3. Korb

  • : Urheberrecht vs. Panoramafreiheit
    Urheberrecht vs. Panoramafreiheit

    Panoramafreiheit? Vielleicht sollte ich zunächst erklären, worum es bei dem Begriff überhaupt geht. Ist ganz einfach, die Wikipedia bringt es auf den Punkt:

    Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.

    So war es zumindest bisher. Was man von öffentlichem Grund aus sehen kann, darf man knippsen. Und die Bilder anschließend verkaufen. Oder verschenken. In Österreich und in der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich. Geht es nach der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ ist die Panoramafreiheit in Deutschland aber vielleicht schon bald Geschichte.

    3. Juni 2008 13