Drei Jahre nach dem Ende von ACTA findet am 2. Juli vor dem Verwaltungsgericht in Berlin ein Nachspiel statt. Es geht darum, Licht in die Verhandlungen zu bringen.
Nächste Woche Donnerstag stehe ich das erste Mal vor Gericht. Um 10 Uhr findet beim Verwaltungsgericht Berlin die Anhörung zu einem Verfahren „Markus Beckedahl vs. Die Bundesregierung“ statt. Die Anhörung dreht sich um ACTA und ist der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee mit dem Informationsfreiheitsgesetz, die jetzt bereits drei Jahre andauert. Konkret geht es um zwei Punkte: Ich möchte die Namen aller deutschen Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungsrunden wissen. Außerdem möchte ich alle geheimen Dokumente der mittlerweile beendeten ACTA-Verhandlungen erhalten. Die Bundesregierung möchte natürlich beides nicht rausrücken. Dagegen klage ich, weil wir das Informationsfreiheitsgesetz anders verstehen und auslegen und das gerne vor Gericht geklärt haben möchten.
Deswegen geht es in unserem Fall auch nicht nur um zurückliegende Kleinigkeiten in den gescheiterten ACTA-Verhandlungen, sondern um die Zukunft. Denn solche grundsätzlichen Fragen, ob nämlich die Regierung bei bilateralen oder multinationalen Verhandlungen gesetzliche Informationsfreiheitsrechte umgehen kann, stellen sich für TTIP und sehr viele weitere Vertragsverhandlungen. Dazu kommt die zweite Frage, inwieweit die Bundesregierung zu Transparenz verpflichtet ist, wenn Mitarbeiter der Bundesregierung für diese an internationalen Verhandlungen teilnehmen – und sei es nur als Beobachter, die Berichte schreiben, auf deren Basis die Bundesregierung dann womöglich ihre Entscheidung trifft.
Die Vorgeschichte:
Am 11.2.2012 fanden in über sechzig Städten in Deutschland Demonstrationen gegen das Freihandelsabkommen ACTA statt. Innerhalb weniger Wochen hatte sich der Protest von einigen wenigen Aktivisten zu 100.000 Teilnehmern auf dezentralen Protesten an diesem Samstag gesteigert. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte einen Tag vor den Massen-Demonstrationen einen Stopp der Ratifizierung an und tat ganz überrascht.
Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen Acta vorerst nicht unterzeichnen. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Bedenken angemeldet, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Das Amt habe daher die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen. Eine Entscheidung in der Sache sei damit aber nicht verbunden. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, jetzt müsse sich das Europaparlament mit dem Abkommen befassen und „entscheiden, ob es Acta will oder nicht will“.
In der darauffolgenden Woche war die EU-Kommission not amused über das Verhalten der Justizministerin und erklärte, ihre Überraschung könne nicht ernstgemeint sein, weil Deutschland doch bei jeder Verhandlungsrunde mit am Tisch gesessen habe.
Mathias Schindler stellte daraufhin einen Antrag auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes und wollte eine Liste der Teilnehmer an den ACTA-Verhandlungsrunden. Dieser Antrag wurde nach einem Monat mit der Begründung abgelehnt, diese Informationen könne die „öffentliche Sicherheit“ gefährden. Da er als Privatperson kein Geld hatte, um sich dagegen rechtlich zu Wehr zu setzen, wandte er sich an den Digitale Gesellschaft e. V., um diesen als Treuhänder für eine eine Crowdfunding-Kampagne zu nutzen. Das klappte und so sammelte sich übers Wochenende rund 7.000 Euro an, um dagegen klagen zu können.
Mathias Schindler war damals Mitarbeiter von Wikimedia und dort u. a. für Lobbying gegenüber dem Justizministerium zuständig. Aufgrund dieses Interessenskonfliktes wollte er irgendwann die Klage nicht mehr durchziehen. Und da bin ich eingesprungen, weil wir ein journalistisches Interesse daran haben, die politischen Verhandlungen zu ACTA genauso aufzeichnen zu können, wie wir den Niedergang begleitet haben. Ich habe die IFG-Anfrage erneut gestellt und das Projekt durchgezogen. Dabei hat mir unser Anwalt Ansgar Koreng von JBB bei allen rechtlichen Fragen geholfen, dem wir dafür natürlich sehr dankbar sind.
Kommende Woche Donnerstag findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt. Im Kern geht es um zwei getrennte Punkte:
1. Nennung der Teilnehmer an den Verhandlungsrunden
Wir wollen wissen, wer genau die Teilnehmer an den Verhandlungsrunden auf deutscher Seite waren. Die Bundesregierung wollte aber nur die Referate nennen. Sie argumentiert damit, dass die Teilnehmer lediglich Beobachter und keine Verhandler gewesen wären. Außerdem argumentiert sie mit Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter und bringt als Beweis Screenshots aus der heißen ACTA-Phase, wo anonyme Kommentare in obskuren Verschwörungsblogs „die Verhandler“™ beleidigt und bedroht hätten. Das ist zwar nicht freundlich, passiert aber leider ständig und überall. Die Voraussetzungen einer konkreten Gefahr für die Personen begründen diese aber aus unserer Sicht nicht. Es ist nicht erkennbar, dass bei Bekanntwerden der Namen der an den ACTA-Verhandlungen beteiligten Personen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Verletzung der Rechtsgüter dieser Personen zu befürchten ist. Die Äußerungen in dem erwähnten Beitrag sind keineswegs konkret gegen einzelne an den ACTA-Verhandlungen beteiligte Personen gerichtet, sondern pauschal gegen „die da oben“ und liegen drei Jahre zurück.
