Recht auf BreitbandLauter Einzelfälle

Bevor das Recht auf einen zeitgemäßen Internetanschluss greift, springt wohl zunehmend der Satellitenanbieter Starlink ein. Doch wie oft das tatsächlich vorkommt, kann die Bundesregierung nicht beantworten.

  • Tomas Rudl
Wer wie Thomas Jarzombek (CDU) Empfang hat, hat leicht lachen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Jens Schicke

In Deutschland soll niemand ohne Internetversorgung dastehen. Seit einigen Jahren stellt das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eigentlich sicher, dass niemand den Anschluss verpasst. Doch wie viele Menschen beziehungsweise Haushalte potenziell nur eingeschränkten Zugang zum Internet haben, kann die Bundesregierung nicht genau sagen.

Wenn es um den Anschluss über Kabelleitungen geht, würden rund 4,4 Prozent aller Haushalte als potenziell unterversorgt gelten. Das wäre eine ganz schöne Menge: Es geht um rund 1,8 Millionen Anschlüsse an rund 1,4 Millionen Adressen, wie aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek (CDU) auf eine schriftliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Rebecca Lenhard hervorgeht.

Indes spielt es beim Recht auf Internet keine Rolle, ob der Zugang über eine Kabelleitung oder drahtlos angeboten wird. Wenn sich eine Mobilfunk- oder Satellitenverbindung herstellen lässt, welche die Mindestanforderungen erfüllt und leistbar ist, dann gelten solche Haushalte als versorgt. Derzeit sind Schwellenwerte von 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von maximal 150 Millisekunden festgeschrieben.

Wie viele Haushalte letztlich von diesen Kriterien abgedeckt werden, erfasst die Bundesregierung jedoch nicht im Detail. „Da die konkrete Versorgung am Standort stark von verschiedenen Faktoren abhängt und dadurch volatil ist, kann nur im Einzelfall die Eignung einer funkbasierten Lösung bewertet werden“, heißt es im Antwortschreiben. Allerdings zeige die Praxis, dass funkbasierte Technologien die „Anzahl potenziell unterversorgter Adressen stark senken“.

Wenige Anträge, noch weniger Bewilligungen

Wie jüngst eine Recherche von netzpolitik.org zeigte, bleibt das seit dem Jahr 2021 gesetzlich verankerte Recht weitgehend ein Papiertiger. Trotz des hohen Bedarfs werden nur verhältnismäßig wenige Anträge gestellt. Im Vorjahr waren es laut Bundesnetzagentur insgesamt rund 1.650 Eingaben, die das Recht einzufordern versuchten. Geschätzte 95 Prozent davon wurden mit einem Verweis auf „alternative Versorgungsmöglichkeiten“ schnell erledigt, so die Bonner Behörde.

Auf die restlichen Fälle wartet eine langwierige Prozedur, die oft genug mit einem Hinweis auf den Satellitenbetreiber Starlink endet. Der zum Firmenimperium des US-Milliardärs Elon Musk gehörende Anbieter deckt inzwischen praktisch das gesamte Bundesgebiet ab. Wenn ein Ortstermin ergibt, dass sich eine halbwegs funktionsfähige Verbindung zu den Satelliten herstellen lässt, dann ist die Sache erledigt.

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„Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten war bei seiner Einführung gut und wichtig gedacht“, sagt die Autorin der schriftlichen Frage zu netzpolitik.org. Doch kaum jemand scheine es noch zu nutzen, was wohl am Verfahren selbst liege: „Es ist zu kompliziert, zu langwierig und für viele schlicht nicht zumutbar“, so die Abgeordnete Lenhard. Im Weg stünden undurchsichtige Formulare, aufwendige Nachweispflichten und Klagen der Telekommunikationsunternehmen, die eine Lösung für Betroffene jahrelang hinauszögerten.

Neues Test-Tool soll Hürden senken

Derweil bemüht sich die Bundesnetzagentur darum, zumindest einige Barrieren abzubauen. Seit Kurzem steht etwa eine Web-Anwendung bereit, mit der Betroffene relativ einfach herausfinden können, ob an ihrer Adresse die Mindestversorgung potenziell verfügbar wäre. Noch handelt es sich um eine Test-Version, die allerdings laufend verbessert werden soll, unter anderem durch eine erweiterte Datengrundlage.

