Urheberrecht
-
: Freibier und Freisinn
: Freibier und Freisinn Auf Börsenblatt.net findet sich ein PDF-Dokument mit der Rede eines CDU-MdB:
Bundestagsabgeordneter Günter Krings (CDU) hat sich gestern auf der Jahrestagung der AG Publikumsverlage gegen die Freibiermentalität im Umgang mit geistigem Eigentum ausgesprochen.
Krings geht dort in einigen Punkten auf das ein, was er unter Open Source versteht. Auf einigen Thesenpunkten wird aus dem Mittelalter ein Urheberrecht hergeleitet, das Konzept von Open Source in eine Art Gegensatz dazu gestellt und dann die Verstärkung des Bewußtseins für Geistiges Eigentum gefordert. Grob gefasst, Krings macht das etwas ausführlicher und eleganter.
Es macht meist auch wenig Sinn, ein belletristisches Buch zu „verbessern“. Es kann allenfalls den Anstoß für eigene, geistige Schöpfungen Dritter bilden – von der Rezension bis hin zum eigenen Roman als Antwort auf das Gelesene. Und diese stehen in jedem Falle als eigenständige Werke neben dem ursprünglichen.
Man beachte die Beschränkung auf die Belletristik. Doch auch hier gibt es ein gewisses Problem, denn die Freiheit, einen Text ändern zu dürften muss ja nicht zwingend mit dem Anspruch verbunden sein, ihn verbessern zu wollen. Welcher deutsche Verlag hat selbst genügend Mittel, ein mäßig erfolgreiches Schmökerchen auf Urdu zu übersetzen, wenn es keine pakistanische Kulturförderung gibt, die hier Gelder dafür bereitstellen kann? Auch schon eine einfache CC-nc-Lizenz (Evil yadda yadda) reichte hier bereits aus, daß jemand den Text auf eine hör-mp3-taugliche Form herunterbrechen könnte oder den Text so glätten könnte, daß die kleine 5 jährige Susanne es mag. Nur so eine Idee.
Solange es noch keine Patente auf Handlungen gibt (ich bin zu alt), hat Krings natürlich noch eine Tür offengelassen: Ein neues Buch schreiben. So wird aus Harry Potter dann Tanja Grotter. Und alle sind glücklich, weil sie 5 Monate lang über einen Plagiatsprozess mit ungewissem Ausgang berichten können.
Wenn es an harte Texte geht (Software-Handbücher), so wird die Sache noch ein wenig klarer, denn hier bringt O’Reilly schon seit einigen Jahren vernünftige Bücher unter freien Lizenzen heraus.
Golem.de hat die Rede ein wenig auf die skandalträchtigen Teile gekürzt und flugs daraus ein „Krings: Open-Source-Idee für Bücher ungeeignet“ gemacht.
In Krings Postkasten findet sich seit einigen Stunden folgende Email:
Sehr geehrter Herr Krings,
auf den Seiten des Börsenblattes habe ich heute einen recht
interessanten Text von ihnen gelesen. Ich habe die URL dazu auf die
Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia weitergeleitet und bin
einmal gespannt, wie dort die Reaktionen ausfallen werden.Wikipedia ist ein mehrsprachiges internationales Projekt zur
Erstellung einer Enzyklopädie. Die Texte sind urheberrechtlich
geschützt, von den Autoren jedoch unter eine freie Lizenz, die GNU FDL
gestellt, die den freien Einsatz der Texte auch zu kommerziellen
Zwecken erlaubt.Obwohl das Projekt gerade erst 5 Jahr alt ist (am 15. Januar wird
gefeiert), hat es doch in den letzten Jahren schon einiges auf die
Beine gestellt. Wikipedia gehört derzeit zu den am 20
häufigstbesuchten Webseiten weltweit, will man einmal den Zahlen von
alexa.com glauben. 2 von 1000 Webseitenbesuchen gehen auf Wikipedia.In Berlin hat ein Verlag (Zenodot) gerade die ersten drei Bände einer
Taschenbuchreihe herausgebracht, deren Texte aus der Wikipedia stammen
und die lizenzkonform eingesetzt werden. Wer will, kann die
Taschenbücher für etwa 10 Euro im Buchhandel erwerben. Darüber hinaus
gibt es sie als PDF zum Download auf den Seiten der Wikipedia und bei
www.wikipress.de, wo auch die Arbeiten an weiteren Bänden stattfinden.Directmedia und Zenodot sind damit aber nicht die Ersten. O’Reilly und
andere Verlage pubizieren schon seit einigen Jahren Bücher, die
ebenfalls unter einer freien Lizenz stehen. Der heise-Verlag / dpunkt
haben 2004 einige Werke unter die Creative-Commons-Lizenz gestellt.In Ihrem Text hatte ich zwischenzeitlich den Eindruck, als seien hier
die freie Lizenzierung und die Befürwortung des geistigen Eigentums
ein Widerspruch. Aus meiner Arbeit in der Wikipedia kann ich Ihnen
versichern, daß dies mitnichten der Fall ist.Damit die Texte der Wikipedia frei einsetzbar sind und frei bleiben,
sind auch wir gezwungen, Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken.
