Urheberrecht

  • : Lawrence Lessig bei Second Life
    Lawrence Lessig bei Second Life

    Lawrence Lessig hat eine virtuelle Vorlesung in der Virtual reality Welt „Second Life“ gehalten. Der 90-minütige Event rund um die Themen „Copyright und Demokratie“ findet sich als 29 MB grosse MP4-Datei bei Archive.org.

    Update: Jetzt gibt es auch das Transcript der virtuellen Vorlesung.

    23. Januar 2006
  • : Vatican goes Copyright
    Vatican goes Copyright

    Das Copyright-Wettrüsten möchte auch der Vatikan-Konzern nicht verpassen. Alle päpstlichen Worte der letzten 50 Jahre, darunter verschiedene Enzyklien, wurden nun mittels einer Bestimmung unter das Urheberrecht des Konzern-eigenen Verlages „Libreria Editrice Vaticana“ gestellt. Für die Nutzung der Worte von Gottes Stellvertretern sollen jetzt Lizenzgebühren genommen werden. Zwischen 3% und 5% der Verkaufspreise von Büchern, die das Wort Gottes enthalten, sollen als Lizenzgebühren an den Vatikan abgetreten werden. Dies ist natürlich umstritten, da viele wohl der Meinung sind, Gottes Worte sollten möglichst alle erreichen und dementsprechend kostenlos zu nutzen sein. Mehr dazu gibt es bei der Times und bei Gulli.

    23. Januar 2006 2
  • : Dem Kunden lieber in den Kopf oder ins Knie schiessen?
    Dem Kunden lieber in den Kopf oder ins Knie schiessen?

    Das Börsenblatt hat Hersteller von Hörbuch-CDs zu digitalen Wasserzeichen und Kopierschutz befragt. Die Antworten sind – vorbehaltlich völliger Ignoranz – eher Ausdruck eines gewissen Pragmatismus:

    »Jeder Kopierschutz ist zu knacken.
    Das Volumen ist nicht so groß, dass
    wir härter gegen Verstöße vorgehen
    müssten. Wenn kopiert wird, unterstützt
    das letztlich die Bekanntheit.«
    Peter Bosnic
    Steinbach sprechende Bücher

    21. Januar 2006 3
  • : Virtuelles Panel der BBC zu Musik im Netz
    Virtuelles Panel der BBC zu Musik im Netz

    Die BBC geht neue interessante Dialog-Wege. In einer Serie von virtuellen Events organisiert sie „virtuelle Panels“ rund um Fragestellungen der digitalen Gesellschaft. In einem ersten Panel geht es um die Zukunft der Distributionswegen im Entertainment-Bereich. Bis zum 24. Januar können Leser der BBC-Webseite Fragen stellen und ihre Meinung abgeben, und die Experten sollen dazu Stellung nehmen.

    The music panel comprises:

    * Brad Duea, president of Napster, once the scourge of the music industry and now one of the largest legal music download retailers.

    * Peter Jamieson, executive chairman of the British Phonographic Industry (BPI), which represents the UK music industry and has been leading the anti-piracy campaign in Britain.

    * John Kennedy, chairman and chief executive of the International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), the trade body representing record labels worldwide, which has been instrumental in the global fight against piracy.

    * Steve Knott, managing director of HMV UK & Ireland, a leading high street chain that has recently opened its own online download store.

    20. Januar 2006 1
  • : Kulturstaatsminister beim Urheberrecht auf Lobby-Kurs
    Kulturstaatsminister beim Urheberrecht auf Lobby-Kurs

    Der neue Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann, hat auf dem Neujahrsempfang des deutschen Phonoverbandes eine Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern gefordert. Er lehnt die Bagatellklausel ab und fordert dafür bis zu drei Jahre Gefängnis für das nicht-kommerzielle Tauschen von Musik zu privaten Zwecken. Weiterhin forderte Herr Neumann ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber und „intelligente Systeme der digitalen Rechteverwaltung“. Damit stösst er in dasselbe Horn wie seine Vorgängerin, Christina Weiss. Die Unterhaltungsindustrie freut sich sicherlich am meisten, dass ihr Lobbying bei den Kulturstaatsministern immer so gut funktioniert und diese ihnen weitgehend nach dem Mund reden.

