NSA

  • : Ein Jahr NSA-Skandal und nichts passiert – Auf zur Kundgebung morgen am Bundeskanzleramt!
    Ein Jahr NSA-Skandal und nichts passiert – Auf zur Kundgebung morgen am Bundeskanzleramt!

    Vor einem Jahr, am 5. Juni 2013, tauchten die ersten Enthüllungen vom damals noch unbekannten Edward Snowden auf – zuerst über die Verizon-Gerichtsanordnung zur Datensammlung, dann über PRISM. Seitdem sind politisch erschreckend wenig, quasi gar keine, wirksame Konsequenzen gezogen worden und unsere Bundesregierung glänzt durch Untätigkeit. Auch was die Kontrolle und die Aufklärung der Aktivitäten unsrer eigenen Geheimdienste angeht. Wir wollen daher Bundesregierung und Bundestag dazu auffordern, endlich aktiv zu werden und zeigen, dass uns die Massenüberwachung gehörig gegen den Strich geht.

    Daher ruft die Digitale Gesellschaft auf: Kommt morgen um 9 Uhr zur Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt und bringt Banner, Plakate und eure Freunde mit. Wir wollen ernsthafte Aufklärung, wirksamen Schutz unsrer Grundrechte und eine klare Positionierung gegen ausufernde Geheimdienstbefugnisse.

    4. Juni 2014 12
  • : Einstellung der Ermittlungen: Bundesanwaltschaft lehnte Stellungnahme von Edward Snowden ab
    Einstellung der Ermittlungen: Bundesanwaltschaft lehnte Stellungnahme von Edward Snowden ab

    Der Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Verweigerung, gegen die Totalüberwachung der digitalen Kommunikation zu ermitteln, laut Süddeutsche so begründet:

    Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten.

    Nach Informationen von netzpolitik.org sind beide Begründungen irreführend und unwahr.

    Dass Medien die Herausgabe von Dokumenten mit Verweis auf Quellenschutz ablehnen, bezeichnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als „Grundvoraussetzung der Pressefreiheit“. Doch man braucht gar nicht die Spiegel-Dateien, im letzten Jahr wurden über 150 Dokumente über die Vollüberwachung der Menschheit veröffentlicht. Wer die nicht kennen will, oder wem die nicht reichen, der betreibt Arbeitsverweigerung.

    Der zweite Satz ist noch verlogener: Nach Informationen von netzpolitik.org hat sich der Generalbundesanwalt mitnichten um eine Stellungnahme von Edward Snowden bemüht. Von uns angefragte Vertraute des Whistleblowers berichten vielmehr, dass dieser der Bundesanwaltschaft durchaus Mitwirkung angeboten habe. Ranges Behörde antworte darauf jedoch, für die Vernehmung von Zeugen „keinen Raum“ zu haben.

    Das kafkaeske Verhalten der politisch Verantwortlichen könnte fast lustig sein, wenn es nicht so ernst wäre.

    Update: Jacob Appelbaum schreibt auf Twitter:

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    28. Mai 2014 31
  • : NSA-Ausschuss-Vorsitzender Sensburg: „Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.“
    Patrick Sensburg. Bild: MK Hoffe. Lizenz: CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/">BY-SA</a>.
    NSA-Ausschuss-Vorsitzender Sensburg: „Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.“

    Etwas ungläubig haben wir heute diese DPA-Meldung gelesen:

    Ausschusschef Patrick Sensburg (CDU) bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthüllen könne. Snowden sei nach den ihm vorliegenden Erkenntnissen nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst gewesen.

    „Sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede Glaubwürdigkeit für den Untersuchungsausschuss“, erklärte Sensburg. Über das hinaus, was seit langem im Internet zu finden sei, „hat Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert“.

    Wir haben den Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsausschusses mal auf die über 150 bisher veröffentlichten Dokumente hingewiesen. Auf die Nachfrage, warum diese nicht ausreichen, antwortete Patrick Sensburg gegenüber netzpolitik.org:

    Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.

    Vielleicht darf er die ja einfach nur nicht lesen.

    28. Mai 2014 34
  • : Frontal21: Das politische Gezerre um Edward Snowden
    Frontal21: Das politische Gezerre um Edward Snowden

    Das ZDF-Fernsehmagazin Frontal21 hat einen Beitrag über Edward Snowden und den Streit, ob er nach Deutschland kommen soll oder nicht:

    Edward Snowden ist der wichtigste Zeuge für die Aufklärung der NSA-Überwachungsaffäre. Doch seine Aussage im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages ist unerwünscht.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Spannendes Detail: Edward Snowden ist nicht zur Festnahme ausgeschrieben. Das ist aber eine Vorraussetzung für eine Auslieferung.

    Der FDP-Politiker Gerhart Baum liefert eine schöne Erwiderung auf unseren Innenminister:

    Verdammt noch mal: Wer hat denn das deutsch-amerikanische Verhältnis belastet, wenn nicht die Amerikaner mit ihrer unglaublichen NSA-Schnüffelei?

    28. Mai 2014 4
  • : Generalbundesanwalt Range: Wohl keine Ermittlungen gegen Überwachung durch ausländische Geheimdienste (Update: Antwort)
    Generalbundesanwalt Range: Wohl keine Ermittlungen gegen Überwachung durch ausländische Geheimdienste (Update: Antwort)

    harald rangeGestern haben NDR, WDR und und die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Generalbundesanwalt Harald Range wohl kein Ermittlungsverfahren gegen die NSA und andere ausländische Geheimdienste einleiten wird. Ähnliches hatte der FOCUS bereits im letzten Monat bekanntgegeben. Die Einschätzung kommt letztlich schneller als erwartet, in einem Interview mit der taz aus dem März hatte er angekündigt, „noch in diesem Jahr“ zu einer Einschätzung kommen zu wollen, ob ein Anfangsverdacht wegen Spionage vorliege, was nicht gerade auf eine baldige Entscheidung hoffen ließ.

    28. Mai 2014 16
  • : XKeyscore beim deutschen In- und Auslandsgeheimdienst
    Screenshot einer bei netzpolitik gespiegelten Präsentation zu XKeyscore
    Screenshot einer NSA-Präsentation zu XKeyscore.
    XKeyscore beim deutschen In- und Auslandsgeheimdienst

    Heute hat der Stern Auszüge eines Interviews mit Edward Snowden online gestellt, das in voller Länge in der Printausgabe zu lesen ist. Snowden bestätigt demnach, „dass Mitarbeiter deutscher Dienste Zugang zum XKeyscore Programm der NSA (PDF) gehabt hätten“. Dieses würde unter anderem „Milliarden deutscher Kommunikationsdaten“ durchsuchen.

    Nach gegenwärtigem Stand setzen der Auslandsgeheimdienst (BND) und der Inlandsgeheimdienst (BfV) die Spähsoftware auch selbst ein. Der BfV nutze diese jedoch nur zu testzwecken, wusste zuerst die BILD-Zeitung. Überlassen wurde sie nach einem Bericht des Spiegel vom Sommer letzten Jahres durch den die NSA. Dies gehe aus „geheimen Unterlagen des US-Militärgeheimdienstes“ hervor, die das Magazin schon damals „einsehen konnte“. Mehrfach wurde die Angelegenheit im Bundestag thematisiert (1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8). Heraus kam, dass auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik „bei einer externen Präsentation des Tools durch den BND im Jahr 2011 anwesend“ war.

    27. Mai 2014 9
  • : Immer mehr Augen richten sich auch auf den BND – Kann man die Überwacher überhaupt überwachen?
    Rundgang um die Baustelle des BND am 29.7.2013 (CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/96dpi)
    Immer mehr Augen richten sich auch auf den BND – Kann man die Überwacher überhaupt überwachen?

    Stefan Heumann von der stiftung neue verantwortung und Thorsten Wetzling vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) haben eine Studie vorgestellt, die sich mit den Problemen der Kontrolle des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND beschäftigt. Die Studie zeigt auf, wie unzureichend die Mittel und die tatsächlichen Schritte sind, den BND bei der strategischen Auslandsüberwachung zu kontrollieren. Die Tätigkeiten des BND entziehen sich zu großen Teilen der parlamentarischen Kontrolle, es gibt kaum Möglichkeiten, die Überwachung von elektronischem Datenverkehr einzuschränken – kein Wunder, denn das G10-Gesetz, das die Befugnisse zu Eingriffen in Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis regeln soll, stammt von 1968 und auch nachträgliche Ergänzungen und Änderungen können den aktuellen technologischen Entwicklungen nicht gerecht werden.

    27. Mai 2014 5
  • : Ein Bett für Snowden in Deutschland! Auch wenn er am liebsten in die USA zurückkehren würde
    Ein Bett für Snowden in Deutschland! Auch wenn er am liebsten in die USA zurückkehren würde

    bettfuersnowdenDer Berliner Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck, der Edward Snowden vertritt, sagte dem Spiegel gegenüber, Snowden ziehe eine Rückkehr in die USA in Betracht. Dafür verhandele man mit US-Behörden und suche nach einer für Snowden erträglichen Lösung. Schon mehrmals, beispielsweise in einem Twitter-Interview aus dem Januar hatte Snowden klargemacht, dass er gern in seine Heimat zurückkehren würde:

    Returning to the US, I think, is the best resolution for the government, the public, and myself […]

    26. Mai 2014 8
  • : „No Place to Hide“ – Rezension zum Buch von Glenn Greenwald
    „No Place to Hide“ – Rezension zum Buch von Glenn Greenwald

    No_Place_to_Hide,_Edward_Snowden,_the_NSA,_and_the_U.S._Surveillance_State„Die globale Überwachung“ oder im Originaltitel „No Place to Hide“ heißt das neue Buch von Glenn Greenwald, das sich mit den NSA-Enthüllungen und deren Auswirkungen auf die Öffentlichkeit beschäftigt.  Wer wenn nicht Greenwald, der Journalist, der die ersten Dokumente von Edward Snowden an die Öffentlichkeit brachte, wäre prädestiniert dafür ein solches Buch zu schreiben?