Dies fängt dann bei Zeitungen an, die ohne die Befolgung der
Lizenzbedingungen und sogar ohne Quellenangabe lange Passagen
übernehmen, sei es nun die Süddeutsche Zeitung oder Spiegel Online.Ich würde mich freuen, mit Ihnen über das Thema freier Textlizenzen in
einen Austausch treten zu können und Ihnen die Anwendungsmöglichkeiten
freier Textsammlungen zu zeigen.Herzliche Grüße,
Mathias Schindler -
: Saatgut: Wo bleibt die Vielfalt?
: Saatgut: Wo bleibt die Vielfalt? Zum morgigen Start der Grünen Woche (Motto: Sind sie bereit für die Vielfalt?) greift die Berliner Zeitung im Feuilleton-Leitartikel (Was gibts zu essen?) heute das Thema Schutzrechte auf Pflanzen und Saatgut auf. Sehr lesenswert.
Zu Beginn wird der Streit um die Kartoffelsorte Linda angesprochen: Als die Schutzfrist für die populäre Sorte auslief, zog die Schutzinhaberin, die Firma Europlant, die Anmeldung zurück, um die Sorte nicht Gemeineigentum werden zu lassen, für das keine Lizenzgebühren fällig wären. Nach Antrag beim Bundessortenamt durch den Freundeskreis „Rettet die Linda“, dem auch die Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren und ‑gesetze und Greenpeace angehören, wurde vorläufig der lizenzfreie Anbau bis Mitte 2007 genehmigt. Allerdings unter starken Auflagen, die die Firma Europlant auf richterlichem Wege erzwang und sie wieder als Defacto-Monopolistin auftreten lässt. Weiteres ist auf der Seite des Freundeskreises nachzulesen.
Auch wird in dem Artikel der Rückgang der Artenvielfalt von Nutzpflanzen mit seinen ökologischen, wie ökonomischen Folgen thematisiert. Der zweite große Aspekt des Artikel behandelt die Repressionen der USA hinsichtlich der Bauern im Irak: Die Neuaussaat der letzten Ernten steht dort nunmehr unter Strafe. Stattdessen muss gebührenpflichtiges Saatgut aus den Vereinigten Staaten gekauft und angebaut werden.
Und wenn wir noch gegen DRM kämpfen werden, wird ungeachtet unser Essen monopolisiert sein.
-
: Referentenentwurf zum 2. Korb online
: Referentenentwurf zum 2. Korb online Der Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (Kurz 2. Korb genannt) ist jetzt online.
-
: Consumers Digital Rights – jetzt auch in deutsch
: Consumers Digital Rights – jetzt auch in deutsch Die Consumer Digital Rights Kampagne von BEUC, dem Dachverband der europäischen Verbraucherschützer, ist jetzt auch endlich zwei Monate nach dem Start in die deutsche Sprache übersetzt worden. Consumer Digital Rights klärt über Verbraucherrechte in der Urhebergesetzgebung auf und fordert mehr Verbraucherrechte und weniger DRM.
