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: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten: Bundesregierung lässt viele Fragen offen
: Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten: Bundesregierung lässt viele Fragen offen In einer schriftlichen Anfrage hatte sich Die Linke an die Bundesregierung gewandt und wollte zum Beispiel die Position der Regierung in Bezug auf die Ausdehnung der Fluggastdaten-Überwachung auf Bahnreisen erfahren. Die Regierung antwortet ausweichend, es bleiben viele Fragen offen und neue Fragen stellen sich.
Nachdem DER SPIEGEL Ende letzten Jahres über die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten berichtete stellte die Fraktion Die Linke eine kritische Anfrage an die Bundesregierung, deren Antwort (.pdf) nun vorliegt.
Auf die Frage, welche Position die Bundesregierung bei der Diskussion im Rat eingenommen hat, erfahren wir:
Deutschland hat sich beim Rat der Justiz- und Innenminister im April 2012 einer Wortmeldung enthalten, weil innerhalb der Bundesregierung noch gegen mehrere Regelungen des RL-Vorschlags (Anm.: Richtlinien-Entwurf der Kommission) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erhebliche Bedenken bestanden, vor allem bezüglich der Ausweitung des RL-Entwurfs auf innereuropäische Flüge, der fünfjährigen Gesamtspeicherdauer und der Ausdehnung der Nutzung des unmaskierten Datensatzes auf zwei Jahre.
Das verblüfft: Gerade wenn Bedenken bestehen, sollten diese doch vorgetragen werden! Zwar verweist die Bundesregierung auch auf ihre „kritische“ Haltung, die sie zuvor im Rat kundgetan hat, im April 2012 vor der Abstimmung blieb sie aber stumm. Das die Bundesregierung in diesem Fall schweigt ist nicht nur peinlich sondern hochgefährlich. Denn der Rat hat am 26. April 2012 der Vorratsdatenspeicherung von Fluggasdaten mehrheitlich zugestimmt.
Auch sind die Stimmen der Hardliner keinesfalls verstummt, die noch immer eine Ausweitung der neuerlichen Vorratsdatenspeicherung fordern und „andere Verkehrsmittel“, wie zum Beispiel Züge, überwachen wollen. Angesprochen auf die drohende Total-Überwachung des Reiseverkehrs meint die Bundesregierung nur lapidar:
Eine Erfassung von europäischen Schiffs- und Bahnreisenden ist weder im RL-Entwurf der Kommission vom 2. Februar 2011 vorgesehen noch in dem RL-Entwurf, der dem Rat am 26. April 2012 vorlag. Auch seitens der Bundesregierung wurden keine entsprechenden Forderungen vorgetragen. Darüber hinaus bestand für die Bundesregierung bisher kein Anlass, sich zu dieser Frage zu positionieren.
Das erschreckt insbesondere vor dem Hintergrund, dass jene Forderung nach einer Ausdehnung des EU-PNR keineswegs neu sind. Warum die Bundesregierung keinen Anlass sieht, sich zu positionieren, erscheint daher höchst befremdlich. In der folgende Antwort gibt die Regierung zu Protokoll:
Ungeachtet dessen hat sich die Bundesregierung in den zuständigen Ratsgremien für datenschutzrechtliche Verbesserungen des RL-Entwurfs eingesetzt und sich insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit bestimmten ergänzenden Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten kritisch auseinandergesetzt (…)
Das ist zwar durchaus löblich, warum die Bundesregierung allerdings dann die Frage nach der Ausdehnung auf den Bahnverkehr völlig außer Acht ließ bleibt unverständlich.
Was bleibt sind viele offene Fragen: Warum befasst sich Deutschland nicht mit der drohenden Total-Überwachung des Reiseverkehrs? Warum bezieht Deutschland keine klare Position und warum spricht sich Deutschland nicht deutlich gegen diese offensichtlich rechtswidrige und völlig unverhältnismäßige Maßnahme aus?
In der EU wird die Total-Überwachung des Reiseverkehrs diskutiert, während die Bundesregierung keinen klaren Weg findet. Deutschland weicht dem Problem auf Kosten der Bürgerrechte aus. Dieses Verhalten ist nicht zu akzeptieren, Deutschland muss in dieser Frage umgehend zeigen, dass von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gelernt hat und sich unmissverständlich gegen das EU-PNR sowie etwaige Ausweitungen aussprechen.
Übrigens: Die Position des Rates ist scheinbar furchtbar geheim. Das Dokument ist nicht öffentlich verfügbar. Hier könnt ihr einen Antrag bei Rat auf Veröffentlichung stellen. Einfach die Dokumentennummer (8448/2/12) eintragen und ab geht die Post.
