Netzpolitischer Jahresrückblick 2014: August

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Bald endet das Jahr 2014. Zeit, um jeden verbleibenden Tag auf je einen Monat des Jahres zurückzublicken und zu schauen, was im und um das Netz wichtig war.

Bisherige Rückblicke:

  1. Januar
  2. Februar
  3. März
  4. April
  5. Mai
  6. Juni
  7. Juli

Den August 2014 kann man getrost als Monat der Leaks bezeichnen. Zuerst haben wir den Entwurf und dann die Endfassung der Digitalen Agenda veröffentlicht und analysiert. Etwas später wurde sie auch von unseren drei Internetministern Gabriel, Dobrindt und de Maizière vorgestellt. Dabei lies sich feststellen, dass es viel Buzzword-Bingo-Potential und wenig konkrete Handlungsideen gab; stattdessen sollte geprüft und evaluiert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sollte mehr Ressourcen für die Spionageabwehr erhalten. Beinahe gleichzeitig wurde bekannt, dass ihm stattdessen sogar Gelder gestrichen wurden. Zur Zukunft Digitaler Arbeit hatte die Agenda nichts zu sagen und dass Deutschland zum „Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ werden kann, wie proklamiert, bleibt zu beweisen.

Im BKA- und BITKOM-Bericht zum aktuellen Lagebericht „Cybercrime“ in Deutschland wurde Angst vor den Gefahren im „Cyberraum“ geschürt. Jeder Zweite sei betroffen und die Internetkriminalität steige stetig. Dabei bediente man sich fleißig der
Realitätsverzerrung und deklarierte Viren und Spam als Cybercrime und legte das „Tatmittel Internet“ wohl so aus, dass auch einige Fahrraddiebstähle in die Kategorie Cyber-Straftaten fielen.

Um das Netz zu einem sichereren Ort zu machen, stellte Innenminister de Maizière das geplante IT-Sicherheitsgesetz vor. Das sollte Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle bei Unternehmen einführen. Leider jedoch nur ans BSI, Betroffene würden im Unklaren bleiben und ein öffentlicher Druck, Daten
besser abzusichern, würde so nicht wirksam. Nicht nur schade, sondern auch höchst bedenklich war, dass das IT-Sicherheitsgesetz Telemedienanbietern die Möglichkeit einer Verkehrsdatenspeicherung von bis zu 6 Monaten zum „Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen“ gewähren sollte. Ein weiteres Gewand des Vorratsdatenspeicherungszombies, den man an allen Ecken und Enden wiederzubeleben versuchte.

Kurzum: Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes setzte auf Durchregulierung, Kontrolle und Sicherheit; man militarisiert das Internet. Freiheit und Datenschutz bleiben dabei auf der Strecke.

Erfreulicher war ein Gesetzentwurf, der das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde überführen sollte. Bisher ist die Bundesdatenschutzbeauftragte dem Innenministerium zugehörig und eine Stärkung ihrer Unabhängigkeit wäre längst überfällig. Der Entwurf hat dennoch einiges Verbesserungspotential, etwa bei den Sanktionsmöglichkeiten und dem bisher exklusiven Vorschlagsrecht der Bundesregierung für die Besetzung der Datenschutzbeauftragten.

In Sachen Geheimdienste trat ein zweiter Whistleblower zu Tage, dessen Dokumente Informationen über US-Terroristen-Datenbanken offenbarten, in denen sich zwar 680.000 Personen befinden, von denen aber 280.000 keiner terroristischen Gruppe zugeordnet werden können.

Dann wurden von einem Hacker insgesamt 40 GB interne Dokumente des Unternehmens Gamma International ins Internet gestellt. Das Unternehmen produziert unter anderem (Staats-)Trojaner unter dem Namen FinFisher/FinSpy die weltweit eingesetzt werden und die unter anderem in autoritäre Regimes exportiert werden.

Aus einer zuvor geheimen Sachstandsanfrage ging hervor: Das BKA darf FinFisher nicht einsetzen, da der Trojaner illegale Funktionen hat, die nicht vom Gesetz gedeckt sind. Es arbeitet aber an einer „verfassungskonformen“ Version und einer BKA-eigenen Software zur Online-Durchsuchung, um weiter Quellen-TKÜ durchführen zu können.

Doch bei dem Gamma-Leak blieb es nicht. In den Weiten des Internets befinden sich noch viele weitere Daten, die Licht ins Dunkel der Geschäfte zwielichtiger Überwachungstechnologiehersteller bringen könnten und so veröffentlichte der Gamma-Hacker auch eine Anleitung zum Selberhacken.

Weitere Leaks gab es zu CETA, hier veröffentlichte die Tagesschau den fertigen Vertragstext, der unter anderem viel urheberrechtlich Relevantes enthält, wie Verpflichtungen zum DRM-Umgehungsverbot und Auskunftspflichten bei der Durchsetzung von Immaterialgüterrechten.

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