Urheberrecht
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: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch Für unseren Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema „Sonys digitaler Hausfriedensbruch“ haben wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit in den letzten zwei Monaten angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Hier findet Ihr mehr:
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: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer
: Filesharing 2005: Gewinner und Verlierer Das Filesharing-Magazin Slyck hat die Gewinner und Verlierer im Jahre 2005 im Bereich Filesharing benannt: File-Sharing Winners and Losers of 2005. Zu den Gewinnern gehören Bittorrent, Apple, Limewire, Open Source P2P und The Pirate Bay. Zu den Verlieren werden die RIAA, Grokster, Sharman Networks, SonyBMG und Pay P2P gezählt.
Passend dazu ist auch ein Artikel bei der BBC, wo Analysten vermuten, dass der Trend im Jahre 2006 zunehmend von DRM in Richtung MP3 gehen wird: New tune for digital music in 2006. Ich bin in dieser Frage zwar pessimistisch und skeptisch, lasse mich aber gerne überraschen.
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: Weihnachtslektüre: ICQ-Policy nimmt Copyright an Chats
: Weihnachtslektüre: ICQ-Policy nimmt Copyright an Chats Mit einem Instant Messenger können Menschen im Netz schnell Dateien und kurze Botschaften, meist in Form von Chats, untereinander austauschen. Ob Freizeit oder Geschäft – oft werden sehr private Dinge besprochen.
Aus der Policy des Instant Messengers ICQ aus den USA geht hervor, dass NutzerInnen nicht das Copyright an den Botschaften, die verschickt werden, besitzen. Einige Zeilen zuvor müssen sie zustimmen, dass sie selbst in ihren Äußerungen nicht das UrheberInnenrecht verletzen. Ebenso willigen sie ein, sich nicht über die ICQ privacy and security features hinweg zu setzen.
Die Abtretung der Copyrights an eigenen Chatnachrichten ist wiefolgt verklausuliert:
You agree that by posting any material or information anywhere on the ICQ Services and Information you surrender your copyright and any other proprietary right in the posted material or information. You further agree that ICQ Inc. is entitled to use at its own discretion any of the posted material or information in any manner it deems fit, including, but not limited to, publishing the material or distributing it.
Demnach dürfte, wer in einer Biographie online diskutierte Beziehungsstreitigkeiten abdrucken will, Lizenzgebühren an ICQ bezahlen.
Wo diese Nutzungsbedingungen nun schon viereinhalb Jahre gelten, verbleibt an diese Stelle nur noch ein freies Instant Messenger Protokoll, wie Jabber zu empfehlen, für es auch viele Clients als Freie Software gibt. Jabber kann auch verschlüsseln. Frohes Fest.
The ICQ system and the methodology of its operation are protected by US patent No. 6,449,344
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: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen
: Harmonisierung der Open Content-Lizenzen Technology Review berichtet über Inkompatibilitäten der Creative Commons Lizenzen mit anderen Open Content Lizenzen wie der GNU Free Document Licence: Copyleft-Lizenzen am Scheideweg. Die Probleme sollen allerdings nächstes Jahr angepackt un hoffentlich auch gelöst werden. Lawrence Lessig kommentierte die Situation schon vor drei Wochen im „CC in Review“-Newsletter.
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: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool! Gestern und heute läuft im französischen Parlament eine Debatte über die Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung. Ich hatte darüber schonmal vor zwei Wochen geschrieben (Frankreich plant digitale Katastrophe). Gestern noch fasste Stefan Krempl auf Heise den aktuellen Stand vor der Debatte zusammen: Heftige Proteste gegen geplante französische Urheberrechtsverschärfung.
Heute sieht es eher verwirrend aus. Englisch- oder gar deutschsprachige Berichte gibt es bisher nur spärlich, auch die Kampagnenseite EUCD.info hat keine aktuellen News. Dafür gibt es bei intern.de einen Dreizeiler, dass es auf einmal ganz anders aussieht: Frankreich legalisiert P2P Tausch?
Die Abgeordneten des französischen Parlaments sorgten gestern für eine Überraschung: Mit knapper Mehrheit wurden zwei inhaltlich identische Anträge auf Erweiterung der vorläufigen Fassung des neuen Urheberrechtsgesetzes angenommen. Diese Erweiterungen legalisieren den Austausch urheberrechtlich geschützter Daten in Peer-to-Peer Netzwerken. Damit aber wird der gesamte Gesetzesentwurf in Frage gestellt, denn mit der Novelle wird eigentlich ein stärkerer Schutz des Urheberrechts angestrebt.
