Allerdings wird die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens laut der Bundesratsinitiative „erst mittelfristig greifen“, sodass der Bundesrat die baldige Angleichung der nationalen rechtlichen Bedingungen fordert.

Außerdem drängt die Bundesratsinitiative auf rechtliche Klarheit bei Standort-Diensten. Aus der gesonderten Regelung des TKG gehe nicht eindeutig hervor, ob sie neben der Funkzellenbestimmung auch die Erhebung und Verwertung von GPS-Daten umfasst.

„[Machine-to-Machine] steht für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Systemen wie Maschinen, Fahrzeugen oder auch Containern untereinander oder mit einer zentralen Stelle.“ Der Bundesrat geht von einer Vielzahl von neuen Anschlüssen dieser Geräte in der nahen Zukunft aus und fragt nach den Auswirkungen auf die im TKG geregelte Nummerierungs-Praxis.

Zudem soll nach Meinung des Bundesrats die Regulierung von Online-Plattformen wie facebook und Google geändert werden. Es soll überprüft werden, ob die entsprechenden Regelungen im TKG hinsichtlich des Kundenschutzes und der öffentlichen Sicherheit zutreffend sind.

Die Initiative erwartet einen „entsprechenden Fortschrittsbericht“ des Bundesregierung bis Herbst 2016.

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49 Ergänzungen

  1. Welche Vorteile hätte das denn? Also konkret, wie würde das höhere „Schutzniveau“ aussehen, was müssten Messanger garantieren, wenn sie unter das TKG fallen?

    1. Also wenn das Schutzniveau für mein Eigentum steigen soll, dann muß ich leider auf einer Vorratsdatenspeicherung politischer Hinterzimmergespräche bestehen, da gehts ja fast immer um unser Bestes, nämlich unsere Steuergelder… :)

    2. Es wäre ein Schritt weiter zur totalen Überwachung. Das ist doch der allgemeine Trend, nicht nur in Deutschland.

      Wie lange wird es noch dauern, bis uns die DDR als Freiheitsparadies erscheint?

  2. „Dies bedeutet allerdings, dass die im TKG festgelegte Vorratsdatenspeicherung (VDS) auch auf entsprechende Messengerdienste Anwendung finden würde. Wenn die Bundesregierung den Forderungen nach rechtlicher Gleichbehandlung von Messengerdiensten und traditioneller Telekommunikation auf Grundlage des TKG nachgeben sollte, wären zukünftig auch Messengerdienste verpflichtet die Verbindungsdaten ihrer Nutzer anlasslos zu speichern.“

    1. Wurde das nicht schon durch die allgemeine VDS sichergestellt?
    2. Wie stellt sich der Bundesrat das vor? Die Firmen sitzen idr. in der USA oder anderen Ländern und werden wohl kaum für die Bundesregierung ein paar „deutsche Server“ bereitstellen bzw. der Bundesregierung zugriff drauf geben. (Der NSA wohl ehr)

    1. 1. Die VDS verpflichtet deinen Internetanbieter zur Speicherung. Also es wird gespeichert, dass um X Uhr bei dir eine Verbindung zum Chat-Server rausging – aber nicht, zu welchem anderen Nutzer. Das kann dein Internetanbieter bei serverbasierten Diensten ja auch gar nicht wissen (außer man fährt irgendwelche Timing-Attacken). Mit der Idee hier wäre dein Chatanbieter jetzt selbst ein Kommunikationsanbieter und müsste speichern, dass du um X Uhr mit Person Y gesprochen hast.
      2. Jo, das wird spannend. Bisher musste ein Telekommunikationsanbieter ja immer seine Infrastruktur (Kabel etc.) hier liegen haben oder mieten, um hier was anbieten zu können. Das fällt beim Internet weg.

      1. Der erste Teil ist falsch. Die VDS verpflichtet keinen „Internetanbieter“ (sprich: Access-Provider) zu speichern, welche Verbindung zu welchem Server (egal ob Chat oder irgend etwas anderes) ging. Dies ist sogar verboten, weil es unter das Fernmeldegeheimnis fällt.
        Der Access-Provider ist nur dazu verpflichtet, zu speichern zu welcher Uhrzeit welchem Nutzer welche IP-Adresse zugewiesen war.

        vgl. auch http://blog.alvar-freude.de/2014/01/gutachten-vorratsdatenspeicherung.html und http://blog.alvar-freude.de/2014/01/24/Technische-Fragen-VDS.pdf

        1. Nachtrag: obiger Link bezieht sich zwar auf die alte, abgeschaffte EU-Richtlinie; aber sinngemäß gilt das auch für die neue Umsetzung.

