EU
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: EP: Auch Entwicklungsausschuss gegen ACTA
: EP: Auch Entwicklungsausschuss gegen ACTA Im Europaparlament hat mit dem Entwicklungsausschuss (DEVE) bereits der vierte damit befasste Ausschuss die Empfehlung abgegeben, ACTA abzulehnen. Damit steht es 4:0 für uns. In zwei Wochen stimmt der federführende Ausschuss für den internationalen Handel (INTA) ab und gibt die entscheidende Empfehlung für die finale Abstimmung im Plenum Anfang Juli. Das ist alles nicht-bindend, hat aber jeweils eine gewisse Signalwirkung. Auch bei dieser Abstimmung versuchten die Konservativen zuerst durch Änderungsanträge ACTA in die Verlängerung zu bringen. Dafür fanden sie keine Mehrheit. Letztendlich stimmten 19 für eine Ablehnung, einer dagegen und drei enthielten sich.
Wie immer gilt: Wichtig ist, was Anfang Juli abgestimmt wird! Und da haben wir noch keine sichere Mehrheit, auf die wir uns verlassen können. Bis dahin müssen wir den Druck aufrecht erhalten, am Samstag zahlreich auf die Straße gehen, andere informieren und EU-Abgeordnete direkt kontaktieren. Dann haben wir die Chance, dass ACTA am Ende ist.
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: Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission klagt, Schleswig-Holstein lehnt ab
: Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission klagt, Schleswig-Holstein lehnt ab Wie angekündigt hat die EU-Kommission heute Klage gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt ist. Eine Strafzahlung soll aber erst ab dem Tag der Urteilsverkündung fällig sein. Gleichzeitig überarbeitet die Kommission ihre Richtlinie, wobei sie deren Notwendigkeit noch immer nicht belegen kann.
Die heutige Klage kommt nicht überraschend, über die Hintergründe hatten wir bereits berichtet. Aus der Pressemitteilung der Kommission:
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: Jetzt live im EP: Workshop zur Datenschutzreform
: Jetzt live im EP: Workshop zur Datenschutzreform Im Europaparlament hat eben ein Workshop zur EU-Datenschutzreform im Bürgerrechtsausschuss begonnen. Hier ist ein Livestream (mit möglicher Simultanübersetzung). Auf Twitter ist der passende Hashtag #EUDataP.
Mit dabei sind u.a.
Peter HUSTINX, European Data Protection Supervisor
Peter DRUNKENMÖLLE, Head of Legal and Corporate Affairs,
Payback
Joe MCNAMEE, European Digital Rights (EDRi)Hier ist das Programm. Der Workshop geht bis 18:30 Uhr.
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: EU-Kommission: Hat sich um Transparenz bei ACTA (nicht) bemüht
: EU-Kommission: Hat sich um Transparenz bei ACTA (nicht) bemüht Langsam kommt mehr Licht in die ACTA-Verhandlungen und die EU-Kommission kommt dabei nicht gut weg. European Digital Rights hat von vier ACTA-Verhandlungsrunden die Protokolle der EU-Kommission zugespielt bekommen und veröffentlicht. Die Dokumente geben etwas Einblick in die Verhandlungen und vor allem die Verhandlungserfolge der EU-Kommission – letztere sind eher spärlich. Durchgesetzt haben sich meist die US-Partner. Das macht sich z.B. beim Punkt „mehr Transparenz“ bemerkbar. Während sich die EU-Kommission für die „größtmögliche Transparenz“ rühmt und damit die Selbstverständlichkeit meint, dass der abzustimmende Endtext auch von Bürgern und Abgeordneten im Netz gelesen werden kann, waren die Verhandlungen für US-Lobbys transparenter. Diese erhielten Zugang zu den aktuellen Verhandlungsversionen, EU-Bürger und ‑Unternehmen konnten diese Versionen nur bei Wikileaks lesen, wenn diese denn dorthin geleakt wurden. Aus den Dokumenten geht aber auch hervor, dass sich die EU-Kommission nicht wirklich um Transparenz bemüht hat.
