Generalbundesanwalt Range: Wohl keine Ermittlungen gegen Überwachung durch ausländische Geheimdienste (Update: Antwort)

harald rangeGestern haben NDR, WDR und und die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Generalbundesanwalt Harald Range wohl kein Ermittlungsverfahren gegen die NSA und andere ausländische Geheimdienste einleiten wird. Ähnliches hatte der FOCUS bereits im letzten Monat bekanntgegeben. Die Einschätzung kommt letztlich schneller als erwartet, in einem Interview mit der taz aus dem März hatte er angekündigt, „noch in diesem Jahr“ zu einer Einschätzung kommen zu wollen, ob ein Anfangsverdacht wegen Spionage vorliege, was nicht gerade auf eine baldige Entscheidung hoffen ließ.

Über die Begründung für die erwartete Entscheidung Ranges schreibt die SZ unter Berufung auf Informationen aus der Bundesanwaltschaft:

Es gebe keine Möglichkeit […] an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben.

Anschließend wird noch die Schuld auf andere geschoben: Keine Informationen aus Regierungs- und Geheimdienstkreisen, keine Gewährung von Einsichtnahme in Snowden-Dokument durch den Spiegel ebenso wie ausbleibende Unterstützung von Kontaktpersonen Snowdens.

Dieser Akt der Resignation ist in mehrfacher Hinsicht fatal: Man vertut die Chance, zumindest symbolisch ein Zeichen des Widerspruchs gegen die Überwachung des eigenen Landes und seiner Bürger zu setzen – was überaus angebracht wäre selbst wenn man davon ausginge, keinen Erfolg zu haben. Andere, wie die Menschenrechtsorganisation Privacy International und die EFF haben sich ja von der augenscheinlichen Übermacht nicht derart lähmen lassen und trotzdem Beschwerde eingereicht. Aber auch anderen Stellen glänzt die Bundesanwaltschaft nicht durch übermäßigen Ermittlungseifer. Ähnliche Nicht-Ermittlungen gibt es ebenfalls in der Frage, ob die US-Basis in Ramstein als digitales Drehkreuz für den Drohnenkrieg genutzt wird.

Die Vernachlässigung der Schutzpflichten des Staates könnte deutlicher nicht sein. Das Duckmäusertum gegenüber den USA demonstriert auf schmerzhafte Weise, dass von allen Seiten die deutsch-amerikanischen Beziehungen über alles andere gestellt werden, zuvorderst über den Schutz der Menschenrechte. Sei es bei der Frage um Asyl für Edward Snowden, bei den Fragen an die amerikanische Regierung zur „Aufklärung“ der NSA-Affäre oder eben bei der jetzigen Beurteilung, es gebe keine belastbaren Materialien. Was, wenn nicht Unmengen an Dokumenten, die bereits veröffentlicht sind, sollen denn noch klarere belastbare Hinweise sein? Außerdem sendet man ein entmutigendes Zeichen auch in Richtung des NSA-Untersuchungsausschusses, wenn man die eigenen Untersuchungen einstellt, bevor sie richtig angefangen haben.

Ironisch ist ebenso Kritik aus der Bundesregierung wegen Ranges „angeblich zögerlichen Haltung“. Wer war es denn, der dem NSA-Untersuchungsausschuss massiv Steine in den Weg gelegt hat, indem man die Akteneinsicht bis ins Absurde erschwert hat? Gestern wurde uns dann auch nocheinmal aus dem Innenministerium bestätigt, dass sich Bundesbeamte beim Lesen von als geheim eingestuften Informationen über die NSA-Überwachung strafbar machen würden. Paradox, dass man dann angeblich erwartet, andere sollten sich hartnäckiger um Erkenntnisse bemühen.

Die Linke brachte bereits ihre Empörung zum Ausdruck, Parteichef Bernd Riexinger sagte:

Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt.

Wir haben gestern versucht, eine offizielle Stellungnahme von der Pressestelle des Generalbundesanwalts zu bekommen – bisher Fehlanzeige. Das Telefon sei für den Tag „nicht besetzt“.

Update: Mittlerweile haben wir – wie leider zu erwarten – eine Standardabspeisung erhalten.

Der Generalbundesanwalt wird alsbald eine abschließende Entscheidung bekannt geben und die Öffentlichkeit über die wesentlichen Gründe seiner Entschließung informieren. [Kennen wir bereits aus der Zeit]

Bislang standen einer abschließenden Bewertung der Vorgänge noch offene ergänzende Anfragen und Abklärungen entgegen. Zudem war das Gutachten der Bundesregierung vom 2. Mai 2014 zu einer Vernehmung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Snowden durch den NSA-Untersuchungsauschuss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die hiesigen Vorgänge zu prüfen und auszuwerten.

