IFG
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: Zensurheberrecht: FragDenStaat verklagt die Bundesrepublik und gewinnt, ohne es zu wissen
Stefan Wehrmeyer und Mathias Schindler beim Einreichen der Klage "FragDenStaat vs. Bundesrepublik Deutschland". : Zensurheberrecht: FragDenStaat verklagt die Bundesrepublik und gewinnt, ohne es zu wissen Das Innenministerium ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, der Plattform FragDenStaat die Veröffentlichung eines Gutachtens zu verbieten. Das geht aus Akten hervor, die das Ministerium selbst veröffentlicht hat. Erst letzte Woche hatte FragDenStaat selbst Klage eingereicht – ohne von den anderen Urteilen zu wissen.
Anfang Januar berichteten wir, dass das Innenministerium unsere Freunde von FragDenStaat.de abgemahnt hat. Diese hatten eine durch IFG-Anfrage erhaltene Stellungnahme über die Prozenthürde in Volltext veröffentlicht. Das Innenministerium hatte das untersagt – mit Hinweis auf Urheberrecht.
Erst letzte Woche hatte FragDenStaat.de Klage dagegen eingereicht. Ob Urheberrecht oder nicht – Dokumente des Staates, vor allem wenn durch Informationsfreiheit erhalten, sollten öffentlich sein. Auf der re:publica wurde die Klage in einen Vortrag bekannt gegeben. (Audio hier).
Torsten Kleinz hat dazu einfach mal beim Innenministerium angefragt – und in einer überraschenden Wendung erfahren, das FragDenStaat.de schon längst vor Gericht gewonnen hat, gleich zweimal. Das geht aus Dokumenten hervor, die das BMI selbst veröffentlicht hat.
Demnach hat das Landgericht Berlin bereits am 11. Februar festgestellt:
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: Mehr Informationsfreiheit wagen
: Mehr Informationsfreiheit wagen
Aus aktuellem Anlass empfehlen wir den informativen und unterhaltsamen Vortrag von Stefan Wehrmeyer, der beim 30C3 an vier Beispielen die Funktionsweise wie auch die Relevanz von Informationsfreiheitsgesetzen erklärte.Einiges von dem, was wir über Drohneneinsätze in Deutschland, die Kommunikationsstrategie zum ePerso und die Aussagekraft des Zensus wissen, verdanken wir Informationsfreiheitsanfragen.
Auch die jetzt Ärger machende Stellungnahme zur Sperrklausel bei den Europawahlen kommt zur Sprache. Wie sich das Innenministerium bisher gewunden hat, ist mehr als ärgerlich – dass es auch positive Beispiele und kooperative Behörden gibt, wird im weiteren Verlauf aber auch deutlich.
Das Video gibt es beim CCC, wer will kann zum Schauen aber auch NSAtube verwenden.
Die Spendenseite von fragdenstaat.de findet man übrigens hier.
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: Wahlmonitor.at: Wahlprüfsteine zur Netzpolitik
: Wahlmonitor.at: Wahlprüfsteine zur Netzpolitik
Überall wird gewählt, nächste Woche auch in Österreich. Um die Netzpolitik ist es in der österreichischen Parteienlandschaft auch nicht besser bestellt als in Deutschland. Für eine interessierte Öffentlichkeit könnte fast der Eindruck entstehen Internet-Themen finden in der heimischen Politik einfach nicht statt. Trotz aktuellen Aufhängern wie dem Skandal um den Verkauf von Patientendaten, der PRISM Affäre, der NSA Villa in Wien und der NetzneutralitätsVerordnung auf EU Ebene findet der Wahlkampf fast gänzlich ohne diese Themen statt.Wahlprüfsteine der Netzpolitik
Das Projekt Wahlmonitor.at versucht in diese Leere zu stechen und hat einen Fragebogen zu 11 netzpolitischen Themen an alle 9 bundesweit kandidierenden Parteien verschickt. Die Antworten wurden nach einem Ampelsystem in Grün/Gelb/Rot Positionen einsortiert und geben als übersichtliche Produktmatrix Aufschluss über die Problemfelder der einzelnen Parteien. Natürlich sind die Antworten im Volltext nur einen Klick entfernt.
