YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit

Nach jahrelangem Rechtsstreit haben sich die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA und Google auf einen Vertrag zur Vergütung von Musikinhalten auf YouTube geeinigt. Details der Vereinbarung bleiben vertraulich, mangels höchstrichterlicher Entscheidung fehlt es weiterhin an Rechtssicherheit.

Die GEMA spricht in ihrer Pressemitteilung von einem „Meilenstein für eine faire Vergütung der Musikurheber im digitalen Zeitalter“, Google freut sich im YouTube Creator Blog über „Mehr Musik eurer Lieblingskünstler auf YouTube in Deutschland“ und illustriert den Eintrag mit einem Sperrbildschirm-GIF.

youtube-gema-animated-gif

Mit der heute verkündeten Einigung zwischen Google und GEMA endet der aus Sicht deutscher InternetnutzerInnen wohl meistgehasste Internet-Rechtsstreit. Während sich Google in den meisten Ländern mit lokalen Verwertungsgesellschaften relativ bald über die Höhe der Vergütung für Musikvideos einig geworden war, dominierten in der deutschen YouTube-Version die Sperrbildschirme.

Mit dem heute verkündeten Abschluss eines Lizenzvertrags sollten die meisten dieser Sperrbildschirme der Vergangenheit angehören. Die letzte Vereinbarung zwischen Google und GEMA war im März 2009 ausgelaufen, seither wurde prozessiert. Teil der Einigung ist deshalb auch eine rückwirkende Vergütung für Nutzungen in der Zeit zwischen 2009 und 2016.

Wie die GEMA in ihrer Pressemeldung betont, bestehen unterschiedliche Rechtsansichten weiterhin fort, nämlich „darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.“

Zur konkreten Abrechnungsweise berichtet Faz.net:

Das Videoportal informiert die Gema über Abrufzahlen und leistet entsprechende Zahlungen, welche die Gema dann an ihre Mitglieder weitergibt. Youtube hat sich zu dieser Lösung bereitgefunden, ohne den von der Gema ins Feld geführten Anspruch rechtlich anzuerkennen.

Wermutstropfen der außergerichtlichen Einigung sind deshalb deren Vertraulichkeit und der Umstand, dass es dadurch kein höchstrichterliches Urteil in der Auseinandersetzung geben wird. Das bedeutet, dass die Rechtsunsicherheit für andere Plattformbetreiber oder neue Diensteanbieter bestehen bleibt; unklar bleibt, ob sie mehr oder weniger als YouTube für dieselben Inhalte zahlen müssen. Transparente Vergütungsstrukturen sehen anders aus.

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33 Ergänzungen

  1. Endlich.

    Aus der GEMA E-Mail (heute 09:26):
    “ Vertraglich vereinbarte Vergütung: Der Vertrag umfasst eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet. “
    Was sind „Abonnementerlöse“?

    „Darüber hinaus sind durch die Vereinbarung sowohl eine Minimumgarantie (minimum guarantee) als auch eine Set-upfee abgedeckt, die die GEMA als Kompensation für den vertragslosen Zustand verwenden wird, der seit April 2009 bestand.“
    Was bedeutet “ Set-upfee“?

    Bemerkenswert ist, dass der Link am Ende der E-Mail „Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gema.de/youtube“ umgeleitet wird auf gema.de.

    1. Danke für die zusätzlichen Infos! Zu den Fragen:
      a) Mit Abonnementerlöse dürften Einkünfte aus Googles kostenpflichtigem Musikstreamingdienst („YouTube Red“) gemeint sein.
      b) Die „Set-upfee“ ist wohl sowas wie eine Vertragserrichtungsgebühr, deren Höhe offensichtlich beträchtlich ausgefallen und für die oben erwähnte Kompensation für Nutzungen zwischen 2009 und 2016 herangezogen werden dürfte.

    2. Danke für die Info. Ist das aus einer E-Mail an alle GEMA-Mitglieder? Und gibt es vielleicht die Möglichkeit, den kompletten Wortlaut hier zu veröffentlichen? Würde mich interessieren wie die GEMA das an die Mitglieder kommuniziert.