    19. Januar 2006
  • : Reader: The African Digital Commons
    Reader: The African Digital Commons

    Wer sich für Afrika interessiert, sollte sich mal „The African Digital Commons“ genauer ansehen.

    ‚The African Digital Commons – A Participant’s Guide: 2005’ is a conceptual map of the people, projects and processes that contribute to the development of shared, networked knowledge across the African continent.

    Das PDF ist 5 MB gross und steht unter einer Creative Commons Lizenz. Mehr Informationen bietet die Webseite Commons-Sense.

    18. Januar 2006
  • : Britischer Verbraucherschutzverband kritisiert DRM
    Britischer Verbraucherschutzverband kritisiert DRM

    Die gescheiterte SonyBMG Rootkit Einführungskampagne scheint Früchte zu tragen. Nachdem BEUC auf europäischer Ebene die Consumer Digital Rights Kampagne gestartet hat und sich ebenso wie der Verbraucherzentralen Bundesverband unserer DRM-Kritik anschliesst, hat nun auch der britische Verbraucherschutzverband National Consumer Council Kritik an Digital Restriction Management Systemen artikuliert: Britische Verbraucherschützer fordern staatliche Regulierung für DRM.

    DRM könne den legitimen Umgang mit digitalen Inhalten einschränken und tue dies bereits, heißt es in einer NCC-Mitteilung. Es schaffe Sicherheitsrisiken, unterwandere den Verbraucherschutz und Datenschutzgesetze. Der NCC hat vor diesem Hintergrund kein Vertrauen in die Selbstregulierung der Industrie. Daher hat die Organisation der parlamentarischen All Party Internet Group (APIG) eine Eingabe zukommen lassen, in der sie zwar die Werte „geistigen Eigentums“ betont, aber auch auf die Konsequenzen hinweist, die durch die Anwendung von DRM-Techniken entstehen (PDF-Datei).

    18. Januar 2006
  • : Respect The Music – Copy Protection Free
    Respect The Music – Copy Protection Free

    Der „Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V.“ (VUT), der Verband der Indie-Labels im Musikbereich, hat die Kampagne „Respect The Music – Copy Protection Free“ gestartet. Damit emanzipiert man sich von der IFPI/Phonoverband, die sich seit einiger Zeit mit ihrer Kampf-Rhetorik und den Klagewellen vor allem bei den (jungen) Konsumenten sehr beliebt gemacht hat.

    Durch die jüngsten Ereignisse um fatale Kopierschutzmassnahmen seitens der Musikindustrie und die erneute Diskussion um den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Referentenentwurf zum so genannten Zweiten Korb des Urheberrechts, sieht der deutsche Indieverband VUT sich veranlasst, sich deutlich von der Haltung der Musikindustrie zu distanzieren und startet daher die Kampagne „Respect The Music“.

    Mit der Kampagne sollen drei Dinge deutlich gemacht werden:

    1. DRM und Kopierschutz sind nicht die Lösung des Problems der Musikindustrie. So, wie diese Techniken bislang gestaltet werden, helfen sie eher, auch noch die letzten „ehrlichen“ Musikkäufer zu verprellen und in die Piraterie zu treiben.
    2. Wir brauchen ein starkes Urheberrechtsgesetz, das die neuen digitalen Formen von Musikverbreitung und Konsum unterstützt und die Voraussetzungen für zeitgemäße Vergütungsmodelle schafft. Es muss faire Bedingungen für die kreative Branche schaffen und bedarf deshalb einer grundsätzlichen Überarbeitung.
    3. Die strafrechtliche Verfolgung von P2P Usern löst das Problem der Piraterie nicht und macht Fans zu Kriminellen.

    Im Gegensatz zum „Verband Deutscher Musikschaffender“ ist der VUT ein richtiger Verband mit vielen Mitgliedern. Die Kampagnenseite sieht noch im Beta-Stadium aus. Allerdings sollen noch mehr Informationen folgen.

