EU
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: Offiziell bestätigt: Handelsabkommen CETA sieht ACTA-ähnliche Strafen vor
: Offiziell bestätigt: Handelsabkommen CETA sieht ACTA-ähnliche Strafen vor Das geplante Europäisch-Kanadische Handelsabkommen CETA sieht ähnliche Strafen für Copyright-Verletzungen vor wie ACTA. Das bestätigte der Verhandlungsführer der EU-Kommission gestern bei einem Workshop im EU-Parlament. Damit bestätigen sich unsere Befürchtungen, dass mit CETA die Regelungen von ACTA durch die Hintertür eingeführt werden könnten.
Bereits Ende Juli hatte der Europäische Gerichtshof den Mitgliedstaaten sowie der Kommission vorgeworfen, dass die Sanktionsmöglichkeiten in CETA auf denen von ACTA basierten und dies problematisch für die Umsetzung des Handelsabkommens sei. Und obwohl die Kommission im Sommer noch erklärte, dass der Umgang mit dem Internet bei CETA grundlegend anders geschehe als bei ACTA, bestätigte Verhandlungsführer Philipp Dupuis gestern „that ACTA-like criminal sanctions were still in the CETA draft“, wie La Quadrature du Net berichet. Damit scheinen die verhandelnden Parteien ungeachtet des öffentlichen Protests gegen ACTA wieder in die gleiche Richtung gehen zu wollen – Copyrightverletzungen unangemessen bestrafen, Tür und Tor öffnen für Internetregulierung.
In welchem Maße Sanktionen in CETA vorgesehen sind, bleibt jedoch schwer zu beurteilen, da die aktuellen Verhandlungspapiere auch dieses Mal nicht öffentlich gemacht wurden. Im Februar hatte Michael Geist bereits anhand einer geleakten CETA-Version zeigen können, dass Teile daraus identisch mit Passagen aus dem ACTA-Vertragstext waren. Damals bestritt die Kommission dies und wies auf einen veralteten Entwurf hin – zu den aktuellen Äußerungen von Dupuis hat hingegen noch niemand Stellung bezogen. Strafen statt Reformen, Ausschluss der Öffentlichkeit, alles geht wieder von vorn los. Dass die Proteste zu ACTA einen bleibenden Eindruck hinterlassen haben, scheint jedenfalls nicht der Fall zu sein.
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: Clean IT: Der geheime Plan der EU, der keiner war
: Clean IT: Der geheime Plan der EU, der keiner war Dieser Gastbeitrag ist ein Kommentar von Ben Hayes, Projektmanager bei Statewatch und Fellow beim Transnational Institute. Übersetzung von Andre Meister.
Seit dem Leak des „vertraulichen“ Entwurfs von Empfehlungen des Clean IT Projekts gab es ein großes Interesse an dem Projekt bei EU-Politik-Interessierten und Netz-Aktivisten. „Die EU plant Polizei-Patrouillen auf Facebook und Twitter gegen Terroristen“ titelte der britische Daily Telegraph. Cory Doctorow bloggte, dass eine „EU-Arbeitsgruppe“ die „dümmste Sammlung an Vorschlägen für Internet-Regeln in der gesamten Geschichte der Menschheit“ produziert hat. Die Blogosphäre füllte sich bald mit Berichten über ein neues ACTA. Es gab nur ein Problem: Clean IT ist keine Arbeitsgruppe der EU und dessen Vorschläge sind kein Plan der EU.
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: Binnenmarktakte II: Neues EU-Urheberrecht geplant
: Binnenmarktakte II: Neues EU-Urheberrecht geplant Die Europäische Kommission hat ihre 2. Binnenmarktakte vorgestellt, ein Maßnahmenbündel zur Vertiefung des Europäischen Binnenmarktes. Darin kündigt sie am Rande eine Anpassung der Regelungen zum Urheberrecht und zur Telekommunikation an:
Damit wir unsere Vision eines digitalen Binnenmarktes verwirklichen können, muss die EU sich dringend mit einer Reihe weiterer Fragen befassen, wie etwa der bestmöglichen Nutzung der Frequenzen im Binnenmarkt und der Notwendigkeit einer weiteren Anpassung der EU-Rechtsvorschriften zur Telekommunikation und zum Urheberrecht. Die Kommission beabsichtigt, dieses Thema weiterzuverfolgen, beginnend mit dem Follow-up des Grünbuchs zum Online-Vertrieb audiovisueller Werke und dem raschen Abschluss der Überarbeitung der Urheberrechts-Richtlinie von 2001.