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: Ministerrat will EU-Datenschutzverordnung die Zähne ziehen
: Ministerrat will EU-Datenschutzverordnung die Zähne ziehen Die im Vorschlag zur EU-Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Strafzahlungen sind mehreren EU-Mitgliedsstaaten ein Dorn im Auge. Das geht aus uns vorliegenden Berichten (1; 2) zum informellen Treffen der EU-Innen- und Justizminister in Dublin am 18. Januar hervor. Bereits im Vorfeld des Treffens wurde bekannt, dass die irische Ratspräsidentschaft zur Diskussion stellen wolle, die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Strafzahlungen bei Datenschutzvergehen stärker optional auszugestalten und die Einhaltung von „Zertifikaten“ und „Verhaltenskodizes“ als mildernde Umstände in Betracht zu ziehen. Die Diskussionsvorschläge nahm der sowieso datenschutzskeptische EU-Ministerrat gerne an.
Eine Gruppe von Mitgliedsstaaten, darunter das stimmgewichtige Vereinigte Königreich, unterstützt die vorgeschlagene Aufweichung des Sanktionsmechanismus, wie aus den Berichten hervorgeht. Doch damit nicht genug: Wie in den Berichten weiterhin zu lesen ist, finden das Vereinigte Königreich und einige weitere kleinere Mitgliedsstaaten die, im Kommissionsvorschlag bereits von 5% auf maximal 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens herunterlobbyierten, Strafzahlungen bei Datenschutzvergehen immer noch zu hoch. Das bisher in Sachen Datenschutzreform unrühmlich agierende Deutschland zählt laut Bericht allerdings nicht zu dieser Gruppe. Deutschland befürworte „spürbare Sanktionen“. Die „Bestimmtheit der Sanktionstatbestände“ könne man allerdings prüfen.
Den heutigen Europäischen Datenschutztag feiert die Europäische Union also eher ohne ihre Mitgliedsstaaten. Doch wenn die Datenschutzreform gegen Ende April planmäßig den federführenden LIBE-Ausschuss passiert, müssen schon bald alle Beteiligten (Parlament, Kommission und Ministerrat) im Trilog zu einer Lösung kommen. Dem geschwächten Tiger Datenschutzreform dürfen dabei nicht auch noch die Zähne gezogen werden.
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: Anonymous – Was ist INDECT 2013
: Anonymous – Was ist INDECT 2013 Ein Video aus dem Anonymous-Umfeld erklärt das EU geförderte Überwachungsprojekt INDECT:
Zur Einordnung von INDECT eignen sich diese Artikel:
Was kommt nach INDECT? Ein Plädoyer für eine fundiertere Überwachungskritik.
INDECT ist nur ein Symptom – EU-Forschung braucht effektive Kontrolle!
Clean IT: Der geheime Plan der EU, der keiner war.Am 23.2. ist ein „Internationaler Aktionstag für Deine Privatsphäre“ geplant. Da kann man auch gegen INDECT demonstrieren. Auf Twitter kann man für mehr Informationen @idp2013 folgen.
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: Wie funktioniert die EU?
: Wie funktioniert die EU? Der Digitale Gesellschaft e.V. hat die EDRi-Broschüre „Activist Guide to the Brussels Maze“ (PDF) übersetzt und heute in einer deutschen Version veröffentlicht: „Ein Wegweiser durch das Brüsseler Labyrinth“ (PDF). Wer sich schon immer fragte, wie das mit der EU funktioniert und wie z.B. eine Richtlinie in welchem Prozess mit welchen Playern zustande kommt, findet darin viele Antworten.
Es ist auch Deine EU. Informier Dich, misch Dich ein und kämpfe für Deine Rechte.
Bei Scribd kann man durchblättern:
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: Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten droht
: Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten droht Die EU-Kommission will dringend eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten einführen. Der Rat will die Überwachung sogar auf weitere Verkehrsmittel ausdehnen und erhält dabei Unterstützung vom EU-Anti-Terrorkoordinator. Das Parlament streitet noch, eine Entscheidung steht vor der Tür.
Während die Kommission bereits anfängt Fakten bei der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zu schaffen diskutiert man im Rat und im EU-Parlament ob und wie die neuerliche Überwachungsmaßnahme gestaltet werden soll. Im Rat geht es vor allem darum den Kommissionsvorschlag (.pdf) auszuweiten, zum Beispiel auf innereuropäische Flüge. Schon kurz nach der Bekanntgabe der Pläne äußerten sich die Briten und forderten eine entsprechende Ausbau des EU-PNR-Systems. Darüber hinaus forderten sie auch „andere Verkehrsmittel“ zu überwachen. Sollte dies Wirklichkeit werden, droht die Total-Überwachung aller Reisebewegungen.
