Managed Services

  • : 5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?
    5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?

    plakat_012Zum fünften Mal hatte das Bundeswirtschaftsministerium zum sogenannten „Fachdialog Netzneutralität“ in Berlin geladen. Politiker, Regulierer, Wissenschaftler und – wie sollte es bei einer BMWi Veranstaltung anders sein – zahlreiche Wirtschaftsvertreter, diskutierten miteinander über Netzneutralität. Als Vertreter der Zivilgesellschaft waren Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft und Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jeweils an einem Panel beteiligt. Anders als bei den vorigen Fachdialogen stellt das BMWi diesmal auch Audiomitschnitte der Veranstaltung bereit.

    Wie nicht anders zu erwarten lag der Fokus der Veranstaltung auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Themas. Aussagen wie „wir wollen doch keine Geschäftsmodelle verbieten“, „eine Beschränkung wäre hier wachstumshindernd“ oder auch „erstmal sollte alles erlaubt sein“ reihten sich aneinander.

    Der aktuelle Stand der Debatte um die Netzneutralität dreht sich um den EU-Gesetzentwurf, der vom Europäischen Parlament am 3. April 2014, also noch vor der Europawahl, beschlossen wurde. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage der EU Kommission ist die gegenwärtige Fassung, die nun im Rat diskutiert wird, deutlich ambitionierter was die Wahrung und Festschreibung der Netzneutralität angeht. Dieser Entwurf war insbesondere den Repräsentanten von Telekom, Vodafone, Nokia und BITKOM ein Dorn im Auge. Es wurde sehr deutlich, dass der Kampf um die Netzneutralität alles andere als vorbei ist.

    „Perspektiven eines freien und offenen Internets“

    Peter Eberl, Mitarbeiter der Europäischen Kommission, erinnerte zu Beginn des ersten Panels daran, warum die Netzneutralität überhaupt auf europäischer Ebene geregelt werden soll: man fürchtet eine Fragmentierung des Binnenmarkts, da einzelne Mitgliedsländer der EU nationale Gesetze zur Regulierung verabschiedet hatten. Um europaweite Chancengleichheit herzustellen, sei es wichtig eine einheitliche Gesetzgebung für alle 28 Mitgliedsstaaten zu erlassen. Soweit, so einleuchtend. Damit ist aber auch schon die starke Wirtschaftsorientierung vorweggenommen.

    Volker Tripp bezeichnete die beschlossenen Änderungen des EU-Parlaments als einen großen Fortschritt für den Schutz der Netzneutralität. Bernhard Rohleder von BITKOM sah das anders: er sagte, dass schon heute das Geld darüber entscheide, wer im Internet bevorzugt behandelt wird. Warum das positiv sein soll ließ er allerdings offen. Stattdessen wurde die bekannte Argumentation bemüht, dass es umfassende Ausnahmeregelungen für sogenannte Spezialdienste (die wurden bisher auch oft als „Managed Services“ bezeichnet) geben müsse, ansonsten könnten viele gewinnbringende Geschäftsmodelle die anderswo erlaubt sind, hierzulande nicht realisiert werden. Das sahen aber die meisten anderen Diskutanten, darunter auch SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil und Peter Eberl von der EU-Kommission, nicht so. Die technische Neutralität des Internets sei der Motor für Innovation und neue Geschäftsmodelle, nicht die Fragmentierung. Von einem „Zwei-Klassen-Internet“ profitierten nur die großen, etablierten Anbieter, denn durch die entsprechende Preisgestaltung können gerade kleine, junge Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.

    Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, vertreten durch Klaus Landefeld betonte die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Diskussion. Je früher die Netze flächendeckend ausgebaut seien, desto schneller sei auch die Frage der Netzneutralität vom Tisch. Denn wenn genug Bandbreite für alle Nutzer zur Verfügung stünde, müsste man auch nicht über Überholspuren und ähnliches diskutieren.

    Was ist eigentlich Netzneutralität?

