NSAUA
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Zeit Online: Bundesnachrichtendienst gibt massenhaft Inhaltsdaten an die Bundeswehr, Juristen halten das für illegal
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Drohung des GCHQ hätte „negative Auswirkungen auf Beziehungen“
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Drohung des GCHQ hätte „negative Auswirkungen auf Beziehungen“ Würde bekannt, wie der britische Geheimdienst deutschen Behörden und Geheimdienst-Untersuchungsausschuss droht, hätte das negative Auswirkungen auf die Beziehungen mit Großbritannien. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt die Herausgabe des scharf formulierten GCHQ-Briefs. Eigentlich will das Kanzleramt gar keine Dokumente des Ausschusses veröffentlichen.
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Österreich: „Das erste Parlament in der EU, das sich offen gegen den amerikanischen Überwachungsstaat stellt“
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Bekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen
Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA. Informationsfreiheits-Ablehnung: Bekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen Der Vertrag zwischen BND und Telekom zur massenhaften Internet-Überwachung bei der Operation „Eikonal“ darf nicht bekannt werden, weil das den Untersuchungsausschuss beeinträchtigen würde. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt unsere IFG-Anfrage. Rechtlich haben wir wenig Erfolgsaussichten, praktisch ist das Argument absurd.
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: Strafanzeige: Geheimnisverrat im Kanzleramt
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Geheimer Prüfbericht: Wie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt
Kontrollieren den BND. (Symbolbild) Geheimer Prüfbericht: Wie der BND die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Regel hintertreibt Der BND beschränkt sich beim Abhören von Internet-Verkehr nicht auf die vorgeschriebene Mengenbegrenzung von 20 Prozent. Das geht aus einem geheimen Prüfbericht des „Erfassungs- und Verarbeitungssystems“ hervor, den wir veröffentlichen. Abgeordnete sind „erschüttert“, dass das Gerät trotzdem zertifiziert wurde und fordern, die gesetzliche Lücke zu schließen.
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Brief an Kanzleramt: Britische Regierung verweigert Bundestag jegliche Information über ihren Geheimdienst GCHQ
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Operation Glotaic: Hat der BND eine Tarnfirma gegründet, um Milliarden Telefonate von MCI abzuschnorcheln?
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Corporate Blogger: Telekom verteidigt Auskunftsblockade im Untersuchungsausschuss – und verplappert sich
Corporate Blogger: Telekom verteidigt Auskunftsblockade im Untersuchungsausschuss – und verplappert sich Die Deutsche Telekom versucht, ihrem Image als Auskunftsverweigerer im Abhör-Skandal entgegenzuwirken. Die Blockadehaltung aller Telekom-Zeugen im Untersuchungsausschuss rechtfertigt ein Pressesprecher mit der Gesetzeslage. Dabei basiert die Zusammenarbeit der Telekom mit dem BND beim Massenabhörprogramm Eikonal auf einem freiwilligen Vertrag.
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NSA-Untersuchungsausschuss: Der BND baut sich einen rechtsfreien Raum