Total-Überwachung des Reiseverkehrs nimmt Form an
In dem jüngsten internen Ratsarbeitsgruppenprotokoll, welches uns vorliegt, wird deutlich, dass die britische Delegation (GBR) noch immer an diesem Vorhaben festhält:
„GBR führte weiter aus, es müssten passende, verhältnismäßige Maßnahmen entwickelt werden, welche die Unterschiede zwischen verschiedenen Bereichen berücksichtigten. Auch der Landverkehr sei wichtig.“
Unterstützung erhält die britische Delegation im Rat dabei vom EU-Anti-Terrorkoordinator (CTC) Gilles de Kerchove:
„CTC zeigte Verständnis für den GBR-Wunsch nach verstärktem Schutz des Landverkehrs. Er erklärte, er verstehe nicht, wieso man ohne vorherige Gepäckkontrolle in den Thalys einsteigen dürfte.“
Es wird also konkreter: Die Überwachung von Reisenden im Zugverkehr soll zumindest teilweise an die Sicherheitsmaßnahmen im Flugverkehr angepasst werden. Auch die Kommission steht dem Vorhaben nicht ablehnend gegenüber. Nur kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur Flug-Passagier-Vorratsdatenspeicherung erklärt die Innenkommissarin Malmström auf eine Anfrage des fraktionsfreien EU-Abgeordneten Martin Ehrenhausers: „Die Kommission kann nicht vorhersagen, welche Position sie in der Zukunft im Hinblick auf die Erhebung von Fahrgastdaten für Bahnreisen und deren Verwendung durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten einnehmen wird.“
EU-Parlament kann Vorratsdatenwahnsinn stoppen
Selbst wenn sich der britische Delegation und der Anti-Terrorbeauftragte in der aktuellen Debatte um das EU-PNR noch nicht durchsetzten sollten, ist offenkundig, dass die Total-Überwachung des Reiseverkehrs droht. Diesen drastischen und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Reisenden kann derzeitig nur noch das EU-Parlament aufhalten. Im zuständigen Innenausschuss stehen die Abstimmungen vor der Tür. Sollte es dabei zu einer Ablehnung kommen, stehen die Chancen gut, die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten zu verhindern. Damit würde man auch, zumindest kurzfristig, die Diskussionen um eine Ausweitung der Maßnahme ersticken. Allerdings gibt es derzeitig sehr viele Abgeordnete, die sich noch keine abschließende Meinung zu diesem Thema gemacht haben. Daher haben wir ein kleines Tool gebastelt, mit dem ihr eure Abgeordneten leicht kontaktieren und überzeugen könnt.
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: EU-Ministerrat: Targeted Advertising wichtiger als Datenschutz
: EU-Ministerrat: Targeted Advertising wichtiger als Datenschutz Die New York Times/International Herald Tribune hat am Wochenende von den Datenschutz-Gesprächen beim informellen Treffen der EU-Innen- und Justizminister in Dublin am 18. Januar berichtet. Was dort hinter verschlossenen Türen besprochen wurde, ist noch nicht bekannt. Die Rhetorik nach dem Treffen war schon mal deutlich. Unumwunden hat der irische Justizminister Alan Shatter nach dem Treffen die Position des Ministerrats deutlich gemacht:
Alan Shatter, the Irish justice minister who chaired the closed-door meeting, said the ministers were concerned that the measures would stymie the Internet’s development by hampering the targeted advertising that makes possible most free services.
Die Offenheit, mit der der Ministerrat bzw. einige seiner Mitgliedsstaaten für fragwürdige Geschäftsmodelle eintreten, stimmt nachdenklich. Auf das Verhalten Deutschlands hatte ich in diesem Zusammenhang schon hingewiesen. Auch das Vereinigte Königreich ist ein gewichtiger Datenschutz-Blockierer. Die Stellungnahme der britischen Regierung (PDF) zu den beiden am 10. Januar im Europäischen Parlament vorgestellten Berichtsentwürfe spricht für sich: Statt der Datenschutzgrundverordnung hätte London lieber eine Richtlinie für die nötige „Flexibilität“ (Ergo: So könnte weiterhin jedes Mitgliedsland seine eigenen Datenschutzgesetze schreiben, was das derzeitige Hauptproblem des europäischen Datenschutzes ist.). Auf die Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich hat die britische Regierung gar keine Lust. Das Dokument ist hier gut zusammengefasst.
Ab dem Frühsommer müssen Kommission, Parlament und Ministerrat zu einer Einigung in Sachen Datenschutzreform kommen. Letzterer könnte zum Bremsklotz werden bzw. die ohnehin nicht ausreichenden Vorstellungen von Parlament und Kommission in Sachen Datenschutzreform weiter absenken.
Heute diskutiert der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments ein zweites Mal über die beiden Berichtsentwürfe (Verordnung und Richtlinie), die von den Berichterstattern vorgelegt wurden. Los geht es um ca. 16:15 Uhr und es wird einen Livestream geben. Interessant könnte das werden, weil beim ersten Austausch über die Berichtsentwürfe keine Redezeit mehr übrig war. Diesmal könnten die Ausschussmitglieder also zur Sache kommen und somit auch mehr ins Detail gehen.
