Urheberrecht vs. Panoramafreiheit

Panoramafreiheit? Vielleicht sollte ich zunächst erklären, worum es bei dem Begriff überhaupt geht. Ist ganz einfach, die Wikipedia bringt es auf den Punkt:

Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.

So war es zumindest bisher. Was man von öffentlichem Grund aus sehen kann, darf man knippsen. Und die Bilder anschließend verkaufen. Oder verschenken. In Österreich und in der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich. Geht es nach der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ ist die Panoramafreiheit in Deutschland aber vielleicht schon bald Geschichte.


In ihrem – bereits Anfang Dezember 2007 – veröffentlichten Schlussbericht (PDF, 400 Seiten, 6,5MB) empfiehlt die Kommission u.a. eine Vergütungspflicht für das Fotografieren urheberrechtlich geschützter Werke im öffentlichen Raum.

3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet. (Seite 267)

Ist das schlimm? Nun, eine Umsetzung der Empfehlung würde nicht nur Fotografen und Bildjournalisten treffen, die ihre Bilder kommerziell vermarkten. Auch Projekte wie die Wikipedia wären über Bande betroffen. Bekanntlich erlaubt die GNU-FDL der Wikipedia ja auch eine kommerzielle Verwertung. Auf Bilder öffentlicher Denkmäler müsste man dann wohl verzichten (Oder sie mittels wenig praktikabler Sonderlizenzen absichern). Klingt absurd? Nicht doch, siehe auch diesen Hinweis zum Brüsseler Atomium (In Belgien gibt es keine Panoramafreiheit).

Die Initiative „Pro Panoramafreiheit“ (dahinter steckt der Deutsche Journalisten-Verband e.V.) fasst die Situation wie folgt zusammen:

Denkmäler und öffentlich ausgestellte Kunstwerke (soweit diese im öffentlichen Straßenbereich ersichtlich sind) stellen öffentlichen Raum dar, also unmittelbar erfahrbare Öffentlichkeit. Von dieser wird von allen Bürgern zu Recht erwartet, dass sie nicht zum Arkanbereich erklärt wird, der nur Privilegierten gegen Erlaubnis oder Entgelt zur Berichterstattung oder sonstiger Darstellung und Nutzung offen steht, sondern Berufsfotografen wie auch jedem Bürger für Fotografien und andere Abbildungsformen zur Verfügung steht.

Zwar sieht die Empfehlung der Kommission derzeit noch vor, dass Bauwerke von einer Vergütungspflicht ausgenommen werden sollen, doch ist abzusehen, dass auch diese im Rahmen dieser Überlegungen zur Disposition gestellt werden. Im Ausland ist die Lizenzgebühr für die Verwendung von Gebäudefotos bereits heute Alltag. Wird der Weg zur Einschränkung des § 59 Urhebergesetz eingeschlagen, steht auch die Fotografie von Bauwerken zur Disposition. […]

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13 Ergänzungen

  1. Allerorten werden Daten der Bürger nahezu unkontrolliert abgegriffen und kommerziell verwertet. Auf der anderen Seite wird jede Lebensäußerung (Musik, Bild, Text) kommerzialisiert, und entspricht damnit der Rechteverschiebung zugunsten von Lobbygruppen in Politik und Wirtschaft, wie wir sie seit Jahrzehnten erleiden.
    Wie schaut es aber mit den Persönlichkeitsrechten von Menschen aus, die weltweit kostenlos in der täglichen Berichterstattung aufgenommen und wiedergegeben werden. Es kommt der Punkt an dem wir Lizenzgebühren zahlen müssen wenn wir die Augen aufmachen.

  2. @ninjaturkey: full ack.

    Ich hätte mir den Namen mal merken sollen, aber ein amerikanischer Autor vertritt die These, daß es langsam mal an der Zeit sei, die Wirtschaft an die Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen, anstatt die Gesellschaft an die Bedürfnisse der Wirtschaft.

  3. @ 3: Fehle rist leider bekannt. Wir haben ein merkwürdiges Problem mit WordPress, was wir bisher auf den Caching-Bereich eingrenzen, aber noch nicht lösen konnten. Das liefert leider manchmal komische Feeds aus.

  4. Ich finde dann sollten die Objekte die man nicht mehr fotografieren darf aber gefälligst auch deutlich gekennzeichnet werden, zum Beispiel indem man einen gelben Sack drüberstülpt, oder so.

    Man könnte natürlich auch ein schönes (r) im Kreis groß und auffällig dran festmachen, so dass man es von allen Seiten gut sehen kann, das würde auch gehen.

    Man muss doch schliesslich den Bürger dann auch davor schützen einen Fehler zu machen indem er das ablichtet ;)

  5. Es ist sehr politisch, alles reglementieren zu wollen und in staatliche Obhut zu geben und hier und dort noch etwas aus der einen oder anderen Berufsgruppe an Abgaben herauszuquetschen, doch wenn man den einäugigen, und aus meiner Sicht zu kurz gedachten, Blicken der Enquete-Kommission folgt, stellt man fest, dass hier nicht dem „kleinem armen Künstler“ geholfen wird, sondern exakt das Gegenteil eintritt, denn im Zweifel wird man bei der Einführung von Nutzungsrechten auf unbedeutende Darstellungen verzichten und lieber ein bekanntes oder unlizenziertes Motiv wählen, um wirtschaftlich auf der sicheren Seite zu sein.
    Die Medienkonzerne dagegen, die sich derartige Darstellungen leisten können, werden dadurch weiter gestärkt. Die Konsequenz daraus ist der Trend hin zu Großem, bei dem oder bei denen es sich eben rechnet.
    Somit wird nicht nur dem unbekannten Künstler geschadet, dem wichtige, kostenfreie PR fehlen wird, sondern in gleichem Maße Fotografen, Reportern, Kleinverlagen und Mini-Autoren der gar ausgemacht bzw. eine zusätzliche Marktbarriere in den Weg gelegt.
    Darüber hinaus sollte man sich Gedanken über die freiheitlichen Grundziele in Deutschland machen, die durch derartige Anträge gleich mit geohrfeigt werden.

    Zuletzt noch ein werblicher Aspekt, denn darum handelt es sich im Grunde bei jeder Aufnahme, die gemacht und veröffentlicht wird. Je höher der Preis, desto geringer die Nachfrage und je weniger Veröffentlichungen, desto weniger Werbung und das auch im Ausland. Vielleicht kennt man aus diesem Grund in Belgien nicht mehr, als das Atomium und sonst nur deren feine Spitze, Schokolade oder Moules Frites.

    Traurig anzusehen, wenn sich die Autoren dann noch im ersten Satz des Vorwortes mit geschwellter Brust hinstellen und jubeln: „Es ist vollbracht. Das Werk ist getan.“

  6. Letztendlich könnte es bedeuten, dass die Aufnahme von Personen vor Gebäuden oder Kunstwerken und deren Verbreitung verboten werden könnte.
    Das ist absurd!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.