Der französische Präsident Sarkozy stört sich an einem vom EU-Parlament beschlossenen Änderungsantrag zum Telekom-Paket (Hier: Trautmann-Report). Das Parlament hatte in einer leicht chaotischen Abstimmung mit mehreren Wahlgängen nur zu diesem Änderungsantrag den folgenden Text beschlossen:
ga) applying the principle that no restriction may be imposed on the fundamental rights and freedoms of end-users, without a prior ruling by the judicial authorities, notably in accordance with Article 11 of the Charter of Fundamental Rights of the European Union on freedom of expression and information, save when public security is threatened where the ruling may be subsequent.
Konkret meint der Text, dass Internetsperrungen nicht ohne richterliche Genehmigung durchgeführt werden dürfen. Die Franzosen wollen allerdings mit einer neuen Behörde und in der Zusammenarbeit mit der Privatpolizei der Unterhaltungsindustrie (vermeintliche) Tauschbörsennutzer aus dem Internet aussperren dürfen (Das System der „Graduate Response“).
Im Rahmen der französischen Ratspräsidentschaft hat Sarkozy nun einen Brief an den EU-Kommissionschef Jose Manuel Durao Barroso und die Medienkommissarin Viviane Reding geschrieben, indem er diese persönlich bittet, den ihm nicht passenden Teil einfach zu streichen. Tolles Demokratieverständnis. Im Rahmen der ersten Lesung haben sich von den EU-Abgeordneten letztendlich 573 zu 74 für den oben zitierten Text ausgesprochen. Unter den 74 Gegnern finden sich aber überdurchschnittlich viele französische Konservative.
Die EU-Kommission antwortete jetzt mit einer Pressemeldung auf den französischen Brief:
The European Commission invites the French government to discuss its views on Amendment 138 with ministers of the other 26 Member States. As the EU Telecoms Package is decided under the co-decision procedure, agreement of Parliament and Council is required before an amendment can become law.
Zwischen den Zeilen wird der Brief vor allem formell abgelehnt. Frankreich soll sich erstmal mit den anderen Staaten im EU-Rat am 27. November einigen und dort eine Mehrheit für den Änderungswunsch organisieren, bevor man darüber in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament über einen „Gemeinsamen Standpunkt“ sprechen kann. Bleibt zu hoffen, dass dieser Punkt, wie vom EU-Parlament beschlossen, erhalten bleibt.