    18. Januar 2006 2
  • : Wieder mal die Durchsetzungsrichtlinie
    Wieder mal die Durchsetzungsrichtlinie

    Heise berichtet wieder über die Durchsetzungsrichtlinie (Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, im englischen Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED, genannt): Auskunftsansprüche gegen Provider bei Verletzungen des Urheberrechts vorgesehen.

    Der neue Paragraph 101 des Urheberrechts sieht künftig vor, dass in Fällen „offensichtlicher Rechtsverletzung“ der Auskunftsanspruch greift, und zwar „auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. (…) an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnissen oder Dienstleistungen beteiligt war (…).“ Wenn die Auskunft nur durch die Verwendung der Verkehrsdaten erteilt werden kann, muss zuvor beim Landgericht eine richterliche Anordnung eingeholt werden. Die für den Erlass anfallenden Einheitskosten von 200 Euro muss erst einmal der Geschädigte übernehmen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird dafür explizit eingeschränkt.

    Den Referentenentwurf findet man übrigens hier als PDF.

    17. Januar 2006
  • : Lessig-Interview mit Guardian
    Lessig-Interview mit Guardian

    Der britische Guardian hat ein Interview mit Lawrence Lessig veröffentlicht: The ideas interview: Lawrence Lessig.

    So is public domain a dead duck?

    „The public domain has been so important historically in fuelling the spread of culture and keeping competition up and prices down. But copyright terms have recently been extended so repeatedly – Europe is now adopting a life plus 70 [years] term – and the US has extended the terms of existing copyrights 11 times in 40 years. So there’s this ever-increasing pressure to expand the term of copyright. That’s great for the 1% of creative work that continues to have any commercial life more than 10 years after its initial publication. But for the other 99%, all the copyright system does is lock it down and make it inaccessible.“

    17. Januar 2006
  • : Skriptum „Internetrecht“ veröffentlicht
    Skriptum „Internetrecht“ veröffentlicht

    Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thomas Hoeren hat ein 506 Seiten langes Skript zum Thema „Internetrecht“ im Netz veröffentlicht. Die 1,4 MB grosse PDF-Datei kann hier herunter geladen werden.

    17. Januar 2006 1
  • : I have a dream?
    I have a dream?

    Die Familie von Martin Luther King besitzt die Urheberrechte an der legendären „I have a dream“ – Rede und setzt diese auch durch. Dies thematisiert die Washington Post: King’s Fiery Speech Rarely Heard. Was in bestimmten Fällen mit einem kommerziellen Hintergrund auch durchaus legitim ist. Allerdings sehen immer mehr Lehrer und Historiker in den USA die Gefahr, dass nachkommende Generationen nicht mehr in voller Länge die eindrucksvolle Orginalfassung zu sehen und hören bekommen.

    All of King’s speeches and papers are owned by his family, which has gone to court several times since the 1990s to protect its copyright; King obtained rights to his most famous speech a month after he gave it. Now, those who want to hear or use the speech in its entirety must buy a copy sanctioned by the King family, which receives the proceeds.

    In Schulen wird aus Angst vor einer Urheberrechtsverletzung mittlerweile weitgehend nur noch der Text behandelt. Ein Text, der zwar gut ist, aber erst durch die Kraft und Emotonalität der Stimme von Martin Luther King legendär wurde.

    Eine gute Nachricht gibt es aber auch noch: Die Rede steht beim Internet Archive in verschiedenen Formaten zum Download. Wer weiss, wie lange noch, also schnell mal herunterladen.

    Update: Die Downloads funktionieren leider nicht mehr. Scheint schon weg zu sein.

    17. Januar 2006 2
  • : Spiegel Online: Souveräne Reaktion
    Spiegel Online: Souveräne Reaktion

    Gestern abend wurde Wikipedia auf eine Ähnlichkeit zweier Absätze in einem Spiegel Online-Artikel zu einem Wikipedia-Artikel hingewiesen.