Das Fazit
Das Grün des ersten Blicks täuscht leider, viele Parteien haben uns Gefälligkeitsantworten geliefert, ohne wirklich auf die Fragen einzugehen. Die Bewertung der Antworten erfolgte nach möglichst objektiven Kriterien in einem Team gemeinsam mit anderen NGOs aus dem netzpolitik Bereich. In manchen Fällen haben wir auch auf bestehendes Abstimmungsverhalten oder Aussagen der Partei Rücksicht genommen, wie zum Beispiel bei den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP in den Themen Vorratsdatenspeicherung oder Transparenzgesetz. Einige Parteien haben sich durch unseren Wahlmonitor auch zum ersten Mal in Themen wie Netzneutralität, Transparenzgesetz oder Urheberrechtsreform öffentlich positioniert.
Das Grundproblem ist in Österreich – wie so oft- die fehlende Kompetenz zu Internet-Themen in den politischen Reihen und das fehlende Bewusstsein über die Chancen und Risiken im Parteiapparat. Wir hoffen mit diesem Projekt nicht nur aufzuzeigen wie es vor der Wahl 2013 um diese Themen steht, sondern auch für die Zukunft vorgebaut zu haben. Schließlich ist jedes dieser grünen Kästchen auch ein verlinkbares Wahlversprechen.
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: Diplomarbeit und Entschließung: Informationsfreiheit hat noch viele Lücken und Probleme, muss ausgebaut werden
: Diplomarbeit und Entschließung: Informationsfreiheit hat noch viele Lücken und Probleme, muss ausgebaut werden
Das Informationsfreiheitsgesetz von 2006 hat noch viele Lücken und Probleme. Das ist das Fazit der Diplomarbeit des freien Reporters Daniel Drepper, der dafür Akten zur deutschen Sportförderung freigeklagt hat. Von ihm interviewte Experten fordern klare Fristen zur Akten-Herausgabe, eine Abschaffung der Gebühren, engere Ausnahmetatbestände und eine automatische Veröffentlichung von mehr Informationen.Daniel Drepper recherchiert mit Niklas Schenck „seit knapp zwei Jahren zur Verteilung von Steuergeld im deutschen Sport“. Zu den Olympischen Sommerspielen in London 2012 hatten sie „unter anderem die Medaillenvorgaben für die Olympischen Spiele in London aufgedeckt“. Die Dokumente und Ergebnisse haben sie auf AllesFuerGold.de und im WAZ Rechercheblog veröffentlicht. Auf seinem Blog beschreibt Drepper das so:
Ich habe zu den Olympischen Spielen 2012 in London gemeinsam mit Niklas Schenck Akten zur deutschen Sportförderung beantragt. Wir haben einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG gestellt und später mit Hilfe des Auskunftsanspruchs der Presse auch gegen das Ministerium geklagt. Dadurch haben wir die unrealistisch hohen Medaillenvorgaben des deutschen Sports und ein intransparentes Fördersystem aufgedeckt. Aktuell gehen wir gegen die hohen Kosten von fast 15.000 Euro und die vielen Schwärzungen des Ministeriums juristisch vor. Dabei haben wir viel über die Anwendung der Auskunftsrechte und deren Probleme gelernt.
Diese Recherche hat er als Fallstudie in seiner Diplomarbeit aufgearbeitet, die er nun auf seinem Blog veröffentlicht hat: Schwarz auf weiß. Wie Journalisten mit dem Infomationsfreiheitsgesetz Originaldokumente beantragen und was der Gesetzgeber bei einer Novelle beachten sollte. (130 Seiten) plus Anhänge (119 Seiten)
Neben der Fallstudie hat er mit drei Experten gesprochen:
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: Heute bis Freitag in Berlin: 8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
: Heute bis Freitag in Berlin: 8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
Vom 18. bis zum 20. September 2013 findet in Berlin die 8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC 2013) statt, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, ausrichtet.Auf der Webseitem gibt es ein Programm und bei Alex.TV einen Stream. Der Twitter-Account ist @icic2013, Hashtag #ICIC2013.
