Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat heute mit 33:7 Stimmen (17 Enthaltungen) dem abgeänderten Bericht zum Überwachungsskandal zugestimmt.
Der Änderungsantrag, in dem das Parlament wie berichtet fordert, dass die EU-Mitgliedstaaten Strafanzeigen gegen Edward Snowden fallen lassen und ihm Schutz vor Verfolgung, Auslieferung oder Urteilssprüche durch Drittparteien anzubieten, wurde mit 16 zu 33 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Die Grünen haben angekündigt, den Antrag bei der Plenumssitzung im März, in der endgültig über das Dokument abgestimmt werden soll, erneut einzubringen. Berichterstatter Claude Moraes begründete das in einer kurzen Pressekonferenz unter anderem damit, dass Asylfragen nicht in der Kompetenz der Europäischen Union lägen. Was allerdings auf vieles weitere, was im Bericht gefordert wird – etwa was Änderungen der Rechtslage in den Vereinigten Staaten angeht – ebenso zuträfe und daher den Beigeschmack der Hilfsargumentation hat.
Nicht vergessen werden sollte trotzdem, dass in dem Bericht auch einige wichtige Dinge festgehalten sind. Unter anderem wird bekräftigt, dass die Safe-Harbour-Vereinbarung, die sich als untaugliches Pseudo-Datenschutzinstrument erwiesen hat, ausser Kraft gesetzt gehört. Asyl für Snowden wurde in dem ursprünglichen Berichtsentwurf nicht gefordert und trotzdem stieß er bei seiner Vorstellung auf ausgesprochen positive Resonanz. Wer in Zukunft bessere Berichte will und stimmberechtigt ist, sollte im Mai dafür sorgen, dass sich die Kräfteverhältnisse im Europaparlament weg von Euro-Kritikern und Christdemokraten bewegen.
Wer sich übrigens fragt, wieviel die Aufklärung durch Snowden bisher gebracht hat: Das lässt sich quantifizieren. Der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss hat jedenfalls im Vorfeld der Abstimmung eine qualifizierte Schätzung gemacht, wie futurezone zu berichten weiss:
Auf die konkrete Anfrage, wie viel Licht denn durch den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden in das Dunkel gekommen sei, sagte Voss, seiner Meinung nach könnten das 60 Prozent sein. Dies bedeute, dass 40 Prozent noch nicht aufgeklärt seien.
Alles wird gut.
Ich verstehe nicht warum sich nicht nach den Leitlinien
Schutz von Menschenrechtsverteidigern – Leitlinien der Europäischen Union
gerichtet wird. Das wäre damit eine klare Sache.
Leider sind diese Leitlinien wohl nur eine Empfehlung und weil nicht im Amtsblatt veröffentlicht, noch nicht rechtlich verbindlich. Das sollte nachgeholt werden.
Der Text kann als PDF hier abgerufen werden:
[http://register.consilium.europa.eu/content/out?lang=DE&typ=ENTRY&i=ADV&DOC_ID=ST%2016332%202008%20REV%202 http://www.consilium.europa.eu]
Edit: Findet man hier. kf