    Ich habe gestern abend meinen Kontakt bei Spiegel Online auf diese Ähnlichkeit hingewiesen. Heute morgen erfolgte eine Rückmeldung von Mathias Müller von Blumencron. Man sehe die Ähnlichkeit ebenfalls und schaue nun, wie das passieren konnte.

    In der Zwischenzeit wurde schon einmal der Absatz um eine Einleitung mit Verweis auf Wikipedia ergänzt.

    Nach der Klärung des Sachverhaltes heisst es nun unter dem Artikel:

    Gestern Nacht hat SPIEGEL ONLINE eine Passage im Artikel über den Rubik-Weltrekord veröffentlicht, deren Quelle „Wikipedia“ nicht angegeben war. Aus Kreisen „Wikipedias“ wurde die Redaktion per E‑Mail auf das Versäumnis hingewiesen. Wir überprüften den Vorfall: „Wikipedia“ hatte Recht. Daraufhin haben wir den Quellenhinweis am Morgen nachträglich eingefügt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

    Man kann jetzt sagen, daß das ja „das Mindeste“ sei und so weiter. Ich widerspreche. Die Geschwindigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit von Spiegel Online ist sehr positiv und ich möchte den SpOn-Redakteuren, die daran beteiligt waren danken. Niemand weiss, ob nicht morgen eine IP einen längeren SpOn-Artikel bei Wikipedia einstellt, der von den anderen Wikipedianern nicht schnell genug entdeckt wird. Das Vorhandensein klarer Kanäle und das gegenseitige Ernstnehmen ist hier besonders hilfreich. Wikipedia ist auf Hinweise auf urheberrechtlich möglicherweise problematische Stellen angewiesen und nimmt diese Hinweise ernst. Es tut gut, wenn das auch der Rest der Zunft so handhabt.

    17. Januar 2006 4
  • : FDP: Parlament ist nicht legitimiert
    FDP: Parlament ist nicht legitimiert

    Hans-Joachim Otto, MdB der FDP hat in einer Pressemitteilung ein wenig gegen das Konzept der Kulturflatrate argumentiert und dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Golem berichtet darüber im Sinne einer Nacherzählung der Pressemitteilung.

    Seine Kernaussage „Die „Kulturflatrate“ ist eine Mißachtung des Urheberrechts“ ist dabei jedoch Produkt eines gedanklichen Irrtums, denn selbstverständlich fällt etwa dem Bundestag das Recht zu, eine Kulturflatrate im deutschen Urheberrecht zu verankern. „Legalisierung von Cannabis ist unmöglich, da es ja verboten ist“ wäre vielleicht eher als kreisrunde Argumentation aufgefallen.

    Noch fehlen mir eindeutige Hinweise, daß die FDP den deutschen Parlamentarismus im Speziellen oder Demokratie im Allgemeinen ablehnt, die Zeichen von Otto sind jedoch nicht ermutigend.

    Ob Eigentumsrechte, wie sie das Grundgesetz gebietet oder ein gesetzgeberischer (änderbarer!) Rahmen von europäischer Ebene möglicherweise Probleme aufwerfen können, sei einmal dahingestellt. Im ersten Fall wäre es dann ein verfassungsrechtliches Problem und immer noch kein urheberrechtliches.

    Was Otto vorwerfen könnte, wäre die „Verletzung des Geistes des (deutschen/europäischen) Urheberrechts“ und das wäre dann weniger eine Argumentation auf faktischer, denn auf emotionaler Ebene.

    Die FDP unterstützt alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen. Die FDP lehnt eine „Kulturflatrate“ deshalb strikt ab.

    Das darf sie.

    17. Januar 2006 3
  • : Blogschau Krings/Open Source
    Blogschau Krings/Open Source

    In den letzten Tagen haben sich einige Blogs der Rede von Günter Krings angenommen. Zeit für eine kleine Presseschau in Ermangelung an Presse.

    Netbib:

    CDU-MdB Krings hat wieder einmal seine Ideologie-Maschine bezüglich des Urheberrechtes angeworfen und geißelt die “kurzsichtigen Interessen” der Verbraucher und der Börsenverein bringt das natürlich.

