jura
-
: Polizei darf Staatstrojaner nutzen, aber oft nicht installieren
Polizei beim Installieren des Staatstrojaners? : Polizei darf Staatstrojaner nutzen, aber oft nicht installieren Die Polizei darf Staatstrojaner einsetzen, doch das Aufspielen der Schadsoftware ist oft rechtswidrig. Beamte dürfen dafür keine Wohnung betreten und keine Nachrichten mit falschem Absender verschicken. Auch das Offenhalten und Ausnutzen von IT-Sicherheitslücken ist unzulässig.
-
: Justizministerium aus NRW startet Beteiligungsplattform zu Digitaler Neustart
: Justizministerium aus NRW startet Beteiligungsplattform zu Digitaler Neustart Das Justizministerium NRW hat gestern eine Beteiligungsplattform zum Thema „Digitaler Neustart – Braucht unser Recht ein Update“ gestartet. Hintergrund ist eine Bundesratsinitiative unter Federführung des NRW-Justizministeriums zur Frage, ob das Bürgerliche Gesetzbuch mal dahingehend reformiert werden sollte, dass auch neue digitale Fragestellungen dort aufgenommen werden könnten. Der Bundesrat will darüber in wenigen Arbeitsgruppen die nächsten […]
-
: Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen
: Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen Vergangene Woche hat Ansgar Koreng von JBB bei der Wikimedia-Veranstaltungsserie „Monsters of Law“ über „Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen“ geredet. Dabei ging es um Fragen wie: „Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Katze?“ Bei Wikimedia Deutschland gibt es eine Zusammenfassung und auch das Video: Was müssen Fotografinnen und […]
-
: WDR-Multimedia-Reportage zu Rechtsfragen in sozialen Netzwerken
: WDR-Multimedia-Reportage zu Rechtsfragen in sozialen Netzwerken Die WDR-Onlineredaktion hat ihr Pageflow-Tool genutzt, um zusammen mit den beiden Juristen Thorsten Feldmann und Henning Krieg „Tipps für die Nutzung sozialer Netzwerke“ zu geben: „Posten, Liken, Teilen – aber sicher“. Thorsten und Henning halten traditionell auf unserer re:publica-Konferenz eine Session über „Rechtsfragen bei der Nutzung sozialer Medien“. Thorsten Feldmann und seine Kanzlei JBB unterstützen […]
-
: Chilling Effects und Überwachung
: Chilling Effects und Überwachung Bei Telemedicus erklärt Simon Assion aus rechtswissenschaftlicher Sicht, was Chilling Effects mit Überwachung zu tun hat: Die Argumentation mit „abschreckenden Effekten“ ist eigentlich nicht Neues. Schon lange argumentieren Rechtsprechung und Literatur, dass bestimmte staatliche Maßnahmen nicht nur einzelne Personen in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen, sondern „einschüchternd“ auch auf große, undefinierbare Personengruppen wirken. Und doch ist die […]
-
: Deutschlandfunk: Urteil per Twitter
: Deutschlandfunk: Urteil per Twitter Die Sendung Computer & Kommunikation im Deutschlandfunk hat am Samstag über „Urteil per Twitter – Immer mehr Juristen und Gerichte tummeln sich in sozialen Netzwerken“ berichtet. Hier ist die MP3. Internet.- Wie stark dürfen Juristen auf soziale Netzwerke vertrauen? Diese Frage war eines der Hauptthemen auf dem Deutschen EDV-Gerichtstag, der nun zum 20. Mal stattfand. […]
-
: JMStV aus juristischer Sicht: Wer will nochmal, wer hat noch nicht? (Nachtrag!)
: JMStV aus juristischer Sicht: Wer will nochmal, wer hat noch nicht? (Nachtrag!) Ich schätze Udo Vetter wirklich sehr. Seine Ausführungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hingegen fand ich wenig hilfreich. Nicht nur, weil sie zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommen, sondern vor allem, weil sie teils kurzsichtig, mitunter auch schlicht fehlerhaft sind. Auch wenn mir bereits beim Querlesen des Textes einige Widersprüche aufgefallen sind, kann und will ich mir als […]
-
: Udo Vetter: Spielregeln für den zweiten Lebensraum
: Udo Vetter: Spielregeln für den zweiten Lebensraum Udo Vetter vom Lawblog hat auf der re:publica 2010 einen Vortrag über „Spielregeln für den zweiten Lebensraum – Kleines Rechts-ABC für Blogs, Foren und soziale Netzwerke“ gehalten und dabei erklärt, was man alles beim publizieren im Netz beachten sollte. „Immer mehr tun es. Sie twittern, bloggen und pflegen in sozialen Netzwerken den privaten und geschäftlichen […]
-
: Juristische Dissertation zu Weblogs
: Juristische Dissertation zu Weblogs Thomas Stadler verweist auf eine interessante Arbeit: Juristische Dissertation zu Weblogs. Teile der Dissertation von Noogie Kaufmann „Weblogs – Rechtliche Analyse einer neuen Kommunikationsform“ (PDF) sind online abrufbar. Habe noch nicht genauer reingeschaut, aber die Lektüre lohnt bestimmt. Vorsicht, die Datei ist ca. 8 MB groß.