Konkrete Initiativen sieht die EU-Kommission für die Effizienz von Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen und von elektronischen Zahlungsdiensten vor. Eine elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen soll verpflichtend werden.
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: Chaosradio 183: CleanIT
: Chaosradio 183: CleanIT Am vergangenen Donnerstag lief die 183. Folge von Chaosradio auf Fritz. Das Thema war CleanIT und mit dabei waren Andre Meister, Kirsten Fiedler (Beide den Lesern wahrscheinlich als Blogger in diesem Blog bekannt) und Erdgeist.
Eine MP3 der zweistündigen Sendung ist jetzt bereinigt von der Musik online verfügbar.
Aktuell ist ein Vorstoß der Projektgruppe “cleanIT”, das von EU-Kommissarin Cecilia Malmström gefördert wird, im Gespräch. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung sollen Zugang und Publikationsmöglichkeiten im Netz kontrolliert, reguliert und zensiert werden.
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: Clean IT ist nur ein Symptom für die irreführende Politik der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet
: Clean IT ist nur ein Symptom für die irreführende Politik der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet Dieser Kommentar ist eine Übersetzung des aktuellen ENDitorials von Joe McNamee, Executive Director von European Digital Rights.
Seit der Veröffentlichung des Entwurfs vom „Clean IT“-Projekt durch EDRi und der begleitenden Berichterstattung gab es eine Menge Aufmerksamkeit für das Projekt. Inzwischen haben die Organisatoren des Projekts gesagt, dass die Behauptung auf der Titelseite „dieses Dokument enthält detaillierte Empfehlungen“ nicht korrekt war und das Dokument noch weitere (nicht identifizierte) Fehler enthält.
Projektkoordinator But Klaasen erklärte auf Twitter, dass das geleakte Dokument nicht mehr als ein „Diskussionspapier“ sei. Laut der Clean IT-Website ist das Dokument das Ergebnis von zweitägigen Sitzungen in Amsterdam (Oktober 2011), Madrid (Januar 2012), Brüssel (März 2012) und Berlin (Juni 2012). Nach Angaben der Webseite des Projekts, das 23 Seiten mit Stichpunkten an Vorschlägen für die Politik hervorgebracht hat, wird es nur noch eine Sitzung geben (Wien, November 2012), bevor im Februar 2013 eine abschließende Präsentation erfolgt. Herr Klaasen erklärte auch auf Twitter, dass alle bisher eingegangenen Vorschläge nur „Diskussionsvorschläge“ sind, weil die geäußerten Ideen nicht zensiert werden.
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: Rüstungsindustrie dominiert EU-Forschung
: Rüstungsindustrie dominiert EU-Forschung Die EU-Kommission hat den fünften Evaluierungsbericht (.pdf) zum aktuellen Rahmenforschungsprogramm (FP7) veröffentlicht, der einige sehr interessante Zahlen enthält.
Im Durchschnitt liegt die Erfolgsrate bei den Projekten bei 20%. Vergleichsweise schlecht schneidet dabei der Sicherheitsbereich ab, bei dem nur 16% aller Projekte erfolgreich sind.
Interessant sind die Zahlen zur Beteiligung einzelner Akteure beim FP7.
Im Uni-Ranking gewinnt die Universität Cambrige klar und belegt Platz 1 mit insgesamt 446 Forschungsprojekten. Die Fraunhofer-Gesellschaft belegt mit 688 Projektteilnahmen Platz 2 unter den Forschungsorganisationen.
Aufschlussreicher ist jedoch der Blick auf die Firmen, die an dem FP7 teilnehmen. Die Industrie ist im Schnitt an 28% aller Projekte beteiligt. Auffällig ist, dass die Beteiligung im Sicherheitsforschungsbereich mit 43% überdurchschnittlich hoch ist.
Bei den Unternehmen belegt der Rüstungskonzern Thales mit insgesamt 104 Projekten vor Siemens (85 Projekte) den ersten Platz. Unter den Top 5 findet sich noch ein weiterer Rüstungsgigant: EADS Deutschland. Das Unternehmen belegt mit 74 Projektteilnahmen Platz 4. Es wird somit deutlich, dass die Rüstungs- und Sicherheitsindustrie ein großer Profiteur des FP7 ist.