  2. Früher hab ich geglaubt, dass nur die deutsche GEMA so mies drauf ist. Aber vor einiger Zeit hab ich auf Youtube über TOR eine tolle Musik-Sendung aus dem asiatischen Raum gesehen. — Bei TOR weiß man ja nie vorher, aus welchem Land man so rauskommt. — Und später wollte ich mir die nochmal ansehen, war aber überall gesperrt; nicht nur in Deutschland, sondern wohl in ganz Europa und USA…

    Das verstehe ich ehrlich auch nicht so ganz. Glauben die, dass ihnen Gelder entgehen? Aber K-Pop wird hierzulande ja gar nicht so vermarktet, da kann es somit ja auch keine Verluste geben, oder…?

      1. Danke.
        Den Link zu der Show selbst hab ich dann gelöscht. So wichtig war mir das auch nicht. Aber das folgende Lied war aus der Show. Das war auch da schon von überall erreichbar: https://youtu.be/33uPSeQ3Vd
        G.E.M. (aus Hongkong) war auch die einzige Künstlerin, die ich schon vorher kannte. Die Show war aber wohl aus Singapur.

  3. Und so geht eine Ära zu Ende. Was mach‘ ich jetzt mit meinem ironischen T-Shirt? :P
    https://www.getdigital.de/images/produkte/t4/t4_diesefrauistin.jpg

    Fürs Protokoll möchte ich in diesem Zusammenhang anmerken, dass Youtube in der Vergangenheit extrem invasive Methoden verwendet hat, um dafür zu sorgen, dass deutsche Nutzer die Sperre nicht umgehen konnten. In meinem Fall war Youtube selbst mit VPN, gelöscheten Cookies, User Agent Spoofer und englischen Spracheinstellungen im OS immer noch in der Lage, mich als deutschen Nutzer zu identifizieren.

    Es ist gut, dass dieser Alptraum endlich ein Ende hat.

  4. Man darf wohl davon ausgehen, dass die Tarife im Bereich liegen, den der VPRT vor drei Jahren mit der GEMA ausgehandelt hatte: http://www.golem.de/news/myvideo-clipfish-tape-tv-gema-einigt-sich-mit-youtubes-konkurrenten-1312-103420.html

    Dass die Höhe des Tarifs streng geheim gehalten wird, liegt wohl daran, dass die GEMA für ausländische Verwertungsgesellschaften eine Vorreiterrolle hat und die natürlich vergleichbare Deals wollen. Johnny hatte dazu ja mal ein paar interessante Zahlen, nach denen Urheber in UK zwischen 0,000077 und 0,00016 Euro erhalten: http://www.spreeblick.com/blog/2011/06/21/gema-vs-youtube-geruchte-zahlen-forderungen/

    Schön dass die GEMA standhaft geblieben ist, Google einen Kompromiss abgetrotzt hat und die Urheber endlich angemessen entlohnt werden.

      1. Das mit „angemessen“, oder dass diejenigen, ohne die Youtube überhaupt nicht möglich wäre, endlich einen fairen Teil vom Kuchen abbekommen?

    1. Woher weißt du denn, dass die Urheber angemessen entlohnt werden? Hast du Zahlen zu dem Deal? Wie viel bekommt denn die GEMA von YouTube?

      1. Der Deal nützt nur YouTube und GEMA. GEMA wird pauschal abgegolten, es gibt keine Klick-Vergütung für Künstler. Wie GEMA Künstler leistungsgerecht vergüten will, bleibt ein Mysterium.

      2. >Woher weißt du denn, dass die Urheber angemessen entlohnt werden?

        Weil die GEMA die GEMA ist. Konkrete Zahlen gibts ja aus den o.g. Gründen nicht. Wer die GEMA aber etwas kennt und verfolgt was sie so treibt, der weiß: solange sie von keinem Gericht dazu verdonnert wird, gibt sich die GEMA niemals mit Kompromissen zufrieden, die für sie nur halb-befriedigend sind. Ich bin auf jeden Fall schon gespannt, wenn 2018 die ersten belastbaren Abrechnung bei den Verlagen und Urhebern eintrudeln.

        >GEMA wird pauschal abgegolten, es gibt keine Klick-Vergütung für Künstler.

        Woher weißt du dass das bei dem Youtube-Deal so ist?

