Nun gibt es also eine neue E‑Petition für den Erhalt der Netzneutralität beim Bundestag. Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Aber eine Petition beim Bundestag sollte über allgemeine Statements hinausgehen.
„Durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität soll ein freies und offenes Internet sichergestellt werden! Alle Daten sollen gleich behandelt werden, kein Anbieter sollte in den Netzen „Vorfahrt“ vor anderen bekommen, kein Infrastrukturanbieter einzelne Kunden für Vorzugsbehandlungen zur Kasse bitten.“
Das ist inhaltlich nicht falsch. Aber:
Ein solches allgemeines Statement stellt ja zum Beispiel bereits die Pro-Netzneutralität-Initiative dar. Stattdessen sollte eine Petition beim Bundestag einen konkreten Vorschlag enthalten, wie zum Beispiel einer Regelung im Telekommunikationsgesetz TKG. So könnte man zum Beispiel im §19 das Diskriminierungsgebot entsprechend ausgestalten, dass es eine strukturelle Diskriminierung nach Anbieter, Inhalt oder Empfänger verbietet und in §20 die Transparenzpflichten auch auf Unternehmen ausweiten, die nicht „über beträchtliche Marktmacht“ verfügen und eine öffentliche Berichtspflicht zum Umgang mit der Netzinfrastruktur einführen und in den §§116–131 entsprechende Befugnisse der BNetzA als Aufsichtsbehörde sowie einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch definieren. Nun bin ich natürlich kein Jurist, aber ich denke, es gibt den einen oder anderen Juristen da draußen, der einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für das TKG erarbeiten kann. Und das wäre tatsächlich ein besserer Weg als eine relativ oberflächliche Petition zu starten.
Derzeit gibt es nach wie vor Unklarheiten:
• Welcher Provider macht eigentlich momentan was?
• Ist das, was verkauft wird, wirklich Internet?
• Nach welchen Kriterien werden eventuelle Datenstaus derzeit behandelt?
• Lässt sich – was die Telkos immer wieder sagen – bei einer Priorisierung eine Diskriminierung ausschließen? Das klingt für mich unlogisch, aber vielleicht können das die Telekoms ja mal erklären.
Einige dieser Fragen werden die Telkos nicht ohne eine gesetzliche Auflage beantworten. Daher ist die Einführung von Transparenzvorschriften das absolute Minimum – aber nicht das Ende der Fahnenstange. Wer Jurist ist und sich der Sache einmal annehmen möchte, möge sich bitte melden.