Gerade in diesem Sicherheitsbereich tauchen in dem Forschungsprogramm immer wieder heftig umstrittene Projekte wie Indect auf. Die EU hat für derartige Projekte einen „Schutzmechanismus“ installiert. Die Zahlen sprechen für sich: Fast 350-mal wurden im Jahr 2011 Projekte auf ihren ethischen Folgen hin überprüft, allerdings wurde nicht ein einziges Projekt auf Grundlage dieses Screenings, wie auch schon die Jahre zuvor, gestoppt.
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: Kurzdossier und FAQ zu verwaisten Werken
: Kurzdossier und FAQ zu verwaisten Werken Im Nachgang zur letztwöchigen Verabschiedung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken hat Wikimedia Deutschland ein Kurzdossier und eine FAQ zum Thema veröffentlicht. Hauptkritikpunkt von Wikimedia an der Richtlinie ist nachvollziehbarer Weise, dass nur öffentlichen Einrichtungen erlaubt sein soll, verwaiste Werke zu digitalisieren und online zugänglich zu machen. Private und gemeinnützige Vereinigungen wie Wikimedia bleiben dadurch Außen vor.
Darüber hinaus warnt Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland im Blogeintrag zum Thema vor Begehrlichkeiten der Verwertungsgesellschaften, wenn es um die Implementierung der Richtlinie in deutsches Recht geht:
Bei einem Podiumsgespräch mit Wikimedia in Berlin deutete jüngst ein Vertreter der VG Wort an, die aus dem Lizenzmanagement für verwaiste Werke generierten Einnahmen nicht etwa zweckgebunden für gemeinnützige Digitalisierungsprojekte einsetzen zu wollen, sondern an wahrnehmungsberechtigte Autoren und Verlage auszuschütten. Trotz der spektakulären Archivschäden in Weimar und Köln scheint der Aspekt einer vorsorgenden Kulturpolitik immer noch nicht überall oberste Priorität zu haben.
Diese Gefahr ist umso größer, je mehr das Thema verwaiste Werke nicht „jene Aufmerksamkeit erhält, die ihm eigentlich gebührt.“ Engelmann:
Denn solange ein Rückbau der urheberrechtlichen Schutzfristen auf internationaler Ebene nicht ernsthaft diskutiert wird, sind punktuelle Verbesserungen bei der Übertragung von Nutzungsrechten der einzige Weg, die Wissensallmende zu bereichern.
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: Mehr Licht als Schatten: die EU-Richtlinie zu verwaisten Werken [Update]
: Mehr Licht als Schatten: die EU-Richtlinie zu verwaisten Werken [Update] Im EU-Parlament steht morgen Donnerstag nach langwierigen und teilweise turbulenten Verhandlungen der Beschluss der Richtlinie „über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke“ unmittelbar bevor. Christ- und Sozialdemokraten haben sich auf einen Kompromissentwurf geeinigt. Christian Engström, Piraten-Abgeordneter und Schatten-Berichterstatter der Grünen Fraktion im EU-Parlament, spricht von einer „verpassten Gelegenheit“ und empfiehlt seiner Fraktion die Stimmenthaltung. Und tatsächlich ist die Kompromissfassung zwar ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht der von manchen erhoffte Befreiungsschlag.
Die Möglichkeit zur Nutzung von verwaisten Werken bleibt dem Entwurf nach nur öffentlichen Einrichtungen, vor allem also Bibliotheken, Museen, Archive und Bildungseinrichtungen vorbehalten. Voraussetzung für Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung ist eine „sorgfältige Suche“ („diligent search“) nach Rechteinhabern.
Positiv zu vermerken ist jedenfalls das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“ einer sorgfältigen Suche nach den Rechteinhabern in jenem Mitgliedsstaat, „in dem das Werk zuerst veröffentlicht, gesendet, der Öffentlichkeit in anderer Form präsentiert oder in anderer Form an diese verteilt wurde.“ Man muss also nur in einem Mitgliedsstaat eine sorgfältige Suche vornehmen und nicht in der gesamten EU. Entscheidend dafür, ob eine Suche als „sorgfältig“ gilt, ist das „Gebot von Treu und Glauben durch Konsultation der für die betreffende Kategorie des Werks geeigneten Quellen“. Diesbezüglich wird auf ein „Memorandum of Understanding on Diligent Search Guidelines for Orphan Works“ verwiesen.