Eine andere französische Kampagnenseite berichtet auch darüber: France is the first country to propose the legalization of p2p downloading.
Ich bin mal gespannt, was heute dort noch heraus kommt.
Update: Scheint sehr gut auszusehen. Jetzt berichtet auch Bloomberg darüber: French Parliament Votes to Allow Web File Sharing. Die scheinen tatsächlich einen Passus beschlossen zu haben, dass Pauschalabgaben auf Internetzugänge erhoben werden sollen, um Filesharing legalisieren zu können:
Soufron of Audionautes said any system that allowed unlimited downloading could be accompanied by a system similar to the royalty tax that exists for blank compact disks and DVDs.
Under the amendment, Internet service providers would pay part of their revenue to Sacem, a group that has handled artists’ royalties since 1851, Soufron said. Details of the payments are not in the amendment. The group redistributed 578 million euros to musicians last year.
Wir hatten vor einem Jahr in einer Stellungnahme von Privatkopie.net, FifF und dem Netzwerk Neue Medien zum 2. Korb des Urheberrechtes dem Bundesjustizministerium dieselbe Richtung vorgeschlagen.
Ganze 58 Parlamentarier waren bei der Debatte und den Abstimmungen der Änderungsanträge dabei – 577 Abgeordneten zählt das Parlament normalerweise. Der Änderungsantrag zum Thema Filesharing legalisieren wurde dabei in einer Kampfabstimmung beschlossen. Lustige Sache: 30 Abgeordnete stimmten dafür, 28 dagegen. Französische Politik funktioniert anscheinend anders als in Deutschland, dort emanzipiert sich das Parlament wenigstens noch von der Regierung.
Vermutlich werden sie den Gesetzesprozess jetzt wieder neu starten.Anscheinend wollen sie die Anträge heute nochmal neu abstimmen lassen, weil das Kulturministerium mit der Abstimmung nicht einverstanden ist.Die Bloomberg-Story ist jetzt auch auf Slashdot: France to Legalize File Sharing. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen französisch-sprachigen Artikel bei Le Liberation: La nuit où l’Assemblée a «dépénalisé» le P2P. Und hier gibts die Babelfish-Übersetzung.
Update:
Den ersten deutschsprachigen Artikel dazu hat die Netzeitung: Pariser Parlament legalisiert Tauschbörsen.
Und auch Heise berichtet nun: Französische Abgeordnete wollen private Tauschbörsen-Nutzung legalisieren.
Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, „die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten“. Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer „Reise in die Tiefen der digitalen Hölle“ entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen „auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden“ könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.
Update:
AP berichtet: France Lawmakers Endorse File-Sharing
Under the original proposals, those caught pirating copy-protected material would have faced $360,000 in fines and up to three years in jail. An 11th-hour government offer to give illegal downloaders two warnings prior to prosecution was not enough to stem the rebellion. Instead, the amendments voted would legalize file-sharing by anyone paying a monthly royalties duty estimated at $8.50.
…
But UFC-Que Choisir, France’s largest consumer group, said the plan would create a „new area of freedom allowing Internet users access to cultural diversity and fair payment for creators.“
Heute gab es wohl keine weitere Abstimmung. Jetzt soll nochmal allen Seiten zugehört werden, und dann gibt es wohl die nächste Abstimmung, vermutlich in der nächsten Kammer. Davon gibt es zwei, vermutlich ähnlich zu Bundestag und Bundesrat. Aber ich kenne das französische Politiksystem zu wenig, wie mir gerade auffällt. Die Abstimmung wird nicht vor dem 17. Januar erwartet. Bis dahin rennen vermutlich die ganzen Lobbyisten den Abgeordneten die Bude ein.
Update:
The Register hat die umstrittene Passage: France votes to legalize flat-fee P2P downloads
Parliament voted 30–28 to add the following statement, tabled by UMP Alain Suguenot, to article L‑122–5:
„Authors cannot forbid the reproductions of Works that are made on any format from an online communication service when they are intented to be used privately and when they do not imply commercial means directly or indirectly.“
…
The Parliament’s vote is at odds with the position taken by the French government and the EU, which want to criminalize fire sharers, and hope the problem of leakage, and therefore compensation, go away.