    „Edward Snowden, the NSA, and the U.S. Surveillance State“ – der Untertitel legt es nahe: Der Inhalt von Greenwalds Veröffentlichung lässt sich in drei Bereiche unterteilen: Einer, der sich mit Greenwalds Kontaktaufnahme mit Snowden beschäftigt, einer, der sich noch einmal mit einigen ausgewählten NSA-Dokumenten beschäftigt und einer, der die Bedeutung der Enthüllungen für die Gesellschaft und vor allem auch den Journalismus reflektiert. Dreigeteilt ist ebenso meine subjektive Einschätzung, wobei ich eine gewisse Voreingenommenheit nicht leugnen kann.

    26. Mai 2014 5
  • : Netzpolitik TV 082: Glenn Greenwald über die globale Überwachung
    Bild: .
    Netzpolitik TV 082: Glenn Greenwald über die globale Überwachung

    Heute hat Glenn Greenwald sein Buch No Place to Hide (deutsch: Die globale Überwachung) in Berlin vorgestellt. Wir haben die Gelegenheit für ein Interview genutzt und sprechen mit ihm über die Ansicht der Bundersregierung, die deutsch-amerikanischen Beziehungen seien wichtiger als das Thema NSA, die Enthüllungen als Machbarkeitsstudie für andere Staaten und die Gefahr einer Abstumpfung und Gewöhnung an die globale Überwachung:

    Hier klicken, um den Inhalt von cdn.media.ccc.de anzuzeigen.

    Die Video-Datei gibt’s auf unserem Server sowie beim Chaos Computer Club Video Operation Center, bei dem wir uns ganz herzlich für die Mitwirkung bedanken!

    Update: Dank Elisabeth Pohl haben wir jezt auch ein Transkript:

    Andre Meister: Welcome to Netzpolitik TV. Our guest today is Glenn Greenwald, who I do not have to introduce. Welcome to Germany, Glenn. We’re in a country that is a top surveillance target, as we have known from your work. Actually Germany is the most surveilled country in the European Union, as we have heard from “Boundless Informant” slides. Even without “Merkel-phone” the NSA is extraditing about 60 million meta-data on a given day. But politics seem to be doing nothing, German politics. We have a little parliamentary investigative committee, but that’s not government, that’s parliament. Actually Merkel has been to the US two weeks ago – she didn’t really say anything. Our minister of interior has just been to Washington and he actually said: „The German-US relationships are more important than the NSA topic.“ What’s your response to that?

    Glenn Greenwald: I think that’s pretty accurate in terms of expressing the view of the German government. Which is that the US and German governments have all sorts of important ties: economically, diplomatically, trade, even militarily. And the, I think, European leader’s history in general has been one of extreme subservience to the United States, trying to preserve good relationships with the US at all cost, even the cost of their national sovereignty and their dignity. So the revelations that the US government is prying into the personal communications of tens of millions of Germans and including targeting the personal communications of the German chancellor herself should spark genuine outrage of a type that in Brazil, for example, we saw, where the Brazilian president canceled the state dinner with the US and denounced the US vehemently from the UN. It has genuinely damaged relationships between these two countries. That is because Brazil is really intent on establishing that they are a independent sovereign country that has national dignity. That doesn’t seem to be a priority for the German government.

    Andre: Actually, on this trip the German, the minister of interior announced new surveillance capabilities of the BND, the German secret service, and new data sharing plans with the NSA. Do you see a danger that some services out there take the revelations and take them as a blueprint for what they want to do themselves?

    Glenn: I’m not sure it takes them as a blueprint. Because we have been careful not to publish things that will enable other states to improve their surveillance capabilities. That has been one of the conflicts we’ve had. How do you disclose information that helps people defend against surveillance without helping other states improve their surveillance? We’ve kind of had a struggle on that question. Yeah, I think what it really has done is, in some sense, normalize the idea that states are engaged in this kind of invasive electronic surveillance. And that may actually end up helping other countries, that want to do it, to be able to do it more easily. That it’s not quite so shocking to people, that it’s being done. Now that we know, how much the NSA is doing it.

    Andre: It’s been almost a year since the first reports on, I think, the wireless carrier stories and then Snowden’s going public. We do feel like there is a decline in public interest. And also some media are already telling us, that people are not interested as much any more. Do you see a danger like that? And what can we do against it?

    Glenn: Yeah. I mean, of course we’ve been aware from the very beginning about the need to engage the public and keep public interest high. But, you know, this is how things always play out. I remember in the WikiLeaks story, a week after the disclosures, the US media and US government and all their various defenders announced immediately that nobody cared, that the disclosures were meaningless. Encouraging public indifference is a very significant tool, that these governments use. The reality is, that all over the world the debate on these questions and the interest in these issues is higher than they have ever been. There are reform movements, there is legislation. And is has changed the way people think, all over the world. So, of course, those who are happy with the status quo want to insist that this has changed nothing, and to declare that people no longer care. But there is so much evidence in terms of polling data and just the way politicians are responding, the fear that tech companies have. I think that you’re going to see that privacy plays a lot more important role in the competition for these customers and for users of the Internet. You know, I think there’s all different ways in which changes are happening. And the least important way is what politicians in the various national capitals decide to do in terms of enacting legislation.

    Andre: You started out as a blogger. We still are at netzpolitik.org. Do you have any advice on how critical, independent – or, as you call it – adversarial journalism can be financed, if you don’t happen to have a billionaire backer?

    Glenn: I have only had a media outlet, that had the backing of Pierre Omidyar, for eight months. And I’ve been finding a way to write independently for nine years. One of the ways I did it at first was by reader support. By convincing enough people, that the journalism you’re doing is unique and important and needs to be supported. And I was able to make a living overwhelmingly by relying on the donations each year of my readers. So crowd-sourcing funding is an important way to do it. Although it is limited. It can let you earn a living, but not too much else in terms of building a journalistic institution. But what happens as well is that these old media institutions are failing. And if you can establish for yourself some sort of unique presence online, where you have large numbers of Twitter followers or large numbers of readers – these old media institutions are going to be desperate to find ways to get you to work with them. And you have to negotiate, so that working with them doesn’t entail a compromise of your independence. And that was ultimately the strategy that I used. I finally moved my own blog to first Salon and then to The Guardian. But with an understanding that the same level of independence, that I had before, would continue. So I was able to exploit their platforms without letting those platforms exploit me.

    Andre: Glenn, thanks very much for your courage, for the interview and for your book. We also want to give you one of our books, which we have also done on the topic. I don’t know if you know it – have a look inside. Thank you very much.

    Glenn: Thanks. Keep up the great work. I know you guys are doing important work.

    Andre: You keep up the good work!

    25. Mai 2014 12
  • : Österreich? Irak? Afghanistan? Wen hört die NSA denn nun komplett ab?
    von Josh Begley via The Intercept
    Österreich? Irak? Afghanistan? Wen hört die NSA denn nun komplett ab?

    Letzte Woche wurden von The Intercept NSA-Dokumente veröffentlicht, die zeigten, dass die Kommunikation von zwei Ländern der Welt von der NSA etwa dreißig Tage rückwirkend vollständig gespeichert wird. Eines der Länder, so ging aus den Folien hervor, sind die Bahamas. Das zweite Land wurde aus Sicherheitsgründen in Einvernehmen mit der US-Regierung geschwärzt. Jetzt hat WikiLeaks dennoch den Namen des zweiten Landes bekanntgegeben: Afghanistan.

    Julian Assange wirft The Intercept und der Washington Post, die ebenfalls die geschwärzten Dokumente veröffentlicht hat, Zensur und Komplizenschaft mit der amerikanischen Regierung vor und rechtfertigt die nachträgliche Aufklärung:

    23. Mai 2014 3
  • : Innenminister de Maizière: „Deutsch-amerikanische Beziehungen sind wichtiger als das Thema NSA“
    Innenminister de Maizière: „Deutsch-amerikanische Beziehungen sind wichtiger als das Thema NSA“

    Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, die globale Massenüberwachung aufzuklären oder gar Konsequenzen zu ziehen. In den USA hat Innenminister Maizière die deutsch-amerikanischen Beziehungen über die Grundrechte gestellt. Auch sonst sind seine Äußerungen zum Themengebiet der Netzpolitik ein Rückschritt zu seiner letzten Amtszeit.

    Innenminister Thomas de Maizière konnte man eigentlich, im Gegensatz zu seinen jeweiligen Vorgängern im Amt, als gemäßigt und vernünftig bezeichnen. In seiner letzten Amtszeit vor vier Jahren hielt er eine netzpolitische Grundsatzrede, in der wir damals „unerwartet positive Punkte“ gefunden haben. Noch vor zwei Monaten erklärte er:

    Wenn zwei Drittel dessen, was Edward Snowden vorträgt oder was unter Berufung auf ihn als Quelle vorgetragen wird, stimmen, dann komme ich zu dem Schluss: Die USA handeln ohne Maß.

    Reise nach Washington

    Jetzt sind all diese schönen Worte Geschichte. Auf seiner aktuellen USA-Reise gab er dem MDR-Hörfunkbüro Washington ein Audio-Interview. Darin versucht er, das Versagen der Bundesregierung bei der Aufklärung des Spähskandals zu rechtfertigen. Ein paar Auszüge:

    Ich will gerne nochmal unterstreichen, dass unsere [deutsch-amerikanischen] Beziehungen wichtiger sind als das schwierige Thema NSA.