Diese zusätzlichen Daten dürften sich in erster Linie auf Mobilfunk beziehen, wie sich aus dem Schreiben von Staatssekretär Jarzombek herauslesen lässt. „Eine angepasste Datenerhebung der Versorgungsdaten des Mobilfunks soll die Datenlage hier zukünftig verbessern“, verspricht der langjährige Digitalpolitiker.

Auf Anbieter wie Starlink lässt sich das nicht notwendigerweise übertragen. „Versorgungsdaten der Satellitenanbieter liegen der Bundesnetzagentur derzeit nicht vor, wobei abstrakte Aussagen von Satellitenanbietern aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht geeignet sind, die Versorgung vor Ort zu bewerten“, bremst der Staatssekretär.

Ortstermine bleiben Pflicht

Dies liege daran, dass hierfür die lokalen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. „Dazu gehören insbesondere ein freier Blick zum Himmel sowie das Fehlen von Signalverschattungen durch Gebäude oder andere Hindernisse“, heißt es. Diese Aspekte müssten vor Ort im Einzelfall geprüft werden, um eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Versorgung zu ermöglichen. „Eine Aussage dahingehend, wie viel Prozent der versorgten Adressen über Satelliteninternet angeschlossen sind, lässt sich anhand der vorhandenen Datenlage nicht bestimmen“.

Unabhängig davon fordert die Grünen-Abgeordnete den konservativen Digitalminister Karsten Wildberger auf, beim Recht auf Breitband nachzuschärfen: „Ein moderner Universaldienst braucht verbraucherfreundliche Verfahren, klare Mindeststandards und echte Entlastung, etwa durch pauschale Entschädigungen statt aufwendiger Einzelnachweise“, sagt Lenhard.

Über die Autor:innen

  • Tomas Rudl
    Darja Preuss

    Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky


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2 Kommentare zu „Lauter Einzelfälle“


  1. Notorisch Rhetorisch

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    15Mbit DL und 5Mbit UL pro Sekunde als Minimal? Dann war ich hier mit einem Hybrid-anschluß die ganze Zeit lang unterversorgt. Denn der liefert zwar nominal 16Mbit/s aber nur 2Mbit/s UL. Und seit dem 24.3. wg. einer „geplanten Aufrüstung“ (eigentlich bis 29.3.) nicht mal das, sondern nur 0,9 Mbit DL und 0,2Mbit UL. Und das immer noch bis Ostern. Dann ging es (am 3.4.) auf 2–4Mbit/s DL hoch aber mit ebenso miesem UL. „Eigentlich“ warte ich ja nur darauf das ein Regionaler Anbieter endlich mal den zugesagten Glasfaser-ausbau bis in die Wohnung(en) vollzieht. Ein Wechsel würde hier faktisch zu einem Zweiten Wechsel (VDSL->GF) führen und die Kosten sofort erhöhen. Und damit entsteht die Situation das man als einzig andere Alternative nur noch Starlink hätte. Allerdings finde ich es inakzeptabel das die Dienste eines eindeutig Rechtsradikalen Milliardärs als einzige Rückfall-Option überhaupt in Betracht gezogen werden – man also quasi in dessen Fänge getrieben wird. Dies zu billigen könnte die Frage aufwerfen ob involvierte Personen hier einseitig/Parteilich agiert hätten. Das sollte nicht passieren, oder?


  2. Maxi Piccolo Mini

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    Sinn des Gesetzes war ja nicht, dass möglichst viel Antragsbürokratie entsteht, sondern dass eine flächendeckende Netzabdeckung gegeben ist – unter Einbeziehung von Satellitenfunk.

    Könnte es nicht sein, dass das Recht nur scheinbar kaum genutzt wird, also wenige Anträge gestellt werden, *weil* die überwiegende Zahl der Haushalte eben schon versorgt sind?

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