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: Wochenendaufgabe: An der EU-Datenschutzreform schreiben
: Wochenendaufgabe: An der EU-Datenschutzreform schreiben Der Europaparlamentarier Alexander Alvaro (FDP) bittet Bürgerinnen und Bürger um Änderungsvorschläge für die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Justizbereich. Dazu hat der Schattenberichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung auf seiner Homepage ein „e.democracy-Werkzeug“ eingerichtet, mit dem Interessierte ihre konkreten Änderungsvorschläge (EU-Sprech: amendments) in die Kommissionsvorschläge eintragen können. Bisher wird das Angebot eher verhalten angenommen: Für die Verordnung gibt es einige wenige Änderungsvorschläge und für die Richtlinie noch gar keine. (Was mal wieder zeigt, wie wenig Beachtung die Richtlinie findet.)
Über den Sinn eines solchen Werkzeugs kann man sich natürlich streiten. Prinzipiell ist das eine gute Idee, die vor allem deutlich macht, wie parlamentarische Arbeit in der EU funktioniert. Zudem muss (zum Glück) ja niemand jeden Artikel und jeden Erwägungsgrund (EU-Sprech: recital) durcharbeiten. Warum also Alexander Alvaro nicht einfach mal mitteilen, dass die Kommissionsvorschläge ziemlich löchrig sind und wie die größten Löcher davon gestopft werden können?
Für die Datenschutzgrundverordnung sind das hauptsächlich:
- Die Definition personenbezogener Daten muss erweitert werden.
- Das „berechtigte Interesse“ als rechtmäßiges Kriterium für Datenverarbeitung gehört nicht in ein Datenschutzgesetz.
- Das Prinzip der Zweckbindung bei der Datenerhebung muss gewahrt werden. Der Artikel 6(4) der Verordnung, der unter Umständen genau das Gegenteil erlaubt, muss deshalb verschwinden.
- Was „Einwilligung“ (consent) in die Datenverarbeitung bedeutet, muss genauer definiert werden.
- Der Datentransfer in Drittstaaten sollte im besten Fall von Datenschutzbehörden autorisiert werden und nicht durch dubiose Abkommen wie Safe Harbour generell erlaubt sein.
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Hier könnten noch einige Punkte folgen. EDRi hat unter protectmydata.eu bürgerrechtsfreundliche Änderungsvorschläge für die gesamte Verordnung [sic!] gemacht. Hier finden sich außerdem Positionspapiere zu den einzelnen Punkten der Verordnung sowie ein Terminkalender mit den Abstimmungsterminen.
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: EU-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit: Behörden sollen „ausreichende Informationen“ von Internet-Firmen erhalten können
: EU-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit: Behörden sollen „ausreichende Informationen“ von Internet-Firmen erhalten können Europäische Behörden sollen „ausreichende Informationen“ von allen großen Internet-Firmen erhalten können, „um ihre Aufgaben zu erfüllen“. Das geht aus der EU-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit, deren Entwurf wir exklusiv veröffentlichen. Zwar ist eine vorgesehene Meldepflicht für Sicherheitsverstöße sinnvoll, die Richtline könnte aber auch zu einer weiteren Militarisierung des Internets führen.
Die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes arbeitet seit einiger Zeit an einer EU-Richtlinie zur „Cyber-Sicherheit“. Die sollte ursprünglich schon letzten September veröffentlicht werden, derzeit ist wohl nicht vor Ende des Monats damit zu rechnen. Gestern berichtete Kevin J. O’Brien in der New York Times darüber: Europa erwägt, Firmen zur Offenlegung von Datendiebstählen zu verpflichten.
Wir veröffentlichen an dieser Stelle exklusiv den vollständigen Entwurf der EU-Richtlinie: Proposal for a Directive concerning measures to ensure a high level of network and information security across the Union (PDF, 42 Seiten).
Wenn wir einmal drüber sind, legen wir gleich noch das Gutachten zur Folgenabschätzung dazu: Impact assessment accompanying the document Proposal for a Directive concerning measures to ensure a high level of network and information security across the Union (PDF, 72 Seiten).
Und darum geht’s:
Das Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, eine hohe gemeinsame Netz- und Informationssicherheit (NIS) in der gesamten EU zu gewährleisten. Dies wird erreicht durch die Verpflichtung von Mitgliedstaaten, ihre Einsatzfähigkeit zu erhöhen und ihre Zusammenarbeit untereinander zu verbessern sowie die Verpflichtung von Betreibern kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Verwaltungen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit Sicherheitsrisiken umzugehen und schwere Zwischenfälle an die zuständigen nationalen Behörden zu melden.
