Antworten der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung

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Die Bundesregierung hat sich zu ein paar Antworten (pdf) bequemt, die auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag zurückgehen. Es ging um die „Pläne zur Erarbeitung einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung“ (BT-Drucksache 18/4518, pdf). Eigentlich wären die Antworten bis zum Montag, den 13. April 2015, fällig gewesen, doch die Regierung erbat sich einen Aufschub bis 24. April.

Im Nachhinein ist diese Bitte um Fristverlängerung leicht zu erklären, am 15. April fanden ja die beiden Pressekonferenzen von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière mit der Veröffentlichung der Leitlinien mitsamt geheimer Nebenabrede statt. Man wollte der Überraschung mit dem neuen Vorpreschen zur gesetzlichen Regelung der Vorratsdatenspeicherung wohl nicht vorgreifen.

Jan Korte, MdB mit Schwerpunkt Innenpolitik und Datenschutz und einer der Fragesteller, bemängelt daher das Übergehen des Parlaments:

Die Bundesregierung hat der eigenen PR ganz offensichtlich einen höheren Stellenwert eingeräumt als dem Fragerecht des Parlaments.

Aus den Antworten der Regierung geht hervor, dass sie davon ausgeht, dass die in den Leitlinien skizzierten Regelungen zur Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten sowohl den Vorgaben aus Karlsruhe als auch dem Urteil des EuGH gerecht werden. Sie stehe auch in Europa einer Einführung „offen gegenüber“, wenn eine Regelung ebenfalls diesen Vorgaben entsprechen würde. Konkrete Vorschläge aus Europa seien der Regierung aber nicht bekannt.

Die Linksfraktion möchte gern wissen, ob denn der Regierung neue Erkenntnisse vorlägen, die einen „schlüssigen Nachweis für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung führen“ könnten, und welche das seien. Darauf antwortet die Bundesregierung erst gar nicht, sondern verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Gesetzgeber eine Speicherung von Telekommunikationsdaten als erforderlich beurteilen kann.

Gefragt war allerdings nach neuen Erkenntnisse, die offenbar nicht vorliegen.

Welche Regelungen denn die Bundesregierung für geeignet ansehe, um den Zugriff auf die Vorratsdaten nicht zu einem alltäglichen Standardermittlungsinstrument verkommen zu lassen, wie ein Gutachten des Max-Planck-Instituts nahelegt. Sie bleibt auch hier eine konkrete Antwort schuldig und verweist nur auf die Abrufregelungen:

Nur wenn die engen Voraussetzungen für einen Abruf im konkreten Einzelfall vorliegen, ist der Abruf zulässig.

Wie eng diese Voraussetzungen tatsächlich ausfallen, wird erst der Gesetzentwurf und in der Folge die Abrufpraxis zeigen. Und als „Türöffner“ für längere Speicherfristen sieht die Bundesregierung die momentan vorgeschlagenen zehn Wochen natürlich nicht, betont sie.

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2 Ergänzungen

  1. „„schlüssigen Nachweis für die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung führen“ könnten, und welche das seien.“

    Wieso forciert die Bundesregierung derart die Wiedereinführung der Vorrtsdatenspeicherung? Völlig ohne neuen Anlass. Gegen zwei Gerichtsurteile. Den Maas umgedreht und ein Gabriel der ein Haufen Scheiße redet?

    Der Tenor kurz nach den Anschlägen in Frankreich im Januar 2015: kein Aktionismus, keine Eile, die EU soll vorangehen.
    http://www.golem.de/news/vorratsdatenspeicherung-spd-chef-gabriel-gegen-deutsche-schnellschuesse-1501-111713.html

    Der Tenor im April 2015: Im Alleingang, so schnell wie möglich, Maas umgedreht, Scheiße redender Gabriel …
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-soll-eilig-beschlossen-werden-2613372.html

    Warum der Sinneswandel?

  2. Offensichtlich ist es so, dass die Innenminister der EU-Länder sich einig sind, das Eisen nach den jüngsten Ereignissen zu schmieden, so lange es heiß ist. Die ziehen das jetzt EU-weit in den Mitgliedsländern durch und sind nicht mehr zugänglich für Argumente. Das ist eine verluderte Politik. Helfen könnte nur noch eine starke Öffentlichkeit ähnlich wie eine sich gegen TTIP gebildet hat.

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