Bei Telemedicus erklärt Simon Assion aus rechtswissenschaftlicher Sicht, was Chilling Effects mit Überwachung zu tun hat:
Die Argumentation mit „abschreckenden Effekten“ ist eigentlich nicht Neues. Schon lange argumentieren Rechtsprechung und Literatur, dass bestimmte staatliche Maßnahmen nicht nur einzelne Personen in ihren Freiheitsrechten beeinträchtigen, sondern „einschüchternd“ auch auf große, undefinierbare Personengruppen wirken. Und doch ist die Lehre von den „Chilling Effects“ derzeit so aktuell wie nie. Denn wenn es um die rechtliche Beurteilung staatlicher Überwachung geht, betrifft diese Lehre eine Schlüsselstelle. Überwachung kann dazu führen, dass Bürger von der Nutzung ihrer Grundrechte abgeschreckt werden. Die Frage, wie ein solcher Einschüchterungseffekt rechtlich zu beurteilen ist, ist bisher aber weitgehend ungeklärt. Offen ist insbesondere auch die Frage, ob es eine „rote Linie“ gibt, die der Staat bei der Auslösung von Chilling Effects nicht überschreiten darf. In Zeiten, in denen massenhafte staatliche Überwachung immer weiter um sich greift, wird diese Frage unmittelbar relevant.
Samt schöner Grafiken:
