Bundestag erklärt Kriterien für Akkreditierung von Bloggern und Journalisten

Anfang des Monats hatten wir bereits berichtet, dass die Pressestelle des Deutschen Bundestages ihre ablehnende Haltung gegenüber Bloggern bei der Vergabe von Jahresakkreditierungen für Journalisten aufgegeben hat. Mittlerweile gibt es das schriftlich in Form einer Unterrichtung des Ältestenrates im Deutschen Bundestag. Dort werden auch die Kriterien beschrieben, wie diese Akkreditierungen vergeben werden und explizit nochmal darauf hingewiesen, dass man keine Unterscheidung zwischen Online- und Offline-Medien mache.

Ungeklärt ist immer noch, warum nur Blogger von einer Ablehnung betroffen waren, aber in der Debatte kein einziger Fall eines betroffenen Journalisten bekannt wurde. Aber schön, jetzt mal diese Kriterien schriftlich zu haben:

Hauptkriterium für die Ausgabe einer Jahresakkreditierung für den Bundestag ist daher der Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit zur Parlamentsberichterstattung. Dies geschieht durch Vorlage eines von anerkannten Journalisten-Organisationen vergebenen Presseausweises beziehungsweise einer redaktionellen Bestätigung sowie entsprechender Arbeitsnachweise. Ziel ist, dass die Jahresakkreditierungen vor allem diejenigen Medienvertreter bekommen, die ständig aus dem Parlament berichten. Medienvertreter, die nicht regelmäßig über den Bundestag berichten, können mit ihrem Presseausweis oder einer redaktionellen Bestätigung jederzeit eine befristete Akkreditierung für einzelne redaktionelle Vorhaben mit politisch-parlamentarischen Bezug erhalten.

Aus unserer Redaktion wurde Anna Biselli eine Tagesakkreditierung verwehrt, als sie über eine Pressekonferenz der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag berichten wollte und sich ordnungsgemäß akkreditieren wollte. Mittlerweile konnten wir Anna Biselli dank Eurer Spendenbereitschaft aus einem Praktikum übernehmen und sie arbeitet jetzt hauptberuflich für uns.

Wir werden jetzt mal die oben definierten Kriterien ausprobieren und für sie eine Jahresakkreditierung beantragen, obwohl sie (noch) keinen Presseausweis hat. Das sollte ja jetzt klappen.

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2 Ergänzungen

  1. Und was würde der Bundestag machen, wenn sich die Journalisten-Organisationen dazu entscheiden würden an Christen keinen Presseausweis mehr auszustellen? Warum begibt sich die demokratische Institution Deutschland herab und läßt sich die Kriterien von Journalismus von einer externen Organisation diktieren? Das Verhalten der Bundestagverwaltung ist an Peinlichkeit kaum noch zu übertreffen, es ist einfach nur noch armselig wie da Leute tagelang am Schreibtisch sitzen und sich irgendwelche Erklärungen aus den Fingern saugen. Auf der anderen Seite geben die Parteien kein besseres Bild ab, weil sie hätten die Möglichkeit grungesetzkonforme Regeln zu verlangen, aber es interessiert sie einen Scheiß.

  2. Der zitierte Ausschnitt erklärt noch immer nicht, weshalb eine befristete Akkreditierung damals versagt wurde. Vielmehr steht dort, dass Medienvertreter (ohne dass da etwas von hauptberuflicher Ausübung steht) jederzeit eine solche Akkreditierung erhalten können. Und auch das Kriterium der hauptberuflichen Ausübung der journalistischen Tätigkeit zum Erhalt einer Jahresakkreditierung halte ich für fragwürdig, da es letztlich die Pressefreiheit von nicht hauptberuflich tätigen Journalisten einschränkt, indem willkürlich Hürden errichtet werden, eine journalistische Tätigkeit als Nebentätigkeit auszuüben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.