    Opensourcejahrbuch.de:

    Die Entscheidung, ein eigenes Werk unter eine offene Lizenz zu stellen erfolgt selbstverständlich immer freiwillig – anders als Herr Krings behauptet soll niemand dazu gezwungen werden. Jedoch sind offene Lizenzen, ein wirklich fairer Umgang mit Kulturgütern und Lernmaterialien und unlukrative Pauschalvergütungen der Verwertungsindustrie schon lange ein Dorn im Auge. Und so unterstellt er fadenscheinig den Kritikern der aktuell anstehenden Urheberrechtsnovelle Eigentums- und Freiheitsfeindlichkeit.

    yellowled:

    Jessas.

    luedke.org:

    Und wieder mal spricht ein Politiker offen über etwas, von dem er anscheinend keine Ahnung hat. Diesmal ist es der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings, der für eine Verschärfung des Urheberrechts plädiert. Ist an sich vielleicht gar keine schlechte Idee (in bestimmten Bereichen), doch was er während seiner Rede alles durcheinander wirft ist doch geradezu haarsträubend.

    zimmer428.net:

    Problematisch indes ist in meinen Augen, daß die Krings’sche Stellungnahme grundsätzlich fixiert zu sein scheint auf den Aspekt “Open-Source = Vertretung von Verbraucher-Interessen = kostenlose Inhalte für eine Selbstbedienungs-Generation”.

    Auf meine Email habe ich von Günter Krings eine Antwort bekommen, die ich leider im Moment noch nicht veröffentlichen kann, da ich ihn nicht gebeten haben, mir das Recht zur Veröffentlichung einzuräumen. *Sigh*. Whatever. Hole ich nach.

    17. Januar 2006 5
  • : GPLv3 – Vorwärtsverteidigung auf Legalese
    GPLv3 – Vorwärtsverteidigung auf Legalese

    Holem und Geise haben beide zeitnah Artikel ausgespuckt, in denen es um die Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfes der neuen GNU General Public License (GPL) geht.

    Ein Wiki (genauer: Mediawiki, unter der GPL) steht auch unter http://gplv3.fsf.org/wiki/ bereit, einen direkten RecentChanges-Link gibt es nicht, aber die entsprechende Funktion wurde nicht abgestellt.

    Was ist neu? DRM wird verfemt, Softwarepatenttrolle werden verfemt, man wird ein wenig kuscheliger zu anderen GPLlike-Lizenzen.

    16. Januar 2006 1
  • : Morgen ist zweite Abstimmung zum Urheberrecht in Frankreich
    Morgen ist zweite Abstimmung zum Urheberrecht in Frankreich

    Nach dem überraschenden Votum in der ersten Lesung zur Urheberrechtsmodernisierung in Frankreich steht morgen die zweite und entscheidende Abstimmung an. Erwartungsgemäss werden diesmal mehr als die 58 Abgeordneten beim ersten Wahlgang dabei sein. Bei der Futurezone gibt es einen AFP-Artikel zu den aktuellen Entwicklungen: Urheberrechtsdebatte vor dem Showdown.

    Auf Druck des französischen Premierministers Dominique de Villepin soll die Gesetzesvorlage nun deutlich entschärft sein. Geldstrafen in Höhe bis 300000 Euro sollen nur bei Filesharing mit kommerziellem Hintergrund drohen.

    Weiters wurde das Recht auf Privatkopien von CDs, DVDs und digitalem Content herausgehoben, die Zahl solle bei fünf Kopien liegen. Der neue Vorschlag sieht auch ein „Verbot“ von Kopierschutztechnologien vor. Im vorausgegangenen Entwurf war die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen noch illegal gewesen. Es bliebe jedoch weiterhin nicht erlaubt, das Umgehen des Kopierschutzs kommerziell anzubieten oder Anleitungen dafür zu verbreiten.