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: PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“
: PRISM Firmen antworten der Bundesregierung: „Meine Name ist Hase, ich weiß von nichts.“ Acht der neun Internet-Unternehmen, die laut NSA Teil des Überwachungsprogramms PRISM sind, dementieren eine unmittelbare Zusammenarbeit mit US-Behörden. Das geht aus den Antworten der Firmen auf einen Fragenkatalog der Bundesinnenministeriums hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Das Problem: Falls die Unternehmen einen Beschluss auf Grundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act erhalten haben, dürfen sie gar nicht darüber sprechen.
Der Summer of Snowden kam so richtig ins Rollen am 6. Juni, als Glenn Greenwald über das Programm PRISM berichtete, das der NSA „direkten Zugriff auf die Systeme“ von neun der größten amerikanischen Internet-Firmen geben soll. Das wurde von amerikanischen Behörden auch nicht bestritten.
Die beteiligten Firmen jedoch wollen davon nichts wissen. Wie viele andere Stellen hat auch das deutsche Innenministerium einen Fragenkatalog an die beteiligten Firmen geschickt, über den wir hier berichtet hatten. Wir haben natürlich sofort eine Informationsfreiheits-Anfrage nach den Antworten gestellt. Nachdem auch Bundestag und Regierung auf die von uns veröffentlichten Fragen verwiesen haben und endlich die Antworten sehen wollten, haben wir heute endlich die Antworten erhalten:
Die Fragen der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Frau Rogall-Grothe, vom 11. Juni 2013 haben die folgenden Internetunternehmen beantwortet: Yahoo, Microsoft einschließlich seiner Konzerntochter Skype, Google einschließlich seiner Konzerntochter Youtube, Facebook und Apple. Keine Antwort ist bislang von AOL eingegangen.
Die Unternehmen Facebook und Google haben im Nachgang weitere Informationen zur Verfügung gestellt, die Ihnen auf Wunsch der beiden Firmen ebenfalls übermittelt werden.
Und die Antworten auf diese acht konkreten Fragen sind wenig überraschend: Niemand wusste von irgendwas.
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Interne Gamma-Folien: Die Fin-Familie staatlicher Überwachungstechnologien als „komplettes IT Intrusion Portfolio“
FinFisher: Das komplette Portfolio für IT-Intrusion Interne Gamma-Folien: Die Fin-Familie staatlicher Überwachungstechnologien als „komplettes IT Intrusion Portfolio“ Die Firmen-Gruppe Gamma verkauft mit der FinFisher-Familie eine Reihe an Überwachungstechnologien, die sie selbst als „komplettes Portfolio“ des Hackens beschreibt. Das geht aus geleakten Dokumenten hervor, die aus einem Verkaufsgespräch mit einem Landeskriminalamt stammen sollen. Wir wollen den Vertrag der Firma mit dem BKA sehen und haben Widerspruch auf eine Ablehnung eingereicht.
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: Spaß mit Informationsfreiheit: BSI warnt vor Blackberry, Begründung gefährdet die internationalen Beziehungen (Update)
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. : Spaß mit Informationsfreiheit: BSI warnt vor Blackberry, Begründung gefährdet die internationalen Beziehungen (Update) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor BlackBerry, weil britische Dienste Zugriff auf das „gesamte Nachrichtenaufkommen“ haben. Ein Einblick in die zugrundeliegende Analyse wird uns aber verwehrt, da die Informationen die internationalen Beziehungen gefährden würden. Das BSI verweigert hier seine Aufgabe: Die IT-Sicherheit in unserer Gesellschaft.
Langsam können wir die Rubrik Spaß mit Informationsfreiheit zur eigenen Dauer-Kategorie befördern. Der neueste Streich: Vor acht Jahren (!) warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor den Diensten des Unternehmens BlackBerry. Jürgen Berke berichtete damals in der WirtschaftsWoche:
Nach Volkswagen meldet auch das Bonner Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Bedenken an und warnt vor dem Gebrauch der mobilen E‑Mail-Maschine. „Auf Grund der unsicheren Architektur ist der Blackberry für den Einsatz in sicherheitsempfindlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und spionagegefährdeten Unternehmen nicht geeignet“, heißt es in einer BSI-Analyse. Der „nur zum internen Gebrauch“ erstellte Bericht kreidet RIM an, dass das „gesamte Nachrichtenaufkommen zwangsweise“ über ein Rechenzentrum in Egham bei London geleitet wird. „Nach britischem Recht“ – so der BSI-Bericht – können „die örtlichen Sicherheitsbehörden unter sehr weit gefassten Voraussetzungen (unter anderem zum Wohle der britischen Wirtschaft)“ – Zugang zu allen Verbindungsdaten und Inhalten erhalten. „Es gibt damit die theoretische Möglichkeit, dass Dritte auf die E‑Mails zugreifen, die vom Blackberry versandt werden“, erklärt BSI-Referatsleiter Michael Dickopf.