-
: DRM killed the video star
: DRM killed the video star Der neue Steven Spielberg-Film Munich wurde für die Bafta awards (British Academy of Film and Television Arts), einem britischen Filmwettbewerb, nominiert. Allerdings können die Jury-Mitglieder sich den Film nicht anschauen. Die Kopien wurden mit dem DVD Regionalcode 1 ausgeliefert und können nur mit US-Playern abgespielt werden. Donnerstag schliesst die zweite Wählrunde, ein Datum was kaum noch für die Auslieferung von neuen „europa-kompatible“-DVDs zu schaffen ist. Pech gehabt, passend dazu ist die Überschrift bei „The Register“: DRM killed the video star.
-
: Stehen Kochrezepte unter dem Copyright?
: Stehen Kochrezepte unter dem Copyright? In der Washington Post war letzte Woche ein Artikel, welcher der Frage nachging, ob und inwiefern Kochrezepte unter dem Copyright stehen: Can a Recipe Be Stolen?
„We all know about plagiarism, copyright and intellectual property rights issues, but we hadn’t given them a thought when it came to the cookbook,“ said Simms, a junior at Walter Johnson High School in Bethesda. When a potential contributor fretted about handing over a recipe for Toll House cookies that appears online, in many cookbooks – and on bags of semisweet chocolate chips – „we did begin to worry a little,“ she said.
The girls knew the legal concepts from high school, and copyright and intellectual property issues were being drummed into them because of lawsuits on downloading music into MP3 players and iPods. But here were similar issues in the kitchen.
-
: Tucholskys Werke sind gemeinfrei
: Tucholskys Werke sind gemeinfrei Der Journalist und Schriftsteller Kurt Tucholsky starb am 21. Dezember 1935. Da die Schutzfrist des deutschen Urheberrechts 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers abläuft, sind Tucholskys Werke seit dem 1. Januar 2006 gemeinfrei und damit endgültig in das frei verfügbare Kulturerbe übergegangen.
Die „taz“ hat das natürlich sofort gemerkt und zitiert Tucholskys Forderung „Macht die Bücher billiger!“. Den jetzigen Preis kann man dann wohl nicht mehr unterbieten: Beim Projekt Gutenberg sind seit dem 1. Januar sein Roman „Schloß Gripsholm“, 16 Essays, neun Gedichte und 60 „kleine Geschichten“ für genau 0 Euro zu haben.
Vielleicht sollte man einfach mal in der Berliner Tucholskystraße, wo ja auch die meisten Inhalte dieses Blogs entstehen, irgendwie darauf hinweisen, dass der olle Kurt jetzt für jedermann druck- und remixbar ist.
-
: Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig
: Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig Heise berichtet, dass das Justizministerium einen Entwurf der Kabinettsvorlage für den „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ verschickt hat: Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform.
Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern“, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese „Bagatellklausel“ erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“.
Am 26. Januar soll es in Berlin eine Anhörung dazu geben, die ich mir anschauen werde, wenn nichts dazwischen kommt.
-
: Chirac äussert sich zum Urheberrecht
: Chirac äussert sich zum Urheberrecht Die Futurezone berichtet über eine Neujahrsansprache von Jacques Chirac, wo dieser zur Urheberrechtsreform Stellung bezogen hat: „Privatkopie in Frankreich Bürgerrecht“. Allerdings sehe ich nicht in dem Artikel, dass Chirac von der Privatkopie als Bürgerrecht gesprochen hat und finde leider auch keine Originalquellen. Stattdessen spricht er davon, dass das „das Recht der Bürger auf eine Kopie zu privaten Zwecken“ gewährleistet werden müsse. Da werden die Rechteinhaber sicherlich sofort auf ihre DRM-Stores verweisen, die ja bis zu drei verkrüppelte Kopien zulassen. Beim nächsten Punkt weiss ich nicht so genau, was ich davon halten soll. Chirac kritisiert zwar unterschwellig die Kriminalisierung von Filesharing-Nutzern, fordert aber gleichzeitig die Kriminialisierung von Filesharing- und Kopiersoftware:
„Man muss sich aus der Logik der systematischen strafrechtliche Verfolgung der Internet-Surfer befreien, indem man viel mehr die Computerprogramme bekämpft, welche die Raubkopien fördern“, sagte Chirac.
