Bestandsdatenauskunft 2014Schon wieder wurde alle fünf Sekunden abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört

Auch im letzten Jahr haben fast 150 staatliche Stellen ganze sieben Millionen mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Das geht aus den Zahlen zur automatischen Bestandsdatenauskunft hervor, welche die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat. Noch viel häufiger dürften die Abfragen von IP-Adressen passieren, davon gibt es aber leider keine Statistiken.

Coverbilder des Jahresberichts der Bundesnetzagentur.

Regelmäßig berichten wir über die so genannte Bestandsdatenauskunft, bei der fast 150 staatliche Stellen automatische Anfragen nach Telefonnummern und Anschlussinhabern stellen können. Dieses „Behördentelefonbuch“ wird von der Bundesnetzagentur verwaltet, die darüber regelmäßig Statistiken veröffentlicht (2012, 2013). Jetzt wurde der Jahresbericht 2014 (pdf) veröffentlicht, mit aktuellen Zahlen.

Rufnummernersuchen: Welcher Name gehört zu dieser Telefonnummer?

Bestandsdatenauskunft: Rufnummernersuchen 2014.

Namensersuchen: Welche Telefonnummern gehören zu diesem Namen?

Bestandsdatenauskunft: Namensersuchen 2014.

Internet: Welcher Name gehört zu dieser IP-Adresse?

Seit der Neuregelung der schwarz-gelben Regierung vor zwei Jahren umfasst die Bestandsdatenauskunft auch die Identifizierung von Anschlussinhaber/innen von IP-Adressen. Diese Daten sollen jetzt durch die neue Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden und ohne Richterbeschluss abfragbar sein – ein Verstoß gegen das Versprechen, dass für die anlasslose Massenüberwachung ein Richtervorbehalt gelte.

Diese Abfragen sind jedoch nicht „automatisiert“ nach § 112 TKG, sondern „manuell“ nach § 113 TKG. Das heißt, die Bedarfsträger stellen ihre Anfragen direkt bei den TK-Anbietern statt bei der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund gibt es leider auch keine offiziellen Statistiken darüber. Ich würde ja wetten, dass die Zahlen für IP-Adressen weit über denen von Telefonnummern sind.

Fast sieben Millionen Bestandsdatenabfragen 2014

Hier der komplette Abschnitt „Automatisiertes Auskunftsverfahren nach § 112 TKG“ von Seite 99 f. des Berichts:

Das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG trägt erheblich dazu bei, die öffentliche Sicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, können bei der Bundesnetzagentur bestimmte Kundendaten (Name, Anschrift, Rufnummern) abfragen, soweit sie diese Auskünfte zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Bundesnetzagentur führt über diese Daten keine eigenen Datenbanken, sondern leitet die Anfragen automatisiert an die TK-Diensteanbieter weiter, führt die Antworten zusammen und gibt sie an die berechtigten Stellen weiter. Derzeit sind 148 Behörden als berechtigte Stellen registriert, 124 verpflichtete Unternehmen nehmen am Verfahren teil.

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 6,92 Mio. Ersuchen berechtigter Stellen bei der Bundesnetzagentur gestellt, bei denen zwischen Rufnummernersuchen und Namensersuchen unterschieden wird. Die Ersuchen führten im vergangenen Jahr zusammengenommen zu 34,30 Mio. Abfragen bei TK-Unternehmen.

Ein Namensersuchen wird von der Bundesnetzagentur an alle am Verfahren teilnehmenden TK-Diensteanbieter weitergeleitet, da unbekannt ist, wer bei wem welche und wie viele Rufnummern innehat. Somit führen verhältnismäßig wenige Namensersuchen (0,22 Mio.) zu einer großen Anzahl an Weiterleitungen an TK-Unternehmen (26,38 Mio.), sog. Abfragen.