Außerdem: Ginge die Bundesregierung ernstlich davon aus, dass hinter den anonymen Äußerungen ernsthafte Bedrohungen steckten, hätte sie schon längst entsprechende Ermittlungsverfahren angestoßen. Dass sie dergleichen nicht getan hat und offenbar noch nicht einmal auf die Löschung der Äußerungen hingewirkt hat, spricht dafür, dass auch die Beklagte diese – zu Recht – nicht ernst nimmt. Vor allem: Wenn die Bundesregierung mit dieser Rechtsauffassung durchkommt, könnte sie immer wieder selbst anonym im Netz tätig werden und so verhindern, dass Bürger ihr legitimes Informationsfreiheitsrecht durchsetzen und mehr Transparenz bekommen können.
Wir argumentieren, dass Daten von Amtsträgern, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit zusammenhängen, grundsätzlich nicht als personenbezogene Daten nach § 5 Abs. 1 IFG besonders geschützt sind (BT-Drs.15/4493, S. 14). Demnach unterliegen die dienstlichen Angaben der an den ACTA-Verhandlungen beteiligten Personen grundsätzlich keinem besonderen Schutz, sondern sind von der Auskunftspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG ohne weiteres umfasst.
2. Herausgabe der weiteren Unterlagen
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Veröffentlichung der Informationen die Beziehungen zu den betreffenden Staaten belasten könnte, weil „im Falle von ACTA“ die „Verhandlungsparteien Vertraulichkeit der Verhandlungsdokumente ausdrücklich vereinbart und mehrfach bekräftigt hätten“.
Wir sagten erstmal in unserem Widerspruch, dass wir uns mit der lapidaren Begründung die „Geheimverhandlungen müssen leider geheim bleiben“ als Begründung für die Verweigerung des Informationszugangs nicht zufrieden geben. Es müssen zumindest nachvollziehbare, objektiv überprüfbare und vernünftige Argumente dafür bestehen, dass eine bestimmte Information geheim gehalten werden muss. Es würde der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) eklatant zuwiderlaufen, wenn sich die Regierung, ohne dass dies nachprüfbar wäre, auf Geheimhaltungsinteressen zurückziehen könnte.
Im hiesigen Kontext meint die Bundesregierung, ihr Ruf als verlässlicher Verhandlungspartner stehe auf dem Spiel, wenn sie sich nicht an Vertraulichkeitszusagen halte. Das klingt freilich plausibel. Uns stellt sich allerdings die wohl auf der Hand liegende Frage, inwieweit es denn der Bundesregierung überlassen bleiben darf, durch solche Vertraulichkeitszusagen Rechte von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz gleichsam durch die Hintertür auszuhebeln.
Wir argumentieren, dass mit § 3 Nr. 3 lit. a im Informationsfreiheitsgesetz ein Tatbestand geschaffen wurde, der für den Bereich der internationalen Verhandlungen beide Belange in einen Ausgleich bringt: einerseits das berechtigte Interesse der Staaten an der Geheimhaltung, andererseits das legitime Interesse des Bürgers auf Informationszugang. Den Ausgleich hat der Gesetzgeber dahingehend geschaffen, dass der Informationszugang eben nur für einen begrenzten Bereich und Zeitraum ausgeschlossen ist, nämlich eben „wenn und solange“ die Verhandlungen durch den Informationszugang beeinträchtigt werden können. Und die ACTA-Verhandlungen sind vorbei. Die Vertraulichkeitserklärung zum Start der Verhandlungen 2007 ist auch nicht für immer, sondern es steht dort etwas diffus, „die vereinbarte Vertraulichkeit für einen bestimmten Zeitraum nach Abschluss der Verhandlungen“ aufrechtzuerhalten.
Außerdem argumentieren wir, dass die Bundesregierung nicht ausreichend vorgetragen habe, welche nachteiligen Auswirkungen das Bekanntwerden der vom Kläger begehrten Informationen auf die internationalen Beziehungen hätte. Die Ausführungen dazu in der Klageerwiderung sind sehr allgemein gehalten.
Es gab dann eine Ablehnung unseres Widerspruchs mit der Begründung:
Dem Widerspruchsführer steht nicht der Zugang zu den begehrten Informationen zu den ACTA-Verhandlungsrunden zu.
Außerdem hat er keinen Anspruch auf namentliche Benennung der Personen, die an den Verhandlungsrunden betreffend das ACTA-Abkommen beteiligt waren.
Das klären wir jetzt vor Gericht. Drückt uns die Daumen.
Helft mit: Auf welche Dokumente sollten wir uns konzentrieren?
Bei einer Erörterung vor Gericht (eine Art Vorbesprechung) wurde es deutlich, dass es wohl mehr als komplex und langwierig wird, alle Dokumente zusammen rauszuklagen. Wir haben ein Verzeichnis aller unter Verschluss gehaltener Dokumente bekommen (pdf) und recherchieren schon, welche davon wir definitiv haben wollen bzw. auf welche wir uns konzentrieren. Dazu gehört u. a. das Impressum einer ct’-Ausgabe aus dem Heise-Verlag! Aber selbstverständlich wollen wir auch andere Dokumente haben, die sicherlich mehr zur Aufklärung beitragen als dieses Impressum. Dabei könnt Ihr uns helfen, wenn Ihr etwas Fachwissen mitbringt:
Schreibt uns in die Kommentare, welche Dokumente Euch wichtig erscheinen und im Idealfall auch eine Begründung. Falls Ihr das nicht öffentlich machen wollt, schickt mir eine Mail über die üblichen Kanäle, aber bitte auch immer mit einer kurzen Begründung.