IFG
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: Baden-Württemberg: Informationsfreiheitsgesetz kann kommentiert werden
: Baden-Württemberg: Informationsfreiheitsgesetz kann kommentiert werden Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) freigegeben. Nachdem sich vor allem die SPD lange gegen das LIFG sperrte, orientiert sich der jetzige Entwurf angeblich „an dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und der dazu ergangen Evaluation“.
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: Zum Dahinschmelzen: FragDenStaat startet eigenen Provider EchtEmail.de
ADN-ZB Häßler 2.9.73 Gü Leipzig: Herbstmesse 1973- Der VEB Eisen- und Hüttenwerke Thale zeigt in der Ausstellungshalle der DDR-Chemie auf dem Messegelände einen neuentwickelten Autoklaven für die chemische Industrie. : Zum Dahinschmelzen: FragDenStaat startet eigenen Provider EchtEmail.de Manche Behörden wollen auch fast vier Jahre nach dem Launch von FragDenStaat keine Anfragen über die Plattform beantworten. Besonders das Innenministerium und seine Behörden begründen das gerne in einer Standardmail damit, dass bei einer Anfrage über FragDenStaat nicht sichergestellt sei, ob eine E‑Mail ankomme.
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: IFG-Absage des Tages: Bekanntgabe der Bundestags-Sperrliste gefährdet innere und äußere Sicherheit
Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag : IFG-Absage des Tages: Bekanntgabe der Bundestags-Sperrliste gefährdet innere und äußere Sicherheit Die Liste mit rund 100.000 gesperrten Webseiten, die jetzt zum Schutz der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter im Bundestag eingesetzt wird, ist geheim. Und soll es auch bleiben. Martin Reyher von Abgeordnetenwatch.de hatte vor einem Monat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) eine Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz gestellt.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“
Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: Simon - Pierre Krautkrämer. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de/">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“ Wenn bekannt wird, welche Ziele die USA in Deutschland und Europa überwachen, würde das „die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den USA beeinträchtigen“. Mit dieser Begründung verweigert das Kanzleramt die Herausgabe der 40.000 aussortierten Spähziele. Der einzige, der die Liste lesen darf, ist Sonderermittler Graulich – der vertraut dabei dem BND.
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Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt
Klassische "V-Personen": <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Skinheads_S%C3%A4chsische_Schweiz">Skinheads Sächsische Schweiz</a>. Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.
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: Nach vier Jahren und drei Instanzen: Bundestag gibt UFO-Gutachten frei
: Nach vier Jahren und drei Instanzen: Bundestag gibt UFO-Gutachten frei Vier Jahre und drei Instanzen hat es gedauert. Nach einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der Bundestag jetzt auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz das UFO-Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes freigegeben.
Oder genauer: Die Ausarbeitung mit dem Titel “Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VNResolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen”. -
: Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde Zwei Monate nach Beginn der Snowden-Enthüllungen sollte die Bundesnetzagentur aufklären, ob Internet-Firmen mit Geheimdiensten kooperieren. Doch kurz vor einem Treffen in der Behördenzentrale intervenierte das Bundeskanzleramt und verhinderte Antworten auf konkrete Fragen. Trotzdem erklärten Netzagentur und Kanzleramt, dass die Firmen deutsche Gesetze einhalten.
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: Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz
: Nächste Woche Donnerstag: Wir verklagen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht auf ACTA-Transparenz Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.
Nächste Woche Donnerstag stehe ich das erste Mal vor Gericht. Um 10 Uhr findet beim Verwaltungsgericht Berlin die Anhörung zu einem Verfahren „Markus Beckedahl vs. -
: Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag über Ausweitung der Informationsfreiheit
: Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Donnerstag über Ausweitung der Informationsfreiheit Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet an diesem Donnerstag über zwei Klagen, die große Bedeutung für die Informationsfreiheit in Deutschland haben: Muss der Bundestag die Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes auf Anfrage veröffentlichen oder nicht?
Es geht dabei um zwei Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die von der Bundestagsverwaltung abgelehnt wurden: Einer bezieht sich auf eine Studie zu Ufos, eine auf Dokumente, die der Ex-Minister Karl-Theodor zu Guttenberg erstellen ließ und dann in seiner Dissertation verwendete. -
: Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 24 – Der Bundestag hätte gerne sein IT-Netzwerk zurück
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/protohiro/85504626">protohiro</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick – KW 24 – Der Bundestag hätte gerne sein IT-Netzwerk zurück Herzlich Willkommen zum 24. netzpolitischen Wochenrückblick in diesem Jahr. Das war eine Woche der Live-Blogs. Insgesamt vier Mal haben wir mit diesem Format Debatten und Verhöre aus dem Deutschen Bundestag für Euch dokumentiert. 215.000 Zeichen insgesamt, wir fühlen uns gerade auch nach Wochenende. Aber der Reihe nach.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Dokumente „im öffentlichen Interesse“ sind „schutzbedürftig“
BND-Erfassungsstelle Schöningen, früher "Bundesstelle für Fernmeldestatistik". Bild: <a href="http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Startseite/Downloads/Umwidmung%20AST/Bild%20Schoeningen.jpg?__blob=publicationFile">BND</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Dokumente „im öffentlichen Interesse“ sind „schutzbedürftig“ Im Februar sagte der Zeuge „E. B.“ vom BND, Leiter der Erfassungsstelle Schöningen, im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss:
Martina Renner (Linke): Der BND hat Metadaten an die Bundeswehr gegeben. Was ist Grundlage der Datenweitergabe? Eine Vereinbarung? Was ist der rechtliche Status?