    Lustigerweise konnten die geladenen Experten nicht auf eine genaue Definition von Netzneutralität einigen, sie debattierten also ohne einen expliziten Konsens, was mit dem Begriff überhaupt gemeint sei. Als Arbeitsdefinition stand das „Prinzip der Diskriminierungsfreiheit“ um Raum, allerdings muss dann natürlich geklärt werden was diskriminierungsfrei bedeutet. Alle Beteiligten waren sich einig, dass Spezialdienste auf die eine oder andere Art zugelassen werden müssen und können. Das wiederum führte zu der Frage, was ein Spezialdienst sein soll. Hier dürfte es im weiteren Gesetzgebungsprozess die hitzigsten Debatten geben, denn je nach dem was man als Spezialdienst bezeichnet kann die Netzneutralität gewahrt werden, oder eben auch völlig unterwandert. Wie bereits erwähnt machten die Wirtschaftslobbyisten während der gesamten Veranstaltung keinen Hehl daraus, dass sie von einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, wie Stephan Korehnke von Vodafone es nannte, gar nichts halten.

    Chancen und Risiken von Spezialdiensten

    Der Generalsekretär der Monopolkommission, Klaus Holthoff-Frank, bezeichnete Spezialdienste als „Dienste mit gesicherter Übertragungsqualität“, also z.B. IPTV, Video-on-Demand, E‑Health Angebote und so weiter. Spezialdienste werden also priorisiert übertragen und dafür zahlt man an den Netzbetreiber.

    Der aktuelle Vorschlag des EU-Parlaments sieht vor, dass Spezialdienste im Einklang mit der Netzneutralität grundsätzlich zulässig sind. Sie müssen aber über „logisch getrennte Kapazitäten“ angeboten werden, also das offene, sogenannte „Best-effort-Internet“, nicht beeinträchtigen. Diese Formulierung soll verhindern, dass Netzbetreiber bestimmte (eigene) Dienste bevorzugen. Besonders nicht-kommerzielle Dienste wären ansonsten benachteiligt, weil sie sich im Kampf um Priorisierung wohl kaum gegen den zahlungskräftigen Wettbewerb behaupten könnten.

    Eine umfassende Erlaubnis von Spezialdiensten könnte die Entwicklung des Best-Effort Internets gefährden, da für die Betreiber der Anreiz fehlt den Netzausbau voranzutreiben. Außerdem wurde die Frage diskutiert, wie der Missbrauch von Spezialdiensten zu verhindern ist. Marcel Balz vom Bundeskartellamt vertrat dabei den Standpunkt, dass das bestehende Kartellrecht ausreiche um wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden. Weitere Gesetzgebung sei dazu erstmal nicht nötig.

    Gregor Wichert vom ZDF präsentierte sich als Fürsprecher der Meinungsfreiheit im Netz: „es gibt keinen Vorrang der heute-Sendung vor einem lustigen Katzenvideo“. Dabei könnte man das ZDF eigentlich auch als einen verfassungsrechtlich abgesicherten „Spezialdienst“ bezeichnen, wie Moderator Thomas Fetzer bemerkte.

    „Vernünftiges Netzwerkmanagement“ – was ist das?

    Unter dieser Überschrift stand die dritte und letzte Podiumsdiskussion. Inhaltlichen Mehrwert bot vor allem der amerikanische Juraprofessor Justin Hurwitz, der den Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Netzneutralität in den USA erklärte. Der Gesetzentwurf zum „Open Internet“ für den die Federal Communications Commission (FCC) zuständig ist, befindet sich momentan in einer öffentlichen Konsultationsphase. Generell gilt der Entwurf als etwas marktliberaler als der des Europaparlaments, beschlossen ist aber noch nichts. Eine zentraler Streitpunkt ist auch in den USA die Definition von „unreasonable Discrimination“, noch sei unklar welche Dienste dadurch ausgeschlossen und welche erlaubt wären. Das öffentliche Interesse und auch der Widerstand gegen die drohende Abschaffung der Netzneutralität sind, laut Hurwitz, in den USA deutlich stärker. Es gab sogar schon ein Protestcamp vor der FCC-Zentrale.