  3. Was bedeutet das dann wohl für End-to-End-verschlüsselte Messenger zu denen seid kurzem auch WhatsApp gehört? Oder liegt es genau daran, dass die Regierung nun nicht mehr inoffiziell mitlesen kann und das mitlesen nun gesetzlich wieder möglich machen will.

    1. Verbindungsdaten heißt ja erstmal, dass vor allem die Informationen, wer wann mit wem kommuniziert hat, gespeichert werden sollen. Das geht auch mit eingebautem Krypto. Und diese Daten sind oft aufschlußreicher als die Inhaltsdaten.

      1. Sofern die Anbieter diese Daten überhaupt speichern. Threema macht das z.B. AFAIR nach eigener Aussage nicht.

      2. Schon, aber wenn Messenger erst einmal – wie der Bundesrat vorschlägt – wie TK-Dienste behandelt werden, dann müssen die Anbieter auch die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen nach § 110 TKG ermöglichen. D.h. dann können Sicherheitsbehörden unter den gesetzlichen Voraussetzungen die darüber abgewickelte Kommunikation abhören. WhatsApp müsste für diese Zwecke Krypto abschalten.

          1. Nein – es geht hier ja nicht um Datenschutz. TKG gilt grds. auch für ausländische Dienste die sich an deutsche Nutzer richten.

          2. Also, lieber Pascal, zum Mitmeißeln …
            – Michse TK Anbieter auf Andorra, habe krass Kommunikationsserver (auf Asterisk Basis) innerhalb des TOR Netzwerkes …
            – SIP-Client kommuniziert via TOR VPN mit dem Kommunikationsserver

            … und jetzt behauptest du, Zitat:“… TKG gilt grds. auch für ausländische Dienste die sich an deutsche Nutzer richten.“

    1. Also „Wir“ basteln gerade an einem Kommunikationsserver (auf Asterisk Basis) innerhalb des TOR Netzwerkes …
      Das bedeutet, der SIP-Client kommuniziert via TOR VPN mit dem Kommunikationsserver, was bedeutet, das im VDS-Protokoll lediglich die Verbindung mit dem Entry-Server auftaucht … da der Kommunikationsserver innerhalb des TOR Netzwerkes als Relays-Server getarnt ist (die Realität sieht etwas anders aus, aber das Know How möchte ich hier nicht Posten), „verschwinden“ die Kommunikationsdaten quasi im TOR Nichts … und ja … es Funktioniert einwandfrei!

    2. Fazit?
      Messenger Server mit Schnittstelle im TOR Netzwerk, passenden TOR Client auf dem Gerät installieren und jedwede Kommunikation via TOR Routen … die Messengerkommunikation könnte nicht von anderer Kommunikation (Websiteaufrufe/Androidtraffic) unterschieden werden … aber welcher Messengerdienst möchte das schon?

    3. VDS? Solange kein „Regionet“ (Suchstring: Regionet Sempralon site:board.gulli.com) etabliert wird, sehe ich noch keine Probleme!

  4. @ Jonas Klaus

    „Dies bedeutet allerdings, dass die im TKG festgelegte Vorratsdatenspeicherung (VDS) auch auf entsprechende Messengerdienste Anwendung finden würde. Wenn die Bundesregierung den Forderungen nach rechtlicher Gleichbehandlung von Messengerdiensten und traditioneller Telekommunikation auf Grundlage des TKG nachgeben sollte, wären zukünftig auch Messengerdienste verpflichtet die Verbindungsdaten ihrer Nutzer anlasslos zu speichern.“

    Verstehe ich nicht. E-Mail ist doch von der VDS ausgenommen. Warum sollten jetzt Text-Messenger anders als E-Mail behandelt werden und unter die VDS fallen? Das wäre nicht nur unlogisch, sondern würde die Argumentation der VDS-Befürworter (VDS jetzt GG-konform, weil E-Mail ausgenommen) schön untergraben. Vorm BVerfG wird das helfen, dass die Regierungen erst E-Mail ausnehmen, um bei der ersten Gelegenheit andere Text-Messenger hinzunehmen.