Meeting notes Paris 2008
Meeting notes Rabat 2009
Meeting notes Seoul 2009
Meeting notes Guadalajara 2010Was die EU-Kommission gefordert hat: Was die EU-Kommission dafür bekam: Transparenz Eine etwas stärkere Transparenz für US-Unternehmen, aber keine bedeutende Veränderung für EU Bürger und Unternehmen. Transparenz Die EU-Präsidentschaft entschied sich aktiv dafür die EU-Mitgliedsstaaten auf dem Laufenden zu halten. Kein Zwang zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten durch ISPs Zwangsverpflichtung aller an ACTA beteiligter Staaten die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten durch ISPs zu fördern Keine bedeutenden Änderungen am Urheberrecht Ausnahmen und Einschränkungen wurden weiter erschwert Priorisierung von Gesundheits- und Sicherheitsbelangen in der internationalen Zusammenarbeit? Nichts. Angemessener Umweltschutz bei der Entsorgung beschlagnahmter Materialien Eine „Schutzbestimmung“ die nichts am Status Quo ändert. Im Endeffekt: nichts. Definitionen von ACTA-Schlüsselbegriffen Nichts Schutz geographischer Herkunftsangaben Nichts# Jetzt aktiv werden gegen ACTA!
Und hier ist die englischsprachige Pressemitteilung von EDRi, die die Dokumente ausführlich erklärt:
1. The Commission claims that the ACTA process was transparent. The documents show this to be false.
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: Abstimmungen im EU-Parlament: ACTA stoppen, jetzt aktiv werden!
: Abstimmungen im EU-Parlament: ACTA stoppen, jetzt aktiv werden! Nach monatelangen politischen Spielchen geht jetzt das umstrittene ACTA-Abkommen im Europäischen Parlament in die entscheidende Phase. An diesem Donnerstag, 31. Mai, stehen wichtige Vorentscheidungen an, denn die ersten drei Ausschüsse stimmen über ihre Stellungnahmen ab: Der Industrieausschuss (ITRE), der Rechtsausschuss (JURI) und schließlich der Bürgerrechtsausschuss (LIBE). Jetzt können wir dafür sorgen, dass das totgesagte Abkommen auch vernünftig unter die Erde gebracht wird – die Abgeordneten zu kontaktieren ist essentiell.
Die einzelnen Stellungnahmen dieser Ausschüsse sind sehr bunt gemischt. Sie werden letztendlich vom federführenden Ausschuss für internationalen Handel (INTA) in einem Bericht berücksichtigt, der dann als Abstimmungsempfehlung an das gesamte Parlament geht. Die endgültige Entscheidung des EU-Parlaments ist für die Plenarsitzung am 3. Juli angesetzt.
Die größte Fraktion im Parlament, die konservative Europäische Volkspartei (EVP), sucht derzeit nach Wegen, ACTA noch irgendwie durchzubekommen: Manche EVP-Mitglieder fordern nichtssagende Zusicherungen der EU-Kommission und Nachverhandlungen oder behaupten, dass viele der fragwürdigen Bestimmungen in ACTA sowieso nur optional sind. Die Fraktionen der Liberalen, Sozialdemokraten, Grünen und Linken haben sich gegen das Abkommen ausgesprochen.
ITRE
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: Und nun? EU-PNR!