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: Noch zwei Tage bis zur Freedom not Fear 2012!
: Noch zwei Tage bis zur Freedom not Fear 2012! In ein paar Tagen ist es soweit! Vom 14.–17. September findet in Brüssel zum zweiten Mal das „Freedom Not Fear“-Wochenende statt (wiki). Aktivisten aus ganz Europa wollen damit die Themen Datenschutz und Freiheitsrechte in einer digitalisieren Welt der Europäischen Union näher bringen.
Eingeläutet wird das Wochenende am 14. September von Diskussionsveranstaltungen mit Werner Stengg (EU-Kommission, GD Binnenmarkt, zurzeit zuständig für ein europäisches Notice&Action-Modell) und Peter Hustinx, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Die Konferenz wird nach dem Prinzip eines Barcamps organisiert – das ständig aktualisierte Programm enthält schon jetzt eine bunte Reihe von Aktivitäten. Hauptbestandteil werden Vorträge, Diskussionen und Workshops wie zum Beispiel zur Vorratsdatenspeicherung, zu Netzneutralität und zur Fluggastdatenspeicherung sein. EU-Abgeordneter Jan Philipp Albrecht wird zudem über den aktuellen Stand der Datenschutzreform aufklären.
Die Aktivistinnen und Aktivisten werden ihr Engagement und ihren Protest gegen die zunehmende Überwachungspolitik der EU am Samstag, den 15. September auf die Straße tragen. Zum Thema Videoüberwachung, das ebenfalls einen breiten Raum einnehmen wird, organisiert die flämische Menschenrechtsliga zusammen mit datapanik.org ein Camspotting-Spiel.
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: EU-Konsultation: „Das Internet säubern und öffnen“
: EU-Konsultation: „Das Internet säubern und öffnen“ Die Konsultation der EU-Kommission mit dem schrecklichen Titel “Notice and Action: A clean and open Internet” geht an diesem Mittwoch zu Ende. Die Befragung ist öffentlich, auch normale Internetnutzer sind aufgefordert, ihre Meinung beizusteuern. Das Ausfüllen der 25 Fragen dauert in etwa zwanzig Minuten.
Ziel der Kommission ist es, einen Leitfaden für die praktische Anwendung der E‑Commerce-Richtline zu produzieren. Ob, wie und wann Provider für die Inhalte der Nutzer verantwortlich sind oder nicht, sollte in der sogenannten E‑Commerce-Richtlinie von 2000 zur Providerhaftung geregelt werden. In den EU-Mitgliedstaaten gibt es aber Auslegungen in vielen bunten Varianten – bei uns wurde die Richtlinie im Telemediengesetz §§ 8–10 umgesetzt.
In der EU gibt es bisher noch kein Modell, um (vermeintlich) illegale Inhalte im Internet zu melden und löschen zu lassen. Daher deutet die Kommission nun Artikel 14 der E‑Commerce Richtlinie so um, dass er als Basis für ein europäisches Notice und Takedown-Verfahren dienen soll. In den USA werden vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mit dem DMCA „geregelt“. Die Bürgerrechtsorganisation EFF hat jedoch schon des öfteren gezeigt, dass dieses Modell häufig zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führt.
Die Kommission will aber nicht nur regeln, wie Urheberrechtsverletzungen gemeldet und dann gelöscht werden sollen. Sie möchte eine Einheitslösung für alles finden, was illegal erscheinen könnte, wie z.B. Kinderpornographie, Diffamierung etc.
Die Digitale Gesellschaft hat der EU-Kommission daher auf die Konsultation geantwortet (pdf) und darauf hingewiesen, dass es keine Einheitslösung für ein solches Verfahren geben kann, denn es muss zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verstößen unterschieden werden. Wir haben weiterhin unterstrichen, dass Inhalte nur mit Gerichtsbeschlüssen gelöscht werden sollten, dass vor jeglicher Löschung erst derjenige informiert werden muss, der den vermeintlich illegalen Inhalt stellt, dass alle Provider Transparenzberichte über Meldungen und Löschungen veröffentlichen müssen.