    Einen bemerkenswerten Vergleich lieferte Friedhelm Dommermuth von der Bundesnetzagentur, der im Laufe des letzten Panels mit Bezug auf die Entwicklung eines „Zwei-Klassen-Internets“ sagte, „in der Gesundheitspolitik haben wir doch auch ein Zwei-Klassen-System“. Nun lässt sich darüber streiten, ob das deutsche Gesundheitssystem unbedingt als Vorbild für andere Regulierungsfelder gelten sollte. Privat- und Kassenpatienten könnten da wohl unterschiedlicher Meinung sein.

    Insgesamt fielen noch zwei Dinge auf. Erstens lobten alle Anwesenden Redner gebetsmühlenartig die tolle „Versachlichung“ der Debatte. So emotional wie in den USA gehe es bei uns zum Glück nicht mehr zu, auch im Vergleich zu vergangenen Veranstaltungen sei der Ton sehr gemäßigt. Endlich werde nicht mehr so populistisch über die DrosselkomDeutsche Telekom geredet. Sind die Verteidiger eines freien Internets also erfolgreich eingelullt worden? Trotz öffentlicher Ankündigung waren leider nur wenige zivilgesellschaftliche Vertreter vor Ort. Zweitens scheint das BMWi auf die Beteiligung von Frauen keinen Wert zu legen. 16 von 16 Panelteilnehmern waren Männer. Also ein ziemliches „Sausage fest“, zumindest auf der Bühne.

    Wie geht’s weiter?

    Zum Abschluss des Fachdialogs fasste Detlef Dauke vom BMWi den Stand der Debatte zusammen. Seine Prognose: die Verhandlungen im Ministerrat im Herbst werden zäh, da die Mitgliedsstaaten sehr pluralistische Ansichten vertreten. Deutschland habe sich einer „Like-minded Gruppe“ angeschlossen, zu der unter anderem Großbritannien, Spanien, Italien und Polen gehören. Der Ausgang ist ungewiss, vor allem wenn man sich anschaut wie offensiv die Lobbys aktuell zu Werke gehen.

    4. Juli 2014
  • : Apple und Netflix: Was beim Thema Netzneutralität auf dem Spiel steht
    Ein Zukunftsszenario? - Doch derzeit sind die Kosten für Videodienste bei T-Mobile noch versteckt.
    Apple und Netflix: Was beim Thema Netzneutralität auf dem Spiel steht

    Vor einer Woche hat der federführende Ausschuss des Europaparlaments bei der Abstimmung der Telekommunikationsverordnung eine Position eingenommen, die das Prinzip der Netzneutralität aushöhlt. Nächste Woche nun liegt es am Plenum des Parlaments, den Schaden bei der dortigen Abstimmung wiedergutzumachen.

    Apple und Netflix zeigen, wo es hingehen könnte

    In welche Richtung die Entwicklung des Internets ohne eine gesetzliche Absicherung der Netzneutralität läuft, zeigen zwei aktuelle Beispiele aus den USA: Netflix und Apple. Beide sind auf Grund ihrer Geschäftbeziehungen zu Comcast, dem größten Kabelnetzbetreiber der USA, in die Schlagzeilen geraten. So war Ende Februar bekannt geworden, dass der größte Streaming-Dienst des Landes, also Netflix, Comcast in Zukunft einige Millionen Dollar im Jahr zahlen wird, damit dieser den Dienst nicht langsamer werden lässt. Die Washington Post hat in diesem Zusammenhang analysiert, wie sich der Markt in den Vereinigten Staaten in den letzten zehn Jahren verändert hat und welche Auswirkungen es hat, dass mit Verizon ein großer Service-Provider mittlerweile auch als Backbone-Anbieter auftritt.

