IFG
-
: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro
: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.
Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. -
: Ein Transparenzgesetz für Berlin
: Ein Transparenzgesetz für Berlin Die Informationsfreiheit hat in Berlin schon einige Jahre auf dem Buckel. Während die Hansestadt Hamburg nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Bürgerschaftfraktionen ein Transparenzportal ins Leben gerufen hat und mit Rheinland-Pfalz das erste Flächenland ein Transparenzgesetz beschließen wird, hinkt die Hauptsadt den politischen Entwicklungen hinterher.
-
: „Die digitale Welt bringt es mit sich, dass es keine geheimen Ecken der Weltöffentlichkeit mehr gibt; vielmehr werden die Dinge transparenter.“
: „Die digitale Welt bringt es mit sich, dass es keine geheimen Ecken der Weltöffentlichkeit mehr gibt; vielmehr werden die Dinge transparenter.“ Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat irgendwie auf dem World-Economic-Forum mehr Transparenz versprochen:
Meine Damen und Herren, wir sind gefordert – nicht nur ökonomisch, sondern vor allen Dingen auch, was das Eintreten für unsere Werteordnung anbelangt. Die digitale Welt bringt es mit sich, dass es keine geheimen Ecken der Weltöffentlichkeit mehr gibt; vielmehr werden die Dinge transparenter. -
: Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer
Verwaltungsgebäude der Handelskammer Hamburg. Bild: El Gran Dee. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Informationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Informationsfreiheits-Ablehnung: Informationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab Warum das BKA den gekauften Staatstrojaner FinSpy nicht einsetzen darf, ist geheim und soll es bleiben. Mit dieser Begründung stimmt die Informationsfreiheits-Beauftragte der Polizeibehörde zu, die unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt hatte. Die umstrittene Firma CSC hatte festgestellt, dass die Software gegen deutsches Recht verstößt, also wird einfach eine neue Version probiert.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten
Konzernzentrale der Lufthansa in Köln. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Duhon">G. Friedrich</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten Lufthansa und Innenministerium verweigern uns die Auskunft, wie Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA ihre Befugnisse an europäischen Flughäfen „systematisch überschreiten“. Unterdessen fordern Lobby-Gruppen der Fluggesellschaften die Einführung der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten. Damit opfern sie Grundrechte und Reisefreiheit ihrer Geschäftsbilanz.
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND
Auch geheim: <a href="https://netzpolitik.org/2015/informationsfreiheits-ablehnung-des-tages-topf-secret-die-geheimrezepte-des-bnd/">Kochbuch des BND</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND Wer sich beim Lesen des Titels jetzt dachte „Boah, ist das ein übler Wortwitz“ – und gleich in eine dafür designierte Kasse Geld einwerfen wollte, der sei beruhigt: Es handelt sich tatsächlich um den Titel eines Kochbuches, das der Bundesnachrichtendienst im Jahr 2002 auf den Markt gebracht hat.
-
: Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht
: Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht Im Tagesspiegel schreibt Jost Müller-Neuhof über Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht.
Ein Gesetz ist am Ende nur wert, was sein Vollzug leisten kann. Viele schrecken schon zurück, wenn sie erfahren, dass für ihren IFG-Antrag Gebühren fällig werden. Dann kommt ein Ablehnungsbescheid, weil es laut Gesetz eine Fülle von Verweigerungsgründen gibt und die Behörden davon rituell Gebrauch machen. -
Informationsfreiheits-Ablehnung: Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI müssen geheim bleiben
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fähigkeiten und Arbeitsmethoden des BSI müssen geheim bleiben Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist für die IT-Sicherheit in Deutschland zuständig – ihre Fähigkeiten und Arbeitsmethoden sollen aber geheim bleiben. Mit dieser Begründung verweigert die Behörde die Selbstauskunft, ob Vodafone Daten ins Ausland leitet. Laut Medienberichten war das BSI unzufrieden mit der Antwort des Konzerns, da sie „keinen eindeutigen Schluss zulässt“.
-
: #31c3: IFG – Mit freundlichen Grüßen
: #31c3: IFG – Mit freundlichen Grüßen Stefan Wehrmeyer hat gestern auf dem 31. Chaos Communication Congress über Fragdenstaat und das Informationsfreiheitsgesetz geredet. Kurzzusammenfassung: Krypto ist Abwehr, IFG ist Angriff. Dank des Talks und der Zugabe habe ich jetzt einen Ohrwurm, den ich eigentlich wieder gerne loswerden würde: „IFG – Mit freundlichen Grüßen“.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Information über Spionage-Firmen könnte US-Botschaft nachhaltig stören
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Information über Spionage-Firmen könnte US-Botschaft nachhaltig stören Wie das Auswärtige Amt US-Firmen die Spionage in Deutschland erlaubt hat, darf nicht bekannt werden, weil das das Vertrauen der US-Botschaft nachhaltig stören würde. Mit dieser Begründung lehnt das Auswärtige Amt die Herausgabe einer Verbalnote ab. Frontal 21 hatte berichtet, wie unter anderem die Firma Leonie in Stuttgart „nachrichtendienstliche Auswertung… mittels gesellschaftswissenschaftlicher Bevölkerungsabbildung“ betreibt.