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: Freedom not Fear: Vernetzungstreffen der digitalen Bürgerrechtsbewegung in Brüssel
: Freedom not Fear: Vernetzungstreffen der digitalen Bürgerrechtsbewegung in Brüssel
In zwei Wochen findet das zweite „Freedom Not Fear“ Wochenende in Brüssel statt. Vom 14. bis 17. September gibt es Workshops, Diskussionen und Aktionen für Datenschutz- und Netzpolitik-Aktivisten. Damit soll die „Freiheit statt Angst“ Bewegung ins Zentrum der Europäischen Union getragen werden.Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Erwartet werden Teilnehmer aus mehreren Ländern der Europäische Union, wie z.B. Großbritannien, Polen, Spanien, Österreich, Niederlande, Deutschland und selbstverständlich Belgien. Das Spektrum der bislang angemeldeten Themen reicht von Netzpolitik im allgemeinen über Videoüberwachung bis hin zur Organisation eines europäischen Bürgerbegehrens gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie die Diskussion grundsätzlicher Fragen zur politischen Einflußnahme durch offene politische Bürgerbewegungen.
Leena Simon und padeluun vom FoeBuD haben ein Mobilisierungs-Video produziert:
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: CETA: ACTA lebt
: CETA: ACTA lebt Schon im Juni 2011 fragten wir uns hier, ob mit dem Handelsabkommen EU-Kanada, das sogenannte CETA, eine Art ACTA+ vorbereitet wird. Mit diesem Abkommen wird ein neuer Versuch gestartet, die Durchsetzung des Urheberrechts zu regeln.
EU-Handelskommissar De Gucht hat scheinbar nichts aus ACTA gelernt. Wieder wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Und wieder wird alles in einen Topf geworfen und versucht, eine einheitliche Lösung für Urheberrechtsverletzungen im Internet und Produktpiraterie zu finden – obwohl dies einer der größten Kritikpunkte an ACTA war.
Während De Gucht nun in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (pdf) des österreichischen Abgeordneten Ehrenhauser zu beruhigen versucht, bleibt der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist skeptisch.
De Gucht erklärt in seiner Antwort,
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: Europa hautnah: Freiheit statt Angst in Brüssel
: Europa hautnah: Freiheit statt Angst in Brüssel
Vom 14. bis 17. September findet die Brüsseler Ausgabe der Freiheit statt Angst 2012 statt. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf der zweitägigen Konferenz mit Ateliers, Workshops und Talks rund um Themen wie Überwachung, Datenschutz, Freiheiten und Rechte im digitalen Zeitalter. Fahrt hin – die Teilnahme kostet nichts!Es wird unter anterem ein Schreibatelier zum aktuellen Entwurf der Datenschutzverordnung (pdf), Workshops zum EU-Lobbying, Vorbereitungen für eine EU-Bürgerinitiative zur Vorratsdatenspeicherung und einen Brüsseler Videoüberwachungs-Spaziergang geben. Am Montag, den 17. September können zudem individuell Treffen mit Kommissionsvertretern oder Abgeordneten des EU-Parlaments vereinbart werden, um die aktuellsten Entwicklungen direkt vor Ort mit den Politikern zu besprechen.
Wer für wenig Geld hinfahren und übernachten will, kann sich die Freedom not Fear beim FoeBud klicken. Das Wochenende wird im Wiki http://freedom-not-fear.eu koodiniert. Wer Fragen hat oder einen Workshop anbieten möchte, kann sich gerne bei uns unter info(at)freedom-not-fear.eu melden.
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: Mitmachen: Gemeinsam Löschversuche im Netz dokumentieren
: Mitmachen: Gemeinsam Löschversuche im Netz dokumentieren Sobald wir Videos hochladen, Fotos teilen oder Artikel veröffentlichen machen wir uns in der Regel abhängig von Entscheidungen privater Firmen – unsere Inhalte können von heute auf morgen verschwinden… Im August 2010 zum Beispiel musste Mario Sixtus auf einmal feststellen, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) seine eigenen Videos bei Vimeo entfernen lies. Dasselbe Schicksal erleidete Alexander Lehmann und sein Video „Du bist Terrorist“. Im Juli 2011 sperrte der GEMA-Youtube-Streit einen Spielfilm von Nina Paley auf YouTube. Und erst vor kurzem wurde bekannt, dass momentan eine Mit-Eigentümerin eines Rüstungsunternehmen versucht, ein kritisches YouTube-Video löschen zu lassen. Die Fälle sind zahlreich, nicht nur Rechteinhaber oder staatliche Institutionen wollen Inhalte löschen lassen, sondern auch viele andere, denen irgend etwas im Netz nicht passt. Das ist oft gerechtfertigt, aber oft eben auch nicht.
