5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?

plakat_012Zum fünften Mal hatte das Bundeswirtschaftsministerium zum sogenannten „Fachdialog Netzneutralität“ in Berlin geladen. Politiker, Regulierer, Wissenschaftler und – wie sollte es bei einer BMWi Veranstaltung anders sein – zahlreiche Wirtschaftsvertreter, diskutierten miteinander über Netzneutralität. Als Vertreter der Zivilgesellschaft waren Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft und Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jeweils an einem Panel beteiligt. Anders als bei den vorigen Fachdialogen stellt das BMWi diesmal auch Audiomitschnitte der Veranstaltung bereit.

Wie nicht anders zu erwarten lag der Fokus der Veranstaltung auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Themas. Aussagen wie „wir wollen doch keine Geschäftsmodelle verbieten“, „eine Beschränkung wäre hier wachstumshindernd“ oder auch „erstmal sollte alles erlaubt sein“ reihten sich aneinander.

Der aktuelle Stand der Debatte um die Netzneutralität dreht sich um den EU-Gesetzentwurf, der vom Europäischen Parlament am 3. April 2014, also noch vor der Europawahl, beschlossen wurde. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage der EU Kommission ist die gegenwärtige Fassung, die nun im Rat diskutiert wird, deutlich ambitionierter was die Wahrung und Festschreibung der Netzneutralität angeht. Dieser Entwurf war insbesondere den Repräsentanten von Telekom, Vodafone, Nokia und BITKOM ein Dorn im Auge. Es wurde sehr deutlich, dass der Kampf um die Netzneutralität alles andere als vorbei ist.

„Perspektiven eines freien und offenen Internets“

Peter Eberl, Mitarbeiter der Europäischen Kommission, erinnerte zu Beginn des ersten Panels daran, warum die Netzneutralität überhaupt auf europäischer Ebene geregelt werden soll: man fürchtet eine Fragmentierung des Binnenmarkts, da einzelne Mitgliedsländer der EU nationale Gesetze zur Regulierung verabschiedet hatten. Um europaweite Chancengleichheit herzustellen, sei es wichtig eine einheitliche Gesetzgebung für alle 28 Mitgliedsstaaten zu erlassen. Soweit, so einleuchtend. Damit ist aber auch schon die starke Wirtschaftsorientierung vorweggenommen.

Volker Tripp bezeichnete die beschlossenen Änderungen des EU-Parlaments als einen großen Fortschritt für den Schutz der Netzneutralität. Bernhard Rohleder von BITKOM sah das anders: er sagte, dass schon heute das Geld darüber entscheide, wer im Internet bevorzugt behandelt wird. Warum das positiv sein soll ließ er allerdings offen. Stattdessen wurde die bekannte Argumentation bemüht, dass es umfassende Ausnahmeregelungen für sogenannte Spezialdienste (die wurden bisher auch oft als „Managed Services“ bezeichnet) geben müsse, ansonsten könnten viele gewinnbringende Geschäftsmodelle die anderswo erlaubt sind, hierzulande nicht realisiert werden. Das sahen aber die meisten anderen Diskutanten, darunter auch SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil und Peter Eberl von der EU-Kommission, nicht so. Die technische Neutralität des Internets sei der Motor für Innovation und neue Geschäftsmodelle, nicht die Fragmentierung. Von einem „Zwei-Klassen-Internet“ profitierten nur die großen, etablierten Anbieter, denn durch die entsprechende Preisgestaltung können gerade kleine, junge Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.

Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, vertreten durch Klaus Landefeld betonte die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Diskussion. Je früher die Netze flächendeckend ausgebaut seien, desto schneller sei auch die Frage der Netzneutralität vom Tisch. Denn wenn genug Bandbreite für alle Nutzer zur Verfügung stünde, müsste man auch nicht über Überholspuren und ähnliches diskutieren.

Was ist eigentlich Netzneutralität?

Lustigerweise konnten die geladenen Experten nicht auf eine genaue Definition von Netzneutralität einigen, sie debattierten also ohne einen expliziten Konsens, was mit dem Begriff überhaupt gemeint sei. Als Arbeitsdefinition stand das „Prinzip der Diskriminierungsfreiheit“ um Raum, allerdings muss dann natürlich geklärt werden was diskriminierungsfrei bedeutet. Alle Beteiligten waren sich einig, dass Spezialdienste auf die eine oder andere Art zugelassen werden müssen und können. Das wiederum führte zu der Frage, was ein Spezialdienst sein soll. Hier dürfte es im weiteren Gesetzgebungsprozess die hitzigsten Debatten geben, denn je nach dem was man als Spezialdienst bezeichnet kann die Netzneutralität gewahrt werden, oder eben auch völlig unterwandert. Wie bereits erwähnt machten die Wirtschaftslobbyisten während der gesamten Veranstaltung keinen Hehl daraus, dass sie von einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, wie Stephan Korehnke von Vodafone es nannte, gar nichts halten.