The French culture minister Renaud Donnedieu de Vabres has said the government will fight the vote.
Futurezone: Frankreich kämpft um legales Filesharing
Heise: Französisches Parlament vertagt Endabstimmung zum Urheberrechtsgesetz
Spiegel: Frankreichs Parlament will P2P legalisieren
Telepolis: Freier Tausch statt Knast in Frankreich?
IHT: In France, a movement to legalize Web piracy of films and music
Update:
Kleine Nebengeschichte: Wie Le Liberation berichtet, hat der französische Kulturminister noch am Morgen der Abstimmun die Unternehmen Fnac und Virgin ins Parlament eingeladen, um ihre DRM Online-Stores vorzustellen. An die Abgeordneten wurden 9,99€-Gutscheine verteilt. Der Bestechungsversuch hat wohl nicht geklappt…
Auch interessant:
Le Liberation: Le copiage sur les réseaux P2P n’influerait pas sur les achats de CD et DVD
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: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider
: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne „Game Over“ gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden „wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen“. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.
Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (inklusive Verordnung „Vuepf“) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.
Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.
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: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln
: Open Innovation soll die Schaffensfreude von Industrie und Forschung ankurbeln Im Streit um die Softwarepatente gibt es eine überraschende Wendung: Sieben amerikanische Hochschulen haben sich mit den vier großen Technik-Giganten IBM, Intel, Hewlett-Packard, Cisco und der Ewing Marion Kauffman Foundation im Namen von Open Innovation zusammengetan. Mit ihren „Open Collaboration Principles“ haben sie allgemeingültige Richtlinien erstellt, die die gemeinschaftliche Entwicklung von Freier Software massiv beschleunigen sollen. Die üblichen Einschränkungen von Urheber- und Patentrecht sollen dabei zugunsten der „kollaborativen Innovation“ vernachlässigt werden: „Freie Software und Offene Standards, die zusammen von Universitäten, der Regierung und der Industrie entwickelt werden, können dafür eine mächtige Plattform schaffen“, erklärt John E. Kelly III, IBM-Vizepräsident für „Technology & Intellectual Property“ bei der Kauffman Foundation.
Unter dem so genannten „Free Public Commons“-Modell (im PDF-Format) soll das aus der Zusammenarbeit entstandene geistige Eigentum frei für die kommerzielle wie für die akademische Verwendung verfügbar sein. Die normalerweise rechtlich geschützten Entwicklungen sollen ausschließlich in Open-Source-Projekten zum Einsatz kommen, bei Standards eingesetzt werden oder die Interoperabilität von Programmen vereinfachen. Zweitens stimmen die Beteiligten einem Set an Richtlinien zu, das sich an die Rechte der Teilnehmer wie an die der Öffentlichkeit wendet. „Diese Prinzipien gründen auf einer ausgewogenen Herangehensweise an IP [Intellectual Property] Management und sind gedacht, zusätzlich verbundene Unternehmen wie universitäre Forschungsprojekte anzuregen“, sagt Kelly III weiter. Besagte Prinzipien gehen auf einen Kongress „University and Industry Innovation Summit“ an der Georgetown University in Washington, DC, im August zurück. Dort beschäftigte man sich mit den bestehenden Hindernissen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum.
Der Commons-Forscher David Bollier kommentierte die Ankündigung im Madisonian.net-Blog: Natürlich würde die Umsetzung des geistigen Eigentums in der Praxis meistens einen schwerfälligen und kostenintensiven Rechtsapparat nach sich ziehen. Eine Zusammenarbeit von Industrie und Forschung könnte nun gleichzeitig nicht nur die Kommerzialisierung des IT-Sektors vorantreiben, sondern hätte auch Auswirkungen auf die universitäre Praxis: Die neuen Leitlinien wären auch eine explizite Absage an den ethischen Prinzipien des Bayh-Dole Act von 1980. Damals sei man von der Annahme ausgegangen, dass die universitäre Forschung schneller kommerzialisiert würde, wenn die Universitäten ihre Ergebnisse patentieren könnten. In letzter Zeit habe man aber erkannt, dass die „Einschränkungen durch das IP [Intellectual property] Forscher davon abhalten, Informationen zu handeln, zu kollaborieren und innovativ tätig zu sein.“ Es sei ermutigend, dass die größten Technik-Unternehmen praktische Schritte unternähmen, die Wissensallmende als unverzichtbares Fundament für ihr kommerzielles Glück wieder zu beleben. Neben den vier IT-Firmen sind folgende sieben Universitäten beteiligt: Rensselaer Polytechnic Institute, Georgia Institute of Technology, die Universitäten von Stanford, California in Berkeley, Carnegie Mellon, Illinois und Texas.
