Weil auch Terroristen das Internet benutzen, soll das Internet stärker überwacht werden. Das fordert das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in einem Bericht über die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke. Neben internationaler Kooperation und mehr Privatisierung der Rechtsdurchsetzung stehen Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung auf der Wunschliste.
Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) hat gestern den Bericht „The use of the Internet for terrorist purposes“ veröffentlicht. Schon das Eingangszitat von Generalsekretär Ban Ki-moon verdeutlicht den Tenor: „Das Internet ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich Terroristen wirklich transnational verhalten.“
Vorbilder Großbritannien und Ägypten
Terroristen nutzen also das Internet. Jetzt will das UN-Sekretariat stärker dagegen vorgehen und Mitgliedstaaten eine „praktische Orientierungshilfe“ bieten. Dazu bearbeitete eine „Arbeitsgruppe gegen die Verwendung des Internets für terroristische Zwecke“ „rechtliche Fragen, technische Probleme und Möglichkeiten, wie die internationale Gemeinschaft das Internet effizienter nutzen kann“. Neben einer besseren internationale Zusammenarbeit soll auch die „Kooperation zwischen Strafjustiz und privaten Sektor“ gestärkt werden.
Bezahlt wurde das Papier von der britischen Regierung. Deren Terrorbekämpfer rühmen sich, in den letzten zehn Jahren eine „Vorreiterrolle in der Gesetzgebung gegen die terroristische Nutzung des Internets“ eingenommen zu haben. Mit dem Bericht will man auch anderen „Gesetzgebern, Strafverfolgungsbehörden und Justizbehörden“ ein „nützliches Werkzeug“ dafür bieten.
Die 158 Seiten haben es in sich. Zunächst wird festgestellt, dass es gar kein UN-Abkommen über Terrorismus gibt und auch keine offizielle Definition des Begriffs „Terrorismus“. Zudem ist es eine „ständige Herausforderung“, die Balance zwischen Gesetzen gegen Terrorismus und Menschenrechten wie dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren.
Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung
Als großes Problem sieht man den anonymen Zugang zum Internet. Man begrüßt, dass einige Länder Internet-Cafés gesetzlich verpflichten, einen Personalausweis ihrer Kunden zu fordern und deren Internetverkehr zu überwachen. Das greife jedoch zu kurz, da es noch andere öffentliche Zugänge zum Internet wie Bibliotheken und öffentlichen WLANs gibt. Daher schlägt man auch dafür eine Identifizierungspflicht vor und ist sich nicht zu blöd, Ägypten als Vorbild zu bezeichnen.
Regierungen sollten sicher stellen, dass relevante „Internet-Daten“ auch für die Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Man begrüßt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, bedauert aber, dass diese nicht überall gilt. Daher fordern die Autoren einen „weltweit vereinbarten Rechtsrahmen zur Vereinheitlichung der Datenarten und Fristen, die Provider über ihre Kunden speichern müssen“. Auch Provider sollten „Nutzer verpflichten, sich zu identifizieren, eh sie Internet-Inhalte und Dienste nutzen können“.
Da die grenzüberschreitende Zusammenarbeit langwierig und bürokratisch ist, regt man auch eine „direkte Kooperation auf informeller Basis“ von Behörden eines Staates mit Providern in einem anderen Staat an. So sollen Daten „eingefroren“ werden können, eh sie weg sind. Oft kooperieren private Akteure von selbst, in anderen Fällen können aber „nationale Rechtsvorschriften“ oder „eine richterliche Anordnung“ erforderlich sein. Zwar gibt es in einigen Staaten bereits erfolgreiche „Notice and Takedown“ Verfahren, die beziehen sich jedoch oft auf „Urheberrechtsverletzungen oder sexuelle Inhalte“.
Privatisierung der Rechtsdurchsetzung
Immer wieder betont das Dokument die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Strafverfolgungsbehörden sollen mit anderen Kollegen und direkt mit Providern „klare Verfahren mit formellen und informellen Elementen“ entwickeln, um die „Sicherstellung der frühestmöglichen Aufbewahrung von Internet-Nutzungsdaten“ zu gewährleisten. „Die Kooperation mit dem privaten Sektor ist entscheidend für die effektive Durchführung“ von Ermittlungen. Dazu soll es vermehrt „proaktive Auseinandersetzungen mit privaten Akteuren wie Providern, Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten und Suchmaschinen“ geben. Da es keine „globale, zentrale Autorität für Internet-Regulierung“ gibt, müssen diese Akteure stärker zur Verantwortung gezogen werden.
Besorgt zeigt man sich, dass manchmal „Datenschutzbehörden oder Datenschutzgesetze“ die „Fähigkeiten von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten einschränken, Informationen mit nationalen und ausländischen Kollegen zu teilen“. Hier soll eine „vernünftige Balance“ gefunden werden.
Manchmal brauchen Behörden auch die Möglichkeit, Terror-Angriffe zu unterbinden, „bevor es genügend Beweise für eine Strafverfolgung gibt“. In diesem Kontext steht auch das „fundamentale Problem der Einbindung nachrichtendienstlicher Tätigkeiten in Strafjustiz“. Zwar gibt es die Verpflichtung für faire Gerichtsverfahren mit offenen Beweismitteln, andererseits müssen aber auch „sensible Geheimdienstinformationen“ geschützt werden.
Auch der Verfassungsschutz beteiligt
Bei der gestrigen Präsentation des Berichts im österreichischen Innenministerium war auch Hans-Georg Maaßen, Präsident des deutschen Bundesamts für Verfassungsschutz anwesend. Sein Fazit wird nochmal deutlicher, wie derStandard.at zitiert:
„Ohne offensive nachrichtendienstliche Arbeit kann man nicht wissen, wer sich in der Cyberwelt verabredet, um gegen uns Anschläge durchzuführen“, so Maaßen.
Man müsse wissen, was im Internet passiere, analysierte der 49-jährige, der seit 1. August 2012 dem deutschen Verfassungsschutz vorsteht. „Das kann ich im offenen Internet vielleicht in Teilen feststellen. Aber das Entscheidende ist, dass man das Internet auch aufklärt, dass man die Foren beobachtet, auch geschlossene Foren, in denen Jihadisten sich verabreden, Terroranschläge zu begehen“, so Maaßen.
Die Rolle von Russland und Deutschland
Die Chancen zur Umsetzung dieser Wunschliste lassen sich noch nicht ganz absehen. Im Gegensatz zum Clean IT Projekt ist das UNODC eine Abteilung des UN-Sekretariats und der Bericht die offizielle Position des Büros. Das Vorwort stammt von Juri Fedotow, Leiter des UNODC und hochrangiger Diplomat der Russischen Föderation.
Gut möglich, dass damit auch Pflöcke für die anstehenden Verhandlungen der Internationalen Fernmeldeunion ITU eingeschlagen werden sollen. Wie netzpolitik.org berichtete, wollen Staaten wie Russland und China mehr Macht und Mitspracherecht bei der Regulierung des Internets und schlagen die UNO als zuständiges Gremium vor. Tatsächlich ist die derzeitige Nähe vieler Organisationen der aktuellen Internet-Governance zu den USA nicht ganz unproblematisch. ITU und UNO würden den Status Quo aber eher verschlimmbessern.
Ansetzen kann Kritik daher an den Staaten, die den Bericht mit verfasst haben. Neben Großbritannien und Österreich, waren gestern bei der Vorstellung auch Vertreter aus Ungarn und Deutschland anwesend. Wir haben mal eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt, ob und welche Vertreter der Bundesregierung an Treffen zur Erstellung des Berichts anwesend waren.