    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob sich ein Fehler in die Agenturmeldung eingeschlichen hat. Denn ein Verbot von Kopierschutztechnologien würde gleichzeitig ein Verbot für DRM bedeuten. Klingt sympathsich, kann aber wohl leider nicht ernst gemeint sein, oder doch?

    Einen weiteren Fokus bei den Änderungen gibt es in Fragen der Kompatibilität. Hier scheinen tatsächlich ganz interessante Vorschläge auf dem Tisch zu liegen, wie z.B. dieser:

    Eine weitere Anpassung der Vorlage betrifft die Kompatibilität der einzelnen Services und Geräte. Demnach müsse etwa der iTunes Music Store Downloads für alle Musikplayer anbieten, was derzeit nicht der Fall ist. Sollte sich Apple diesem Punkt nicht beugen, könnte der Fall vor dem Kartellrichter landen.

    Das würde ganz klar ein Statement für Offene Standards sein und den Druck auf die Hersteller erhöhen, endlich mal konsequent offene Standards, wie beispielsweise MP3 in ihren Online-Stores anzubieten.

    Mehr dazu gibt es morgen, ich bin sehr gespannt. Wer noch Artikel zum Showdown in Frankreich findet, bitte in den Kommentaren posten.

    Mehr zum Thema:

    7. Dezember 2005: Frankreich plant digitale Katastrophe
    22. Dezember 2005: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
    6. Januar 2006: Chirac äussert sich zum Urheberrecht

    16. Januar 2006 5
  • : Klaue aus Wikipedia, verliere deinen Job
    Klaue aus Wikipedia, verliere deinen Job

    Urheberrecht ist ein zweischneidiges Schwert für Wikipedia. Zum einen muss auf illegal eingestellte Texte geachtet werden, zum anderen gibt es Zeitgenossen, die es so eilig haben, daß sie Texte aus der Wikipedia nicht mehr als solches deklarieren.

    15. Januar 2006 4
  • : Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität
    Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität

    Etwas außerhalb der europäischen Aufmerksamkeit liegt die derzeit heiß diskutierte (und absurde) Sensenbrenner Bill H.R. 4569, auch „Digital Transition Content Security Act of 2005“ genannt (PDF, 35 Seiten). Was einstmals ein Slogan für die Broadcast Flag war, „plugging the analog hole“, bei dem einem das Lachen in Hals steckblieb, würde damit technische wie rechtliche Wirklichkeit, plus Kreativitätsverhinderung. Die Broadcast Flag ist gescheitert, und auch diese Initiative im Dreierpack wird verhindert werden.

    Über Importverbote für hardwareseitig kopierschutztechnologie-freie Geräte (siehe heise) und qualitätsbeschränkte analoge Ausgänge hinaus würde ein feuchter Traum der Rechteinhaber wahr. Bizarr und realitätsfern wie nur was, und bereits überholt.

    Auch die EFF berichtete über die Sache, teils schon im Dezember. Immer betrifft es auch die ganz gewöhnlichen Möglichkeiten von Technik ‚von der Stange’, die für alle zugänglich ist und großartige Möglichkeiten eröffnet. Techdirt berichtet so:

    We’ve talked, repeatedly, about how the power of internet has often been in how it has enabled anyone to become a content creator. It’s no longer about „professionals“ or „amateurs“ because that distinction no longer matters. Unfortunately, this bill tries to bring back that distinction in a major way – and then put up huge barriers for the amateurs.

    Die geplanten Verhinderungsmaßnahmen im Klartext: digitale Wasserzeichen (als Platzhalter-Technologie mit Patent: VEIL, bisher u.a. für Spielzeug eingesetzt) und andere Kopierschutztechnologien (broadcast flag-ähnlich: CGMS‑A) müssen von allen Geräten respektiert und die eingebauten Restriktionen eingehalten werden. Analoge Videorekorder können dann keinen geschützen Film mehr abspielen oder aufnehmen. Wenn sie es können sind sie illegal.
    Die Ausnahme bilden „professionelle Geräte“. Nur solche dürfen in der Herstellungskette für Inhalte eingesetzt werden. Es müssen ebenfalls alle professionellen Geräte so gekennzeichnet, beworben, verkauft, und ausschließlich mit ihnen professionelle Inhalte hergestellt, bearbeitet und übertragen werden. Und dieses Schema wird auch auf die Nutzer angewendet: „professionelle Geräte“ dürfen nur von authorisierten Personen bedient und verwendet werden.