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: Interview zu Consumer Digital Rights
: Interview zu Consumer Digital Rights Euractiv hat ein Interview mit Cornelia Kutterer von BEUC über die Kampagne Consumer Digital Rights: Consumer rights online need to be secured
The legitimate interest of the holders of intellectual property rights to defend those is being abused to restrict the equally legitimate use of content that consumers have purchased, says Cornelia Kutterer, Senior Legal Adviser with BEUC. On 11 November 2005, the European consumer organisation launched a campaign for defending consumers’ rights in the digital environment.
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: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion
: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion Spiegel-Online berichtet über die aktuelle Diskussion rund um die Verschärfung des Urheberrechtes in Deutschland: Straffrei bei Bagatellfällen? Viele Lobbyisten kommen zu Wort, die weitere Verschärfungen fordern. Und Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion fordert mal wieder alles, was die Unterhaltungsindustrie fordert.
Eine andere Meinung hat BEUC, der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen:
Datenschutz und Verbraucherrechte tauchen in der aktuellen Diskussion kaum auf. Auf der europäischen Ebene versuchen einige Initiativen der pauschalen Kriminalisierung von Konsumenten etwas entgegenzusetzen. „Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen“, sagt Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC). „Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen.“ Gefordert werden unter anderem ein Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht darauf, nicht pauschal kriminalisiert zu werden.
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: Digital Rides Management?
: Digital Rides Management? Digital Restriction Management war gestern. Wer heute richtig innovationshemmende Kopierschutz-Technologien mit etlichen Kollateralschäden für Kultur und Gesellschaft einsetzen möchte, geht am Besten zu Plus. Dort gibts schon den Nachfolger – Digital Rides Management:

[via Zeitspuk] -
: Rechtliche Fragestellungen des SonyBMG Rootkit
: Rechtliche Fragestellungen des SonyBMG Rootkit Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation kommentiert in Law.com das SonyBMG – Rootkit: Sony BMG’s Copy-Protection Quagmire
From a legal perspective, the many suits against Sony BMG will raise a welter of questions of first impression for the courts on whose dockets they appear. Whether those courts have an opportunity to rule on all of them may depend on whether Sony BMG opts to seek an early and comprehensive settlement aimed at repairing the damage that already has been done by its ill-considered copy-protection strategy. But irrespective of the outcome in these cases, counsel advising companies that distribute software with their products have been afforded a sneak preview of the kinds of legal actions that can be brought against clients that release defective software into the national marketplace.
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: Heute ist Dean Gray Tuesday
: Heute ist Dean Gray Tuesday Heute ist Dean Gray Tuesday. Und zwar soll mit diesem Tag auf ein nicht-kommerzielles Mash-Up Album namens „American Edit“ aufmerksam gemacht werden, welches wegen fehlender Rechte von Warner Brothers zensiert werden soll. Mash-Ups sind Remixe, dieses Album ist ein Remix des Green Day – Werkes „American Idiot“. Vorbild der Aktion ist der Grey Tuesday, der vor einiger Zeit Aufmerksamkeit auf das Mash-Up-Werk „Grey Album“ von Danger Mouse geworfen hat. Mehr Informationen dazu bieten BoingBoing und Downhill Battle.

Und das Album klingt echt cool! Aber ich steh auch auf gut gemachte Remixe.
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: Referentenentwurf der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums
: Referentenentwurf der Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums Das Bundesjustizministerium hat heute wohl den Referentenentwurf für die Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums verschickt. Umstrittenster Punkt ist die Einführung eines Auskunftanspruchs. Die Musik- und Filmindustrie will mit Hilfe dieses Auskunftsanspruches unkompliziert und ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften direkt bei den Providern herausbekommen, wer sich hinter IP-Nummern verbirgt. Damit soll die Verfolgung von Filesharing beschleunigt werden. Dieser Auskunftsanspruch hat es in sich, da hier existenzielle Datenschutzregelungen ausgehebelt werden. Das Recht der Rechteinhaber auf Auskunftsanspruch wird somit höher bewertet als das Recht der Bürger auf Datenschutz. Und vor allem ist es technisch nicht immer einwandfrei, wer jetzt mit einer IP-Adresse im Netz surft. Unschuldige werden damit öfters die Musikindustrie vor der Tür stehen haben und erstmal beweisen müssen, dass sie unschuldig sind. Ich werde später darüber mehr bloggen, wenn ich den Referentenentwurf mal gelesen haben.
