Dem Kunden lieber in den Kopf oder ins Knie schiessen?

Das Börsenblatt hat Hersteller von Hörbuch-CDs zu digitalen Wasserzeichen und Kopierschutz befragt. Die Antworten sind – vorbehaltlich völliger Ignoranz – eher Ausdruck eines gewissen Pragmatismus:

»Jeder Kopierschutz ist zu knacken.
Das Volumen ist nicht so groß, dass
wir härter gegen Verstöße vorgehen
müssten. Wenn kopiert wird, unterstützt
das letztlich die Bekanntheit.«
Peter Bosnic
Steinbach sprechende Bücher

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3 Ergänzungen

  1. »Der Kopierschutz ist nur eine Hürde beim Knacken von Dateien. Das elektronische Wasserzeichen ist einbesseres Instrument, um die Nutzer zu erziehen.« Margrit Osterwold, Hörbuch Hamburg

    Schade, dass mir die Freiheit genommen wird, legal erworbene Hörbücher auf meinem Notebook/MP3-Player zu genießen.

  2. Digitale Wasserzeichen schränken die Verwendung der Medien ein. Ein digitales Wasserzeichen ist dabei als ein Teil von Digital Rights Mangament zu verstehen.

    Ich _kann_ einen Kopierschutz umgehen, aber ich darf es nicht. Bei einem Wasserzeichen kann man aber nachweisen, dass der Kopierschutz von _mir_ umgangen wurde. Damit habe ich mich dann auch strafbar gemacht.

    Fazit: Es ist nicht legal kopiergeschützte und mit Wasserzeichen versehne Medien in andere Formate zu wandelen. Selbst wenn es nur für den eigenen MP3-Player ist.

    In diesem WIkipedia-Artikel wird das ganze auch angerissen: http://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Rights_Management

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.