    Danke, das wir das geklärt haben. Während ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss auch die deutsche Auslandsaufklärung als illegal bezeichnet, erklärt die Bundesregierung die Affäre weiterhin als beendet.

    Im Internet angekommen? Oder doch noch Neuland?

    Auf die Frage, ob man beim Thema Internet-Sicherheit nicht staatliche Übergriffe thematisieren muss, antwortete er:

    23. Mai 2014 26
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“
    Die Sachverständigen Papier, Hoffmann-Riem und Bäcker bei ihrer Anhörung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“

    Heute tagt der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag zum ersten Mal öffentlich. Als Sachverständige dienen die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker. Wir sitzen drin und bloggen live.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Update: Auf WikiLeaks gibt’s auch das offizielle stenografische Protokoll als HTML und PDF.

    Dargestellte: Abgeordnete und Sachverständige, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Aufzeichnung

    Die Bundestag-Mediathek hat eine Aufzeichnung in Audio und Video: „Grundrechte wahren“.

    Backup vom Video auf YouTube:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Backup vom Audio auf unserem Server.

    Update: Auf unsere Anfrage hin gibt jetzt jetzt auch das offizielle stenografische Protokoll auf bundestag.de und auf unserem Server.

    Stellungnahmen

    Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Ausschuss-Webseite. Wir spiegeln die auf unserem Server:

    Einleitung: Patrick Sensburg, Vorsitzender

    Es sind keine Audio/Video/Bild-Aufzeichnungen gestattet, sonst drohen Ausschluss und ggf. Strafverfolgung.

    $Begrüßung

    $Danke

    Hinweis an Sachverständige: bei Falschaussage oder Unvollständigkeit droht Freiheitsstrafe.

    Eingangsstatements Sachverständige

    Eingangsstatement: Hans-Jürgen Papier

    Spähprogramme von NSA und Diensten ähneln der Vorratsdatenspeicherung: anlasslos, massenhaft..

    daher Vorratsdatenspeicherung-Urteil Bundesverfassungsgericht relevant

    für EU gilt entsprechendes: EuGH-Entscheidung

    die geltenden Beschränkungen von Telekommunikationsgesetz und Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht) sind im wesentlichen nur Eingriffe gegen individualisierbare Personen oder Anschlüsse, also gezielt

    Ausnahme: BND nach G‑10-Gesetz

    Eine Erhebung und Speicherung von Daten auf Vorrat, die flächendeckend, vorsorglich und anlasslos ist, verstößt gegen deutsches Verfassungsrecht. Das gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland. Das ist für Organe des Bundes nicht nur unmittelbar bindend, sondern man ist auch international verpflichtet, sich dafür einzusetzen. Eine anlasslose Speicherung von Daten auf Vorrat zu unbestimmten Zwecken ist strikt untersagt. Ich bin gerne bereit, auf diese rigide und einschränkungslose Aussage zurückzukommen. Da eine Speicherung nicht erfolgen darf, fehlt auch jede Möglichkeit zum Abruf dieser Daten. Das gilt für Verbindungsdaten, aber natürlich erst Recht für Inhalte.

    Deutsche Behörden sind an Grundrechte auch dann gebunden, wenn es die Grenzen der Bundesrepublik überragt

    gilt uneingeschränkt für Deutsche im Ausland

    […]

    wenn andere Dienste Daten über Deutsche an deutsche Dienste übermitteln, müssen diese ebenfalls deutschen Gesetzen entsprechen

    Staat muss grundrechtlichen Schutzpflichten durch hinreichende Vorkehrungen genügen

    Verschärfung strafrechtlicher Sanktionierung von unberechtigter Überwachung und Datenweitergabe

    gesetzliche Umstellung von Tatortprinzip auf Schutzprinzip: gilt auch für Taten im Ausland gegen Deutsche

    dringende Empfehlung, das zu tun

    verschärfte Vorschriften zur Datensicherung bei Telekommunikationsunternehmen

    auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschland/EU, aber hier Dienste anbieten

    Schutzpflichten des Staates (Telekommunikationsgeheimnis, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und IT-Grundrecht) begründen eine staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung einer grundrechtswahrenden Telekommunikations-Infrastruktur

    Eingangsstatement: Wolfgang Hoffmann-Riem

    $Danke

    Ich finde das Internet eine tolle Sache, ebenso die globale Kommunikation. Aber dieses Kommunikationssystem kann auch als Hort des Bösen wirken. Davor muss der Staat, das Recht schützen.

    Hier vor allem Freiheitsschutz. deutsches Grundgesetz sehr gute Grundlage

    aber: Grundrechte des Grundgesetzes sind noch aus der Post-Zeit, nicht im Internet-Zeitalter

    Aufgabe für politische Akteure, das zu erneuern!

    Freiheitsschutz global denken und garantieren

    Grundrechte gelten nicht nur für Deutsche und nicht nur in Deutschland

    Grundrechtsvoraussetzungsschutz

    Realisierung des Grundrechtsschutzes: Schutz vor Eingriffen. Schutz durch Umsetzung der Schutzaufträge

    private Dritte und Dienste wie NSA sind nicht unmittelbar an deutsche Grundrechte gebunden. Heiẞt aber nicht, dass die irrelevant für diese wären.

    Es ist Aufgabe deutscher Behörden, Verletzung der Grundrechte zu unterbinden.

    Spionage ist nationalrechtlich verboten. Es gibt keinen Immunitätsschutz für Spionage.

    Leider ist dieser Rechtsschutz kaum durchsetzbar.

    Britische Dienste sind an EU-Grundrechtecharta gebunden. Rechtsschutzmöglichkeiten: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

    Vertragsverletzungsverfahren nach EU-Verträgen

    Völkerrechtlich: Menschenrechtspakte. Leider nicht sehr wirksam.

    Wirksamer Schutz bedarf globaler Vereinbarung. Schwer oder unmöglich. Deswegen: auch auf Bundes- und EU-Ebene

    Soweit EU-Ebene nicht möglich ist (wegen Großbritannien) muss das nationalstaatlich passieren.

    sehr löchriges Safe-Harbor muss korrigiert werden

    SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) überprüfen

    Freihandelsabkommen ohne Schutz vor Ausspähung geht nicht

    IT-Sicherheit, Verschlüsselungssysteme, innerdeutscher Telekommunikationsverkehr nur über deutsche Server, EU-Cloud/Schengen-Cloud (oder auch auf Deutschland beschränkt)

    „staatlich-private Gefährdungspartnerschaften“ – dagegen muss vorgegangen werden

    Dezentralisierung

    Rückbau globaler Vernetzung für Telekommunikation mit Gefährdungspotential. Nicht Internet rückbauen, aber Wahlfreiheit

    zu wichtiges Gut, kann nicht alleine Unternehmen anvertraut werden, ist auch staatliche Aufgabe.

    Eingangsstatement: Matthias Bäcker

    $Danke

    Ich weiß nicht, ob ich gegen Vollständigkeitsgebot verstoße. Ich bitte von Strafverfolgung abzusehen.

    will mich auf deutsche Dienste konzentrieren

    Glaubwürdigkeit, von anderen Reformen zu fordern, hängt auch vom eigenen Beispiel ab

    1. „harmlos“: Erhebung von Telekommunikation im Einzelfall

    Einzelfallbasierte Erhebung dient dazu, etwas von bestimmten Personen herauszufinden. Nicht anlasslos, großflächig

    Auch diese vergleichsweise unproblematischen Regelungen gehen schon recht weit.

    Verdacht, das Straftat geplant wird, reicht aus.

    Überwachung schon bei diffuser Bedrohung möglich

    der Katalog an sich beinhaltet schon Planung

    man kann also bereits bei Planung von Planung einer Straftat überwachen

    Beschaffung von Heizöl kann Straftat darstellen, wenn das für eine Bombe dient. Kann aber Vorbereitung von Vorbereitung von Straftat sein.

    2. „mittleres Niveau“: strategische Überwachung des BND (§ 5 G‑10-Gesetz)

    BND darf bestimmte Übertragungswege internationaler Kommunikation anlasslos rastern, dann Treffern nachgehen

    anlasslose strategische Rasterfahndung

    Vorfeldaufklärung

    Beschränkung vor 2001: nur „nicht-leitungsgebundene Kommunikation“, also Satelliten. Ist heute nicht mehr beschränkt

    G‑10-Gesetz sagt, dass Telekommunikations-Überwachung sich auf maximal 20 Prozent der Übertragungskapazität beziehen darf, nicht des tatsächlichen Datenverkehrs

    im Internet wird aber die Kapazität nicht erreicht. beim DE-CIX ist regelmäßige durchgehende Auslastung unter 20 Prozent: BND dürfte also komplett überwachen

    siehe: NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste

    Problem: viele Kommunikationsdienste sind nicht mehr an Telekommunikationsanschlüsse gebunden. E‑Mail geht von jedem Telekommunikationsanschluss

    insgesamt: Begrenzungswirkung der strategischen Überwachung fragwürdig, zweifelhaft, ob das rechtlichen Anforderungen genügt

    3. „schlimmster Teil“: Auslandsüberwachung des BND

    strategische Überwachung gilt nur für Sachen, bei denen ein Kommunikationsteilnehmer im Ausland ist

    Bundesregierung sagt, reine Auslandskommunikation (Afghane kommuniziert mit Afghanen in Afghanistan) hat keinen G‑10-Schutz

    eigentlich keinerlei Grenze gesetzt

    Grundgesetz schützt Auslandskommunikation nicht

    es gibt jedoch keinen Grund, warum Auslandskommunikation nicht unter Grundgesetz fallen sollte

    nach gegenwärtigem Recht also unzulässig, behördliche Praxis ist rechtswidrig

    Andreas Pfitzmann sagte: „Nachrichtendienste kontrolliert man über Budgetierung.“ Als Verfassungsrechtler will ich das nicht wahrhaben.