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PRISM in Afghanistan: Verteidigungsministerium lehnt Informationsanfrage ab, weil diese die Bundeswehr gefährdet
PRISM in Afghanistan: Verteidigungsministerium lehnt Informationsanfrage ab, weil diese die Bundeswehr gefährdet Das Bundesverteidigungsministerium weigert sich, unsere Informationsfreiheitsanfrage zum PRISM-Programm der NATO in Afghanistan zu beantworten. Die angefragten Dokumente sind als geheim eingestuft, was auch nicht geändert wird. Eine Beantwortung unserer Fragen würde demnach die Sicherheit der Bundeswehr in Afghanistan gefährden.
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: Staatstrojaner FinFisher: Vertrag bleibt geheim, Informationszugang würde die öffentliche Sicherheit gefährden
: Staatstrojaner FinFisher: Vertrag bleibt geheim, Informationszugang würde die öffentliche Sicherheit gefährden Wenn bekannt wird, wie das Bundeskriminalamt den international berüchtigten Staatstrojaner einsetzt, wird die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigt und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Mit dieser Begründung werden unsere Informationsfreiheits-Anfragen nach dem Dokument abgelehnt. Würde man sensible Informationen schwärzen, blieben „keine nennenswerten Informationen m
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: Wirtschaftsministerium: Internet-Provider müssen versprochene Bandbreiten auch liefern – oder die Verträge ändern
: Wirtschaftsministerium: Internet-Provider müssen versprochene Bandbreiten auch liefern – oder die Verträge ändern Das Wirtschaftsministerium will Internet-Anbieter dazu verpflichten, die beworbenen „bis zu“ Bandbreiten auch einzuhalten – oder realistische Angaben zur Bandbreite zu machen. Das geht aus einem Vermerk des Ministeriums hervor, den wir an dieser Stelle veröffentlichen. Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass nur jeder fünfte Breitbandanschluss die versprochene Bandbreite erreicht.
Im April berichteten wir über eine Studie der Bundesnetzagentur, die belegt, das Internet-Anschlüsse meist nicht die Bandbreite liefern, die versprochen wird. Im Mai berichtete Matthias Kremp auf Spiegel Online über einen „Vermerk des Wirtschaftsministeriums“, in dem dieses Konsequenzen daraus ziehen will. Das haben wir auf FragDenStaat.de angefragt und heute erhalten (PDF).
Da es sonst noch nirgendwo online ist, veröffentlichen wir es hier mal noch im Volltext (keine Angst, es ließt sich flüssig):
Dienstequalität von Breitbandanschlüssen
(Studie zur Messung der Qualität von Breitbandbandanschlüssen)
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Internes Dokument belegt: Innenministerium gibt fast 150.000 Euro für Staatstrojaner FinFisher/FinSpy aus
Surveillance made in Germany - FinFisher-Spionage-Software Internes Dokument belegt: Innenministerium gibt fast 150.000 Euro für Staatstrojaner FinFisher/FinSpy aus Für den international bekannten Staatstrojaner FinFisher/FinSpy geben Innenministerium und Bundeskriminalamt 147.166,11 Euro aus. Das bestätigt das Ministerium in einem ehemals geheimen Dokument, das wir an dieser Stelle veröffentlichen. Ein Jahr lang will das BKA die Software nutzen, hält sich aber die Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr offen.
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: Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen
: Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen Was die Bundesregierung vor knapp einem Jahr auf ihrer Sitzung zum Leistungsschutzrecht gesagt hat, könnte „den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung hat das Kanzleramt schon unsere zweite Anfrage nach dem Kabinettsprotokoll abgelehnt. Zuvor hatte der Informationsfreiheits-Beauftragte die Rechtsauffassung des Kanzleramtes kritisiert und uns geraten, den Antrag nochmal zu stellen.