Update:
Hier scheint die Originalquelle zu sein. [Danke an Daniel]
-
: Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen
: Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen Der Sony-Chef Howard Stringer, hat sich laut Heise für den aggressiven Kopierschutz des Musiklabels Sony BMG entschuldigt: „Sony BMG hatte nicht die Absicht, den Konsumenten zu bestrafen“.
Währenddessen berichten BoingBoing und Michael Geist über weitere Verbraucherschutz-Klagen, diesmal in Kanada:
The Merchant Law Firm, based in Calgary, launched class action suits in both the Ontario and B.C. courts yesterday (Ontario brief, B.C. brief). This follows a less-publicized class action launched in Quebec against Sony last November. All of these cases arise from the rootkit issue. The briefs make for interesting reading as the Canadian cases raise a long list of legal issues including the violation of Canadian privacy law, breach of contract, violation of the Competition Act, and a host of tort claims.
Mehr zum Thema „SonyBMG Rootkit“ gibts in unserem Überblick über die Rootkit-Markteinführungskampagne.
-
: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform
: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gestern eine lange und sehr kritische Pressemitteilung zum Urheberrecht veröffentlicht, welche ich sehr sympathisch finde: „Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“. Hier gibt es ein paar Auszüge:
Der vzbv kritisiert, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, nahezu vollständig aushöhlt. „Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat,“ so von Braunmühl.
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde“. Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung kann zu gefährlichen Konsequenzen für den Nutzer führen. Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies „offensichtlich“ nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt schleierhaft. „Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist“, sagte von Braunmühl. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, müsste dem Nutzer in Zukunft empfohlen werden, deutlich vorsichtiger mit dem Medium Internet umzugehen. „Ob dies mit den Zielen der Bundesregierung vereinbar ist, die Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern und Deutschland zu einem Vorreiter bei der Nutzung des Internet zu machen, darf bezweifelt werden“, so von Braunmühl.
Zu DRM:
Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.
Filesharing und Musikindustrie:
Die Musikindustrie hat es über viele Jahre nicht geschafft, ein attraktives legales Angebot zum Musikdownload im Internet bereitzustellen. Damit hat sie ihre Kunden selbst in die Arme illegaler Tauschbörsen im Internet getrieben. Anschließend ist sie dazu übergegangen, Kunden und solche die es werden könnten, zu verklagen. „Anstatt Kunden weiter zu vergraulen sollte die Musikindustrie endlich dazu übergehen, die legalen Angebote attraktiver zu gestalten“, so von Braunmühl. Es gibt Beispiele von Musikdownload-Diensten, die Nutzerrechte durch DRM sogar noch nach Kauf eines Musikstücks zum Nachteil der Kunden eingeschränkt haben.
-
: DRM-Pizza
: DRM-Pizza Bei Growlaw gibt es eine nette Parodie zum Thema „DRM-Lizenzen“, wie beispielsweise die zur aktuellen Coldplay-CD, worüber ich hier schonmal berichtet habe. Übertragen auf eine Pizza würde die Lizenz folgendes bedeuten:
This FOOD PRODUCT has been manufactured for usage only in specific FOOD PRODUCT cooking devices and storage containers and might not be usable with the following devices:
* Some FOOD PRODUCT reheaters that have the capability of reheating competing products
* Some microwave heating devices with pre-defined „Pizza“ or „Sandwich“ buttons
* Any FOOD PRODUCT cookers which operate utilizing Celsius temperature scale
* Some FOOD PRODUCT cookers or reheaters with convection capability
* Some FOOD PRODUCT (FP‑R/RW) reheaters designed for use in dormitory settings
* Some portable FOOD PRODUCT carrying containers
* Some serving and/or warming trays
* Some FOOD PRODUCT cleaning devices, such as generic napkins, paper towels or wet wipes-style products
* Some denture products, including partial bridges and unapproved full ceramic teeth replacementsEin weiterer Artikel bei Grolaw zum Thema von Montag ist auch interessant: More DRM Follies – The Coldplay Edition.
-
: Zweimal Michael Geist zum Copyright
: Zweimal Michael Geist zum Copyright Zweimal Michael Geist: Der kanadische Urheberrechtsprofessor beschreibt ausführlich bei der BBC den aktuellen Schlichtungsvorschlag beim Sony Rootkit und geht auf zukünftige Gerichtsfälle rund um das Thema TCPA und Verbraucherschutz ein: Legal fallout from Sony’s CD woes.