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: Clean IT: Gutachten der EU-Kommission beklagten unangemessene Kosten und fehlende Methoden, über 300.000€ gab es trotzdem
: Clean IT: Gutachten der EU-Kommission beklagten unangemessene Kosten und fehlende Methoden, über 300.000€ gab es trotzdem Mitglieder von EDRi, die sich fragten wieso CleanIT eigentlich von der EU co-finanziert wurde, da es doch den formulierten Anforderungen der Kommission auf den ersten Blick nicht entsprach, forderten den ursprünglichen Projektvorschlag. Sie erhielten ihn zusammen mit drei voneinander unabhängigen Gutachten, die die Kommission hatte anfertigen lassen.
Das Fazit des ersten Gutachtens lautet „This is a poor project“. Als gute Punkte werden genannt, dass die Thematik des Projekts im Bereich der Anforderungen liegt und es sich um einen transnationalen Vorschlag handelt. Kritisiert wird einerseits das Fehlen einer relevanten Methodologie sowie wichtiger Informationen zu u.a. Nachhaltigkeit und andererseits zu hohe und unangemessene Kosten. Das zweite Gutachten kommt zu einem besseren Ergebnis („Good Project“), führt aber ebenfalls die überhöhten Kosten als Kritik an. Dies kommt auch im dritten Gutachten wieder vor, das insgesamt zum Ergebnis „Medium project“ kommt und erneut die schwache Ausarbeitung zur Methodologie bemängelt.
Insgesamt kommt der Projektvorschlag auf eine Bewertung von 68 von 100% und hat damit nur knapp die relevante Marke von 65% geknackt. Diese stellt die Mindestanforderung für einen finanziellen Zuschuss der EU dar. Wieso der Vorschlag trotzdem angenommen wurde, obwohl nicht mal öffentlich bestätigt werden konnte, dass spezifische Probleme definiert und diskutiert werden, ist unklar. Auch EDRi findet hier keine Erklärung:
Amazingly enough, the project proposal was accepted in the end and received a total of 325.796,71 euro from the European Commission – despite the fact that the Commission was warned that the project had no methodology and a very clear warning that it was very likely to fail.
Also: Mehr als 300.000€ für ein Projekt, dass von Beginn an wenig aussichtsreich erschien und von dem sich EU-Kommissarin Malmström schließlich sogar inhaltlich distanzieren musste.
Sounds legit. -
: EU-Datenschutzreform: Die Gegner bringen sich in Position
: EU-Datenschutzreform: Die Gegner bringen sich in Position Nach der Vorstellung der Berichtsentwürfe für die Datenschutzgrundverordnung und der Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Justizbereich in der vergangenen Woche, gab es die ersten deutlichen Anzeichen dafür, dass in und außerhalb Brüssels wenig Leute an einer datenschutzfreundlichen Ausgestaltung der Reform interessiert sind.
Erich Moechel berichtet unter Verweis auf ein internes Dokument der irischen EU-Ratspräsidentschaft, dass die vorgesehenen Strafen bei Datenschutzverstößen, die schon im Kommissionsentwurf von 5% auf maximal 2% des weltweiten Jahresumsatzes der Firmen herunterlobbyiert wurden, nun vermehrt optional zur Anwendung kommen sollen. Stattdessen solle auf „Warnungen und Verweise“ gesetzt werden sowie „mildernde Umstände“ ins Kalkül gezogen werden. Das hinlänglich für seine unternehmensfreundliche Gestaltung von Datenschutz- und Steuergesetzen bekannte Irland, scheint also auch eine unternehmensfreundliche EU-Ratspräsidentschaft abgeben zu wollen. Das sind denkbar schlechte Vorzeichen bei einem der derzeit meist lobbyierten Gesetze in Brüssel und der ohnehin schon problematischen Rolle des Ministerrats. Hier verhalten sich einige Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, in Sachen Verordnung auffällig wirtschaftsfreundlich. Bei der Richtlinie lässt der Rat die Arbeit schleifen. (Update: Das Dokument aus dem Erich Moechel zitiert, gibt es jetzt auch auf statewatch.org. Es handelt sich dabei um ein „Diskussionspapier“ anlässlich eines informellen Treffens der EU-Innen- und Justizminister in Dublin am 17. und 18. Januar.)
Die Industrie-Reaktionen auf die Berichtsentwurfvorstellung fielen stereotyp aus. Der Entwurf von Jan Philipp Albrecht, der vor allem durch Beibehaltung des legitimen Interesses als Datenverarbeitungsgrundlage aus bürgerrechtlicher Sicht immer noch genug bedenkliche Datenschutz-Lücken aufweist, wurde von Wirtschaftsvertretern einhellig als zu restriktiv eingestuft. Besonders krude und wohl in volksnaher Absicht formuliert, ist dabei das Argument, dass zu starke Datenschutzregelungen das Ende von „Umsonstdiensten“ wie Freemailern bedeuten könnten. Neben Lobbyisten von Google und Facebook argumentiert leider auch der Schattenberichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung, Axel Voss (CDU), so.
