Warmup zur Anhörung „Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet“ (Update: Stellungnahmen verlinkt)

NCMEC-Unterrichtung über Bande?

Heute ist es endlich so weit. Von 12.30 bis 15 Uhr findet die lange erwartete Anhörung des Unterausschusses Neue Medien zum Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet (Tagesordnung, PDF) findet statt. Oder, genauer gesagt, die Anhörung im „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet“. Also gegen Kinderpornographie, aber das nennt man jetzt nicht mehr so.

Moment, lang erwartet? Endlich? Nun, auf jeden Fall wird es interessant. Zumindest verspricht dies die Liste der Sachverständigen, die ihren Sachverstand mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, und den Ausschussmitgliedern teilen dürfen:

Einen Livestream wird es auf der Webseite des Bundestags nicht geben, wohl aber eine zeitverzögerte Aufzeichnung. Sendebeginn: 14:00 Uhr.

Fast noch spannender, als es die Anhörung zu werden verspricht, war allerdings das Geplänkel im Vorfeld. Ein Begleitschreiben des BKA (PDF), das ein wenig Licht in das am Donnerstag von den Grünen veröffentlichte Excel-Sheet und seine euphemisch „Evaluationsberichte“ genannte Vertextlichung bringt, dürften einige Ausschussmitglieder jedenfalls erst zeitnah zur Anhörung erhalten. Von einer fundierten Datenlage kann ohnehin nicht die Rede sein.

Immerhin enthält das Begleitschreiben ein paar durchaus interessante Passagen:

So gingen beim BKA von Januar bis September 2010 „insgesamt 1.407 Hinweise auf über das World Wide Web zugängliche Inhalte ein, die sich nach Überprüfung tatsächlich als kinderpornografisch erwiesen.“ Gefragt war dabei explizit nach Inhalten, die nach § 184 b StGB strafbewehrt sind und auch vom auf Eis gelegten Zugangserschwerungsgesetz (PDF) erfasst würden. Jugendpornographie nach § 184 c StGB sollte in der Statistik also aussen vor sein.

In diesem Zusammenhang bestätigt das BKA auch, dass „nur ein Bruchteil (ca. 10%) der direkt beim Bundeskriminalamt eingehenden Bürgerhinweise […] nach durchgeführter Bewertung des Bundeskriminalamtes tatsächlich kinderpornografische
Inhalte“
enthält. Dieser Wert deckt sich soweit mit den Erkenntnissen der Arbeit von Dr. Korinna Kuhnen. Offenbar ist es doch nicht ganz so einfach, frei zugängliche Kinderpornographie im World Wide Web zu finden.

Ein wenig ratlos bin ich, wie ich die Antwort des BKA auf die Verfahrensweise bei der Benachrichtung von Providern im Ausland interpretieren soll:

Aufgrund der im „Harmonisierungspapier“ neu vereinbarten Vorgehensweise (Weiterleitung von Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte über das nicht-staatliche INHOPE-Netzwerk) wird derzeit eine neue „Kooperationsvereinbarung“ verfasst. Diese soll zu einem noch nicht feststehenden Termin seitens des Bundeskriminalamtes (alternativ des Bundesministeriums des Innern) und der Selbstkontrolleinrichtungen unterzeichnet werden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu gewährleisten. […]

Hinweise auf kinderpornografische Webseiten, die im Ausland gehostet werden und direkt beim Bundeskriminalamt eingehen (also von Privatpersonen oder nationalen und internationalen Polizeidienststellen), werden vom Bundeskriminalamt an „jugendschutz.net“ (stellvertretend für die Selbstkontrolleinrichtungen) mit der Bitte weitergeleitet, auch die zuständigen INHOPE-Partner im Ausland zu unterrichten. Diese Hinweise wurden (wg. oben beschriebener rechtlicher Bedenken) zuvor nicht an die Selbstkontrolleinrichtungen gemeldet.