Klarere Regeln für das Entfernen illegaler Inhalte sind in Europa längst überfällig. Dabei ist es aber besonders wichtig ein System zu finden, das nicht missbraucht werden kann, welches verhindert, dass kritische Videos einfach verschwinden können, und gleichzeitig sicherstellt, dass unser Recht auf freie Meinungsäußerung nicht verletzt und die Möglichkeiten, die ein offenes und freies Netz für unsere Demokratie bietet, nicht eingeschränkt werden. Dass der Digital Millenium Copyright ACTA (DMCA) in den USA eine eher suboptimale Lösung bietet, ist schon lange bekannt. Wer Zweifel hat, kann sich die Takedown Hall of Shame der Bürgerrechtsorganisation EFF anschauen.
Jetzt möchte die Europäische Kommission aktiv werden. Bis zum 5. September läuft noch die Konsultation zu den sogenannten ‚Notice and Action’ Verfahren – den Fragebogen darf jeder ausfüllen und einsenden. Ob, wie und wann Provider für die Inhalte der Nutzer verantwortlich sind oder nicht, sollte in der sogenannten E‑Commerce Richtlinie von 2000 zur Providerhaftung geregelt werden. In allen Mitgliedstaaten gibt es aber Auslegungen in vielen bunten Varianten – bei uns wurde die Richtlinie im Telemediengesetz §§ 8–10 umgesetzt.
Für unsere eigene Hall of Shame, möchten wir zahlreiche ge- oder missglückten Löschversuche der letzten Jahre in Deutschland sammeln und rufen Euch daher hier in den Kommentaren auf, uns weitere Beispiele oder eigene Erfahrungen zu nennen. Das Ganze schicken wir dann an die zuständige Direktion in der EU-Kommission, damit Grundrechte, Transparenz und Widerspruchsmöglichkeiten bei zukünftigen Leitlinien für ein europäisches Notice und Takedown-System nicht übersehen werden.
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: Copyright Post-ACTA: 14 Thesen von Philippe Aigrain
: Copyright Post-ACTA: 14 Thesen von Philippe Aigrain Mit der Ablehnung von ACTA im EU-Parlament ist in Sachen Urheberrechtsreform noch nicht viel gewonnen. Zwar wurde so verhindert, dass ein nicht mehr zeitgemäßes Urheberrecht durch ein weiteres internationales Abkommen zementiert wird, die eigentlich notwendige europäische Reformdebatte hat aber noch nicht einmal richtig begonnen. Philippe Aigrain, Mitgründer der NGO La Quadrature du Net und Verfasser des Anfang des Jahres in englischer Sprache erschienenen Buchs „Sharing“, versucht nun mit 14 Thesen zu Urheberrecht und digitaler Kulturpolitik diese Debatte anzustoßen. Wie schon in seinem Buch begibt sich Agrain auch mit seinem Text „Elements for the reform of copyright and related cultural policies” in die Mühen der Ebene eines konstruktiven Diskurses zum Thema Copyright bzw. Urheberrecht. Erklärtes Ziel des Beitrags ist es, die Debatte hin zu den Chancen und neuen Möglichkeiten digitaler Technologien für Kunst und Kultur zu verschieben, mit einem besonderen Fokus auf die Erstellung kultureller Güter jenseits marktlicher Sphären.
Und so betreffen auch gleich seine ersten beiden Thesen den Bereich „nicht-marktliche Aktivitäten von Individuen“ (alle Übersetzungen von mir):
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: Was sonst noch interessant war: Whistleblowing-Umfrage, Visualisierungs-Wettbewerb, Netzneutralität-Verhaltenskodex, EU-Hack
: Was sonst noch interessant war: Whistleblowing-Umfrage, Visualisierungs-Wettbewerb, Netzneutralität-Verhaltenskodex, EU-Hack Weltweite online Whistleblowing Umfrage
In dieser Umfrage möchten wir ihre Ansichten bezüglich „Whistleblowing“ erfahren. Whistleblowing ist, wenn jemand Insider Informationen bezüglich groben Fehlverhaltens veröffentlicht; entweder gegenüber Menschen oder Autoritäten, die in der Lage sein könnten, etwas dagegen zu tun.