Im Falle eines Rufnummernersuchens muss dieses an eine wesentlich geringere Anzahl von Unternehmen weitergeleitet werden, die Anzahl von Abfragen entspricht daher eher der Anzahl an Ersuchen. Durch das Nutzen von Filtermechanismen hat die Bundesnetzagentur im Jahr 2014 bei 6,70 Mio. Rufnummernersuchen von Sicherheitsbehörden 8,63 Mio. Abfragen an TK-Unternehmen durchgeführt.

Um die Zahl der Abfragen an TK-Unternehmen weiter zu optimieren, setzt die Bundesnetzagentur seit 2014 verstärkt Mechanismen ein, die Datenbanken zur Zuteilung und Portierung von Rufnummern nutzen, um eine gezieltere Weiterleitung an die TK-Unternehmen zu ermöglichen.

Kleiner Tipp: Es ist in Deutschland leicht, bei der Registrierung von Prepaid-SIM-Karte einen falschen Namen anzugeben.

9 Ergänzungen

  1. Ich weiß, dass diese „Personenverifizierungen“ über die Handynummer mittlerweile als „Service“ verkauft werden! Man kann davon ausgehen, dass irgendwelche „berechtigte Stellen“ das gewinnbringend vermarkten. Vielleicht die Einwohnermeldeämter, die ja auch an die GEZ Nachfolger unsere Daten verscherbeln? Oder warum meint ihr, versuchen in letzter Zeit auch Google, Facebook und Co., die Nummern ihrer User zu ergattern?!

    Ist eigentlich die „Schufa“ auch eine „berechtigte Stelle“?

  2. Zitat: „Auch im letzten Jahr haben fast 150 staatliche Stellen ganze sieben Millionen mal abgefragt…“ Richtig müsste es heißen: „…volle sieben…“

      1. Weil wir alle kriminell sind, oder warum soll die #VDS wieder eingeführt werden! Eigentlich müsste man zur offenen Revolte gegen das derzeitige „Regime“ aufrufen. Leider fehlt weiten Kreisen der Bevölkerung immer noch das Bewustsein für die unrechtmäßige Vorgehensweise der derzeitigen Regierung. Wenn sie irgendwann merkt, was gespielt wird, ist es zu spät. Die Ermächtigungsgesetze des III. Reiches habe ja auch nur dem Schutz und Sicherheit des deutschen Volkes gedient! Oder habe ich da was falsch verstanden?

  3. 1.) Wie schon 1000 mal hier erwähnt – benutzt ENDLICH VPN !!! Damit könnt ihr online auf ALLE Gesetze der Welt scheißen ! In 1. Linie betrifft es für euch die deutschen, was schon in 90% der Fälle ausreicht, um nie wieder Post von Bullen, Anwälten & Co. zu bekommen. Welchen Anbieter ihr vertrauen könnt – oder auch nicht – seht ihr hier
    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015-150228/

    2.) Viele Anbieter machen es schwer die SIM einfach so zu kaufen, denn die fragen immer nachm Ausweis. Kauft daher entweder Karten bei den Kanaks – also Lebara oder LycaMobile – oder fragt die Verkäufer nach welchen Gesetz ihr nen Perso vorzeigen müsst. Denn es ist zwar richtig, dass in diesem Gesetz steht die Anbieter von Telekommunikationsleistungen und so MÜSSEN die Angaben erheben etc. aber eben nicht auf welche Weise. Und indem ihr das online registriert, also die SIM, habt ihr denen diese Angaben bereits mitgeteilt ! Genau das ist die Aussage bei der ganzen Geschichte ! Und ob ihr die Daten falsch angebt oder nicht, das hat die nicht zu interessieren. Und wenn die euch das indirekt oder direkt vorwerfen, dann solltet ihr die Stirn runzeln, einen bösen Blick aufsetzen und die mit ner lauten Stimme fragen, ob die euch ernsthaft im Laden vor allen Leuten als Lügner und Betrüger darstellen wollen. Macht ruhig Aufstand. Die wissen eh nicht welches Gesetz das ist und schon gar nicht was da drin steht.

    Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht.

    Wenn ihr sonst noch Tipps zur Anonymität und so wissen wollt, schreibt mir unter: antifa@activist.com

    1. SIM-Karten bleiben übrigens nur so lange anonym, wie man sich nicht regelmässig gemeinsam mit nicht-anonymen in der selben Funkzelle bewegt, nicht-anonyme nicht anruft und sich nicht von nicht-anonymen anrufen lässt. Ebenfalls kann der regelmässige dauerhafte Aufenthalt einer ursprünglich anonymen SIM-Karte an bestimmten Orten, z.B. einem Einfamilienhaus und einer Arbeitsstätte zur statistischen Deanonymisierung beitragen. Die #VDS ist übel. Ernsthaft.

      1. Ich würd ja ne Tauschbörse aufmachen, fürchte aber, es kapiert keiner, wozu … bisher sind alle solche Projekte eingeschlafen, was mir unbegreiflich ist.

    2. Erfahrungen & Rant:

      Ich hab noch nie irgendwelche Probleme wegen komischer Angaben gehabt. Wie auch, wenn ich nicht so blöde bin, da einen Hinweis auf mich anzugeben, und die Karten nur für spezielle Wege nutze und regelmäßig aus dem Gebrauch nehme.

      Habe festgestellt, manche Anbieter haben bei der Anmeldung eine Adressdatenbank dahinter. Was bitteschön soll das? Eine gültige Adresse zu finden, ist ja nicht das Problem, bereitet mir aber ein moralisches Dilemma, weil ich ja niemandem schaden möchte, sondern einfach nur mein verf*cktes Recht auf Privatsphäre wahrhaben will! Toll habt ihr euch das ausgedacht, scheiss Stasi-Kartell!

      SIM-Karten sind fast nutzlos, weil die Infrastruktur zur Erleichterung anonymer Nutzung fehlt. Es ist zu umständlich, eine neue Karte in Betrieb zu nehmen, ohne dabei in die Fänge von BDA und Identifizierungswahn zu geraten. Es fehlt ein Wiki zum Informationsaustausch über die verschiedenen Anbieter und deren Aktivierungsmechanismen (sonst kauft man Karten, die nachher nicht funktionieren, und ärgert sich, das Kartell ohne Gegenleistung weiter finanziert zu haben – habe schlechte Erfahrung beispielsweise mit congstar), und eine Karten- und Gerätetauschbörse in jeder Stadt bzw. Geräte, bei denen man auch die IMEI leicht ändern kann (hab ich noch keine erfolgreiche Erfahrung mit, wird aber von der Modem-Firmware gesetzt und sollte austauschbar sein).

      Hat man bei einer deutschen Karte die Aktivierungshürde genommen, stimmen die Konditionen hinten und vorne nicht (warum bitteschön ist es erlaubt, dass Guthaben nach einem Monat verfällt, obgleich diesen elenden Halsabschneidern sowas bei Telefonkarten untersagt worden ist??? Wozu haben wir Regulierungsbehörden?).

      Halbwegs private Nutzung kostet also mehr Geld, das man lieber nicht diesem Privatsphäre-fressenden scheiß Oligopol in den Rachen schieben möchte. Und kann umständlich sein.

      Lichtblick – das mit der Deanonymisierung durch Kontakte ist allerdings bei korrekten Gebrauch nicht das Problem: ab ins Internet damit und dort dann alle Schutzmechanismen anwerfen, die es gibt. GSM-Anrufe und co sind nach VDS und Snowden eh keine Option mehr.

  4. Interessant auch, was die Provider (z.B. Telekom) vom Staat (also von uns) an Geld bekommen, wenn sie unsere Daten an den Staat verkaufen.

    JVEG Anlage 3, siehe auch Entwurf Vorratsdatenspeicherung S. 17

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