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Karlsruher Generalstaatsanwältin fordert höhere Bagatellklausel

Die Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern scheinen Erfolg zu haben: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat endgültig keine Lust mehr darauf, ihre Zeit mit dem Anklagen von Jugendliche wegen des Tauschens von Musik in kleineren Ausmassen zu vergeuden und setzt sich für die sogenannte Bagatellklausel im Urheberrecht ein. Dies berichtet Heise: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür. Dem…

  • Markus Beckedahl

Die Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern scheinen Erfolg zu haben: Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat endgültig keine Lust mehr darauf, ihre Zeit mit dem Anklagen von Jugendliche wegen des Tauschens von Musik in kleineren Ausmassen zu vergeuden und setzt sich für die sogenannte Bagatellklausel im Urheberrecht ein. Dies berichtet Heise: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür.

Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren eingestellen.Bei 101 bis 500 Dateien sei „eine Beschuldigtenvernehmung angemessen“. Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien „können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig“.

Dies findet wahrscheinlich der hiesige Cheflobbyist der Musik- und Filmindustrie, der CDU-Abgeordnete Günter Krings, nicht schön, der sich seit mehr als einem Jahr vehement mit einer Pressemitteilung nach der anderen gegen eine Bagatellklausel ausspricht. Heute hat er noch nicht reagiert, dafür fordert er heute mal wieder das Auskunftsrecht, wie de.internet.com berichtet:

Günter Krings, Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, forderte heute zudem allen „Opfern illegalen Kopierens einen Auskunftsanspruch gegen den Rechtsverletzer zu geben“. Dies sei ein „längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, so der Unionspolitiker.

Die bayrische Justizministerin Beate Merk, welche 2006 turnusgemäß den Vorsitz in der Konferenz der Länderjustizminister (JUMIKO) übernimmt, hat heute angekündigt, dass sie ihre Aufgabe nutzen will, um dem Urheberrecht einen bayerischen Anstrich zu geben. Dazu erklärte sie den stärkeren Schutz des geistigen Eigentums in Deutschland zu ihrem Schwerpunkt.

Ich finde die Bagatellklausel auch nicht so schön, aber bei der derzeitigen politischen Lage ist mehr wahrscheinlich nicht drin. Deswegen finde ich sie als Kompromissvorschlag passend, wenngleich die gesellschaftliche Realität anders aussieht und die Zahl der angebotenen Dateien noch weiter hoch gesetzt werden müsste. Auch spreche ich der Generalstaatsanwältin aus Karlsruhe mehr Realitätsnähe zu als unserer Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, welche die Bagatellklausel für diejenigen haben möchte, „die mal eben den neuesten Robbie Williams Song herunterladen“.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „Karlsruher Generalstaatsanwältin fordert höhere Bagatellklausel“


  1. […] Das Beispiel ist ja etwas naiv und lebensfremd beschrieben. Die wenigsten werden nur genau ein Lied bei Tauschbörsen teilen. Genauso wie Frau Zypries auch immer darauf hinweist, dass man für das neueste Lied von Robbie Williams nicht in den Knast kommen soll. Aber was ist mit dem ganzen Album? Ab wann gilt ein Fall nicht mehr als “unerhebliche Rechtsverletzung”? Ab 100 oder 500 bereitgestellten Songs? Die gesellschaftliche Realität sieht ganz anders aus, als dass man nur mal einen Song online zur Verfügun stellt. […]

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