Gestern haben NDR, WDR und und die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Generalbundesanwalt Harald Range wohl kein Ermittlungsverfahren gegen die NSA und andere ausländische Geheimdienste einleiten wird. Ähnliches hatte der FOCUS bereits im letzten Monat bekanntgegeben. Die Einschätzung kommt letztlich schneller als erwartet, in einem Interview mit der taz aus dem März hatte er angekündigt, „noch in diesem Jahr“ zu einer Einschätzung kommen zu wollen, ob ein Anfangsverdacht wegen Spionage vorliege, was nicht gerade auf eine baldige Entscheidung hoffen ließ.
Über die Begründung für die erwartete Entscheidung Ranges schreibt die SZ unter Berufung auf Informationen aus der Bundesanwaltschaft:
Es gebe keine Möglichkeit […] an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben.
Anschließend wird noch die Schuld auf andere geschoben: Keine Informationen aus Regierungs- und Geheimdienstkreisen, keine Gewährung von Einsichtnahme in Snowden-Dokument durch den Spiegel ebenso wie ausbleibende Unterstützung von Kontaktpersonen Snowdens.
Dieser Akt der Resignation ist in mehrfacher Hinsicht fatal: Man vertut die Chance, zumindest symbolisch ein Zeichen des Widerspruchs gegen die Überwachung des eigenen Landes und seiner Bürger zu setzen – was überaus angebracht wäre selbst wenn man davon ausginge, keinen Erfolg zu haben. Andere, wie die Menschenrechtsorganisation Privacy International und die EFF haben sich ja von der augenscheinlichen Übermacht nicht derart lähmen lassen und trotzdem Beschwerde eingereicht. Aber auch anderen Stellen glänzt die Bundesanwaltschaft nicht durch übermäßigen Ermittlungseifer. Ähnliche Nicht-Ermittlungen gibt es ebenfalls in der Frage, ob die US-Basis in Ramstein als digitales Drehkreuz für den Drohnenkrieg genutzt wird.
Die Vernachlässigung der Schutzpflichten des Staates könnte deutlicher nicht sein. Das Duckmäusertum gegenüber den USA demonstriert auf schmerzhafte Weise, dass von allen Seiten die deutsch-amerikanischen Beziehungen über alles andere gestellt werden, zuvorderst über den Schutz der Menschenrechte. Sei es bei der Frage um Asyl für Edward Snowden, bei den Fragen an die amerikanische Regierung zur „Aufklärung“ der NSA-Affäre oder eben bei der jetzigen Beurteilung, es gebe keine belastbaren Materialien. Was, wenn nicht Unmengen an Dokumenten, die bereits veröffentlicht sind, sollen denn noch klarere belastbare Hinweise sein? Außerdem sendet man ein entmutigendes Zeichen auch in Richtung des NSA-Untersuchungsausschusses, wenn man die eigenen Untersuchungen einstellt, bevor sie richtig angefangen haben.
Ironisch ist ebenso Kritik aus der Bundesregierung wegen Ranges „angeblich zögerlichen Haltung“. Wer war es denn, der dem NSA-Untersuchungsausschuss massiv Steine in den Weg gelegt hat, indem man die Akteneinsicht bis ins Absurde erschwert hat? Gestern wurde uns dann auch nocheinmal aus dem Innenministerium bestätigt, dass sich Bundesbeamte beim Lesen von als geheim eingestuften Informationen über die NSA-Überwachung strafbar machen würden. Paradox, dass man dann angeblich erwartet, andere sollten sich hartnäckiger um Erkenntnisse bemühen.
Die Linke brachte bereits ihre Empörung zum Ausdruck, Parteichef Bernd Riexinger sagte:
Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt.
Wir haben gestern versucht, eine offizielle Stellungnahme von der Pressestelle des Generalbundesanwalts zu bekommen – bisher Fehlanzeige. Das Telefon sei für den Tag „nicht besetzt“.
Update: Mittlerweile haben wir – wie leider zu erwarten – eine Standardabspeisung erhalten.
Der Generalbundesanwalt wird alsbald eine abschließende Entscheidung bekannt geben und die Öffentlichkeit über die wesentlichen Gründe seiner Entschließung informieren. [Kennen wir bereits aus der Zeit]
Bislang standen einer abschließenden Bewertung der Vorgänge noch offene ergänzende Anfragen und Abklärungen entgegen. Zudem war das Gutachten der Bundesregierung vom 2. Mai 2014 zu einer Vernehmung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Snowden durch den NSA-Untersuchungsauschuss des Deutschen Bundestages im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die hiesigen Vorgänge zu prüfen und auszuwerten.