Der Bundesrat hat die Regierung zur Überprüfung des nationalen Telekommunikationsrechtsrahmens aufgefordert, um diesen an die neuen digitalen Kommunikationsformen anzupassen. Vor allem bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation und der Regulierung von sogenannten Over-the-Top-Anbietern sieht der Bundesrat Änderungsdedarf. Entsprechende Regelungen sollen „unter Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre der Nutzer“ angepasst werden.
Die Repräsentanten der Bundesländer sprachen sich in einem Beschluss (PDF) für eine rechtliche Gleichstellung von Diensten beziehungsweise Kommunikationsformen aus, die sich funktionell gleichen.
Bislang fielen Messengerdienste wie Skype oder Whatsapp auf Grund ihrer technischen Konfiguration unter das Telemediengesetz. Dieses reguliert die Speicherung und Nutzung von Kundendaten relativ liberal und erlaubt den Anbietern beispielsweise das Erstellen von Nutzungsprofilen anhand von Verkehrsdaten.
Der Bundesrat argumentierte für ein „gleiches Schutzniveau“ indem „die Anwendung der im Telekommunikationsgesetz geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz für Dienste gleicher Funktionalität“ sichergestellt werde.
In Abhängigkeit von der technischen Ausgestaltung des Messengerdienstes ist die Anwendbarkeit und Durchsetzung des TKG nicht sichergestellt. Messengerdienste, die nach bisheriger Abgrenzung nicht dem TKG unterliegen, haben bezüglich der Verkehrsdaten und vor allem der Inhalte der Kommunikation ein deutlich geringeres Schutzniveau. Für Nutzer ist nicht unterscheidbar, welche technische Lösung bei welchem Messengerdienst greift. Deshalb sollte ein dem TKG entsprechendes Schutzniveau bei allen Diensten mit entsprechender Funktionalität sichergestellt werden.
Dies bedeutet allerdings, dass die im TKG festgelegte Vorratsdatenspeicherung (VDS) auch auf entsprechende Messengerdienste Anwendung finden würde. Wenn die Bundesregierung den Forderungen nach rechtlicher Gleichbehandlung von Messengerdiensten und traditioneller Telekommunikation auf Grundlage des TKG nachgeben sollte, wären zukünftig auch Messengerdienste verpflichtet die Verbindungsdaten ihrer Nutzer anlasslos zu speichern.
Der Bundesrat hatte vergangenen November der Wiedereinführung der anlasslosen gesetzlichen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten zugestimmt.
Bundesrat drängt Bundesregierung zu zügigem Handeln
Die „Digital Single Market“-Strategie der EU-Kommission verlangt eine Erneuerung des Telekommunikationsrechts. Allerdings wird die Veränderung des europäischen Rechtsrahmens laut der Bundesratsinitiative „erst mittelfristig greifen“, sodass der Bundesrat die baldige Angleichung der nationalen rechtlichen Bedingungen fordert.
Außerdem drängt die Bundesratsinitiative auf rechtliche Klarheit bei Standort-Diensten. Aus der gesonderten Regelung des TKG gehe nicht eindeutig hervor, ob sie neben der Funkzellenbestimmung auch die Erhebung und Verwertung von GPS-Daten umfasst.
„[Machine-to-Machine] steht für den automatisierten Informationsaustausch zwischen technischen Systemen wie Maschinen, Fahrzeugen oder auch Containern untereinander oder mit einer zentralen Stelle.“ Der Bundesrat geht von einer Vielzahl von neuen Anschlüssen dieser Geräte in der nahen Zukunft aus und fragt nach den Auswirkungen auf die im TKG geregelte Nummerierungs-Praxis.
Zudem soll nach Meinung des Bundesrats die Regulierung von Online-Plattformen wie facebook und Google geändert werden. Es soll überprüft werden, ob die entsprechenden Regelungen im TKG hinsichtlich des Kundenschutzes und der öffentlichen Sicherheit zutreffend sind.
Die Initiative erwartet einen „entsprechenden Fortschrittsbericht“ des Bundesregierung bis Herbst 2016.