    Fragerunde 1: Vorsitzender

    Sensburg

    1. Schutzbereich: Wovor schützt das IT-Grundrecht? Spähsoftware? Leitung-Abschnorcheln? Welche Rechtsverletzungen sehen sie da?

    2. Souveränität: Wenn ausländische Dienste in Deutschland abhören, ist das eine Verletzung der deutschen Souveränität? Gibt es keine Möglichkeit, dass sich ausländische Dienste auf ihre Gesetze berufen? Oder dürfen ausländische Dienste sich auf BND- und G‑10-Gesetz berufen?

    3. Welche Art von Abkommen könnten ausländischen Diensten erlauben, hier operativ tätig zu sein? Besteht die Möglichkeit von Einzelfall-Genehmigungen?

    Bäcker

    Schutzbereich, IT-Grundrecht

    Wie weit reicht das eigengenutzte IT-System? Unterschied zwischen eigenem und anderen. Muss eine Zuordnung geben

    IT-Grundrecht sagt nicht: das gesamte Internet ist mein.

    nicht allgemein beantwortbar

    Dienst mit Cloud-Zugriff (Textverarbeitung): da würde ich schon sagen, das ist auch ihr eigenes System: weil sie das als eigenes nutzen. Nicht technisch, aber rechtlich

    Für Netzknoten gilt das nicht.

    Ob Spionage durch Auslandsdienste ein völkerrechtliches Delikt ist, ist nicht einfach zu sagen. Völkerrechtlicher Status eigenartig: weder richtig erlaubt, noch richtig verboten.

    Hängt von Modalitäten des Zugriffs ab. Unterseekabel im Atlantik als der DE-CIX.

    Wenn eine deutsche Stelle das duldet, ist das ein Grundrechtseingriff, der gesetzlicher Grundlage bedarf.

    Geheimabkommen, von denen ich nur in Foschepoths Buch lese, scheinen mir dem nicht zu genügen.

    Hoffmann-Riem

    Zugriffe in der Distanz fallen in Schutzbereich von Artikel 10.

    Bei Online-Durchsuchung Zugriff auf Endgeräte, damit hat sich Bundesverfassungsgericht befasst.

    Es geht aber nicht nur um Schutzpflichten im engen Bereich des IT-Grundrechts. Im heutigen Zeitalter, wo alles im gleichen System transportiert wird, verschiedene Normen in der Gesamtheit betrachten. Für die Wahrung Schutzauftrags ist einzelne Rechtsquelle nicht so wichtig: Gesamtkonzeption.

    Ob die NSA das, was sie macht, nach US-Verfassung darf, ist umstritten. In keinem Fall kann NSA durch US-Ermächtigung die Erlaubnis bekommen, im deutschen Grundrechtsbereich Grundrechte zu verletzen. In Deutschland gibt es keine Ermächtigung dafür. Wenn man das wollte, müsste man das schaffen. Aber wenn, dann nur unter Gegenseitigkeit.

    Papier

    Stimme Vorrednern zu.

    Schutzbereich: Jeder Schutz ist einzeln ausgeprägt, hat aber Ableitung aus Grundgesetz Art 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    IT-Grundrecht und Telekommunikationsgeheimnis gegeneinander abzugrenzen? Bei Trojaner-Entscheidung: Gewährleistungslücke.

    Also haben wir ein spezielles, modernes „Computergrundrecht“ entwickelt.

    Grenzbereich: Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Zielt zwar auf laufende Kommunikation ab, ist aber nur mit heimlichen Einbruch in IT-System möglich.

    Quellen-TKÜ man nicht auf normale TKÜ stützen, weil man mit Einbruch in TK-System einen hohen Eingriff vornimmt.

    Fernmeldegeheimnis schützt nicht nur Inhalte der Telekommunikation, sondern auch die näheren Umstände. Das haben wir bei Vorratsdatenspeicherung-Urteil getan.

    4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten schützt dagegen nur die Inhalte.

    Wenn deutsche Behörden Grundrechtsbeschränkungen durch ausländische Dienste dulden, dann sind diese Eingriffe den deutsche Behörden zuzurechnen und fallen unter deutschen Grundrechtsschutz. Auch wenn Gesetze anderer Staaten das anders sehen.

    Patrick Sensburg

    Verstehe ich das richtig? Es gibt Keine gesetzliche Grundlage für ausländische Dienste, in Deutschland Daten abzugreifen? Ja? Alle drei Sachverständigen nicken und sagen ja. Konsens.

    Fragerunde 1: Linke

    Martina Renner

    $Danke.

    1. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, die Schutzpflichten auch durchzusetzen? Was gibt es für technische Möglichkeiten? Wenn es keine multilaterale Abkommen gibt, mit denen Massenüberwachung der Five Eyes eingeschränkt werden können, was bleibt dann?

    2. Welche Gesetze stehen im Bereich der Gefahrenabwehr zur Verfügung? Sind private Auftragnehmer bei Ausübung der Aufgaben an Grundrechte gebunden, egal wo die technische Informationsbeschaffung stattfindet?

    3. Gibt es Handlungsaufträge an die Bundesregierung? Lassen sich die Verhandlungen um No-Spy-Akkommen als solche Handlungen auffassen?

    André Hahn

    Bundesregierung muss also tätig werden. Wenn die NSA in Wiesbaden ein Gebäude baut: Muss sie das unterbinden?

    Papier

    Makel: Kann ich bekräftigen. Die Freiheitsrechte gelten. Wenn Informationen makelhaft erlangt worden sind, haftet dieser Makel auch den weiteren Verarbeitungsschritten dieser Informationen an. Verarbeitung, Weitergabe usw. sind jeweils selbstständige Eingriffe in Ausgangsproblem.

    Wenn sich deutsche Behörden nicht an Behebung beteiligt haben, sie diese Daten aber nutzen, dann ist das genauso makelhaft.

    Etwas plakativer: Ein Handeln deutscher Sicherheitsbehörden nach der Devise „Die ausländischen Dienste gehen zwar zu weit und greifen in Kernbestand unserer Verfassung ein, aber wenn das schon geschieht, müssen wir da auch mitmachen“ – das ist nicht haltbar, um das mal ganz klar zu sagen.

    Also: Datenaustausch unterbinden. Ganz unpraktische Sicht der Dinge, aber verfassungsrechtliche Standards dürfen nicht umgangen werden.

    Gegen ausländische Dienste auf Bundesrepublik eingreifen? Ja! Aber: Deutschland ist föderal, ist Ländersache. Verletzung deutscher Gesetze sind eine Störung der öffentlichen Sicherheit. Die Sicherheitsbehörden der Länder haben da einzugreifen. Das ist nicht nur Frage der Strafverfolgung, sondern auch des Sicherheitsrechts.

    Schleyer-Entführung: Bei aller Schutzpflicht des Lebens ging es auch um Frage, auf die Forderung der Entführer nicht einzugehen, um keine weiteren Schritte zu ermutigen. Das erkennen wir Juristen nicht an.

    Zwischenansage Sensburg: Das Twittern von Bildern aus diesem Saal ist zu unterlassen. Es lässt sich übrigens leicht herausfinden, wo die Bilder herkommen.

    Hoffmann-Riem

    Dass drei Sachverständige das gleiche sagen, ist zwar dramaturgisch langweilig, aber politisch schon interessant.

    Sie sind der Gesetzgeber. Sie haben sich zu überlegen, wie sie ihrem Schutzauftrag gerecht werden. Erstmal geht es um das „Ob“. Beim „Wie“ gibt es weiten Gestaltungsspielraum, das können wir ihnen jetzt nicht im Einzelfall ausarbeiten.

    Wenn Vertrauen in Integrität und damit (soziale) Funktionsfähigkeit des Internets beschädigt ist, kann das sehr schlechte Auswirkungen haben, auch für die Wirtschaft.

    Bäcker

    Gefahrenabwehr: Angriff einer ausländischen Sicherheitsbehörde auf Informationsnetze ist technisch nichts anderes von Privaten. (außer Zielsetzung und Maßstab). Wenn ausländische Dienste Trojaner vertreiben oder Kabel abschnorcheln, muss das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) tätig werden und Warnungen aussprechen oder anders helfen. Wenn der BND erfahren sollte, dass es zu so etwas gekommen ist, besteht die Möglichkeit für BND, diese Erkenntnis an andere staatliche Stellen zu übermitteln. (Das geißele ich an anderer Stelle als verfassungswidrig, ist hier aber hilfreich.)

    Fragerunde 1: SPD

    Christian Flisek

    $Danke.

    Alles andere als langweilig. Sternstunde meiner parlamentarischen Tätigkeit. Bin aber auch neu.

    Danke für Bezug zur Vorratsdatenspeicherung.

    Was bedeutet das jetzt konkret für einen Staatsbürger,der sich in Grundrechten verletzt fühlt? Wie konkretisieren sich die Schutzpflichten des Staates?

    Europäische Perspektive, siehe GCHQ? Ab wann sind Grundrechtsverletzungen gerichtsfest nachweisbar?