Chancen und Risiken von Spezialdiensten

Der Generalsekretär der Monopolkommission, Klaus Holthoff-Frank, bezeichnete Spezialdienste als „Dienste mit gesicherter Übertragungsqualität“, also z.B. IPTV, Video-on-Demand, E-Health Angebote und so weiter. Spezialdienste werden also priorisiert übertragen und dafür zahlt man an den Netzbetreiber.

Der aktuelle Vorschlag des EU-Parlaments sieht vor, dass Spezialdienste im Einklang mit der Netzneutralität grundsätzlich zulässig sind. Sie müssen aber über „logisch getrennte Kapazitäten“ angeboten werden, also das offene, sogenannte „Best-effort-Internet“, nicht beeinträchtigen. Diese Formulierung soll verhindern, dass Netzbetreiber bestimmte (eigene) Dienste bevorzugen. Besonders nicht-kommerzielle Dienste wären ansonsten benachteiligt, weil sie sich im Kampf um Priorisierung wohl kaum gegen den zahlungskräftigen Wettbewerb behaupten könnten.

Eine umfassende Erlaubnis von Spezialdiensten könnte die Entwicklung des Best-Effort Internets gefährden, da für die Betreiber der Anreiz fehlt den Netzausbau voranzutreiben. Außerdem wurde die Frage diskutiert, wie der Missbrauch von Spezialdiensten zu verhindern ist. Marcel Balz vom Bundeskartellamt vertrat dabei den Standpunkt, dass das bestehende Kartellrecht ausreiche um wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden. Weitere Gesetzgebung sei dazu erstmal nicht nötig.

Gregor Wichert vom ZDF präsentierte sich als Fürsprecher der Meinungsfreiheit im Netz: „es gibt keinen Vorrang der heute-Sendung vor einem lustigen Katzenvideo“. Dabei könnte man das ZDF eigentlich auch als einen verfassungsrechtlich abgesicherten „Spezialdienst“ bezeichnen, wie Moderator Thomas Fetzer bemerkte.

„Vernünftiges Netzwerkmanagement“ – was ist das?

Unter dieser Überschrift stand die dritte und letzte Podiumsdiskussion. Inhaltlichen Mehrwert bot vor allem der amerikanische Juraprofessor Justin Hurwitz, der den Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Netzneutralität in den USA erklärte. Der Gesetzentwurf zum „Open Internet“ für den die Federal Communications Commission (FCC) zuständig ist, befindet sich momentan in einer öffentlichen Konsultationsphase. Generell gilt der Entwurf als etwas marktliberaler als der des Europaparlaments, beschlossen ist aber noch nichts. Eine zentraler Streitpunkt ist auch in den USA die Definition von „unreasonable Discrimination“, noch sei unklar welche Dienste dadurch ausgeschlossen und welche erlaubt wären. Das öffentliche Interesse und auch der Widerstand gegen die drohende Abschaffung der Netzneutralität sind, laut Hurwitz, in den USA deutlich stärker. Es gab sogar schon ein Protestcamp vor der FCC-Zentrale.

Einen bemerkenswerten Vergleich lieferte Friedhelm Dommermuth von der Bundesnetzagentur, der im Laufe des letzten Panels mit Bezug auf die Entwicklung eines „Zwei-Klassen-Internets“ sagte, „in der Gesundheitspolitik haben wir doch auch ein Zwei-Klassen-System“. Nun lässt sich darüber streiten, ob das deutsche Gesundheitssystem unbedingt als Vorbild für andere Regulierungsfelder gelten sollte. Privat- und Kassenpatienten könnten da wohl unterschiedlicher Meinung sein.

Insgesamt fielen noch zwei Dinge auf. Erstens lobten alle Anwesenden Redner gebetsmühlenartig die tolle „Versachlichung“ der Debatte. So emotional wie in den USA gehe es bei uns zum Glück nicht mehr zu, auch im Vergleich zu vergangenen Veranstaltungen sei der Ton sehr gemäßigt. Endlich werde nicht mehr so populistisch über die DrosselkomDeutsche Telekom geredet. Sind die Verteidiger eines freien Internets also erfolgreich eingelullt worden? Trotz öffentlicher Ankündigung waren leider nur wenige zivilgesellschaftliche Vertreter vor Ort. Zweitens scheint das BMWi auf die Beteiligung von Frauen keinen Wert zu legen. 16 von 16 Panelteilnehmern waren Männer. Also ein ziemliches „Sausage fest“, zumindest auf der Bühne.

Wie geht’s weiter?

Zum Abschluss des Fachdialogs fasste Detlef Dauke vom BMWi den Stand der Debatte zusammen. Seine Prognose: die Verhandlungen im Ministerrat im Herbst werden zäh, da die Mitgliedsstaaten sehr pluralistische Ansichten vertreten. Deutschland habe sich einer „Like-minded Gruppe“ angeschlossen, zu der unter anderem Großbritannien, Spanien, Italien und Polen gehören. Der Ausgang ist ungewiss, vor allem wenn man sich anschaut wie offensiv die Lobbys aktuell zu Werke gehen.

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