Bedeutet das etwa, dass das BKA immer noch den Umweg über jugendschutz.net geht und die US-Hotlines immer noch nicht direkt informiert, wie es Sommer hieß [siehe auch 2]? Damals schrieb ich, mit Bezug auf eine Präsentation, mit der das BKA die bisherigen „Evaluationsergebnisse“ der Bundesregierung vorstellte:

Erst seit Mai 2010 wird das NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) auf US-Seite informiert, seit dem  07.06.2010 auch INHOPE via jugendschutz.net

Tatsächlich lässt die Präsentation von Anfang Juni die Möglichkeit offen, ob die Unterrichtung direkt oder indirekt über Interpol Washington erfolgt.

NCMEC-Unterrichtung lediglich über Bande?

Auch die Formulierung auf Seite 8 des BKA-Begleitschreibens an den Unterausschuss lässt eigentlich keine andere Interpretation zu:

Seit Juni 2010 leitet das Bundeskriminalamt zusätzlich zur Meldung an die polizeilichen Kooperationspartner im Ausland Fundstellen zu kinderpornografischen Inhalten im Internet unverzüglich auch an die deutsche Beschwerdestelle „jugendschutz.net“ weiter, um über das internationale private Beschwerdestellen-Netzwerk INHOPE ebenfalls auf eine Löschung hinzuwirken. Weitere adäquate Ansprechpartner, […] deren Unterrichtung durch deutsche Strafverfolgungsbehörden jedoch nach Auffassung des Bundeskriminalamtes ebenfalls ein hoheitliches Handeln darstellen würde und die daher ggf. über das INHOPE-Netzwerk kontaktiert werden müssten.

Kann sich den Punkt bitte jemand merken und noch einmal nachhaken?

Nachtrag, 26.10.: BKA-Präsident Ziercke betont in der Anhörung auf Nachfrage, dass das NCMEC „direkt“ unterichtet würde (in der Aufzeichnung z.B. nach 1h47m). NCMEC wiederum habe nur mit einem Bruchteil der US-Provider „Verträge“, die eine direkte Unterrichtung ermöglichen.

Einen Anhaltspunkt, warum eine zeitnahe Löschung mitunter in den USA nicht funktioniert, liefert das BKA auf die Frage, bei welcher Art von Inhalten nach § 184 b StGB es Probleme gibt?

Eine Ausnahme hiervon bilden virtuelle Darstellungen (Zeichnungen, Cartoons, Animes) und Texte, die im Ausland häufig nicht unter die Definition von Kinderpornografie fallen. Der Grund für nicht zeitnah erfolgende Löschungen dürfte somit in der Regel nicht in einer unterschiedlichen rechtlichen Definition des Begriffs Kinderpornografie liegen.

Wir erinnern uns, Torsten Kleinz wies bereits im Februar in seinem Blog auf diesen Showstopper für jede Erfolgsstatistik hin:

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich wird das BKA nicht durchweg Erfolg haben, wenn sie ausländische Provider zum Löschen von Kinderpornografie auffordern. Wäre es so einfach, hätten wir zum Beispiel keinen Spam mehr.

Scheitern werden deutsche Beamte unter anderem daran, virtuelle Kinderpornografie von US-Servern löschen zu lassen. Dort ist das legal, hier nicht. In Deutschland ist sogar Jugendanscheinspornografie illegal, im Silicon Valley ein Geschäftsmodell.

Eine Erhebung, wie hoch der Anteil der nach deutschem Recht illegalen „virtuellen Kinderpornografie“ ist, die nach bundesdeutschen Löschanfragen auf US-Servern verbleibt, kann ich in den Unterlagen zur Anhörung nicht entdecken.

Zu spekulieren, wie hoch er ist, ergibt wenig Sinn. Ein Hinweis hingegen, dass der Anteil möglicherweise relevant sein könnte, da es sich bei „virtueller Kinderpornografie“ zwar um fragwürdigen, in den USA aber legalen und als „Ersatzstoff“ sicher auch lukrativen Content für einschlägige Zielgruppen handelt, scheint mir aber angebracht. Oder, anders formuliert: Das Fehlen entsprechender Kennzahlen ist für die Evaluation ein echtes Defizit.