Forscher der Griffith Universität und der Universität von Melbourn
So schön können Daten sein
Welch enormes Potenzial in Infografiken steckt, hat ein Visualisierungswettbewerb gezeigt, den McCandless Anfang des Jahres startete. Der Londoner stellte eine Excel-Tabelle mit Wirtschaftsdaten aus der Filmbranche ins Netz und lobte 5000 Dollar Preisgeld für die besten Visualisierungen aus. 671 Filme der Jahre 2007 bis 2011 umfasste die Liste – darunter Blockbuster wie „Avatar“, Animationen wie „Wall‑E“ und Michael Moores Dokumentation „Sicko“.
Technology Review – Holger Dambeck
ISPs split over UK open internet code of practice
Ten ISPs including BT, O2 and Talktalk backed the agreement promising not to restrict or block content unless there was a reason to deploy „reasonable traffic management practices“.
But Virgin Media said the principles set out were too vague while Vodafone said the code was „impractical“.
Hackers Linked To China’s Army Seen From EU To D.C.
In just 14 minutes of quick keyboard work, they scooped up the e‑mails of the president of the European Union Council, Herman Van Rompuy, Europe’s point man for shepherding the delicate politics of the bailout for Greece, according to a computer record of the hackers’ activity.
Over 10 days last July, the hackers returned to the council’s computers four times, accessing the internal communications of 11 of the EU’s economic, security and foreign affairs officials. The breach, unreported until now, potentially gave the intruders an unvarnished view of the financial crisis gripping Europe.
Bloomberg – Michael Riley, Dune Lawrence
After the Arab Spring: new paths for human rights and the internet in European foreign policy
In the medium term, the EU should also consider developing effective regulation of dual use technologies, which are a separate category from the worst of the worst and exist in a far more complex regulatory space. It may also be possible to limit the demand for repressive technologies by actively supporting organisations promoting the democratic control of the Intelligence Services, Law Enforcement and Military Intelligence in third countries. Lastly, the EU should make all public sector funding, financial support and involvement in the creation of communications infrastructure conditional on basic human rights principles.
Europäisches Parlament – Ben Wagner
Redrafted US cyber security act could still threaten internet freedom
The latest draft of the US Cybersecurity Act could restrict internet freedom and result in the prosecutions of ISPs and peer-to-peer media sharers.
The Act failed to pass in February 2012, but Senator Joseph Lieberman and his supporters have returned with a redraft, which they want passed as quickly as possible in order to address the „clear and present danger“ of cyber criminality and aggression.
Computing News – Peter Gothard
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: EU-Konsultation zur Sicherheitsforschung
: EU-Konsultation zur Sicherheitsforschung Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Sicherheitsforschung des neuen Rahmenforschungsprogramms – Horizon2020 – gestartet. Noch bis zum 16. September kann man seine Vorstellungen und Forderungen an die Kommission übermitteln.
Im derzeit laufenden Sicherheitsforschungsprogramm FP7-Security stehen 1.400 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden umstrittene Projekte wie INDECT finanziert und sozialwissenschaftliche Projekte, die sich zum Beispiel mit den Auswirkungen der Sicherheitstechnologien auf unsere Gesellschaft beschäftigen, kommen deutlich zu kurz. Das Konsultationsverfahren ist eine Möglichkeit, diesen Zustand im neuen Forschungsprogramm zu ändern. Momentan laufen auch im EU-Parlament die Verhandlungen über Horizon2020.
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: CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt
: CETA: EU Kommission beruhigt, Michael Geist warnt Nachdem auf Basis geleakter Verhandlungsdokumente öffentlich wurde, dass sich im Entwurf für das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada teils wörtliche Übernahmen aus ACTA fanden („ACTA-Comeback durch die kanadische Hintertür CETA?“), beeilte sich die EU-Kommission über den Sprecher von EU-Handelskommissar Karel De Gucht diesen Umstand zu dementieren („EU-Kommission: CETA ist nicht ACTA“):
@mgeist @laquadrature #ACTA internet articles 27.3 and 27.4 are not part of current #CETA text. The leaked text is from Feb and has changed
— John Clancy (@EUJohnClancy) Juli 11, 2012
Copyright-Forscher Michael Geist, der die geleakten Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte, berichtet nun auf seinem Blog von einem ausführlicheren Schreiben der Kommission zum Thema, das an ausgewählte Parlamentarier ging und für weitere Beruhigung sorgen soll. Geist listet daraus unter anderem die folgenden Punkte (alle Übersetzungen von mir):
- Alle von der EU verhandelten Freihandelsabkommen enthalten Kapitel zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten, CETA sei hier keine Ausnahme.