    Wir stellen geheimdienstliche Tätigkeit ja nicht insgesamt in Frage. Ist es möglich, das überhaupt klar abzugrenzen? Ist die Unterscheidung von In- und Ausland heutzutage mit dem Internet nicht absurd?

    Wenn ich meine E‑Mails über Google, Facebook oder irgendjemand anderes verschicke: Eine E‑Mail zu meiner Frau, von Berlin nach Passau, geht aber über ausländische Server. Darf da der BND mithören? Ist das Auslandsüberwachung?

    Wir sind hier in Berlin-Mitte, nicht weit von den Botschaften unserer britischen und amerikanischen Freunde. Verletzen ausländische Dienste deutsches Recht, wenn sie aus Botschaftsgebäuden Kommunikation in Deutschland erfassen? Welche Möglichkeiten haben wir dagegen?

    Gibt es Schutzlücken im Grundgesetz, die angepasst werden könnten?

    Bäcker

    Grundgesetzänderung ist nicht nötig. Damit kann man gut arbeiten. Eine Änderung würde das im Zweifel weiter verkomplizieren.

    Ist Mail von Berlin nach Deutschland über Ausland Auslandskommunikation? Nein, wenn beide Endpunkte in Deutschland sind. Der BND weiß aber nicht, wo die Frau die Mail abrufen wird, kann auch auf Auslandsreise sein. Wie will man das feststellen? Wie das gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Antworten auf kleine Anfragen sind immer nur in der Geheimschutzstelle. Wären sie in der letzten Legislaturperiode dabei gewesen, hätten sie ja mal nachgucken können.

    Ob man strategische Fernmeldeaufklärung beibehalten kann, bedürfte einer grundsätzlichen Überlegung.

    Hoffmann-Riem

    Wir dürfen die Verantwortung nicht an die Bürger übertragen. Es ist wichtig, dass man die Verantwortung des Parlaments sieht.

    Wenn die Abhöraktionen von Russland oder China ausgegangen wären, hätten wir längst Reaktionen. Das ist eine Frage der politischen Rücksichtnahme. Hier wird das Recht im politischen Kontext genutzt. Aus rechtlicher Sicht geht das nicht.

    Der US-Botschafter lässt ja keine deutsche Stelle auf das Dach der Botschaft. Ist durch Völkerrecht abgesichert. Aber die Überwachung daraus ist nicht gedeckt und daher rechtswidrig. Auch Störsender oder so können das nicht bewältigen, muss rechtlich gelöst werden.

    Grundrechtsnormen sind gelungenes Kernstück des Grundgesetzes und lebendes Recht.

    Papier

    Auslandsüberwachung des BND ist ja seine Aufgabe. Aber aus der Aufgabenstellung erfolgen noch nicht alle Eingriffsermächtigungen. Es geht nur, was ihnen normenklar und bereichsspezifisch erlaubt wurde.

    Wenn Soldaten in Afghanistan Grundrechtseingriffe vornehmen, muss das nach deutschem Recht passieren. Ohne gesetzliche Ermächtigung darf niemand Grundrechtseingriffe vornehmen. Das ist ganz klar.

    Schutzpflichten: Bundesverfassungsgericht ist zurückhaltend, was Handlungspflichten angeht, weil man nicht in Handlungsspielraum des Gesetzgebers eingreifen will. Verfassungsverletzung durch Unterlassung geht aber nicht. Bundesverfassungsgericht aber bitte auch nicht mit Individualbeschwerden überfluten.

    Erstinterpret der Verfassung ist das Parlament. Sie sind dafür verantwortlich. Sie können das nicht immer alles nach Karlsruhe schicken. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das nur auf spezifische Anträge tätig wird.

    Verfassungsergänzung: Im Bereich der Grundrechte sehe ich das wie meine Vorredner. Vorratsdatenspeicherung-Urteil ist eine Genugtuung, dass Grundgesetz-Auslegung modernisiert wird. Diskutabel: Ausdrückliche Verankerung staatlicher Gewährleistung eines technisch angemessen und sicheren Kommunikationssystem. Kein Post-Monopol, keine Abschottung. Aber Gewährleistungsverantwortung wie bei normalen Kommunikationsverkehr, das wäre schonmal überlegenswert. Da lohnt es sich, eine große Expertenkommission einzusetzen. Das ist eine Mammut-Aufgabe.

    Fragerunde 1: Grüne

    Konstantin von Notz

    $Danke

    1. Schutzpflichten: Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fordern Maßnahmen für besseren Schutz der Privatsphäre, No-Spy-Abkommen: alles nicht umgesetzt. Was müssten wir als Parlament konkret tun, um zu handeln? Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien?

    2. Anhaftender Makel: Es gibt doch einen Ringtausch der Dienste. Regierung sagt: „Wir sind darauf angewiesen.“ Dürfen wir darauf angewiesen sein? Darf diese Praxis fortbestehen?

    Es scheint ja Abkommen zur Geheimdienst-Koordination zu geben: Können solche Abkommen, die massenhaft und anlasslos Daten abhören und austauschen, verfassungskonform zu sein?

    Wie beurteilen sie den Umstand, dass solche Abkommen geheim gehalten und auch diesem Ausschuss nicht vorgelegt werden?

    3. Gutachten Bäcker: Sind Ausländer (z.B. Afghanen) vor dem BND besser geschützt als Deutsche vor der NSA?

    4. 500 Millionen Telekommunikationsdaten sollen von BND an NSA monatlich geflossen sein, aus Bad Aibling. Nicht nur Verbindungsdaten, sondern auch Inhalte von Telefonie, SMS, E‑Mails: Nachdem, was sie vorgetragen haben: Wie bewerten sie dieses Vorgehen des BND rechtlich und verfassungsrechtlich?

    Hans-Christian Ströbele

    Ihnen ist klar, dass Sie einvernehmlich eine Grundtätigkeit des BND als verfassungswidrig erklärt haben. Muss man nicht völlig umdenken? Während wir hier sitzen, arbeiten ja alle genauso weiter.

    Papier

    Datenaustausch mit ausländischen Diensten: Methoden, die Mindeststandards der deutschen und europäischen Union eindeutig nicht genügen, sind eindeutig gesetzlich ausgeschlossen. Das ist auch durch Abkommen nicht zu regeln.

    Eine Zuschreibung, dass Dienste nur gesetzliche Aufgaben wahrnehmen, ist noch keine gesetzliche Ermächtigung.

    Andere EU-Staaten, etwa UK: Großbritannien ist Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat (im Gegensatz zu EuGH) noch keine spezifischen Anforderungen zur Erhebung und Speicherung von Kommunikationsdaten entwickelt. Bin mir aber ganz sicher, dass er ähnliche Grundsätze ableiten wird, wie es Bundesverfassungsgericht und EuGH getan haben. Großbritannien ist daran gebunden. Ich vermisse die Bereitschaft, von der Europäischen Menschenrechtskonvention Gebrauch zu machen. Es gibt das Recht einer Staatenbeschwerde vor dem EGMR.

    Hoffmann-Riem

    Was tun? Safe Harbor, SWIFT, TFTP, …: habe ich alles erwähnt. Ist politische Entscheidung. Geht nicht allein über Rechtsfragen.

    Fragen nach dem Ringtausch zu beantworten setzt voraus, dass Sie das aufgeklärt haben. Ich kann das jetzt nicht abstrakt beantworten. Das was ich bisher gelesen habe, ist erschütternd dürftig. Ich kann mir vorstellen warum, es könnte ja aber auch sein, dass es nichts zu berichten gibt.

    Bei der 500-Millionen-Frage wird mir immer gesagt, das sei eine Ente des Spiegel gewesen. Ich weiß es nicht. Sagen Sie es mir. Es müssen Fakten heran.

    Bäcker

    Hoffmann-Riem hat Recht. Es kommt darauf an, was passiert. Wir müssten mit Hypothesen arbeiten.

    Was man sagen kann: Ringtausch und 500 Millionen Daten beruhen auf Auslandsaufklärung. Bei Eingriff nach G‑10-Gesetz gibt es einen jährlichen Bericht.

    Da die gesamte Auslandsaufklärung rechtswidrig ist, Antwort auf ihre Zuspitzung, ob Afghane besser vor BND geschützt ist als Deutsche vor NSA: Wenn es nach Grundgesetz geht: ja. Wenn es nach Bundesregierung geht: nein.

    Fragerunde 1: Union

    Roderich Kiesewetter

    1. Wenn wir Soldaten entsenden, müssen wir die auch schützen, auch mit Aufklärung. Kosovo und andere Missionen sind nur deswegen erfolgreich, weil es auch Aufklärung gibt. Wie können wir also die Gesetze anpassen, damit wir unsere Soldaten weiter schützen können?

    2. Gabriel fordert eine Kartellrechtliche Überprüfung von Google. Ist das durchsetzbar? Welche Initiativen müssen wir ergreifen?

    Aufklärung von illegalen Datenzugriffen und Cyber-Angriffen ist ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nicht leistbar. Sie fordern gleichzeitig mehr Schutz und weniger nachrichtendienstliche Befugnisse? Wie lösen sie diesen Widerspruch?

    G‑10-Gesetz ist doch umfassen überprüft. Muss Bundesverfassungsgericht erneut prüfen? Oder muss Gesetzgeber neu bearbeiten?

    Patrick Sensburg

    Mal angenommen, ein arabischer Nachrichtendienst hat Information, dass in einer Berliner S‑Bahn eine Bombe ist. Würden Sie sagen: Nein, wir wollen das nicht wissen? Ja oder nein? Der Fall ist übrigens sehr konkret.

    Güterabwägung: Stehen Grundrechte gleich gegenüber? Oder gibt es auch eine Abwägung von Freiheit und Sicherheit?

