Die Europäische Kommission hat ihre 2. Binnenmarktakte vorgestellt, ein Maßnahmenbündel zur Vertiefung des Europäischen Binnenmarktes. Darin kündigt sie am Rande eine Anpassung der Regelungen zum Urheberrecht und zur Telekommunikation an:
Damit wir unsere Vision eines digitalen Binnenmarktes verwirklichen können, muss die EU sich dringend mit einer Reihe weiterer Fragen befassen, wie etwa der bestmöglichen Nutzung der Frequenzen im Binnenmarkt und der Notwendigkeit einer weiteren Anpassung der EU-Rechtsvorschriften zur Telekommunikation und zum Urheberrecht. Die Kommission beabsichtigt, dieses Thema weiterzuverfolgen, beginnend mit dem Follow-up des Grünbuchs zum Online-Vertrieb audiovisueller Werke und dem raschen Abschluss der Überarbeitung der Urheberrechts-Richtlinie von 2001.
Konkrete Initiativen sieht die EU-Kommission für die Effizienz von Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen und von elektronischen Zahlungsdiensten vor. Eine elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen soll verpflichtend werden.