IFG
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Innenministerium verweigert BSI-Trojaner-Dokumente, bestätigt Echtheit
Teil des BKA-Gesetzes: Der Staatstrojaner. Informationsfreiheits-Ablehnung: Innenministerium verweigert BSI-Trojaner-Dokumente, bestätigt Echtheit Das Innenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Entwicklung des Staatstrojaners aktiv unterstützt hat. Eine Herausgabe der von uns veröffentlichten Dokumente wird aber verweigert, diese seien geheim und Teil des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses. Immerhin ist damit die Echtheit der Dokumente offiziell bestätigt.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Kanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Kanzleramt ignoriert Datenschutzbeauftragten – und verweigert Antwort Das Bundeskanzleramt verweigert die Herausgabe eines Schreibens an den Datenschutzbeauftragten kurz nach Beginn der Snowden-Enthüllungen. Peter Schaar hatte wiederholt Informationen über die Überwachungsprogramme und die deutsche Zusammenarbeit angefordert – und wurde zunächst einfach ignoriert. Andere Ministerien haben uns ihre Antworten übermittelt, leider ohne erkennbaren Aufklärungswillen.
-
IFG-WTF: Das Innenministerium schickt uns eine CD mit einer EXE-Datei, die wir ausführen sollen
(Für die Jüngeren unter den Leser/innen: Das ist ein <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_Disc">optisches Speichermedium</a> aus dem letzten Jahrtausend. Euer iDevice hat dafür gar kein Lesegerät mehr.) IFG-WTF: Das Innenministerium schickt uns eine CD mit einer EXE-Datei, die wir ausführen sollen Das Innenministerium hat uns eine CD geschickt, mit „einer selbstentpackenden EXE-Datei, die auf jedem Windows-Betriebssystem ausgeführt werden kann“. Angefordert hatten wir einen Satz E‑Mails zwischen dem Ministerium und Lobbyisten zur EU-Datenschutzreform, die der Spiegel ebenfalls per Informationsfreiheitsgesetz erhielt. Ausführen werden wir die EXE-Datei aber sicher nicht.
-
: IFG-Ausrede des Tages: Pressemitteilungen stellen doch ausreichend Transparenz her
Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a> : IFG-Ausrede des Tages: Pressemitteilungen stellen doch ausreichend Transparenz her Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zusammen mit „Vertretern der investitions- und innovationswilligen Unternehmen“ der Telekommunikations- und Netzwirtschaft die „Netzallianz Digitales Deutschland“. Die Netzallianz schreibt zusammen ein „Kursbuch“, um den Breitbandausbau in Deutschland zu bewältigen.
-
: Unverzüglich nach ein paar Monaten
#weilwirdichlieben - die BVG verschleppt IFG-Anfrage : Unverzüglich nach ein paar Monaten Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat.
Die Praxis sieht jedoch anders aus: Nach einer Evaluation des IFG durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist – und zwar nicht nur bei aufwändigen Verfahren wie der Beteiligung Dritter, sondern auch bei einfachen Anfragen. -
: Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz
: Beauftragter für Informationsfreiheit fordert Berliner Transparenzgesetz Anlässlich der heutigen Präsentation des Jahresberichts 2014 forderte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alexander Dix ein Transparenzgesetz auch in Berlin. Nach der Einführung von proaktiven Veröffentlichungspflichten für die Verwaltungen in Hamburg und bald auch Rheinland-Pfalz trete der politische Prozess in Berlin aber noch auf der Stelle:
Ich hoffe dringend, dass Berlin auch dem Hamburger Beispiel folgt. -
Informationsfreiheits-Ablehnung: Drohung des GCHQ hätte „negative Auswirkungen auf Beziehungen“
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Drohung des GCHQ hätte „negative Auswirkungen auf Beziehungen“ Würde bekannt, wie der britische Geheimdienst deutschen Behörden und Geheimdienst-Untersuchungsausschuss droht, hätte das negative Auswirkungen auf die Beziehungen mit Großbritannien. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt die Herausgabe des scharf formulierten GCHQ-Briefs. Eigentlich will das Kanzleramt gar keine Dokumente des Ausschusses veröffentlichen.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Bekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen
Schon vor fünf Jahren waren "100 Millionen Internet-Verbindungen" in einer Glasfaser. Folie: NSA. Informationsfreiheits-Ablehnung: Bekanntwerden des Eikonal-Vertrags würde NSAUA beeinträchtigen Der Vertrag zwischen BND und Telekom zur massenhaften Internet-Überwachung bei der Operation „Eikonal“ darf nicht bekannt werden, weil das den Untersuchungsausschuss beeinträchtigen würde. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt unsere IFG-Anfrage. Rechtlich haben wir wenig Erfolgsaussichten, praktisch ist das Argument absurd.
-
: IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich
Visualisierung aller IFG-Anfragen an Bundesbehörden : IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 (pdf) veröffentlicht.
Die Zahlen zeigen: Zwar verzeichneten die Bundesbehörden (ohne die Jobcenter und Sozialversicherungsbehörden) mit 8.673 IFG-Anfragen knapp doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. -
: Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab
: Halb so viele wie im Vorjahr: IFG-Anfragen an Berliner Senatsverwaltungen nehmen ab Die Berliner Bevölkerung hat im vergangenen Jahr nur halb so viele Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Senatsverwaltungen gestellt wie 2013. Das geht aus einer Antwort des Berliner Senats auf eine Schriftliche Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß hervor.