Richtig spannend wird es auf Seite 9, bei der Frage nach der internationalen Zusammenarbeit. Wer bisher dachte, der internationale Kampf gegen Kinderpornographie und Kindesmissbrauch sei ein ebenso edeles, wie verbindendes Anliegen aller Europäer, wird jäh enttäuscht:

Dänemark und Norwegen unterrichten, aufgrund der jahrelangen schlechten Erfahrungen mit der Anregung von Löschungen, die Staaten, in denen die festgestellten kinderpornografischen Angebote gehostet werden, nicht mehr. Sowohl das Löschen als auch das Sperren kinderpornografischer Inhalte dienen primär der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung der Täter.

Danke, keine Fragen mehr. Die Chuzpe, Sperren auf Zugangsebene in diesem Zusammenhang als „Baustein in einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Herstellung, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie“ zu bezeichnen, wie es einleitend geschieht, ist schon bemerkenswert.

Aber hee, wenigstens sind „keine begründeten Beschwerden bekannt geworden, die eine in der öffentlichen Diskussion thematisierte Gefahr des „Over-Blocking“ bestätigen.“ (Nachtrag: In Skandinavien gab es Fälle von Overblocking, u.a. wurde eine Hackerseite gesperrt. In Australien war es noch abenteuerlicher. Wobei die australische Liste, was ihre zahlreichen Falschlistungen betrifft, wohl ausser Konkurrenz läuft).

Ganz im Gegenteil, eine Zeitungsumfrage in Dänemark habe laut BKA ergeben, dass 95% der Leser das Sperren kinderpornographischer Seiten befürworten. Gut möglich. Ich nehme an, dass das mit den Umfragen in Dänemarkt kaum anders läuft als hier in Deutschland. Man muss nur die richtigen Fragen stellen.

Zur Geheimhaltung der Sperrlisten bemerkt das BKA:

Nach den Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wurden die im Internet verfügbaren „Sperrlisten“ durch solche DoS-Angriffe „generiert“. Es handelt sich daher nicht um „Informations-Lecks“ auf Seiten der Behörden.

Na bitte. Die geheimen Listen mit kinderpornografischen Servern sind sicher! Ausser natürlich, wenn sie durch Abfrage eines verfälschenden DNS-Servers zusammengetragen werden. Dafür können die Behörden dann aber nix. Ich bin mir sicher, dass euch diese Antwort ebenso beruhigen wird, wie Frau zu Guttenberg und die Ausschussmitglieder.

Ach, liebes BKA, die vermutete (Massen-)Abfrage ist kein DoS-Angriff („Denial of Service“), sondern eine „Brute-Force-Technik“. Bei einem DoS-Angriff wird der Ausfall eines Netzwerkdienstes infolge eines Überlastungs-Angriffes angestrebt. Das wäre im Kontext der Listenerstellung kontraproduktiv, schließlich möchte man ja Ergebnisse. Erreicht werden diese durch Massenabfragen an einen verfälschenden Server. Das ist unter Umständen nicht nett und auch nicht fein, aber tatsächlich wohl recht effektiv.

Auf die Frage nach dem kommerziellen Markt für kinderpornographische Inhalte (S. 12/13) kommt das BKA schließlich ein wenig ins Schwimmen:

Dem Bundeskriminalamt sind mehrere nationale und internationale Ermittlungsverfahren bekannt, die eine Verbreitung von Kinderpornografie über kostenpflichtige Webseiten zum Gegenstand hatten/haben.

Konkret genannt wird aber nur ein größeres Verfahren (bei dem es, wenn ich mich richtig erinnere, nicht nur um Kinderpornographie ging). Das BKA muss daher eingestehen, dass „hinsichtlich eines prozentualen Anteils kommerzieller kinderpornografischen Webseiten an den kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web insgesamt kein valides statistisches Datenmaterial“ vorliegt.