Bis dahin bleiben die folgenden beiden Quellen:
Heise: Bundesjustizministerium will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen
Golem: Durchsetzung geistigen Eigentums soll erleichtert werdenBrigitte Zypries verkündete heute, dass schon Anfang des Jahres der Kabinettsbeschluss fallen soll. Gleichzeitig kündigte sich auch an, dass der „zweite Korb“ der Urheberrechtsnovellierung zum gleichen Zeitpunkt weitergeführt werden soll.
Währenddessen gehen auf die EU-Ebene die Pläne voran, gleich noch den nächsten und schärferen Teil der Richtlinie in einer Version 2.0 zu verabschieden. Die International Herald Tribune hat einen aktuellen Artikel darüber: Prison over patents? Proposed EU law unites foes
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: EFF warnt vor DVB-DRM
: EFF warnt vor DVB-DRM Die „Copyright Protection Technical Working Group“ (CPTWG) des „Digital Video Broadcasting Forum“ (DVB-Forum) will den „Content Protection Copyright Management (CPCM) Standard“ nach Angaben der Electronic Frontier Foundation dem „European Telecommunications Standards Institute“ (ETSI) zur Verabschiedung vorlegen. Dies berichtet Heise: Super-DRM-Architektur der Zukunft.
Im über 100 Seiten umfassenden Entwurf der ersten beiden Hauptstandarddokumente wird CPCM als System „zum Schutz von Inhalten und Management von Kopien digitaler Inhalte“ beschrieben, die auf Endkundengeräte oder in Heimnetzwerke übertragen werden. Erfasst werden sollen über Kabel, Satellit und terrestrisch übertragene Rundfunkinhalte sowie Internet-basierte Dienste, Mobildienste und, so wörtlich, „anderes“. Geschützt werden sollen Audio- und Videodaten und damit verknüpfte Anwendungen sowie Daten – also praktisch alle digitalen Inhalte und das auch an jedem denkbaren Ort, sei es am heimischen PC oder auf Mobilgeräten. Die Funktion umfasst die Sicherheitskontrolle, das Handling der Inhalte und das Management der so genannten Authorised Domain. Diese authorisierte Domain ist laut Definition die logische Gruppierung aller CPCM-Geräte, die einem einzelnen Haushalt gehören.
Nach Einschätzung der EFF wird damit in Europa ein DRM-Regime vorbereitet, was die umstrittenen „US Broadcast Flag“-Regelungen in den USA noch übertreffen soll. CPCM hat das erschreckende Potential, über eine Regulierung umfassend durchgesetzt zu werden und die Hardwarehersteller zu verpflichten. Rechteinhaber erlangen dadurch die Verfügungsgewalt, zu bestimmen, welche Nutzer für die Nutzung legitimiert seien und welche nicht. Mit der Technologie können Nutzern auch bequem „Rechte“ entzogen werden.
EFF-Mitglied Cory Doctorow warnt davor, dass der flächendeckende Einsatz von CPCM das Ende von freier Software sei. Die Anforderung, das System gegen jegliche Veränderung robust zu machen, seien mit FOSS-Konzepten nicht vereinbar. Überdies könne nationale Politik zum Urheberrecht durch CPCM einfach ausgehebelt werden, indem US-Kulturexporteure die politischen Spielregeln diktierten. Die EFF will den Standard auf jeden Fall verhindern. „Das ist,“ so Doctorows Meinung, „keine Spezifikation, die zu guten Zwecken eingesetzt werden kann, Punkt.“
Zu dem Standard nimmt Cory Doctorow auch in einem Interview Stellung, welches ich mit ihm im Oktober geführt habe.
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: Klagewellen führen nicht zu mehr Einkäufen
: Klagewellen führen nicht zu mehr Einkäufen ArsTechnica berichtet über eine Studie der kanadischen Marketing-Firma Ipsos-Reid, die das Online-Kaufverhalten in Music-Stores untersucht hat. Hauptmotivation der Käufer ist Bequemlichkeit und Komfort. Nur zwei Prozent der Käufer kaufen aus Angst, sonst Opfer der Musikindustrie-Repression zu werden. Sind nicht besonders viele. Vielleicht sollte die „Musikindustrie“ mal umdenken und lieber um Vertrauen werben anstatt die eigene Zielgruppe durch Klagewellen zu verschrecken? Und dann wären da noch die unkomfortablen DRM-Stores, die sicherlich sehr viele Menschen abschrecken.