- Die Kommission respektiere die Ablehnung von ACTA durch das EU-Parlmanet und werde die entsprechenden Stellen in CETA entfernen oder adaptieren.
- Der geleakte Text ist vom Februar 2012 und deshalb veraltet, weil aus der Zeit der ACTA-Abstimmung. Er stelle nicht mehr den aktuellen Verhandlungsstand dar. Beispielsweise seien die Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung im Internet bereits weiterentwickelt.
- Die endgültige Form des Kapitels zu geistigen Eigentumsrechten in CETA werde wahrscheinlich sehr ähnlich dem entsprechenden Kapitel im Freihandelsabkommen mit Südkorea sein, das mit einer breiten Mehrheit im Parlament angenommen wurde und seit einem Jahr in Kraft ist.
Michael Geist zu Folge bleiben aber trotz dieser Mitteilung der Kommission weiterhin eine Reihe von problematischen Punkten und er nennt seinerseits weiterhin bestehender Bedenken im Zusammenhang mit CETA – klarerweise vor allem aus kanadischer Perspektive:
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: Notice and Staydown: Haften Hoster für wiederholte Urheberrechtsverletzungen?
: Notice and Staydown: Haften Hoster für wiederholte Urheberrechtsverletzungen? Wenn File-Hoster über Urheberrechtsverletzungen auf ihrer Plattform informiert werden, müssen sie diese entfernen. Doch sollen sie diese zukünftig automatisch verhindern? Gerichte in Deutschland und Frankreich kommen zu unterschiedlichen Bewertungen. Die EU will eine einheitliche Regelung.
Diensteanbieter im Internet sind für fremde Inhalte laut deutschem Telemediengesetz und europäischer E‑Commerce Directive zunächst nicht verantwortlich. Falls ein Inhalt rechtswidrig ist, muss der Anbieter diesen jedoch entfernen (Notice and Takedown). Gleich mehrere Gerichte beschäftigen sich derzeit mit der Frage, ob die Anbieter auch zukünftige Versionen diese Inhalte selbst verhindern müssen.
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: EU-Kommission: Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird noch weiter verschoben
: EU-Kommission: Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird noch weiter verschoben Letzte Woche kündigte EU-Kommissarin Malmström an, dass die Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie dieses Jahr nicht mehr abgeschlossen wird. Wie wir jetzt erfahren haben, wird es wohl in der laufenden Legislaturperiode nichts mehr. Damit bleibt die alte Richtlinie noch mindestens zwei Jahre gültig – bis zur Europawahl.
Keine Richtlinie in den nächsten Jahren
In der F.A.Z. kündigte die EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström an, dass die Richtlinie über die Vorratsspeicherung jetzt zusammen mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation überarbeitet werden soll. Die schon lange angekündigte Neuauflage verzögert sich damit weiter nach hinten. Wörtlich wurde sie zitiert, das „dauert … bis zum nächsten Jahr.“
Anscheinend war das nicht die ganze Wahrheit. Klar ist, dass das dieses Jahr nichts mehr wird. Aber Malmström meinte wohl auch nicht, dass es nächstes Jahr soweit sein wird, sondern in den nächsten Jahren. Nachdem wir diese Information aus verschiedenen Quellen in Brüssel gehört haben, haben wir jetzt die Bestätigung der Kommission. Derzeit ist nicht geplant, die neue Richtlinie im nächsten Jahr vorzulegen. Das genannte Datum 2013 „ist nicht wahr“, so der für die Überarbeitung der Richtlinie zuständige Mitarbeiter der Kommission gegenüber netzpolitik.org. Derzeit existiere noch nicht einmal ein Zeitplan. Theoretisch könne da zwar 2013 rauskommen, aber leicht auch 2014 oder 2015.