    Damit wird auf dem eigentlich kompetitiven Markt der Backbone-Anbieter für ein extremes Ungleichgewicht gesorgt. Wer die Verizon-Kunden weiterhin in ausreichender Qualität erreichen will, läuft Gefahr, sich von dem Unternehmen die Bedingungen diktieren lassen zu müssen. Die Parallele zum Peering-Verhalten der Deutschen Telekom liegt auf der Hand.

    Apple und Comcast wollen Fernsehen machen

    Ausserdem verhandelt Apple mit Comcast über einen gemeinsamen Bewegtbilddienst. „Um sicherzustellen, dass die Übertragung ruckelfrei abläuft, soll Comcast demnach Apples Daten über separate Leitungen schicken, die unabhängig vom öffentlichen Internet funktionieren“, schreibt Süddeutsche.de über den Deal.

    27. März 2014 7
  • : Netzneutralität auf EU Ebene
    Netzneutralität auf EU Ebene

    Vor zwei Wochen fand in Wien die DNP13 Konferenz statt. Dort gab es von mir einen Vortrag zur Netzneutralität auf EU Ebene. Mit dem Verordnungsentwurf von Neelie Kroes steht uns in den nächsten Monaten ein sehr zielgerichteter Angriff auf das freie, offene Internet bevor. In diesem Vortrag, drei Tage nach der Veröffentlichung des Entwurfes, habe ich versucht einen ersten Überblick über den Gesetzestext zu liefern. Schwerpunkt ist hier vor allem die Definition und Beispiele von Specialised Services, einem der Knackpunkte der aktuellen Netzneutralitäts-Debatte.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Slides gibt’s hier.

    28. September 2013
  • : Ablenkungsmanöver: Telekom rudert ein bisschen zurück – doch Pläne bleiben die gleichen (Update)
    Ablenkungsmanöver: Telekom rudert ein bisschen zurück – doch Pläne bleiben die gleichen (Update)

    Die Deutsche Telekom schwächt ihre umstrittenen Drosselpläne ein kleines bisschen ab: Statt „funktional kaputten“ 384 KBit/s sollen die Tarife auf 2 MBit/s gedrosselt werden. Doch dieses minimale Zurückrudern ändert nichts daran, dass auch diese „Geschwindigkeit“ peinlich für ein Land mit „Breitband-Strategie“ ist. Am größeren Problem ändert man gar nichts: Die Netzneutralität soll weiterhin verletzt werden.

    ruderkom-590

    Caschys Blog schrieb gestern:

    Die Deutsche Telekom wird morgen bekannt geben, dass man die Drosselung nicht auf 384 Kilobit nach Erreichen eines bestimmten Volumens festlegen wird. Stattdessen wird man – so unser Informant – die Grenze bei rund 2 MBit Geschwindigkeit festlegen.

    Update: Jetzt auch in offiziell:

    Ab 2016 werden Kunden, sollten sie nach Aufbrauchen ihres Inklusivvolumens keine zusätzlichen Datenpakete buchen oder keine Flatrate nutzen, mit 2 Mbit/s statt wie bisher geplant mit 384 Kbit/s surfen können.

    Der Verein Digitale Gesellschaft kommentiert diesen Schritt in einer Pressemitteilung als Ablenkungsmanöver:

    Der Digitale Gesellschaft e. V. hält die angekündigte Erhöhung für ein rein taktisches Zugeständnis: “Die ursprünglich angekündigten 384 KBit/s sind im Jahr 2016 mit einer Sperre gleichzusetzen. Mit 2 MBit/s wird man 2016 aber auch nicht mehr als e‑Mails lesen können. Videos, größere Downloads, die Synchronisierung von Daten in der Cloud, Livestreams und Spiele sind dann nicht mehr möglich”, sagt Markus Beckedahl, Vorstand des Digitale Gesellschaft e.V. “Wenn mehr als eine Person im Haushalt Video schaut, ist das Internet für die anderen nicht mehr benutzbar. Familien und Wohngemeinschaften werden gegenüber Singles benachteiligt.”

    12. Juni 2013 28