    1. E-Mail ja, aber nicht der Auf- und Abbau der Kommunikationsverbindung zwischen Client/Browser und Mail Server!

    1. … musst du nicht haben … sie wollen nur dein bestes!

      … deine Meinung/Wählerstimme (persönliche Meinung = politische Meinung = Wählerstimme auf die Wahlzettel …)
      … deine Freiheit, weil, wegen dem Terror brauchst du ja nicht mehr zu verreisen ( Suchstring: Terror Ferien Deutsche Antalya )
      … dein Geld, weil die Pension mit 55 möchte ja finanziert werden!

  5. Empfehle zum Schutz vor der „Vorratsdatenspeicherung“ durch den jeweiligen Provider den Einsatz von freien DNS-Servern sowie den Einssatz von DNScrypt siehe
    https://privacy-handbuch.de/handbuch_93a.htm
    gut beschrieben.
    DNScrypt gibt es für Windows und ist in den Linuxdistributionen z.B. Ubuntu 15.10 enthalten.
    Chats sollten nur noch via Tor z.B. mittels Torchat o. Ricochet duchgeführt werden. Mit den angeführten Softwareempfehlungen surft es sich bedeutend sicherer.

  6. Es geht hier ausschließlich darum die Kommunikation weiter zu überwachen. Wenn die OTT-Anbieter unter das TKG fallen, dann müssen sie Überwachungsschnittstellen für die Behörden bereitstellen. Damit sind wir alle noch etwas besser Verfolgbar.

  7. Anderer Ansatz:
    Wenn man Ende-zu-Ende verschlüsselt, kann man doch im prinzip broadcasten.
    Also praktisch twittern, nur dass man halt verschlüsselt wobei immer nur der (die) Empfänger die Nachrichten entschlüsseln können.
    Somit wüsste nicht einmal der Diensteanbieter wer gerade mit wem spricht, den technisch spricht halt jeder mit jedem.

    1. Sehr guter Ansatz, daran habe ich auch schon gedacht. Aber reicht die Bandbreite? Angenommen zehn Millionen Nutzer posten im Schnitt pro Stunde eine 1kB-Nachricht (müssen ja eine gewisse Mindestgröße haben für effektive Verschlüsselung), dann macht das einen Traffic von 2.8 MB pro Sekunde (oder 23 Mbit/s). Da wäre auch ein vergleichsweise schneller Internetanschluss mit dem Messaging-Dienst schnell ausgelastet. Wenn Siggi jetzt mit dem Breitbandausbau Ernst macht, könnte das aber bald ein gangbarer Weg werden.

      1. PS: Man beachte, dass man den Rechner dafür permanent online lassen müsste, damit man keine Nachricht verpasst, für die man als Empfänger vorgesehen ist. Bei den anfallenden Datenmengen kann man nicht mal schnell den Stream von gestern nachträglich runterladen. Und man darf nicht selektiv nur die Nachrichten laden, die für einen selbst bestimmt sind, sonst produziert man damit wieder Metadaten.

  8. Erinnert mich an den „War on Drugs“ – unglaublich -für den intelligenteren Teil der Bevölkerung- gewalttätig und teuer, komplett sinnlos; aber wird mit aller Macht und Gewalt versucht durchzusetzen.
    Hier im TV siehst du dazu den Biergourmet des BKA und die Schutzheilige der bayrischen Bierzelte, Marianne Mortler, über Drogentote jammern, mitselbstverursacht durch eine völlig nutzlose Gesetzgebung, lassen dabei aber unzählige Alkoholtote, Alkoholgeschädigte und Multimilliardenkosten dessen völlig unerwähnt.

    Etwa an dieses …..ähm …..Niveau erinnert mich das obige Thema „Vorratsdatenspeicherung bei Messengerdiensten wie WhatsApp, Line und Telegram“. Oder auch *COSMICLOL*

    1. Anfang 2001 verboten die Taliban, bei Hand abhacken, die Aussaat von Schlafmohn … Afghanistan war Weltweiter Hauptexporteur von „Schlafmonextrakten“ und plötzlich … ein klarer Sieg gegen den Drogenhandel!

      … und kurz nach dem Einarsch der Alliierten und der ersten Ernte … stieg der Export auf 56% Weltmarktanteil wieder an!

      … ein klarer Sieg für die Drogenmafia!

      … noch Fragen?