Etwas Positives zum Schluss: Kirsten Fiedler erklärt im aktuellen Logbuch Netzpolitik anschaulich wie es zur EU-Datenschutzreform kam, warum der Berichtsentwurf von Jan Philipp Albrecht immer noch zu schwach ist und warum ganz Brüssel hinter dem Gesetz her ist. Gemeinsam stellt man außerdem fest, dass der Spendenbutton auf der EDRi-Homepage zu klein ist.
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: EU-Kommission baut Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten auf
: EU-Kommission baut Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten auf Die Kommission treibt mit 50 Millionen Euro den Aufbau der Vorrastdatenspeicherung von EU-Reisedaten (EU-PNR) voran, obwohl das EU-Parlament noch gar nicht abgestimmt hat.
Im Februar 2011 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag (.pdf) zur Vorratsdatenspeicherung von europäischen Fluggastdaten (EU-PNR) an das EU-Parlament und den Rat übermittelt. Der Diskussionsprozess, insbesondere im EU-Parlament, verläuft schleppend, bisher konnte noch keine Einigung zwischen Ablehnern und Befürwortern des Systems gefunden werden.
Erst im Dezember letzten Jahres wurde die Abstimmung im federführenden Innenausschuss (LIBE) verschoben. Doch schon Ende Januar kann die Abstimmung auf der Tagesordnung landen. Für welche Lösung sich das EU-Parlament am Ende jedoch entscheiden wird, ist keinesfalls klar.
Es läuft derzeitig auch eine Kampagne von der Initiative NoPNR! und dem Digitale Gesellschaft e.V. und vibe!at, um die Vorratsdatenspeicherung der Reisedaten vollständig zu verhindern. Einige Abgeordnete haben sich schon klar dagegen positioniert.
Dennoch will die EU-Kommission schon jetzt Fakten schaffen. Laut dem Vorschlag der Kommission sollen die EU-PNR-Daten fünf Jahre gespeichert werden und von sogenannten Passenger Information Units (PIU) in den Mitgliedstaaten verarbeitet werden. Genau diese PIUs sollen schon bald aufgebaut werden, eine entsprechende Ausschreibung (.pdf) wurde von der EU-Kommission veröffentlicht, wie statewatch berichtete. Die Bewerber sollen u.a. sicherstellen, dass folgende Kriterien erfüllt werden können:3. Measures to obtain the PNR data only from air carriers and only for international flights, i.e. flights entering or departing the territory of the EU via the relevant Member State.
5. Measures to ensure that the data are not retained by the Passenger Information Unit in the central database of the Member State for a period longer than 5 years, while the Member State should take measures to gradually reduce the access to the data, for example by depersonalising the data through masking out the personal identifiable information.
9. Measures to ensure that the Passenger Information Unit is able to carry out risk assessment of passengers on the basis of the PNR data prior to their arrival or departure either on the basis of criteria or by comparing the data against relevant databases.
Damit greift die EU-Kommission der Entscheidung des EU-Parlaments vorweg und schafft Fakten, obwohl keineswegs klar ist, ob und unter welchen Bedingungen ein EU-PNR-System aufgebaut werden soll.
Crosspost von nopnr.org.
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: Jan Philipp Albrecht: „Ich muss löschen können“
: Jan Philipp Albrecht: „Ich muss löschen können“ In der ZEIT gibt es ein langes Interview mit dem grünen EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht zu lesen, der zugleich Berichterstatter für die neue EU-Verordnung zum Datenschutz im EU-Parlament ist: „Ich muss löschen können“.
ZEIT: Was kann eine Datenschutzverordnung darüber hinaus leisten?
Albrecht: Wenn wir eine europäische Datenschutzverordnung verabschieden, die mindestens so stark ist wie der deutsche Datenschutz heute, dann ist das ein großer Erfolg. Dann werde ich überall in Europa als Betroffener das Recht auf Auskunft haben und Informationen darüber bekommen, wie meine Daten verarbeitet werden. Außerdem kann ich verlangen, dass diese gesammelten Daten gelöscht werden. Damit wird das Grundrecht auf Datenschutz in Europa Realität. Derzeit ist es vor allem Theorie.
[…]
Albrecht: Das deutsche Innenministerium arbeitet daran, den Standard abzusenken.ZEIT: Wo spürt man das?
Albrecht: Im Ministerrat wird die Flexibilisierung des Datenschutzes gefordert. Im Klartext fordert Bundesinnenminister Friedrich mehr Selbstverpflichtung der Wirtschaft im Datenschutz. Das ist eine klare Ansage gegen das Bundesdatenschutzgesetz, das stets eine gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung von Daten vorschreibt. Eine Abkehr vom Erlaubnisvorbehalt wird da gefordert, dann brauchte es nicht mehr für jede Datennutzung eine Rechtfertigung. Das ist eine Abkehr vom Datenschutz an sich. Als Nutzer weiß ich dann gar nicht, welche Daten von mir genutzt werden und wofür. Nicht die Harmonisierung ist derzeit die Gefahr, sondern die Einflussnahme von jenen, denen Datenschutz schon immer ein Dorn im Auge war.