    Bäcker

    Auslandsaufklärung ist nicht unzulässig an sich. Bin auch nicht dafür, Nachrichtendienste abzuschaffen. Das ist eine rechtliche Frage, keine grundrechtliche. Aber es ist keine Antwort, die Auslandsaufklärung in einem rechtsfreien Raum stattfinden zu lassen.

    Annahme von Informationen anderer Dienste ist eine Einzelfallentscheidung. Klar gibt es eine Güterabwägung. Aber keine anlasslose, großflächige Anhäufung von Daten, in der Hoffnung, dass es mal etwas bringen könnte.

    Internationaler Datenaustausch muss im Einzelfall abgewogen werden. Folter ist etwas anderes als gesetzliche Erlaubnisse für Vorbehalte.

    Hoffmann-Riem

    In Bezug auf Afghanistan habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich geantwortet. Ich zitiere das hier mal: […]

    G‑10-Gesetz: Ich teile die Auffassung von Herrn Bäcker, dass es den Bedarf einer Überarbeitung gibt. Falls der Bundestag nicht bereit ist, könnte ein Viertel der Abgeordneten eine Normenkontrollklage anlegen. Dann könnte Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber besser: Bundestag.

    Fall der Bombe in der Berliner S‑Bahn ist schwer zu beurteilen, weil man Details wissen muss. Man kann das nicht generell sagen. Bei konkreter Gefahr für Leib und Leben ist das möglich. Das ist aber kein Blankoscheck.

    Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit haben wir ausführlich diskutiert. In all unseren Entscheidungen dazu haben wir niemals den Freiheitsschutz absolut gesetzt. Natürlich kann ohne Sicherheit keine Freiheit garantiert werde, aber umgekehrt kann Freiheit nicht der Sicherheit geopfert werden. Selbstverständlich müssen wir abwägen. Aber konkret, nicht abstrakt.

    Papier

    Freiheit und Sicherheit hat am Bundesverfassungsgericht immer ganz zentrale Rolle gespielt. Wir haben ja nicht reihenweise Sicherheitsgesetze gekippt. Die Zielsetzungen haben wir oft anerkannt. Aber wenn Gesetze gescheitert, dann weil sie über das Ziel hinausgeschossen sind. Sie waren unbestimmt und unverhältnismäßig, siehe Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Die Instrumente als solche sind nicht verworfen worden, aber die konkrete Ausgestaltung.

    Das Gericht hat aber auch gesagt, dass die Freiheitsrechte nicht nur durch Übermaßverbot geschützt werden, sondern es gibt auch einen Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das ist der Menschenwürdekern der Freiheitsrechte. Wurde bei großem Lauschangriff entwickelt, bei TKÜ fortgeschrieben und auch bei Vorratsdatenspeicherung thematisiert.

    Zwei Schranken des Bundesverfassungsgericht: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Abwägung) und Menschenwürdekern (absolut).

    Afghanistan: Wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, sind Befugnisse da.

    Frage nach der Bombe in der S‑Bahn: Fast eine Schicksalsfrage. Haben wir erstmals bei Folterverbot diskutiert. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Informationen unzulässig. Das gilt uneingeschränkt, für das Strafrecht. Zum Zwecke der konkreten Gefahrenabwehr dürfen die zuständigen Informationen durchaus zur Grundlage für weitere eigene Ermittlungen nutzen. Nicht in jedem Fal: nur wenn zentrale Schutzgüter bedroht sind und die Gefährdungslage konkret ist. Aber im Strafrecht ist ganz klar ein absolutes Verwendungsverbot.

    Hoffmann-Riem

    EuGH-Urteil zu Google in Spanien: Unternehmen müssen sich hierzulande an Gesetze halten, wenn sie hier Niederlassung haben oder Geschäfte machen.

    Fragerunde 2: Linke

    Martina Renner

    Sitzen nur hier wegen Snowden: Whistleblowing. Könnte wirksamer Schutz vor Strafverfolgung dazu beitragen, das Verletzungen der Privatsphäre verhindert werden könnten? Was könnte Deutschland tun?

    Papier

    Als Verfassungsrechtler kann ich da wenig sagen. Wird man machen können, ist vermutlich auch sinnvoll. Auch in der Privatwirtschaft. Aber das ist keine Frage des Verfassungsrechts.

    Hoffmann-Riem

    Eine verfassungsrechtliche Pflicht sehe ich auch nicht. Eine verfassungsrechtliche Zulässigkeit müsste man diskutieren. Gibt ja auch Sachen wir Kronzeugenregelung, allerdings nicht unumstritten. Kein verfassungsrechtliches Gebot, aber auch keine Pflicht, also wieder eine politische Abwägung.

    Bäcker

    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

    Fragerunde2 : Union

    Roderich Kiesewetter

    Wir haben keine weiteren Fragen.

    $Danke

    Möglicherweise haben wir weitere Fragen und werden Sie dann einladen.

    Patrick Sensburg

    Ich bin auch Teil der Fraktion und ich habe Fragen.

    Ich komme aus dem Sauerland. Die Sauerland-Gruppe ist uns von der NSA mitgeteilt wurden. Das können sie bei der Wikipedia nachlesen. Die NSA hatte Mailverkehr zwischen Deutschland und Pakistan mitgehört. Nicht immer wird mitgeteilt, wie Informationen erworben wurden, auch auf Nachfrage. Wie soll also die Praxis aussehen?

    Ich bin der Meinung, dass repressiv solche Informationen nicht genutzt werden können, aber präventiv ist es doch verfassungsrechtlich zwingend, diese Informationen zu nutzen. Sehen Sie also ein Verwertungsgebot oder können diese Informationen genutzt werden?

    Sehen Sie eine staatliche Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu werden? Sollen wir internationale Abkommen machen? Ist das Grundgesetz ausreichend oder muss etwas passieren? Wen sehen Sie in der Pflicht?

    Bäcker

    Natürlich gibt es schon immer Datenaustausch. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist das aber nicht befriedigend geklärt.

    Vor allem ist das Nachrichtendienstrecht eine Rechtsmaterie, die sehr wenig geklärt ist. Aus nahe liegenen Gründen gibt es relativ wenige Gerichtsentscheidungen.

    Eine Unterbelichtung in der juristischen Literatur. Hier betreten wir Neuland.

    S‑Bahn-Anschlag: Mit der Differenzierung von Herrn Papier kann ich gut leben.

    Hoffmann-Riem

    S‑Bahn-Anschlag: Differenzierung von präventiven und repressiven Maßnahmen ist sachgerecht. In Gefahrensituation wäre es im Polizeibereich nicht zu rechtfertigen, auf Hinweise nicht zu reagieren. Aber hier besteht Regelungsbedarf. Auch für die Geheimdienste.

    Heute ist die räumliche Begrenzung von Grundrechten nicht mehr angemessen. Man sollte sich um internationale Abkommen bemühen, das besser zu regeln. Ich sage das vorsichtig, da man keinen Staat dazu zwingen kann. Aber vielleicht geht so etwas, zum Beispiel in Verhandlungen zu Freihandelszonen.

    Novellierung § 87 f.

    Papier

    Es ist sicherlich sinnvoll, das Grundgesetz zu ergänzen. Ist über 60 Mal passiert, teilweise auch für Sachen, die auch mit einfachen Verordnungen oder Gesetzen gegangen wären (will keine Beispiele nennen, nenne aber zwei Beispiele).

    Ich bin sonst kein Freund von Grundgesetzänderungen, aber hier sollte man das mal überlegen. Das ginge dann aber nur mit Expertise.

    Natürlich muss der deutsche Staat dafür Sorge tragen, dass deutsche Staatsbürger international über einen hinreichenden Menschenrechtsschutz verfügen.

    Zur präventiven Verwendung von Daten, die einen Makel haben: Man muss schon sagen, dass der Datenaustausch mit ausländischen Diensten, die Mindeststandards von deutschen und EU-Recht eindeutig nicht genügen, zu entsprechenden rechtswidrigen Handlungen führen kann. Das gilt uneingeschränkt für Strafverfahren. Ich habe versucht, im Polizei- und Sicherheitsbereich eine Abwägung offen zu halten. Ein Erkenntnis- oder Wahrnehmungsverbot besteht nicht.

    Fragerunde 2: Grüne

    Hans-Christian Ströbele

    NSA-Chef Alexander sagt: „Was regt ihr euch so auf? Das machen doch alle. Gerade auch die Deutschen.“ Deutsche Dienste sagen aber, dass sie Freunde nicht ausspionieren. Im Strafgesetzbuch und Verfassungsschutz-Gesetz gilt kein Unterschied für Freunde oder nicht. Kann man mit solchen Unterschieden auch unterschiedliche Regelungen treffen? Wer ausspäht und wer an diese Daten kommt?

    Strategische Aufklärung: Wurde ja mit 20-Prozent-Hürde begründet. Und G‑10-Regelung sagt, dass Suchbegriffe von G‑10-Kommission genehmigt werden müssen. Ändert eine solche Einschränkung der Informations-Verwertung die Voraussetzung für den BND?

    Halten sie es für sinnvoll, dass normale Auslands-TKÜ im Einzelfall genehmigt werden muss?

    Papier

    Ich teile ihre Auffassung nicht, dass der BND im Ausland alles tun darf. Bei Grundrechtseinriffen müssen gesetzliche Befugnisse vorhanden sein. Es gibt gesetzliche Grundlagen. Dass die nicht voraussetzlungslos sind: das gilt doch.

    Ich bin mir nicht im Klaren, ob die gesetzlichen Regelungen über die strategische Überwachung erneuert/verfeinert werden müssten. Das kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen.

