Das Justizministerium NRW hat gestern eine Beteiligungsplattform zum Thema „Digitaler Neustart – Braucht unser Recht ein Update“ gestartet. Hintergrund ist eine Bundesratsinitiative unter Federführung des NRW-Justizministeriums zur Frage, ob das Bürgerliche Gesetzbuch mal dahingehend reformiert werden sollte, dass auch neue digitale Fragestellungen dort aufgenommen werden könnten.
Der Bundesrat will darüber in wenigen Arbeitsgruppen die nächsten zwei Jahre debattieren. Und auf digitaler-neustart.de kann man die vier Fragestellungen (Digitales) Persönlichkeitsrecht, Dateneigentum, (Digitales) Vertragsrecht und (Digitaler) Nachlass bis zum 27. Dezember kommentieren.
1. Hintergrund: Warum braucht es eine Anpassung des BGB?
Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ist bereits die Notwendigkeit erkannt, zahlreiche bisher geltende Regelungen angesichts des digitalen Wandels zu überarbeiten. Dies gilt insbesondere für das Urheberrecht und den Datenschutz. Der digitale Wandel wirft darüber hinaus aber auch bedeutsame Rechtsprobleme auf, die trotz ihrer Bedeutung für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft und einen fairen Wettbewerb bislang noch nicht in den Fokus des Gesetzgebers gelangt sind. Angefangen von der Rechtsqualität digitaler Daten bis hin zur Abwicklung „digitaler Nachlässe“ stellen sich zahlreiche Rechtsfragen, welche die konkrete Ausgestaltung von privaten Rechtsverhältnissen betreffen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt die zentrale Rechtsgrundlage für privatrechtliche Rechtsverhältnisse in Deutschland dar. Folgerichtig müssen gerade die dort beschriebenen Regelungen darauf hin untersucht werden, ob sie einen rechtssicheren Umgang mit digitalen Daten unter Privatpersonen (noch) hinreichend gewährleisten. Vieles spricht dafür, dass dies nicht mehr der Fall ist und es vor dem Hintergrund der Folgen der Digitalisierung Anpassungen oder auch Ergänzungen des BGBs bedarf.