E. B. (BND): Es gibt eine Einzelvereinbarung zwischen Bundesministerium der Verteidigung und BND, dass der BND die Bundeswehr im Rahmen der Einsätze mit Daten, auch Rohdaten, versorgt. -
Informationsfreiheits-Ablehnung: Der Bundesnachrichtendienst antwortet uns überhaupt nicht mehr
Auf der Webseite verspricht man "<a href="http://www.bnd.bund.de/DE/Einblicke/Einblicke_node.html">Einblick in das Innenleben des BND</a>". Es gibt aber keine. Informationsfreiheits-Ablehnung: Der Bundesnachrichtendienst antwortet uns überhaupt nicht mehr Der BND lehnt sämtliche Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz ab, auch den Speiseplan der Kantine in Pullach. Wir bekommen sogar überhaupt keine Antwort mehr – auch keine Ablehnung. Rechtsanwälte halten das für illegal – leider können wir uns nicht sinnvoll dagegen wehren.
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Wir verklagen das Bundeskriminalamt!: Wir wollen Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher
Vertrag des BKA über den Kauf von FinSpy. Wir verklagen das Bundeskriminalamt!: Wir wollen Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher Wir wollen den Vertrag, mit dem das Bundeskriminalamt den international berüchtigten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy der Firma Gamma/Elaman kauft. Nachdem unser Informationsfreiheits-Antrag durch umfangreiche Schwärzungen ins Leere lief, haben wir jetzt Klage eingereicht. Die Kontrolle dieses hochsensiblen Instruments darf nicht Behörden und zwielichtigen Firmen überlassen werden.
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: IFG-Antwort zur Netzallianz: Verkehrsministerium kommuniziert mit Interessengruppen nur in eine Richtung
Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a> : IFG-Antwort zur Netzallianz: Verkehrsministerium kommuniziert mit Interessengruppen nur in eine Richtung Mitte Mai hatten wir darüber berichtet, dass das Verkehrsministerium 135 Euro haben will, um über das Informationsfreiheitsgesetz angefragte Dokumente zur Netzallianz aus der Regierungs-Paywall zu befreien. Freundlicherweise gab es aus unserer Leserschaft sofort ausreichend Spenden, um das Geld einzuwerfen und so wurden uns Dokumente zugeschickt.
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: 500 Euro für PDFs: Ministerien gefährden mit Gebührenzwang Informationsfreiheit
CC BY-SA 3.0 Sebastian Terfloth : 500 Euro für PDFs: Ministerien gefährden mit Gebührenzwang Informationsfreiheit Statt Kosten der Verwaltung zu decken, sind Gebühren für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Abschreckungsinstrument verkommen
Was ist die Transparenz der staatlichen Verwaltung wert? Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfen Behörden für die Bearbeitung von Anträgen Gebühren verlangen, für einfache Anfragen jedoch nicht. -
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Der MAD will nicht unter das IFG fallen – und schickt geheimen Brief Der Militärgeheimdienst MAD ist der Rechtsauffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht für ihn gilt. Mit dieser Begründung wird eine Antwort auf IFG-Anfragen verwehrt. Das Verhältnis zur Öffentlichkeit wird auf dem einseitigen Schreiben gleich doppelt deutlich: es ist als Geheimhaltungssache eingestuft.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Schutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Schutz vor Überwachung gefährdet innere und äußere Sicherheit Das Bekanntwerden von „Lücken der Überwachung“ gefährdet die innere und äußere Sicherheit Deutschlands. Mit dieser Begründung verweigert die Bundesnetzagentur die Herausgabe von Informationen zu zwei Treffen mit Überwachungsbehörden. Dabei hatten deutsche Behörden kurz nach den ersten Snowden-Enthüllungen diese Befugnisse der US-Geheimdienste auch für sich gefordert.
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: Regierungs-Paywall: Mehr Transparenz-Informationen zur Netzallianz kosten 135 Euro
Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a> : Regierungs-Paywall: Mehr Transparenz-Informationen zur Netzallianz kosten 135 Euro Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zusammen mit „Vertretern der investitions- und innovationswilligen Unternehmen“ der Telekommunikations- und Netzwirtschaft die „Netzallianz Digitales Deutschland“. Die Netzallianz schreibt zusammen ein „Kursbuch“, um den Breitbandausbau in Deutschland zu bewältigen.
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: Medienradio mit Sven Becker über Lobbyismus
: Medienradio mit Sven Becker über Lobbyismus Philip Banse hat den Spiegel-Redakteur Sven Becker für das Medienradio interviewt und herausgekommen ist ein empfehlenswertes rund 95 Minuten langes Gespräch über Lobbyismus, Public-Private-Partnerships und das Informationsfreiheitsgesetz.
Sven Becker vom Spiegel berichtet über seine Recherchen zu Lobbyismus in Berlin.