    Mindestens einen Haken hat die Sache: die technischen Spezifikationen für die verwendete Kopierschutztechnologie, durch die Patent and Trademark Office (PTO) zu erstellen und einzufordern, gelten nicht für professionelle Geräte. Mit anderen Worten, mit diesen werden immer die betreffenden Inhalte vervielfältigt werden können. Wenn Amateure solche durchaus bezahlbaren Maschinen zu Hauf kaufen, ist dieselbe Technik laut Definition plötzlich nicht mehr durch die Definition gedeckt. Dann darf dieselbe Hardware nicht mehr das tun, wofür sie gebaut und eingesetzt wurde.

    Ed Felten von Freedom to Tinker führt weiter aus:

    The really interesting thing about the professional device hole is that it makes one provision of the bill utterly impossible to put into practice. For those reading along at home, I’m referring to the robustness rulemaking of section 202(1), which requires the Patent and Trademark Office (PTO) to establish technical requirements that (among other things) “can only with difficulty be defeated or circumvented by use of professional tools or equipment”. But there’s a small problem: professional tools are exempt from the technical requirements.

    The robustness requirements, in other words, have to stop professional tools from copying content — and they have to do that, somehow, without regulating what professional tools can do. That, as they say, is a tall order.

    Next to impossible, aber mindestens ein Schlag ins Gesicht der Kreativen, die dieser Tage bezahlbares Equipment kaufen können, um ordentliche Qualität herzustellen, mit freien Lizenzen weiterverwerten dürfen was nur irgend geht, und ihre Werke frei verbreiten. Nur professionelle Auftragsarbeiter dürften das dann noch. Mike von Techdirt:

    In other words, perhaps the point of this bill isn’t so much to „plug the analog hole“ when it comes to copying unauthorized content (not that it would work anyway), but to try to slow down the somewhat rapid growth of amateur content successfully competing with professional broadcast content.

    15. Januar 2006 1
  • : Zensur in China und DRM in der EU
    Zensur in China und DRM in der EU

    Unsere EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, war in China und beklagte laut dpa/Heise die Zensur dort. Dies ist ja erstmal ein erfreuliches Signal, dass die EU das Thema Zensur Ernst nimmt. Verwundert bin ich nur über die Zitate, die das Statement untermauern:

    „Sie schämen sich nicht für die Zensur.“ Während sich die Europäische Union darum sorge, dass ihre Bürger vor Kontrolle im Internet geschützt werden müssten, gehe es in China um den Schutz der Regierung vor dem Internet. „Wir sprechen nicht die gleiche Sprache“, sagte Reding. „Für sie ist es eine ganz normale Verhaltenweise.“

    Was die Zukunft des Internet angehe, stehe die EU „nicht auf der Seite Pekings“. Aus europäischer Sicht solle das Internet niemandem gehören. „Niemand kontrolliert den Inhalt bislang, außer die Diktatoren dieser Welt“, sagte Reding. „Unser Ziel ist der freie Zugang zu Informationen in der Welt.“

    Die Statements klingen ein wenig merkwürdig und wenig glaubwürdig, wenn man sich die Betrebungen der EU anschaut, Digital Restriction Management – Systeme zur Kontrolle der Inhalte zu fördern, in einen rechtlichen Gesetzesrahmen zu bringen (EU-Copyright-Directive) und ebenfalls die Durchsetzung der monopolisierten Inhalte durch entsprechende Richtlinien zu begleiten.

    Was bleibt vom „Free Flow of informations“ übrig, wenn erstmal eine Trusted DRM-Infrastruktur der Rechteinhaber neue Oligopole schafft und das freie Internet zur Seite drängt?

    13. Januar 2006