Countries worldwide are awakening to the need for consumer protections against TPM misuse. While the Sony settlement does not address all TPM concerns – consumers should also be granted product return rights and should not be placed in the middle of corporate fights over interoperability – its legacy may provide the starting blueprint for a model TPM consumer protection statute that finds a place on the legislative agenda of governments around the globe.
Und dann hat er noch in seinem Blog heute einen weiteren interessanten Beitrag veröffentlicht: Campaign Contributions. Demnach hat eine kanadische Abgeordnete, welche sich vehement für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung in Kanada eingesetzt hat, massive finanzielle Unterstützung der Copyright-Industrie bekommen:
While I have no doubt that the contributions were lawful, I would only re-iterate the point I made in my original post on this issue. At a time when public cynicism about politicians is at an all-time high and millions of Canadians, particularly those concerned with education, security, consumer rights, privacy, and the Internet, are focused on balanced copyright reform, the acceptance of these campaign contributions sends the worst possible message. As someone who spends considerable time writing and speaking about balanced copyright in the broader public interest, count me as deeply discouraged with the process beneath the process.
-
: James Boyle über die EU-Datenbankrichtlinie
: James Boyle über die EU-Datenbankrichtlinie James Boyle kommentiert in seiner Financial Times – Kolumne die Evaluation der EU-Datenbankrichtlinie: Two database cheers for the EU.
Imagine applying these arguments to a drug trial. The patients in the control group have done better than those given the drug, and there is evidence that the drug might be harmful. But the drug companies like their profits, and want to keep the drug on the market. Though “somewhat at odds” with the evidence, this is a “political reality.” Getting rid of the drug would reopen the debate on the search for a cure. Change is costly – true. But what is the purpose of a review, if the status quo is always to be preferred?
The European Commission has taken one important and laudable step towards rational policy-making on database protection. Now it needs to finish its journey.
-
: Gibt es ein EMI-Rootkit in Deutschland?
: Gibt es ein EMI-Rootkit in Deutschland? Das Weblog „Alltag in Berlin“ berichtet über die merkwürdige Entdeckung, dass die CD „Roxette – The Ballad Hits“ von EMI verschiedene Dateien bei Windows nach dem Einlegen mit einem DRM-Kopierschutz zu überschreiben scheint.
Kann das leider nicht verifizieren, hat jemand dazu mehr Infos?
[via Sixtus]
-
: Tux zum selbst nähen
: Tux zum selbst nähen Wer sich schon immer mal einen Tux selber nähen wollte, findet bei Free-Penguin die passenden Schnittmuster:

Und ja: Schnittmuster-tauschende Hausfrauen gibt es tatsächlich und die US-Schnittmuster-Industrie hat sie auch schon als Feinde ausgemacht.
[via Spreeblick]
-
: Karlsruher Generalstaatsanwältin fordert höhere Bagatellklausel
: Karlsruher Generalstaatsanwältin fordert höhere Bagatellklausel Die Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern scheinen Erfolg zu haben: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat endgültig keine Lust mehr darauf, ihre Zeit mit dem Anklagen von Jugendliche wegen des Tauschens von Musik in kleineren Ausmassen zu vergeuden und setzt sich für die sogenannte Bagatellklausel im Urheberrecht ein. Dies berichtet Heise: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür.
Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren eingestellen.Bei 101 bis 500 Dateien sei „eine Beschuldigtenvernehmung angemessen“. Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien „können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig“.
Dies findet wahrscheinlich der hiesige Cheflobbyist der Musik- und Filmindustrie, der CDU-Abgeordnete Günter Krings, nicht schön, der sich seit mehr als einem Jahr vehement mit einer Pressemitteilung nach der anderen gegen eine Bagatellklausel ausspricht. Heute hat er noch nicht reagiert, dafür fordert er heute mal wieder das Auskunftsrecht, wie de.internet.com berichtet:
Günter Krings, Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, forderte heute zudem allen „Opfern illegalen Kopierens einen Auskunftsanspruch gegen den Rechtsverletzer zu geben“. Dies sei ein „längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, so der Unionspolitiker.