-
Vupen "Threat Protection": Wir veröffentlichen den Vertrag, mit dem das BSI Sicherheitslücken und Exploits kauft
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. Vupen "Threat Protection": Wir veröffentlichen den Vertrag, mit dem das BSI Sicherheitslücken und Exploits kauft Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat von der umstrittenen Firma Vupen nicht nur Berichte über IT-Sicherheitslücken, sondern auch Exploits gekauft. Das geht aus dem Vertrag hervor, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Die Bundesbehörde subventionierte damit den Millionenmarkt der Unsicherheit drei Jahre lang mit Steuergeldern.
-
: Frag den Staat für Schleswig-Holstein
: Frag den Staat für Schleswig-Holstein Unsere Lieblings-Transparenzplattform Frag den Staat gibt es jetzt auch für Schleswig-Holstein. Wenn Ihr dort wohnt: Nutzt das Informationsfreiheitsgesetz und stellt Fragen, fordert Dokumente an.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Informationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde
Sitz der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Informationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde Was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei seinem Kontrollbesuch in Bad Aibling erfahren hat, bleibt geheim. Die Behörde seiner Nachfolgerin verweigerte zunächst unsere Informationsfreiheits-Anfrage und nun auch die Vermittlung. Immerhin will man die Entscheidung erneut prüfen – wenn der Vorgang abgeschlossen ist.
-
: Informationsfreiheitsgesetz: Leaken ist staatlich anerkannte öffentliche Zugänglichmachung
: Informationsfreiheitsgesetz: Leaken ist staatlich anerkannte öffentliche Zugänglichmachung netzpolitik.org leakt einen Brief und das Bundeskanzleramt erklärt daraufhin, dieser sei nun öffentlich zugänglich und es bestehe kein Anspruch mehr auf eine IFG Auskunft. Das bedeutet, öffentlich zugängliche Dokumente nach dem IFG, müssen nicht freiwillig veröffentlicht worden sein, sondern darunter fallen auch geleakte Dokumente.
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wie der BND Zero-Day-Exploits kaufen will ist natürlich geheim
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wie der BND Zero-Day-Exploits kaufen will ist natürlich geheim Vorgestern berichteten Spiegel, Tagesschau und Süddeutsche, dass der BND 4,5 Millionen Euro für Zero-Day-Exploits ausgeben will. Wir haben mal eine Informationsfreiheits-Anfrage nach Informationen zu diesem Projekt „Nitidezza“ gestellt. Jetzt haben wir unsere mit 18 Stunden bisher schnellste Ablehnung erhalten:
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr.
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen
Recherchiert Streusand: Gebäude des Bundesrechnungshofs in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer">Eckhard Henkel</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen Statt uns ein per Informationsfreiheits-Gesetz angefragtes Dokument zu geben, sollen wir es aus dem Netz nehmen. Das ist allen Ernstes die Antwort des Bundesrechnungshofs auf unsere Anfrage zu seinem Bericht zur IT-Konsolidierung des Bundes. Wir bedanken uns für die Bestätigung der Echtheit – und spiegeln das PDF an dieser Stelle.
-
: Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen
: Informationsfreiheit: Der Bundesnachrichtendienst will nicht mitmachen Der Bundesnachrichtendienst verweigert konsequent, auf Informationsfreiheits-Anfragen zu antworten. Das mag formell korrekt sein – inhaltlich ist es aber oft Unsinn. Die Ausnahme für Nachrichtendienste im IFG gehört abgeschafft.
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten
580 oder 1,3 Milliarden? : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Schon wieder keine Antwort zum BND, diesmal von der IFG-Beauftragten Was der Bundesdatenschutzbeauftragte in der BND-Abhörstation Bad Aibling erfahren hat ist geheim, ein Bekanntwerden hätte würde die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik beschädigen. Mit dieser Begründung wird unsere IFG-Anfrage zum Kontrollbesuch abgelehnt. Dabei ist die Behörde auch für die Informationsfreiheit zuständig.
-
: Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details
Wie die Deutsche Telekom Deep Packet Inspection einsetzt. : Studie der Bundesnetzagentur: Netzneutralität wird in ganz Europa verletzt, Provider verweigern Auskunft zu Details Die großen deutschen Internet-Provider weigern sich, öffentlich zu erklären, wie sie die Netzneutralität verletzen. Durch eine IFG-Anfrage erhielten wir ihre Antworten an die Bundesnetzagentur – jedoch weitgehend geschwärzt. Die europäischen Regulierungsbehörden hatten vor zwei Jahren festgestellt, dass Provider in ganz Europa priorisieren, drosseln und blockieren.