      1. „Drogen: Mehr Konsum, mehr Tote“ aerzteblatt de „Zahl der Drogentoten steigt“ fr-online „Heroin und Kokain, ein zunehmendes Problem“ tagesschau de. Wie kommts, was macht Mann, wenn im Land Alkohol nicht nur verboten, sondern auch tatsächlich nicht verfügbar ist, wie importiert man sich dieses Problem, warum sind die von Paris wie Roboter herumgelaufen …

        1. Zitat:“Wie kommts,“

          Suchstring FDR Sempralon site:board.gulli.com

          Zitat:“ … was macht Mann, wenn im Land Alkohol nicht nur verboten, sondern auch tatsächlich nicht verfügbar ist,“

          Problem Suchstring 1: Afghanen Alkohol

          Lösung Auswandern/Asyl beantragen:
          Suchstring 2: Afghane Deutschland Alkohol
          Suchstring 3: Afghane Sylvester Deutschland Alkohol

          Zitat:“warum sind die von Paris wie Roboter herumgelaufen …“

          Suchstring: Abdeslam Kiffer

          … noch Fragen?

          1. Statt „Suchstring FDR Sempralon site:board.gulli.com“ … muss es heißen:
            „Google Suchstring: FDR Sempralon site:board.gulli.com“

            Mea Culpa … ich weiß, das die Dienste noch nicht so Cyberafin sind!

  9. Erinnert mich an den „War on Drugs“ – unglaublich -für den intelligenteren Teil der Bevölkerung- gewalttätig und teuer, komplett sinnlos; aber wird mit aller Macht und Gewalt versucht durchzusetzen.
    Hier im TV siehst du dazu den Biergourmet des BKA und die Schutzheilige der bayrischen Bierzelte, Marianne Mortler, über etwa 1000 Drogentote jammern, mitselbstverursacht durch eine völlig nutzlose Verbots-Gesetzgebung, lassen dabei aber unzählige Alkohol-/Tabaktote, Alkohol-/Tabakgeschädigte, und dessen Multimilliardenkosten völlig unerwähnt.

    Etwa an dieses …..ähm …..Niveau erinnert mich das obige Thema „Vorratsdatenspeicherung bei Messengerdiensten wie WhatsApp, Line und Telegram“. Oder auch *COSMICLOL*

  10. Aus diesem Grund bin ich bei Telegram. Da kann ich mir sicher sein, daß Pavel Durov niemals mit Behörden zusammenarbeiten wird. Laut Support-Chat: „Telegram ist ein internationales Projekt mit weltweit verteilter Infrastruktur. Wir versuchen, Telegram so weit wie möglich zu dezentralisieren um lokalen Rechtsprechungen aus dem Wege zu gehen.“ Applaus von mir. Die wohl einzigen, die die kommende Totalüberwachung nicht unterstützen werden. Bitte mehr über Telegram berichten, Netzpolitik. Werden wir bald alle sehr brauchen.

    1. Witz komm raus… ;-)

      Was dann für Skype/Whatsapp gilt, wird auch für Telegram gelten. Du glaubst Telegram sei davor geschützt, weil deren Server im Ausland stehen? Und bei Skye/Whatsapp stehen alle Server in Deutschland oder wie :-D

      Aber glaube eh nicht, dass das umgesetzt wird, also wayne…

  11. So so. „Die AfD stellt sich gegen die Werte unserer Verfassung“, sagte der FDP-Vorsitzende Christian Lindner der „Bild“-Zeitung. Er halte es deshalb „für eine Selbstverständlichkeit“, die Partei durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen.
    Auch SPD und Grüne dafür. Und machen die Herren und Damen zur Zeit. Auch so, die gefährden ja nicht die Verfasssung, sondern ändern dies nach ihren Wünschen zum Machterhalt. Der Narzissmus ist bei den ALT-Parteien und vielen Einzelpersonen sehr ausgeprägt. Die Dikatur in Deutschland ist schon lange realität. Heute heißt sie GroKo. Und ein schwacher Staat muss seine Bürger überwachen um seine Macht zu sichern und hat immer zu einem Systemwechsel geführt.

    1. Upps Fehler im Text.

      -> Auch die SPD und Grüne sind dafür. Und machen die Damen und Herren zur Zeit nicht das Gleiche mit den Grundrechten. Auch so, die gefährden ja nicht die Verfasssung, sondern ändern dies nach ihren Wünschen zum Machterhalt.

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