Chilling Effects und Überwachung

Bei Telemedicus erklärt Simon Assion aus rechtswissenschaftlicher Sicht, was Chilling Effects mit Überwachung zu tun hat:

Die Argumentation mit „abschreckenden Effekten“ ist eigentlich nicht Neues. Schon lange argumentieren Rechtsprechung und Literatur, dass bestimmte staatliche Maßnahmen nicht nur einzelne Personen in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen, sondern „einschüchternd“ auch auf große, undefinierbare Personengruppen wirken. Und doch ist die Lehre von den „Chilling Effects“ derzeit so aktuell wie nie. Denn wenn es um die rechtliche Beurteilung staatlicher Überwachung geht, betrifft diese Lehre eine Schlüsselstelle. Überwachung kann dazu führen, dass Bürger von der Nutzung ihrer Grundrechte abgeschreckt werden. Die Frage, wie ein solcher Einschüchterungseffekt rechtlich zu beurteilen ist, ist bisher aber weitgehend ungeklärt. Offen ist insbesondere auch die Frage, ob es eine „rote Linie“ gibt, die der Staat bei der Auslösung von Chilling Effects nicht überschreiten darf. In Zeiten, in denen massenhafte staatliche Überwachung immer weiter um sich greift, wird diese Frage unmittelbar relevant.

Samt schöner Grafiken:

ChillingEffect-Bauchgefhl

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2 Ergänzungen

  1. Wenn der Einschüchterungseffekt so massiv ist, das der Bürger zum Beispiel nicht mehr von seinem Wahlrecht gebraucht macht, finde ich die möglichen Auswirkungen katastrophal. An diesem Punkt stehen wir gerade, der Totalitarismus lässt grüßen. Ich finde im übrigen nicht, das der Staat hier der einzige Täter ist, sondern die Industrien eine Schlüsselrolle spielen, man kann hier schon fast von organisierter Rechtsbeugung sprechen, zum Wohle der Profits (Lobbyeismus, Seilschaften, Postenschieberreien….) :-(

  2. Von Chilling Effects kann ich ein Lied singen. Man muß übrigens weder Ölfirmen noch Fußballverbände oder Saatgutkonzerne angreifen, um unter die Räder zu geraten…

    Es reicht schon —und jetzt bitte nicht lachen— gegenüber einem sich selbst stets als hoch transparent abfeiernden „Kinderhilfswerk“ (bzw. einer sich ironiefrei als „Gerechtigkeitsfanatikerin“ lobenden Führungskraft) mal ein paar unbequeme Fragen (!) zur Mitarbeiterbehandlung zu stellen, und mit zwei kurzen Emails zu belegen, um unter die Räder zu geraten:

    http://www.heise.de/tp/artikel/47/47244/1.html

    Daraus resultierende „Kosten“: 3000€. Und ein kafkaeskes „Eil“-„Verfahren“ vom Allerfeinsten. Falsche Wohnortangaben gehören da noch zu den harmloseren Dingen… Courtesy of Zensurkammer Hamburg. (Klar, so lange es nicht Köln ist…) — Sich weiter zu wehren, hätte ein Vielfaches gekostet. Das ist für auch für einen Normalverdiener ein absoluter chilling effect.

    Und, ach ja, sogar SPIEGEL-Journalisten gilt das ganze damit als „juristisch kontaminiert“ (Zitat. Cooles Wort, oder?). ➝ Chilling Effects betreffen schon lange nicht mehr nur Privatpersonen… in unserem „Rechtsstaat“.

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