Die Bundesregierung ist noch immer nicht bereit, den Prozess zur Entstehung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger transparent zu machen. Bereits letzten Oktober haben wir „alle Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden“ per Informationsfreiheits-Anfrage auf FragDenStaat.de angefragt. Das wurde abgelehnt, weil durch die „vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung […] vereitelt würde.“
Nachdem das Gesetz schließlich beschlossen war, riet uns der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, „einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen.“ Das haben wir natürlich getan. Dieses Protokoll hat das Kanzleramt auch gefunden:
Es wurde im Aktenbestand des BK-Amtes ein Protokoll der Kabinettsitzung vom 29. August 2012 als einschlägig im Sinne der Anfrage identifiziert.
Doch leider wird unser Antrag wieder abgelehnt. Und wieder mit der Begründung, dass alle Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle als „VS-Geheim“ eingestuft sind:
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: Elektronischer Personalausweis: BMI will Kommunikationsstrategie nicht veröffentlichen
: Elektronischer Personalausweis: BMI will Kommunikationsstrategie nicht veröffentlichen Michael Ebeling betreibt das Blog devianzen und setzt sich dort u.a. mit dem neuen elektronischer Personalausweis auseinander. Am 31. März hatte Ebeling per Frag den Staat eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und wissen wollen, wieso die Sprachregelung von „ePA – elektronischer Personalausweis“ zu „nPA – neuer Personalausweis“ geändert worden war. Knapp zwei Wochen später erhielt Ebeling eine Antwort aus dem Bundesministerium des Innern (BMI): Es handele sich demnach um eine neue Kommunikationsstrategie, die in Zusammenarbeit mit Serviceplan Public Opinion, einem „Spezialist für Politik- und Gesellschaftskommunikation“, entwickelt wurde. Ebenfalls genannt wird ein Handbuch mit 14 „goldenen Regeln“ als Leitlinie für die Kommunikationsarbeit. In einer angehängten Präsentation finden sich zudem „Tabuwörter“, die vermieden werden sollen, wie Biometrie, Chip, Daten auslesen/ auswerten/ sammeln, Datenkontrolle, eGovernment und gläserner Bürger.
Ebeling stellte am 15. April erneut eine Anfrage nach IFG und forderte das in der Antwort des BMI genannte Handbuch, die „14 goldenen Regeln“ und die Unterlagen zur Ausschreibung für die Stelle eines „Experten für die fachliche Außenkommunikation“ an. Am 22. Mai erhielt Ebeling auch darauf eine Antwort – ein Anspruch auf Informationszugang bestehe beim Handbuch und den goldenen Regeln demnach nicht:
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 21
<a href="http://www.flickr.com/photos/matthileo/4077650329/">matthileo</a> via <a href="http://photopin.com">photopin</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">cc</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 21 Die wichtigsten netzpolitischen Themen der Woche im Überblick und als kleiner Podcast (mp3):
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ePetition für gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität
Auf der offiziellen ePetitionsplattform des Deutschen Bundestag gibt es seit Dienstag die Petition “Wirtschaftspolitik – Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität vom 23.04.2013” des Studenten Johannes Scheller zum mitzeichnen. [Zum Artikel]
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: Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen
: Spaß mit Informationsfreiheit: Bundeskanzleramt lehnt Anfrage ab, Beauftragter empfiehlt: nochmal fragen Das Bundeskanzleramt verweigert noch immer die Herausgabe von Kabinettsprotokollen zum Leistungsschutzrecht. Ursprünglich wurde unsere Informationsfreiheits-Anfrage abgelehnt, weil das Gesetzgebungsverfahren damals noch nicht abgeschlossen war. Der Rat des Bundesbeauftragten zur andauernden Verweigerung: Wir sollen die Anfrage einfach nochmal stellen.
Im Oktober 2012 haben wir eine Anfrage auf FragDenStaat.de gestellt, in der wir das Bundeskanzleramt nach „allen Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden“ gebeten haben. Im Dezember kam dann die etwas verblüffende Antwort:
Eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt, weil eine vorzeitige Bekanntgabe der Informationen den Erfolg der Entscheidung vereiteln würde.