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: Verwertungsgesellschaft Pro Litteris und Creative Commons
: Verwertungsgesellschaft Pro Litteris und Creative Commons An der abschliessenden Diskussionsveranstaltung der Digitalen Allmend in Zürich informierte Werner Stauffacher, Leiter der Rechtsdienstes von Pro Litteris über die Möglichkeit ihrer Mitglieder ihre Werke unter Creative Commons zu veröffentlichen. Pro Litteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst.
Pro Litteris ermöglicht es ihren Mitgliedern einzelne Werke auszunehmen. Das heisst die Mitglieder können selber bestimmen, ob und wie die Rechte für einzelne Werke geregelt werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder von der Pro Litteris die Creative Commons Lizenzen verwenden können.
Das ist insbesondere deshalb interessant, weil Mitgliedern anderer Verwertungsgesellschaften diese Möglichkeit noch nicht geboten wird, wie z.B. den Mitgliedern der in der Schweiz für musikalische Werke zuständigen SUISA.
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: Herausgeber wollen Geld von Google
: Herausgeber wollen Geld von Google Folgende Nachricht habe ich gerade auf silicon.de gelesen:
Europäische Herausgeber haben die News-Praktiken bei Google und anderen Portalen mit News-Links kritisiert. Sie fordern, dass die Betreiber für die Publikation von Nachrichten die Quellen bezahlen sollen.
Leider hat silicon.de keine Quellenangabe zu dieser Nachricht (wer eine Quelle zu diesem Thema findet, kann sie ja in den Kommentaren veröffentlichen). In das aktuelle Bild der Content-Industrie passt diese Meldung aber schon. Ich gebe es zu, ich bin ein Fan von Google News, da dieser Dienst mir einen schnellen Nachrichtenüberblick über Spezialthemen gibt. Meiner Meinung nach macht Google Werbung für die Publikationen, die in Google News auftauchen.
Kann es tatsächlich möglich sein, dass ein Herausgeber wirklich annimmt, nur weil es das Internet gibt, würde seine Regionalzeitung von aller Welt täglich gelesen?
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: Open Document Format vs Microsoft
: Open Document Format vs Microsoft Manchmal bewegen sich scheinbar eingefahrene Dinge doch. Jedenfalls scheint es so. Die Entscheidung von Massachusetts hat auf jeden Fall Offene Standards in die Presse gebracht und sogar Microsoft zum Reagieren genötigt. Und das obwohl Massachusetts eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit gefordert hat – die elektronische Kommunikation mit den Behörden soll ab 2007 mit Dokumentenformaten geschehen, die alle Hersteller in ihre Software implementieren können. Nur so wird kein Hersteller bevorzugt oder benachteiligt. Alle haben die gleichen Chancen.
Diese Entscheidung von Massachusetts hat Microsoft zum Handeln gezwungen, da die Formate ihrer Office-Lösung (.doc, .xls, .ppt,…) allein von Microsoft kontrolliert werden. Dies bedeutet, dass nur Microsoft genau weiß, wie diese Formate aussehen müssen. Alle anderen Hersteller müssen das Format erraten. Dieses Raten ist erstens sehr teuer und führt zweitens mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu unschönen Fehlern, die den Austausch von Dokumenten behindert. Nun möchte Microsoft seine Formate öffnen. Schade nur, dass hier das Rad neu erfunden wird und bestehende, eingesetzte Standards, wie beispielsweise das OASIS Open Document Format, nicht verwendet werden. Der Grund für diesen Schritt liegt wahrscheinlich in strategischen Überlegungen. Offene Standards haben nämlich aus Sicht eines Marktführers die unschöne Eigenschaft, dass der Wettbewerb gestärkt wird. Schön für den Kunden, schlecht für den Marktführer. So bleibt zu beobachten, welche Taten den Ankündigungen von Microsoft folgen. Andy Updegrove wurde ein Dokument zugespielt, das erste Zweifel an der Nutzbarkeit der neuen Formate aufkommen lässt. Das neue Format soll stark auf Microsoft Office Dokumente spezialisiert sein. Was sich auf den ersten Blick nicht als Nachteil anhört, ist jedoch nicht im Sinne eines Offenen Standards. Ein Offener Standard soll keinen Hersteller bevorzugen und keinen Hersteller benachteiligen. Stimmen jedoch die Aussagen, würde der neue Dokumentenstandard sehr stark auf MS Office spezialisiert sein und wäre somit nicht mehr herstellerunabhängig. Dies erschwert die Nutzung in anderen Programmen. Das OASIS Open Document Format ist solch ein herstellerunabhängiger Standard. Es wird im Moment schon u.a. in OpenOffice, StarOffice, IBM Lotus Workplace, KOffice, writly, AbiWord, Scribus und Textmaker unterstützt. OASIS Open Document Format vs Microsoft, ich bin mal gespannt, wer sich durchsetzt.
