Die Staatsanwaltschaft Berlin soll wegen des Verdachts des Verrats von dienstlichen Geheimnissen gegen die Bundesregierung ermitteln. Diese Forderung wird in einer Strafanzeige erhoben, die im Nachgang der Äußerungen von BND-Präsident Gerhard Schindler und Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche gegenüber den Obleuten im BND-NSA-Untersuchungsausschuss gestellt wurde.
Schindler und Fritsche berichteten über eine gemeinsame, natürlich geheime Operation des BND mit dem GCHQ, über die nichts nach außen dringen dürfe. Beide hatten den Politikern Mittwochabend, also kurz vor der Ausschuss-Sitzung am 5. Februar, gedroht, die britischen Partner beim GCHQ würden die Zusammenarbeit aufkündigen, falls der BND die vom Ausschuss angeforderten Akten zur Kooperation herausgebe oder Details an die Öffentlichkeit gelangten.
Die Obleute waren nicht amüsiert und witterten auch die Unterstellung, die Indiskretionen würden auf ihre Kappe gehen. Focus-Online berichtete brühwarm von der geheimen Operation sowie von der Drohung gegenüber den Obleuten, noch bevor die Sitzung am Donnerstag überhaupt begann.
Auf diese Berichterstattung bezieht sich die Strafanzeige, in der argumentiert wird, die Durchstecher für den Artikel des Focus seien bei der Bundesregierung selbst oder im Kanzleramt zu suchen. Anhaltspunkt dafür sei neben dem zeitlichen Verlauf auch der Focus-Journalist Josef Hufelschulte, der in den neunziger Jahren enge Kontakte zum BND pflegte. Er und andere Medienvertreter waren Teil des Berichts im damaligen parlamentarischen BND-Untersuchungsausschuss, in dem es um BND-Observationen von Journalisten, aber auch um Informanten in Redaktionen ging.
By the way: Was macht eigentlich Generalbundesanwalt Harald Range, ob er zu Hilfe eilen wird?
Wir dürfen jedenfalls gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Berlin nun Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufnimmt. Die dafür drohenden Strafen sind nicht unbeträchtlich:
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
- Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