Nach der so veröffentlichten IFG-Statistik für 2014 gingen bei den verschiedenen Verwaltungen 374 Anfragen ein, von denen etwa 60 Prozent zumindest teilweise beantwortet wurden. -
: Handlungsanweisungen zur sicheren Kommunikation im Innenministerium? Fehlanzeige.
: Handlungsanweisungen zur sicheren Kommunikation im Innenministerium? Fehlanzeige. Jemand hat bei fragdenstaat.de nachgefragt, wie es mit Handlungsanweisungen zu Verschlüsselung im Bundesinnenministerium aussieht. Die Antwort ist ernüchternd: Eine richtige Handreichung gibt es nur für die Nutzung der Blackberry-Kryptohandys. Sonstiges gibt es „nur in Form einzelner Absätze“ in der IT-Sicherheitsrichtlinie.
-
: Europäischer Datenfall: Diese Daten gaben europäische Polizeibehörden beim „1. Europäischen Mauerfall“ weiter
: Europäischer Datenfall: Diese Daten gaben europäische Polizeibehörden beim „1. Europäischen Mauerfall“ weiter Im November 2014 veranstaltete das Zentrum für Politsche Schönheit (ZPS) die nicht ganz unumstrittene Kunstperformance „Erster Europäischer Mauerfall“ (Empfehlung: Vortrag Mit Kunst die Gesellschaft hacken beim 31C3), welche von den (Grenz-)Polizeien der beteiligten Staaten zunächst argwöhnisch beobachtet, dann stellenweise kriminalisiert und schließlich verhindert worden war.
-
: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro
: Berlin: Eine E‑Mail kostet einen Euro Eigentlich sind einfache IFG-Anfragen in den meisten Bundesländern kostenlos. Berlin ist da eine Ausnahme: Nach der Gebührenordnung des Landes kosten Anfragen in der Hauptstadt mindestens fünf Euro – es sei denn, man stellt sie etwa als gemeinnützig anerkannter Verein.
Zu spüren bekommen hat das Michael Ebeling, der von der Polizei Berlin die Einsicht in verschiedene Dienstvorschriften erfragt hatte. -
: Ein Transparenzgesetz für Berlin
: Ein Transparenzgesetz für Berlin Die Informationsfreiheit hat in Berlin schon einige Jahre auf dem Buckel. Während die Hansestadt Hamburg nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Bürgerschaftfraktionen ein Transparenzportal ins Leben gerufen hat und mit Rheinland-Pfalz das erste Flächenland ein Transparenzgesetz beschließen wird, hinkt die Hauptsadt den politischen Entwicklungen hinterher.
-
: „Die digitale Welt bringt es mit sich, dass es keine geheimen Ecken der Weltöffentlichkeit mehr gibt; vielmehr werden die Dinge transparenter.“
: „Die digitale Welt bringt es mit sich, dass es keine geheimen Ecken der Weltöffentlichkeit mehr gibt; vielmehr werden die Dinge transparenter.“ Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat irgendwie auf dem World-Economic-Forum mehr Transparenz versprochen:
Meine Damen und Herren, wir sind gefordert – nicht nur ökonomisch, sondern vor allen Dingen auch, was das Eintreten für unsere Werteordnung anbelangt. Die digitale Welt bringt es mit sich, dass es keine geheimen Ecken der Weltöffentlichkeit mehr gibt; vielmehr werden die Dinge transparenter. -
: Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer
Verwaltungsgebäude der Handelskammer Hamburg. Bild: El Gran Dee. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Transparenzgesetz in Hamburg: Chaos Computer Club klagt gegen Handelskammer Der Chaos Computer Club klagt in Hamburg beim Verwaltungsgericht auf Durchsetzung des Transparenzgesetzes gegen die dortige Handelskammer. Im Kern geht es darum, ob die Handelskammer dem Transparenzgesetz unterliegt und das dazugehörige Informationsregister selbstständig mit Informationen wie Verträgen, Gutachten und Vorstandsgehälter befüllen muss.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Informationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Informationsfreiheits-Ablehnung: Informationsfreiheits-Beauftragte lehnt Anfrage zu illegalem Trojaner ab Warum das BKA den gekauften Staatstrojaner FinSpy nicht einsetzen darf, ist geheim und soll es bleiben. Mit dieser Begründung stimmt die Informationsfreiheits-Beauftragte der Polizeibehörde zu, die unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt hatte. Die umstrittene Firma CSC hatte festgestellt, dass die Software gegen deutsches Recht verstößt, also wird einfach eine neue Version probiert.
-
Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten
Konzernzentrale der Lufthansa in Köln. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Duhon">G. Friedrich</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Fluggesellschaften wollen Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten Lufthansa und Innenministerium verweigern uns die Auskunft, wie Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA ihre Befugnisse an europäischen Flughäfen „systematisch überschreiten“. Unterdessen fordern Lobby-Gruppen der Fluggesellschaften die Einführung der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung von Flugpassagierdaten. Damit opfern sie Grundrechte und Reisefreiheit ihrer Geschäftsbilanz.
-
: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND
Auch geheim: <a href="https://netzpolitik.org/2015/informationsfreiheits-ablehnung-des-tages-topf-secret-die-geheimrezepte-des-bnd/">Kochbuch des BND</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Top(f) Secret – Die Geheimrezepte des BND Wer sich beim Lesen des Titels jetzt dachte „Boah, ist das ein übler Wortwitz“ – und gleich in eine dafür designierte Kasse Geld einwerfen wollte, der sei beruhigt: Es handelt sich tatsächlich um den Titel eines Kochbuches, das der Bundesnachrichtendienst im Jahr 2002 auf den Markt gebracht hat.