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: Jetzt endgültig: ACTA ist Geschichte (Update)
: Jetzt endgültig: ACTA ist Geschichte (Update) ACTA wurde im Juli vom Europaparlament abgelehnt. Allerdings versuchten ACTA-Befürworter in der EU-Kommission, trotzdem eine positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zu bekommen, um spätestens mit dem kommenden EU-Parlament erneut darüber abstimmen zu können. Die EU-Kommission hat heute bekanntgegeben, dass sie ihre Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für eine Rechtsmeinung zum Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zurückzieht. Damit ist ACTA endgültig EU-Geschichte.
“Die Nutzer Europas haben ACTA damit endgültig besiegt”, erklärt Kirsten Fiedler für den Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. “Das internationale Abkommen hat uns über Jahre beschäftigt und die Debatte um den Reformbedarf des Urheberrechts 2012 unübersehbar auf die Straße gebracht.”
Auch wenn ACTA weg vom Fenster ist, leben die Ideen weiter und wir müssen wachsam bleiben, dass diese nicht wieder in bilateralen Freihandelsabkommen, in internationalen Vertragswerken und im innereuropäischen Recht wiederkehren.
Einen ausführlichen Rückblick auf ACTA in diesem Jahr bietet unser Artikel „ACTA und die Folgen“.
Update: Da viele fragten. Hier ist die Originalquelle zur Meldung (Pressebriefing der EU-Kommission von heute Mittag).
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: EU-Kommission: Keine neuen Strafverfolgungs-Datenbanken auf EU-Ebene erforderlich
: EU-Kommission: Keine neuen Strafverfolgungs-Datenbanken auf EU-Ebene erforderlich Der Informationsaustausch zwischen Behörden innerhalb der EU funktioniert „grundsätzlich gut“, daher sind keine neuen Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene erforderlich. Das ist das Ergebnis einer Beurteilung, die von der EU-Kommission angenommen wurde. Dabei befinden sich neue Datenbanken in der Pipeline: Flugpassagierdaten, Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Einreiseinformationen aller EU-Reisenden.
Zum ersten Mal sagte mit Innenkommissarin Cecilia Malmström eine ranghohe Kommissarin, dass es keine weiteren Datenbanken zur Strafverfolgung braucht. Aus der Pressemitteilung der Kommission:
Die bestehenden Maßnahmen funktionieren in der Regel gut, so dass kein Bedarf an neuen Datenbanken für Strafverfolgungszwecke besteht.
Diese Schlussfolgerung basiert auf einem Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht, den die Kommission schon 2010 veröffentlicht hatte und der eine Reihe von Kriterien für die weitere politische Entwicklung in diesem Feld einführte:
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: Was macht unser EU-Beauftragter für Internetfreiheit?
: Was macht unser EU-Beauftragter für Internetfreiheit? Heute vor einem Jahr wurde unser Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg Berater der EU-Kommission für Internetfreiheit. Positiv kann man sagen, dass er wohl keinen Unsinn angestellt hat. Genau weiß man das aber nicht, weil er auch nicht in Erscheinung getreten ist. Bei einigen relevanten Konferenzen zum Thema war er nicht zu sehen. Bei einer anderen wurde berichtet, dass er zwar vor Ort war, aber etwas alleine daneben stand und keinen Anschluß fand. Mehr hat die Öffentlichkeit bisher nicht erfahren. Aber vielleicht kommt da ja noch was? Weiß jemand mehr?
Einige Fragen bleiben: War der Posten ein Gefälligkeitsdienst, damit zu Guttenberg in seinen US-Think-Tanks mit einer EU-Berater-Visitenkarte herumlaufen kann? War er vielleicht doch nicht der talentierte Kandidat für den Posten? Hat er keine Lust? Oder macht er was und wenn ja, was denn?
Unser Blogpost von vor einem Jahr: Der sehr talentierte Herr zu Guttenberg.
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: Digitale Freiheitsstrategie in der EU-Außenpolitik: Europaparlament fordert Export-Kontrolle von Überwachungstechnologien
Marietje Schaake bei ihrer Rede vor dem Plenum : Digitale Freiheitsstrategie in der EU-Außenpolitik: Europaparlament fordert Export-Kontrolle von Überwachungstechnologien Digitale Freiheiten, wie der Zugang zu unzensiertem Internet, sind Grundrechte, die wie traditionelle Menschenrechte verteidigt werden müssen. Das hat das EU-Parlament heute mit der ersten digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU beschlossen. Daraus leiten sich konkrete Handlungsoptionen ab, unter anderen Ausfuhrbeschränkungen für Überwachungstechnologien.