Letzteres dürfte recht bald Arnd Hüneke vom Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Hannover liefern. Leider nicht zur Anhörung, sondern erst Ende November (Zur Ausschussanhörung hätte man ihn vielleicht trotzdem einladen können). Hüneke leitet in Hannover ein entsprechendes Forschungsprojekt, im Rahmen eines Symposium sollen Ende November erste offizielle Zwischenergebnisse präsentiert werden.

Last but not least: Vermutlich bewegt nicht nur mich die Frage, warum die „Evaluations-Statistik“ lediglich Auskunft darüber gibt, wie hoch der Anteil der innerhalb einer Woche gelöschten Inhalte ist. Wäre es nicht interessant zu erfahren, wie hoch die Löschquote nach einer Woche oder nach einem Monat ist?

Tatsächlich stehen die Chancen, dass ein entsprechendes Angebot erst nach einer Woche oder später gelöscht wird, gar nicht schlecht, insbesondere, wenn man die immer noch inakzeptabel langen Amtswege berücktsichtigt. Dessen ist man sich auch beim BKA bewußt, schließlich erfolgt bei Nichtlöschung nach einer Woche „ein erneutes Ersuchen um Veranlassung der Löschung an die entsprechende ausländische Dienststelle“ (Seite 7 des Excel-Begleitschreibens).

Die Antwort ist einmal mehr banal und findet sich in der Antwort auf eine kleine Anfrage (PDF) der Fraktion DIE LINKE (Die Antwort ist online noch nicht inzwischen verfügbar (sehr lustiges PDF, ich kannte es ja bereits, es hat ein bisschen was von Stellungskrieg im Sandkasten …), siehe auch „Löschen statt Sperren: Bundesinnenministerium hintertreibt Koalitionsvereinbarung“):

Die Verfügbarkeit der Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten über den Zeitraum einer Woche hinaus wird durch das BKA im Rahmen der Evaluierung nicht erhoben.

Braucht es noch einen weiteren Kommentar zu dieser „Evaluation“? Wobei, diese Antwort ist wohl selbst dem BKA zu peinlich. Laut Begleitschreiben zum bereits bekannten Excel-Sheet nimmt das BKA „gleichwohl in den Monaten März und August 2010 sowie Januar 2011 zusätzlich eine (werk-)tägliche Überprüfung der weiteren Verfügbarkeit in das Ausland gemeldeter kinderpornografischer Inhalte vor.“ – Großartig, oder?

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29 Ergänzungen

  1. Hm. Das heißt, Norwegen und Dänemark (ohne t ;)) sperren einfach nur, informieren aber die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gar nicht erst? Oder informieren den Provider? Oder wie? Klingt jedenfalls nicht ermunternd …

  2. Dass Norwegen und Dänemark Länder gar nicht mehr unterrichten, ist ein starkes Stück. Vor allem, wenn man die europäische Dimension betrachtet:

    Seit 2006 existiert das Projekt CIRCAMP, das Sperren auf Ebene der Polizeibehörden einiger EU-Länder zum Ziel hat.

    Den Vorsitz von diesem Projekt hat Norwegen inne, Grossbritannien ist Vize. Deutschland ist genauso Mitglied wie Dänemark, Niederlande und Schweden.

    Trotzdem tauchen in den Zahlen des BKA Seiten in NL, UK und SE auf. Warum?

  3. „insgesamt 1.407 Hinweise auf über das World Wide Web zugängliche Inhalte ein“

    1407 Hinweise müssen ja nicht zwangsläufig auf 1407 „böse“ Seiten führen, oder? Könnten ja auch 10 Seiten sein und die Leute melden diese halt zig-fach.

    Danke für den ausführlichen Artikel :-)

  4. @Jo: Ich lese es so, dass weder Strafverfolgungsbehörden noch Provider im Ausland kontaktiert werden.