Die bayrische Justizministerin Beate Merk, welche 2006 turnusgemäß den Vorsitz in der Konferenz der Länderjustizminister (JUMIKO) übernimmt, hat heute angekündigt, dass sie ihre Aufgabe nutzen will, um dem Urheberrecht einen bayerischen Anstrich zu geben. Dazu erklärte sie den stärkeren Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland zu ihrem Schwerpunkt.
Ich finde die Bagatellklausel auch nicht so schön, aber bei der derzeitigen politischen Lage ist mehr wahrscheinlich nicht drin. Deswegen finde ich sie als Kompromissvorschlag passend, wenngleich die gesellschaftliche Realität anders aussieht und die Zahl der angebotenen Dateien noch weiter hoch gesetzt werden müsste. Auch spreche ich der Generalstaatsanwältin aus Karlsruhe mehr Realitätsnähe zu als unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, welche die Bagatellklausel für diejenigen haben möchte, „die mal eben den neuesten Robbie Williams Song herunterladen“.
-
: Schweden: Erste Piratenpartei gegründet
: Schweden: Erste Piratenpartei gegründet In Schweden wurde von Tauschbörsennutzern eine Partei mit dem Namen „Piratpartiet“ gegründet. Hauptforderung ist die Abschaffung des Urheberrechts und die Wahrung der Privatsphäre. Mehr dazu gibt es bei der Netzeitung: Datei-Piraten wollen ins schwedische Parlament.
-
: Virgin Rec. kopiert SonyBMG
: Virgin Rec. kopiert SonyBMG Während SonyBMG sich bemüht, das Rootkit-Debakel hinter sich zu bringen, setzt Virgin Rec. an, den Thron zu besteigen. Bei der neuen Coldplay-CD gibt es interessante Guidelines zum eingesetzten Kopierschutz als Verbraucherhinweis:
„In order for you to enjoy high quality music, we have added this special technology.“

Was sagt uns das? CDs von Virgin Rec. sollte man auch nicht kaufen.
[via Gulli]
-
: Sony Rootkit: Erster Schlichtungsvorschlag
: Sony Rootkit: Erster Schlichtungsvorschlag Heise berichtet über den ersten Schlichtungsvorschlag für eine Sammelklage gegen Sony BMG. SonyBMG einigt sich darin mit den Klägern (PDF):
In den Hauptpunkten zielt der Schlichtungsvorschlag darauf ab, dass die Käufer der betroffenen CDs entschädigt werden und dass Sony BMG keine CDs mit diesen Kopiersperren mehr herstellt. Als Entschädigung erhalten die Kläger entweder 7,50 US-Dollar und einen Gutschein zum Download eines Albums oder einen Gutschein zum Download von vier (kopiergeschützten) Musik-Alben von einem Musik-Download-Portal.
Auch die Businessweek berichtet darüber: Sony BMG Ends a Legal Nightmare.
Sony BMG won’t put a price tag on the deal, but estimates put it in the single-digit millions of dollars, not counting attorneys’ fees. In pure financial terms, maybe the label got off easy. But in many ways, given the public flogging it endured over the holiday shopping season, the record company already has done its penance.
Einen Kommentar gibt es auch von der Electronic Frontier Foundation: EFF and Sony BMG Reach Settlement over Flawed DRM.
“The proposed settlement will provide significant benefits for consumers who bought the flawed CDs,” said EFF Legal Director Cindy Cohn. „Under the terms, those consumers will get what they thought they were buying–music that will play on their computers without restriction or security risk. EFF is continuing discussions with Sony BMG, however, and believes that there is more they can do to protect music lovers in the future.”
„Sony agreed to stop production of these flawed and ineffective DRM technologies,” noted EFF Staff Attorney Kurt Opsahl. “We hope that other record labels will learn from Sony’s hard experience and focus more on the carrot of quality music and less on the stick of copy protection.”
Zu unserem Vortrag auf dem 22c3 zum Sony Rootkit gibt es auch zwei Presseberichte:
Heise: 22C3: Hacker beklagen „digitalen Hausfriedensbruch“ durch Sony BMG
Golem: 22C3: Sonys XCP – Chronik eines Debakels