        1. „GEMA wird pauschal abgegolten, es gibt keine Klick-Vergütung für Künstler.“
          Bitte belegen, oder sonst nicht schreiben.
          Schräg ist, dass selbst GEMA-Mitglieder nicht wissen was sie wann und wie nun eigtl. durch den YouTube/GEMA „Deal“ erhalten.

  5. Wenn ich jetzt nicht möchte das durch meine Views die GEMA Geld verdient und einen kleinen Teil an die Künstler ausschüttet. Wie kann ich GEMA Videos im YouTube trotzdem sperren, damit ich keine Views generiere?

    1. Wenn youtube dich nicht als Deutschen erkennt, z.B. durch ein VPN oder Proxy oder so etwas, dann verdient halt eine ausländische Verwertungsgesellschaft und nicht die Gema.

    2. Ich rate Ihnen die Videos im Dunkeln anzuschauen, dann können die GEMA-Drohnen Sie nicht orten und Ihre Views bleiben unbemerkt. Überigens verdient nicht nur die GEMA dadurch kein Geld mehr, sondern insbesondere auch nicht die Komponisten, deren Werke Sie konsumieren – darum, geht es doch eigentlich, oder?

  6. @Leonhard Dobusch: Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich hätte noch zwei Fragen.
    1) Gibt es denn nach Ihrer Einschätzung weiterhin auch eine Rechtsunsicherheit für YouTube-Uploader, die GEMA-Musik verwenden?
    2) Wie ist die Situation bei dem anderen großen Videoportal, Facebook? Raten Sie davon ab, in Facebook-Videos Gema-Musik zu verwenden? Das Schlimmste, was dem Uploader doch passieren könnte, wäre doch eine Sperrung des Videos durch Facebook, oder? Denn die GEMA sieht ja nach eigener Darstellung nicht den Uploader, sondern die Plattform als Lizenzschuldner.

    1. ad 1) ein Upload urheberrechtlich geschützter Werke auf eine Plattform wie YouTube ohne Zustimmung der Rechteklärung war und ist auch in zukunft in Europa in den allermeisten Fällen unrechtmäßig. Da gab es wenig Rechtsunsicherheit. Allerdings gibt es bislang nur wenig Fälle, wo private Uploader verfolgt und belangt wurden, wobei gerade kürzlich in Österreich Uploader von Konzertmitschnitten belangt wurden. Jedenfalls ändert sich für unrechtmäßige Uploader durch das Urteil erstmal gar nichts.
      ad 2) in der Praxis ist in den allermeisten Fällen die Sperrung des Videos das schlimmste, was bei Verwendung von GEMA-Musik passieren kann bzw. auch bei YouTube besteht die Gefahr, dass Videos nach Auslaufen der Vereinbarung (derzeit befristet bis 2019) Videos danach wieder gesperrt werden. Ein Restrisiko bleibt allerdings (s.o.).

      1. Tatsächlich war einer der größte illegale Uploader bei YouTube unser öffentlich rechtliches Fernseh ZDF über 100 % ZDF Töchterfirmen . Also jene, für die Herr Dobusch im Fernsehrat sitzt,und als Aufgabe hab, solch illegale als zu hinterfragen und zu unterbinden. Hatte er aber wohl keinen Bock darauf. Legal – Illegal -scheißegal. Und doppelt illegal, da das ZDF nicht nur keine Rechte für ein Upload hatte ( seit gestern aber schon ), sondern, dass dies immer noch gegen unser Telemieden Gesetz verstößt. Na Herr Dobusch, das müsste doch Ihren Erzgeiz wecken, der seinen Job darin sieht, für gesetztestreue zu kämpfen !

  7. Hallo netzpolitikler.
    Vielleicht ein Thema für euch?
    Die GEMA führt jetzt in der Mitgliederversammlung die elektronische Stimmabgabe ein. Was kann da schon schiefgehen…

    Siehe dazu aktuelle GEMA E-Mail an ihre Mitglieder mit Verweis auf die Seite https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung

    Dort dann Verweis auf die geänderte Satzung https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/gema_mgv_2016_abstimmungsergebniss.pdf
    und da siehe unter B. II 4: „Die Wahl in der Mitgliederversammlung erfolgt geheim mittels eines elektronischen Abstimmungssystems oder per Stimmzettel. Der Wahlleiter bestimmt, welches Verfahren zur Anwendung kommt.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.