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: NPP118: Alexander Sander (NoPNR) über Flugdaten-Vorratsdatenspeicherung
: NPP118: Alexander Sander (NoPNR) über Flugdaten-Vorratsdatenspeicherung Es gibt endlich mal wieder einen neuen Netzpolitik-Podcast (und im neuen Jahr dann hoffentlich wieder viel mehr). Ich hab mich im September mit Alexander Sander, der hier auch mitbloggt und einer der Köpfe hinter NoPNR ist, über die EU-Flugdaten-Vorrratsdatenspeicherung unterhalten. Das wollte ich schon viel früher bloggen, aber die Datei schlummerte aufgrund vieler anderer Baustellen bis eben in meinem MP3-Rekorder. Dort habe ich sie jetzt befreit. Wir reden über die Hintergründe und Begehrlichkeiten gegenüber unseren Fluggastdaten, wer darauf Zugriff hat (und haben könnte), worum es da geht und warum man das Vorhaben unbedingt verhindern sollte.
Das 18 Minuten lange Gespräch liegt als MP3 und OGG auf dem Server.
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: Europäisches Parlament verlangt gesetzliche Regelung zum Schutz der Netzneutralität
: Europäisches Parlament verlangt gesetzliche Regelung zum Schutz der Netzneutralität
Das Europäische Parlament fordert, die Netzneutralität in der Europäischen Union gesetzlich zu verankern. Das haben die Abgeordneten heute mit großer Mehrheit in gleich zwei Entschließungsanträgen beschlossen. Das Parlament fordert damit die Kommission auf, endlich gegen die permanente Verletzung der Netzneutralität vorzugehen statt weiter auf Zeit zu spielen und abzuwiegeln.In der Entschließung zum Bericht zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts heißt es, das Parlament:
- fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge zur Gewährleistung der Netzneutralität zu unterbreiten
- bekräftigt seine Unterstützung für ein offenes Internet, in dem Inhalte und einzelne kommerzielle Dienste nicht blockiert werden können
- verweist auf die jüngsten Erkenntnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
- hält weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzneutralität für erforderlich
- verweist erneut auf die potenziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Abweichung vom Prinzip der Netzneutralität, etwa durch wettbewerbswidriges Verhalten, das Blockieren von Innovationen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, mangelndes Verbraucherbewusstsein und Verletzungen der Privatsphäre
- weist ferner darauf hin, dass mangelnde Netzneutralität sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern und der Gesellschaft als Ganzes schadet
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: Mitmachen: EU-Fluggastdatenspeicherung PNR verhindern
: Mitmachen: EU-Fluggastdatenspeicherung PNR verhindern Schon am 17. Dezember sollen im federführenden Innenausschuss des Europäischen Parlaments die Abstimmungen über die neue Form der Fluggastdaten-Vorratsdatenspeicherung stattfinden. Diese gelten als richtungsweisend für die Abstimmung im Plenum, nur im Ausnahmefall votieren die Parlamentarier anders als die zuständigen Ausschüsse. Darüber haben wir bereits vergangene Woche berichtet. Nun hat die Digiges in Kooperation mit der Initiative NoPNR eine kleine Mitmach-Kampagne gestartet: „Das EU-Parlament entscheidet über die Reisenden-Vorratsdatenspeicherung. Online-Kampagne für Datenschutz und Rechtsstaat“.
“Die Fluggastdatenauswertung bedroht fundamentale Prinzipien unseres Rechtsstaates, das Recht auf Privatsphäre wird schlicht missachtet. Alle Reisenden gelten jederzeit als verdächtig.” Bis zu fünf Jahre sollen die Daten auf Vorrat gespeichert werden. Die Daten umfassen Kreditkarteninformationen, Essenspräferenzen, Informationen über den gesundheitlichen Zustand der Reisenden, Sitzplatzinformationen – insgesamt bis zu 60 Einzeldaten. Ein Nutzen der Datensammelwut wurde bisher nicht bewiesen. Die Speicherung und Auswertung von Fluggastdaten ist unverhältnismässig und zeigt einmal mehr, wie groß die Verlockung ist, auf Teufel komm raus Datenmüllhalden anzulegen.
Unter fluggastdaten.digitalegesellschaft.de findet man alle 99 deutschen EU-Parlamentarier und ihre Position zu der geplanten Fluggastdatenspeicherung. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Abgeordneten zu kontaktieren und aufzufordern, zum Thema PNR Stellung zu beziehen und ihr geplantes Abstimmungsverhalten offenzulegen.
Eingegangene Antworten von EU-Parlamentariern werden zeitnah in die Übersicht eingepflegt, so dass sie stets aktuelle Informationen bereithält. Abgeordnete können darüber hinaus aktiv ihre Position kundtun und auf Twitter durch Verwendung des Kürzels #nopnr oder eine Mail an fluggastdaten@digitalegesellschaft.de darauf aufmerksam machen.“
Helft mit, diesen Unsinn zu beerdigen und wendet Euch an Eure EU-Abgeordneten!