Nachdem das Gesetz im März von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist diese Begründung hinfällig geworden. Trotzdem will das Kanzleramt die Dokumente noch immer nicht herausgeben, auch nicht auf Anfrage des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Also empfiehlt der uns […] die Anfrage einfach nochmal zu stellen:
Leider hat das Bundeskanzleramt seine Position hinsichtlich Ihres Antrags auf Informationszugang nicht verändert. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes („Leistungsschutzrecht“) mittlerweile mit dem Beschluss der Bundesrates vom 22. März 2013 (BR-Drs. 162/13 Beschluss) abgeschlossen ist, wird an der Einstufung der Kabinettsprotokolle als Verschlusssache der Stufe VS-Geheim festgehalten. Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.
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Informationsfreiheit: Malte Spitz verklagt Bundesregierung auf Herausgabe von Umfragen zur politischen Stimmungslage
Informationsfreiheit: Malte Spitz verklagt Bundesregierung auf Herausgabe von Umfragen zur politischen Stimmungslage Ein Einblick in Umfragen des Bundespresseamts zur politischen Stimmungslage in Deutschland würde die Regierungstätigkeit gefährden. Mit diesem Argument verweigert die Bundesregierung Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz. Der Grüne Politiker Malte Spitz hat deswegen Klage gegen die Bundesregierung eingereicht.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 20
<a href="http://www.flickr.com/photos/tcmorgan/7627408030/">Tc Morgan</a> via <a href="http://photopin.com">photopin</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">cc</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 20 Am Ende der Woche gibt es, wie immer, den Netzpolitischen Wochenrückblick! Die wichtigsten Themen der letzten sieben Tage in Text und Ton (mp3):
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Skype liest Nachrichten aus dem Chat mit
Wer Skype nutzt muss beim ersten Programmstart die Nutzungsbedingungen akzeptieren, mit denen man Microsoft – dem Neueigentümer von Skype – das Einverständnis erteilt Nachrichten mitlesen zu dürfen. Wie heise Security herausgefunden und am Dienstag berichtet hat, macht Microsoft von diesem Recht auch Gebrauch. [Zum Artikel]
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: Heute im Bundestag: neues IFG, Datenschutz in der EU, Export von Zensur- und Überwachungstechnologie, Netzneutralität
: Heute im Bundestag: neues IFG, Datenschutz in der EU, Export von Zensur- und Überwachungstechnologie, Netzneutralität In der heutigen 240. Plenarsitzung wird sich der Bundestages mit einer Reihe netzpolitischer Themen befassen. Als TOP 12 ist die erste Beratung über den durch das SPD eingebrachten Entwurf zum neuen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz (IFTG) – wir berichteten. Als TOP 36 wird sich der Bundestag auf Antrag der SPD-Fraktion mit einem Vorschlag der EU-Kommission auseinandersetzen, welcher einheitliche Richtlinien für den Datenschutz innerhalb der EU fordert.
Weitere Themen sind ein Antrag der Grünen, mit dem der Export von Zensur- und Überwachungstechnologie, insbesondere an autoritäre Staaten, verhindert werden soll (mehr dazu auch auf unter gruen-digital.de). Und kurz vor Schluss wird sich der Bundestag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE noch mit dem gesetzlichen Festschreiben der Netzneutralität befassen.
Eine Übersicht der gesamten Tagesordnung findet sich auf der online Website des Bundestages. Die gesamte Plenarsitzung wird wie immer im Parlamentsfernsehen und auf der Seite des Bundestages übertragen.
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: Bestätigt: Deutsche Behörden haben Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro gekauft
: Bestätigt: Deutsche Behörden haben Staatstrojaner FinFisher für 150.000 Euro gekauft Bundeskriminalamt und Innenministerium haben für 150.000 Euro die Spyware FinFisher der Firma Gamma/Elaman gekauft. Das bestätigten die beiden Behörden nun auch gegenüber netzpolitik.org. Ob die Software auch legal eingesetzt werden darf, ist weiterhin ungewiss, die Überprüfung dauert noch an.