16 Ergänzungen

  1. Was für ein absurdes Theater. Freue mich schon auf den nächsten Tatort, bei dem der Fall auch gleich zu Sendebeginn abgeschlossen wird: „Was jetzt? Sieben Einschusslöcher in der Leiche sind doch kein Beweis für Mord, keiner stellt sich als Zeuge zur Verfügung und auf unsere Fragen werden die Verdächtigen wohl eh‘ nicht antworten. Kommt, wir schließen die Akte und gehen gleich zur Pommesbude!“

  2. „Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt“

    Die Schlussfolgerung von Riexinger würde ich nicht teilen. Auch das Abheben nur auf Grundrechte halte ich für falsch. In zahlreichen Veröffentlichungen ist bekannt geworden, dass die Bundesrepublik Deutschland ausspioniert wird. Da tut sich dann der Verdacht auf, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seiner gesetzlichen Spionageabwehr nicht nachkommt. Die Mittäter des Bundesamtes für Verfassungsschutz setzen sich damit dem Verdacht aus, Beihilfe zur Spionage für fremde Mächte zu leisten. Das kann sich bis zum Landesverrat entwickeln. Da der Generalbundesanwalt der Dienstaufsicht des Bundesministeriums für Justiz unterlieget und weisungsgebunden ist, kann sich der mögliche Landesverrat in die ganze Regierung hineinziehen. Vielleicht ist das auch das Motiv, dass die Bundesregierung mit allen Mittel versucht, die Aufklärung der Spioage zu verhindern, damit ihre Landesverrat nicht beweisbar werden soll. Ich vermute das wird ihr nicht gelingen, sondern im Gegenteil eine Vielzahl von Strafverfahren die Bundesregierung überziehen.
    Beim möglichen Geheimnisverrat in der Edathy-Affäre konnten wir schon beim Innenminister sehen, schnell wegen unseres Strafrechtes die Regierung dahin schmilzt. Da der Generalbundesanwalt ein politischer Beamter ist (was seine Weisungsgebundenheit fern einer unabhängigen Justiz unterstreicht, wird er möglicherweise in Panik der Groko auch schon vor oder während eines möglichen Strafverfahrens abberufen.
    Schon die Mitfinanzierung der NSA-Spionage in Wiesbaden durch die Bundesregierung bringt diese auch wieder Nahe an den Landesverrat. Sollte Snowden Ernst machen und Beweise über die Spionage der NSA durch ihn selbst gegen Organe des deutschen Staates wie Bundestagsabgeordnete vorlegen, wäre der Landesverrat durch große Teile der Akteure der Groko bewiesen und Regierungsmeltdown.
    Der Grundrechtsschutz ist nur schwach strafrechtlich bewehrt. Bei Landesverrat und Hochverrat sieht das anders aus. Aber beides wird in Tateinheit durch die Taten verübt, die die Bundesregierung zu verdunkeln sucht.

    1. Falls das nicht angekommen ist: der Teil „dass sich Bundestagsabgeordnete beim Lesen von als geheim eingestuften Informationen über die NSA-Überwachung strafbar machen würden“ linkt auf einen Artikel, in dem es um Beamte geht und Bundestagsabgeordnete nicht erwähnt werden. Komplett andere Baustelle.

  3. mir drängt sich der eindruck auf, die allumfassende überwachung folge gesetzen, verträgen und verordnungen, von denen wir viel zu wenig wissen. am ende geht womöglich alles mit rechten dingen zu, und wir wissen noch gar nicht so recht, in was für einem staat wir leben.

    stasi war früher scheiße, weil das ja die anderen waren. ich fürchte, eine neue stasi wird von der regierung und ihren ausführenden begrüßt, betrieben, gewünscht.

    nur halt nicht offen kommuniziert.

    .~.

  4. Schämt Ihr Euch nicht?
    Kleine Bürger könnt ihr wegen Schwarzfahren verknacken aber geschieht mal wirklich etwas fundamentales seid ihr wie zahnlose Tiger. Ihr seid eine Schande für das deutsche Volk und solltet sofort nach USA abgeschoben werden. Gewaltentrennung, das ich nicht lache!!

  5. Es war von Snowden ein Fehler die Daten an die Presse zu übergeben, denn die Presse hält sie nun unter verschluss. Es wäre viel sinvoller gewesen diese öffentlich zu leaken, für alle frei einsehbar.

    1. Naja das ist so eine Sache mit dem leaken. Ohne aufbereitung und geordnetes leaking können Daten doch recht komplex sein und das nutzt dem „normalen“ Volk leider wenig. Und wenn es doch nicht so komplex ist, das Material aber wirklich hochbrisante Verstrickungen aufdecken würde ist die Kacke am dampfen. Sowas MUSS man mit Vorsicht handhaben weil es uns im Extremfall die Guillotine wiederbringen würde bzw Krieg auslöst. Das wäre jetzt auch nicht so toll.

  6. Das war schlichtweg zu erwarten! Deutschland ist ja noch immer ein besetztes und damit völkerrechtlich nicht souveränes Land. Daß damit die USA das Sagen hat wundert da nicht. Was wäre für ein hysterischer Aufschrei durch die Lande gezogen, wenn Rußland z.B. diese Spionage nachweisen könnte!! Völkerrecht und was sonst alles hätte man da zu felde gezogen. Hier wird deutlich, welchen Stellenwert wir die betroffenen Bürger wirklich besitzen!! Das mal zum Thema Demokratie hierzulande!

  7. Und ich dachte ich wäre zynisch.
    Der Lobo Begriff der ‚Spähkatastrophe‘ passt auch hier wieder die Faust auf’s Auge.

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