Nachtrag: Wie GROKLAW meldet, regt sich Widerstand gegen den Microsoft-Standardisierungs-Vorstoß. Die Computer & Communications Industry Association, eine bislang mir unbekannte Lobby-Vereinigung, hat ECMA aufgefordert, den Standardisierungsantrag von Microsoft zurückzuweisen. In dem Brief (hier als PDF) ist als Begründung folgendes zu lesen:
Much, if not most technological progress today takes place in a milieu of open standards. Rather than approve this proposal as is, we urge you to insist on true openness. You should demand more of any vendor that brings a standard to your committee. If Microsoft’s proposal is to have any meaning at all, competitive vendors and open source developers must have a strong role in its development. Microsoft, likewise, should promise to develop within the confines of the standard it puts forward, and should license any intellectual property within Office 12 so that all developers can be assured that their software licenses will not conflict with Microsoft’s. Once again we urge you to reject the proposal.
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: Frankreich plant digitale Katastrophe
: Frankreich plant digitale Katastrophe Unser Nachbarland Frankreich ist in letztere Zeit vor allem durch immer schärfer werdende Gesetze zur „Inneren Sicherheit“ aufgefallen. Aktuell ist der Plan, die Urheberrechts-Gesetzgebung in einem Schnelldurchlauf bis Weihnachten zu verändern und massiv zu verschärfen. Die Planungen für die veränderte Urheberrechts-Gesetzgebung gehen in den frühen Sommer zurück.
Geplant ist u.a.:
* Ein Verbot aller Software, die kein DRM und Wasserzeichen unterstützt
* Ein Marketing- und Werbe-Verbot von Kopierschutzentfernungs-Software und strafrechtliche Sanktionen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro bei einem Verstoss
* Eine Kriminalisierung von Wissenschaftlern und Internet-Nutzern, die über die Umgehung von Kopierschutz berichten und/oder diese erforschen
* DRM für digitale Radioübertragung
* Eine Filterung privater Kommunikation nach urheberrechtlich geschützten Daten bei den ISPsDer Kollateralschaden für eine freie und offene Wissensgesellschaft und eine entstehende Digitalkultur wäre bei einem Durchkommen der Gesetzgebung massiv. Und das nicht nur in Frankreich. Immerhin ist das unser Nachbarland und es könnte massive Konsequenzen für unseren gestoppten „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ bedeuten. Hinter der Lobby-Aktion stehen vor allem die Business Software Alliance (Microsoft & Co), Vivendi Universal und SACEM.
Die französische Verwertungsgesellschaft SACEM (Vergleichbar mit der GEMA) hat schon ein Verbot Freier Software gefordert und Programmierer aufgefordert, ihre Lizenzen zu ändern, was meiner Meinung nach mehr als surreal ist. Ausgerechnet eine Verwertungsgesellschaft, die für die Rechte von Kreativen (ihrer Mitglieder) eintritt, fordert andere Kreative auf, ihre Arbeit einzustellen, bzw. bedroht diese mit Klagewellen. Kann man eigentlich nur noch als „Kulturkampf“ bezeichnen, der sich da abspielt.
Sehr ausführlich geht Stefan Krempl auf Heise darauf ein: Frankreich plant drastische Verschärfung des Urheberrechts. Sehr ausführlich berichtet die Kampagne EUCD.info über die Verschärfungen und bietet auch eine Petition zum Unterschreiben an. Diese wurde bisher von 25000 Menschen unterschrieben.
Hoffen wir mal, dass diese Verschärfung so nicht durchkommt. Die Folgen wären katastrophal, und das nicht nur für Frankreich.