    Befreundet oder nicht: Das ist eine politische Frage. Das Strafrecht unterscheidet nicht. Das sind politische Entscheidungen.

    Hoffmann-Riem

    „Freunde“ ist keine verfassungsrechtliche Kategorie.

    Die G‑10-Kommission ist ja keine Pflicht für den Gesetzgeber. Das ist keine Lösung für alles.

    Bäcker

    Ich verstehe die Frage nach den Freunden so, ob es tragfähig ist, diese Entscheidung vorzunehmen. Das sehe ich schon, ich glaube Kriegsgefahr besteht aus Frankreich nicht.

    Der Umstand, dass der BND tatsächlich nur wenig abhört, das kann so sein. Aber das ist eine Limitierung über Ethos und Budgetierung, nicht über das Recht. Das halte ich für unzureichend.

    [Sensburg: Kurze Unterbrechung mit Formalitäten, weil namentliche Abstimmung im Plenum ist und der Ausschuss erst in 90 Minuten weitergehen soll. Nach kurzer Unterbrechung: geht doch weiter.]

    Fragerunde 2: SPD

    Welche Pflichten leiten sich für die Bundesregierung ab, unsere Arbeit im Ausschuss zu unterstützen? Gibt es eine juristische Pflicht, die Arbeit überhaupt zu unterstützen?

    Bäcker

    Eine grundrechtliche Schutzpflicht ist eröffnet.

    Hoffmann-Riem

    Es geht um die Frage zu den Aufgaben eines Untersuchungsausschusses. Welche Unterstützungspflichten hat eine Regierung gegenüber einem Ausschuss?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Regierung Sie nicht ausreichend unterstützt, dann sollten Sie über eine Klage nachdenken.

    Papier

    Rechte eines Untersuchungsausschusses gegenüber der Bundesregierung. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Ausschussverweigerungsrecht anerkannt, aber nur in eng begrenzten Fällen. Zu allen großen Untersuchungsausschüssen, und dazu würde ich auch diesen zählen, gibt es Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

    Wenn Sie sich nicht hinreichend, vollständig und rechtzeitig informiert fühlen: klagen Sie.

    Formalitäten, Vorsitzender

    $Danke

    $Formalitäten

    $Abschied

    [Auch von netzpolitik.org: Danke für’s Lesen.]

    22. Mai 2014 25
  • : Liste an Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss
    Liste an Zeugen im NSA-Untersuchungsausschuss

    Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag will zur Erfüllung seiner Aufgabe eine Reihe an Zeugen befragen. Auf Twitter sind jetzt zwei Bilder einer Zeugen-Liste aufgetaucht, die ein Mitarbeiter des Ausschusses gegenüber netzpolitik.org bestätigt hat. Diese 29 Zeugen wurden bereits am 8. Mai beschlossen:

    • Edward J. Snowden
    • Glenn Greenwald, Journalist
    • Gerhard Karl Schmidt, Vorsitzender des „Echelon“-Sonderausschusses im EP
    • William Binney, ehem. NSA-Mitarbeiter
    • Brandon Bryant, US-Drohnenpilot
    • Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin
    • Gerhard Schröder, Bundeskanzler a.D.
    • Dr. Guido Westerwelle, Bundesaußenminister a.D.
    • Joschka Fischer, Bundesaußenminister a.D.
    • Ronald Pofalla, Chef des BKAmtes a.D.
    • Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesaußenminister
    • Dr. Hans-Peter-Friedrich, Ehemaliger Bundesinnenminister
    • Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im BKAmt
    • Gerhard Schindler, Präsident des BND
    • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
    • Klaus Landefeld, Beirat im DE-CIX Management
    • Peter Altmeier, Chef BKAmt
    • Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern
    • Ernst Uhrlau, Präsident des BND a.D.
    • Günther Heiß, AL 6 BKAmt
    • Dr. August Hanning, Präsident des BND a.D.
    • Dr. Emely Haber, Staatssekretärin im Bunddesministerium des Innern
    • Michael Hange, Präsident des BSI
    • Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des BSI a.D.
    • Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.D.
    • Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur
    • Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur a.D.
    • Andrea Voßhoff, BfDI
    • Peter Schaar, BfDI a.D.

    Diese 11 Zeugen wurden bisher vorgeschlagen und werden in einer der nächsten Sitzungen entscheiden:

    • Thomas Drake, ehem. Mitarbeiter NSA
    • Thomas Andrew Blake, ehem. Angestellter CIA und NSA
    • J. Kirk Wiebe, ehem. Angestellter NSA
    • Mark Zuckerberg, CEO Facebook
    • Brad Smith, General Counsel and Executive Vice President Microsoft
    • Eric Schmidt, CEO Google
    • Tim Cook, CEO Apple
    • Mark Pincus, CEO Zynga
    • Dick Costolo, CEO Twitter
    • Keith Alexander, ehem. Direktor der NSA
    • Michael Hayden, ehem. Direktor der NSA

    Das Who-is-Who der Geheimdienste, politischen Verantwortlichen und Internet-Riesen. Sicherlich eine sinnvolle Zusammenstellung. Ob vor allem die amerikanischen Firmenchefs und NSA-Exchefs kommen, dürfte jedoch mehr als fraglich sein.

    21. Mai 2014 6
  • : Doppelmoral par excellence: US-Justizministerium erhebt Klage gegen Spionage aus China
    Suchanzeige gegen einen der Angeklagten
    Doppelmoral par excellence: US-Justizministerium erhebt Klage gegen Spionage aus China

    Ironischer geht es kaum: Eine Grand Jury hat laut Angaben der New York Times eine Klage des US-Justizministeriums bestätigt, die fünf chinesische Regierungs-„Hacker“ beschuldigt, Spionage bei einer amerikanischen Gewerkschaft und sechs Firmen durchgeführt zu haben. Die Anschuldigungen gegen die chinesische Regierung sind nicht neu, die Anklage ist jedoch die erste ihrer Art. Mit der Aussage „Genug ist genug“ verurteilte Generalanwalt Eric Holder das Vorgehen des chinesischen Militärs, dem die Angeklagten angehören.

    Zu den betroffenen Firmen gehört unter anderem „Solarworld“, ein Solarstromtechnik-Unternehmen, das auch einen deutschen Sitz in Bonn unterhält. Deren Chef Frank Asbeck begrüßt das amerikanische Vorgehen:

    Wir sind froh, dass die amerikanische Regierung jetzt die Initiative ergreift und unterstützen alle Ermittlungen der US-Behörden. [… China plant] die komplette Übernahme der weltweiten Solarindustrie mit Mitteln des Dumpings und der Industriespionage.

    Vertreter des chinesischen Außenministeriums weisen unterdessen die Vorwürfe zurück:

    The Chinese government’s stance on the issue of Internet security is consistent and clear […] China is a staunch defender of network security, and the Chinese government, military and associated personnel have never engaged in online theft of trade secrets.

    Man mag der chinesischen Regierung glauben oder eher nicht, die Klage der USA erscheinen in jedem Fall hochgradisch zynisch, vor allem nach Bekanntwerden, dass die NSA selbst in großem Maße chinesische Firmen beobachtet, allen voran den Hersteller von Kommunikationstechnik Huawei.

    20. Mai 2014 3
  • : Abhören, wo andere Urlaub machen: NSA schneidet Telefongespräche auf den Bahamas mit
    Abhören, wo andere Urlaub machen: NSA schneidet Telefongespräche auf den Bahamas mit

    The Intercept hat neue NSA-Dokumente veröffentlicht, die zeigen, dass die NSA den gesamten Telefonverkehr auf den Bahamas verdeckt mitschneidet, aufzeichnet und für circa 30 Tage speichert. Die Spähaktion läuft unter dem Namen SOMALGET und ist Teil des MYSTIC-Programmes. MYSTIC war im März an die Öffentlichkeit gebracht worden und bereits damals redete man von zwei Ländern, deren Telefongepräche komplett aufgezeichnet würden, sowie weiteren drei Ländern, bei denen man zumindest die Metadaten komplett erfasse, während es für weitere noch Speicherengpässe gebe.

    Als diese drei identifizieren die veröffentlichen Dokumente Mexiko, Kenia – in Zusammenarbeit mit der CIA – und die Phillipinen – in Zusammenarbeit mit Australien. Das zweite komplett abgehörte Land wird aufgrund „spezifischer und glaubwürdiger Bedenken, dass dies zu Gewalt führen könnte“ nicht namentlich erwähnt. Fraglich ist jedoch, ob das Land nicht bereits bekannt ist, denn bereits Ende März wurde von NSA-Vertretern „enthüllt“, dass man den Irak vollständig abhöre, worüber auch The Intercept selbst berichtete. Plausibel ist jedoch, dass der Irak später dazukam – die NSA gestand in einem internen Memo ein, zuerst nur die Hälfte der Gespräche dort aufzeichnen zu können –  und es sich hier um ein anderes Land handelt. Das legen auf die geschwärzten Passsagen der Dokumente nahe, die ganz pragmatisch gesehen zu lang für das Wort „Iraq“ sind, wie zum Beispiel hier:

    nsa_bahamas

    20. Mai 2014 5
  • : NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste
    NSA in Lederhosen: Gutachten für den Bundestag kritisiert verfassungswidrige Internet-Überwachung durch deutsche Geheimdienste

    Die Enthüllungen von Edward Snowden zum PRISM-Programm der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) sorgen nach wie vor weltweit für Empörung: Ein Geheimdienst schneidet wesentliche Teile des weltweiten Internet-Verkehrs mit und verletzt damit massiv die Privatsphäre von Internet-Nutzerinnen und Nutzern weltweit – eine, so schien es, historisch bisher einzigartige Verletzung der informationellen Selbstbestimmung.NSA-square Ein Rechtsgutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages macht jetzt aber deutlich, dass auch deutsche Geheimdienste über sehr weitreichende Kompetenzen verfügen. Der Mannheimer Jura-Professor Matthias Bäcker schreibt in seiner netzpolitik.org vorab vorliegenden Stellungnahme, dass der Bundesnachrichtendienst berechtigt sein könnte, den Internet-Verkehr von und nach Deutschland annähernd vollständig mitzuschneiden: Das wäre die deutsche Version des ganz großen Staubsaugers am Internet – völlig legal, gedeckt vom „Gesetz über den Bundesnachrichtendienst“ (BND-Gesetz), dem „Gesetz zur Beschränkung des Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ (sog. G 10) und darauf gestützte Überwachungs-Anordnungen.