    @Numbercruncher: Klar, die dürften sogar recht häufig sein. Zum Beispiel nach grenzwertigen Spam-Runs.

  5. @6 Numbercruncher:

    „In diesem Zusammenhang bestätigt das BKA auch, dass “nur ein Bruchteil (ca. 10%) der direkt beim Bundeskriminalamt eingehenden Bürgerhinweise […] nach durchgeführter Bewertung des Bundeskriminalamtes tatsächlich kinderpornografische
    Inhalte” enthält.“

    Bei 1407 Hinweisen also 140 gefundene „boese“ Seiten, wenn ich das richtig lese.

  6. ich finde den titel “Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet” sehr fragwürdig, denn der missbrauch findet real und nicht im internet statt, das internet ist nur das medium zum verbreitung.

  7. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, wer wir denn sind, dass wir von anderen – souveränen – Staaten verlangen, Inhalte zu löschen, die in diesen Staaten LEGAL zu sein scheinen.

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ist es noch nie gewesen. Die Server unterstehen den Gesetzen der Länder, in denen sie betrieben werden und in denen die Besitzer leben.
    Wenn andere Staaten nicht so zensieren, wie es Deutschland tut, dann muß das akzeptiert werden.

    Wie würde Deutschland wohl reagieren, wenn die USA verlangen würden, sämtliche „Oben-ohne“ Bilder zu löschen? Weil das ist in den Staaten verpönt – und hier findets man auf jeder Tagesjournaille …

  8. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, wer wir denn sind, dass wir von anderen – souveränen – Staaten verlangen, Inhalte zu löschen, die in diesen Staaten LEGAL zu sein scheinen.

    Nun, zunächst würde ich von einem recht breiten Grundkonsens ausgehen, welche Inhalte international strafbewehrt und zu löschen sind. Da gibt es in anderen Bereichen weit größere Probleme (Nazi-Content, Holocaust-Leugnung, etc).

    Zu einer ernsthaften Evaluation gehört allerdings auch eine statische Erfassung der Fälle und Szenarien, wo es Probleme gibt. Gerade wenn sie derart offensichtlich sind.

  9. @Jörg-Olaf Schäfers: Naja, es wird ja auch als Argument für Sperren herangezogen, dass man zum Beispiel hentai-Porn in den USA nicht löschen kann. Also bildliche Darstellungen, nicht reale.
    Dass man Kinderpornografie löschen muß ist klar, und wie bereits oft genug festgestellt, ist diese auch in nahezu allen Ländern verboten.
    Aber es gibt viele Überschneidungen, was in DE verboten ist, aber in anderen Ländern erlaubt. Stichpunkt Scheinminderjährigkeit.
    Viele Länder würden sich totlachen wenn man verlangt, Bilder von ERWACHSENEN als illegal zu löschen.
    Aber hier wird das als Argument genommen, dass „Löschen statt Sperren“ nicht funktioniert.

  10. @9 Soeren

    „Bei 1407 Hinweisen also 140 gefundene “boese” Seiten, wenn ich das richtig lese.“

    Ich lese das anders: von den 1407 eingegangenen Hinweisen waren 140 berechtigt, und dabei muss man dann noch die Mehrfachmeldungen abziehen.

    Ich rechne etwa mit einer niedrigen bis mittleren zweistelligen Zahl an unabhängigen, beanstandeten Seiten. Davon muss man dann vermutlich noch mal Cartoons und Anscheinskinderpornographie abziehen (die im Ausland z.T legal sind). Also ein Massenmarkt ist das definitiv nicht.

  11. Weitere Gründe dafür, dass nicht gelöscht wird:
    a) weil es die Täter warnt
    b) weil es die Ermittlungen torpediert
    c) weil durch geschwätzige Staatsanwaltschaften zu schnell die Gefahr der Beweismittelvernichtung entsteht

    Wobei c) nicht offiziell gesagt wird, sich aber bei Gesprächen mit amerikanischen Strafverfolgern ergibt. Erinnert sich noch jemand an Peter Vogt und das LKA Bayern? Irgendwie waren Infos zu Ermittlungen in Bezug auf Kinderpornographie nach Außen geraten – Vogt meinte, er hätte den Medien nur bestätigt, was diese eh schon wussten, das LKA Bayern zeigte sich jedoch angefressen weil so Täter gewarnt wurden.