    „Strategische Fernmeldeüberwachung“: Schnorchel los an internationalen Leitungen
    Wie Bäcker in seinem Rechtsgutachten darlegt, ist der Bundesnachrichtendienst nach § 5 Abs. 1 des G 10 zur „strategischen Fernmeldeüberwachung“ befugt, wenn dies das Bundesinnenministerium (BMI) mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) – einer handverlesenen Gruppe von Bundestagsabgeordneten – so bestimmt. Ebenso wie die meisten Abhör-Programme der NSA dient die strategische Überwachung dabei nicht dazu, zielgerichtet Personen auszuforschen, die aus mehr oder weniger überzeugenden Gründen für gefährlich gehalten werden. Vielmehr wird anlasslos der Datenverkehr mitgeschnitten, den der BND aufgrund bestimmter abstrakter Kriterien für interessant hält, etwa weil er in ein bestimmtes Land gerichtet ist. Eine solche Anordnung könnte z.B. „den auf dem Glasfaserkabel X laufenden Datenverkehr nach Y“ betreffen. Dies erfasst dann den kompletten Rohdatenstrom, der später in einem zweiten Schritt weiter durchsucht wird.

    bnd-logo

    Zwar sieht das Gesetz seinem Wortlaut nach bestimmte Grenzen der Überwachung vor: So darf sie sich nur auf „gebündelten“ Datenverkehr beziehen (§ 5 Abs. 1 des G 10) und auch nur 20% „der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität“ erfassen (§ 10 Abs. 4 des G 10). Prof. Bäcker macht indes deutlich, dass diese scheinbaren Grenzen reine Augenwischerei sein dürften: Nicht „gebündelten“ Datenverkehr gibt es de facto nur noch auf der „letzten Meile“, wo eine strategische Überwachung aber ohnehin nicht ansetzen dürfte, weil sie sich ja nicht gezielt gegen einzelne Personen richten darf. Und auch die 20%-Grenze dürfte der Neugier der BNDler wohl kaum Grenzen setzen: Der weltweit größte Knotenpunkt des Internet, der DE-CIX in Frankfurt am Main, hat beispielsweise eine Kapazität von 10 Tbit/s. Die öffentlich verfügbaren Statistiken zeigen aber, dass die Lastspitzen derzeit unter 3 Tbit/s liegen, meist fließen noch weit weniger Daten. Da 20% von 10 Tbit aber 2 Tbit entsprechen, dürfte etwa der DE-CIX-Verkehr annähernd komplett mitgeschnitten werden – alles ganz legal, sofern der BND sich eine entsprechende Überwachungserlaubnis des BMI beschafft. Genaues ist hier nicht öffentlich bekannt, denn die einzelnen Abhör-Genehmigungen sind natürlich top secret. Aber wie wahrscheinlich mag es sein, dass der BND und das BMI die Grenzen des BND-Gesetzes nicht wenigstens ausschöpfen? Prof. Bäcker hält es vor diesem Hintergrund für

    „zweifelhaft, ob die Ermächtigung zu strategischen Überwachungen heute noch in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt“ (Stellungnahme S. 10).

    BND-Überwachung im Ausland: verfassungswidriges „anything goes“
    Sind die Kompetenzen des BND zum Mitschneiden des internationalen Datenverkehrs von und nach Deutschland bereits uferlos, so schildert Bäcker, dass die Schlapphüte im Ausland noch weiter gehen: Sofern Datenverkehr die Bundesrepublik nicht berührt, kann er derzeit ganz ohne rechtliche Schranken abgehört werden – allein die technischen und personellen Kapazitäten des BND setzen hier noch Grenzen. Der BND und die Bundesregierung gehen nämlich davon aus, dass Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis oder die informationelle Selbstbestimmung nicht gelten, wenn der BND im Ausland tätig wird. Daher sei der Dienst auch nicht an die ohnehin sehr weiten Spielräume der Gesetze gebunden, die diese Grundrechte einschränken. Konsequenz dieser Rechtsauffassung:

    Damit „darf der BND Daten über die Ausland-zu- Ausland-Telekommunikation anlasslos und ohne besondere Verfahrenssicherungen und Kontrollmechanismen erheben.“ (Stellungnahme S. 17)

    Prof. Bäcker hält diese Sichtweise und die darauf gestützte Praxis für eindeutig verfassungswidrig: Die Grundrechte binden die deutsche Staatsgewalt umfassend (Art. 1 Abs. 3 GG), ein Blankoscheck für Grundrechtsverletzungen im Ausland ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Das eindeutige Fazit des Staatsrechtlers, der 2006 bis 2008 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und seines Nachfolgers Prof. Dr. Johannes Masing war:

    „Die gegenwärtige Praxis der Auslandsaufklärung ist darum rechtswidrig und muss in dieser Form gestoppt werden.“

    Anhörung am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss
    Die schriftliche Stellungnahme bildet die Grundlage der Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss, die für kommenden Donnerstag, den 22. Mai um 11 Uhr geplant ist. Als Sachverständige sind neben Prof. Bäcker zwei weitere sehr angesehene Verfassungsrechtler geladen – der ehemalige Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, und der ehemalige Richter des BVerfG Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem. Jedenfalls letzterer dürfte ähnlich deutliche Worte finden wie sein früherer Mitarbeiter Bäcker.

    Wir dürfen also gespannt sein, ob sich die Abgeordneten die absehbaren klaren Worte aus der Wissenschaft zu Herzen nehmen werden: Drastische Reformen der Überwachungs-Gesetze, soviel wird schon im Vorfeld deutlich, dürften unumgänglich sein, will man das Wirken des BND zurück auf den Boden des Grundgesetzes holen.

    19. Mai 2014 7
  • : I put the NSA in CDU-Wahlkampf
    I put the NSA in CDU-Wahlkampf

    Es wurde eine geheime Botschaft im CDU-Wahlkampf entdeckt. Das ist ausnahmsweise mal eine ehrliche Aussage.

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    Wie immer gilt für Nachahmungstäter: Im analogen Leben ist das eine Sachbeschädigung.

    Update: Es gibt wohl noch weitere Kandidaten. Das hätte Ihr Wahlplakat sein können!

    18. Mai 2014 9
  • : #rp14: Überwachung macht impotent – Friedemann Karig auf der re:publica
    #rp14: Überwachung macht impotent – Friedemann Karig auf der re:publica
    fk
    Friedemann Karig, praktisch erfahrener Zukunftsforscher, strategischer Planer, Autor, Moderator und Journalist, begeisterte auf der re:publica mit einem Vortrag über neue Narrative gegen Überwachung. Unter dem Titel „Überwachung macht impotent“ führte er eindringlich vor Augen, was eigentlich alles falsch ist an den Narrativen, die gegenwärtig die Debatte um Überwachung prägen.

    Das Problem sei ja, dass einem Großteil der Deutschen die Ausspähskandale einfach egal seien. Der Grund hierfür liegt in der einseitigen Art und Weise, die Geschichten zu erzählen, mit dem ständig wiederkehrenden Mantra „Ich habe nichts zu verbergen“, oder auch gekoppelt: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“. Diese Narrative (nach Terry Pratchett für Karig die „DNA einer Geschichte“) teilen die Menschen in Gruppen, die Guten, die nichts zu befürchten haben und daher nichts verbergen wollen sollten, und die Schlechten, und wer will schon zu denen gehören? Karig identifiziert noch weitere grundlegende Narrative, welche den Diskurs über die Überwachung beschönigen, verweichlichen oder rechtfertigen:

    17. Mai 2014 3
  • : NSA hat eine Spezialeinheit, um Päckchen zu öffnen und Wanzen zu implantieren
    NSA hat eine Spezialeinheit, um Päckchen zu öffnen und Wanzen zu implantieren

    nsa_routerDie USA fangen Hardware ab, die zum Export bestimmt ist, und pflanzen Späh- und Ortungsmechanismen ein. Das wurde heute mit dem Erscheinen des neuen Buches „Die globale Überwachung“ von Glenn Greenwald zum NSA-Skandal enthüllt. Greenwald beruft sich bei seiner Veröffentlichung auf Berichte der NSA-Abteilung „Access and Target Development“, die aus dem Jahr 2010 stammen.

    Laut diesen sei es üblich, unter anderem Server, Router und andere Netzwerktechnik vor der Ausfuhr in Drittstaaten mit Abhörtechnik zu präparieren. Danach werden die Geräte neu verpackt und wie geplant versendet. Damit eröffnet sich für die NSA die Möglichkeit, weitreichend in Netzwerke einzudringen und umfassende Informationen über deren Struktur und Lokalisation zu erhalten, wie Greenwald zitiert:

    13. Mai 2014 6