    Das FBI setzt in seinen Ermittlungen immer große Hoffnungen auf Geheimhaltung, weshalb sie letztendlich europäische/deutsche Strafverfolger manchmal gar nicht mehr über laufende Ermittlungen informieren. Weiterhin wird schlicht und ergreifend nicht gelöscht/gesperrt weil damit die Täter vorgewarnt werden und Beweismittelvernichtung zu befürchten wäre. All das ist bekannt, aber das BKA interessiert sich nicht dafür.

  12. Zitat:
    „Dänemark und Norwegen unterrichten, aufgrund der jahrelangen schlechten Erfahrungen mit der Anregung von Löschungen, dieStaaten, in denen die festgestellten kinderpornografischen Angebote gehostet werden, nicht mehr. Sowohl das Löschen als auch das Sperren kinderpornografischer Inhalte dienen primär der Gefahrenabwehr und nicht der Strafverfolgung der Täter.“

    Soweit mir bekannt, heißt dies aber nur, dass die Provider nicht benachrichtigt werden um eine Löschung/Sperrung herbeizuführen, sondern auf internationale Zusammenarbeit zur Nutzung der Seiten zur Ermittlung der Täter gesetzt wird, was auch wesentlich sinnvoller ist.

  13. @Twister: Gesperrt wird ja auf Zugangsebene im eigenen Land. Da werden die entsprechenden Provider selbstverständlich unterrichtet, sonst könnten sie nicht sperren.

    Eine Ermittlung der Täter ohne Unterrichtung der Hosting-Provider hingegen wäre bei „bullet proof“ Providern denkbar, die der Zusammenarbeit mit den Tätern verdächtig sein. Darum scheint es hier aber nicht zu gehen.

  14. @jos:
    Dann dürften die lieben Niederlande und Co. aauch mit für vermurkste Ermittlungen verantwortlich sein- auch klasse.

    Das erinnert an die Aussage des hübschen Nachbarstaates Deutschland, die besagte, dass „deutsche Webseiten bereits gesperrt werden“ – da fragte man sich dann, weshalb eigentlich.

    d.h. letztendlich dass durch die Sperren und frühzeitigen Löschungen Ermittlungen behindert oder terminiert werden – was wiederum dann als Bestätigung dafür, dass netzsperren benötigt werden, gilt. Insofern will man hier schlichtweg eine Lizenz zur Beihilfe zur Beweismittelvernichtung. Unschön.

  15. Was soll daran interessant sein ?
    Kindesmissbrauch findet in der Realität und nicht im Internet statt; und dort vorwiegend im familiären Umfeld. Nur 1 % der dort stattfindenden Verbrechen wird dokumentiert und findet in dieser Form seinen Weg ins Internet.

    Diese Veranstaltung widmet sich also diesem 1 % an Kindesmissbrauchs in der Gesellschaft, der dokumentiert wird.

    Allen (!) diskutierten Maßnahmen ist gemein, dass sie nur im www wirken, aus dem sich die Szene-Schwerpunkte schon längst verlagert haben, und das hin zu newsgroups, p2p, Handy, Server-mietungen, etc.

    Wow, herzlichen Glückwunsch, endlich tut mal jemand was effektives gegen Kindesmissbrauch *sarkastish*.

    Es ist lächerlich.

  16. @Slash: Interessant ist die Debatte, weil die Auswirkungen der diskutierten Maßnahmen das komplette Netz betreffen – und eben nicht nur ein paar KiPo-Server.

    Dass dieses Maßnahmen im Kampf gegen Kindesmissbrauch weitgehend wirkungslos sind, schreiben wir hier seit Jahren. Es will niemand wissen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.