: Und nun? EU-PNR! Airlines sammeln Informationen über ihre Reisenden. Das ist verständlich, wollen sie doch einen bestmöglichen Service anbieten. Jeder Reisende will auf dem ihm zugeteilten Platz sitzen, will das gewünschte Essen haben und seinen Anschlussflug erwischen. Bis zu 60 Einzelinformationen werden dabei für jeden Reisenden für einen einzigen Flug zusammengetragen. Auch Kreditkarteninformationen oder der Name des Reiseveranstalters finden sich in diesen PNR (passenger name record) Daten wieder. Nach den Terroranschlägen 2001 griffen die USA auf diese Daten zu – sie wollten damit die Terroristen aufspüren. Sie verlangten auch von der EU, dass diese die Daten der EU-Bürger an die USA übermittelt. Nach einigem hin und her und verschiedenen kurzzeitigen Abkommen hat nun die EU dieser Datenübermittlung endgültig zugestimmt. Erst verhandelte die Kommission, dann stimmten Rat und EU-Parlament zu. Ergebnis: Die PNR Daten werden ohne jegliche Rechtssicherheit für die EU-Bürger in die USA übermittelt und können dort auch in Fällen verwendet werden, die rein gar nichts mit organisierter Kriminalität oder Terrorismus zu tun haben. Kurzum: Das Abkommen verstößt klar gegen die Grundrechte. Dennoch haben die Regierungen der Mitgliedstaaten sowie das EU-Parlament der Datensammlung zugestimmt.
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: #rp12: Act on ACTA – das Update
: #rp12: Act on ACTA – das Update Auf der vergangenen re:publica habe ich zusammen mit dem grünen EU-Abgeordneten Jan-Philipp Albrecht auf der Bühne 30 Minuten lang über ACTA unterhalten. Dabei haben wir natürlich auch die Fragen beantwortet, wie man ACTA noch verhindern kann. Das Gespräch ist jetzt online: Act on ACTA – das Update.
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: EU-Kommission: ACTA ist definitiv nicht tot
: EU-Kommission: ACTA ist definitiv nicht tot Heute konnte man im Stream des EU-Parlaments eine Anhörung zu ACTA verfolgen, die vom Bürgerrechtsausschuss (LIBE) organisiert wurde (Programm pdf). Die Veranstaltung war in vielen Punkten wirklich sehr aufschlussreich und auch eine gute Warnung, für alle die verstehen wollen, wie es um das umstrittene Abkommen in Europa momentan steht. Das ACTA tot sei, hört man seit Längerem von allen möglichen Seiten, von mehreren EU-Parlamentariern, von der Presse und auf der re:publica sogar von EU-Kommissarin Kroes. Warum das nicht so ganz stimmt, und wie ACTA trotzdem noch durchkommen soll, wurde in der heutigen Anhörung klar:
Erstens erklärte der Vertreter der Kommission heute, dass ACTA definitiv nicht tot sei. Er räumte zwar ein, dass in Zukunft alle Akteure in Entscheidungsprozesse einbezogen werden müssten. Aber was den Inhalt angeht, seien repressive Maßnahmen für die Durchsetzung des Urheberrechts immer noch die richtige Richtung. Die Kommission ist weiterhin sehr optimistisch, dass der Europäische Gerichtshof keinerlei Probleme mit den Verträgen oder Verletzungen der Grundrechte feststellen wird. Sobald das Urteil da ist, möchte die Kommission also das ACTA-Abkommen dem EU-Parlament nochmals vorlegen.
Und zweitens ist die Pro-ACTA-Lobby im EU-Parlament teilweise erfolgreich, obwohl auch viele Abgeordnete ACTA schon abgehakt haben.
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: Interessenkonflikt? Europaabgeordneter ist gleichzeitig Anwalt für Patente und Urheberrecht
: Interessenkonflikt? Europaabgeordneter ist gleichzeitig Anwalt für Patente und Urheberrecht Klaus-Heiner Lehne ist CDU-Abgeordneter im Europaparlament, Mitglied im Fraktionsvorstand sowie Vorsitzender im Rechtsausschuss. Quasi nebenbei arbeitet er auch für die internationale Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, wo er mehr als 120.000 Euro im Jahr verdient. Abgeordnetenwatch.de hat nun recherchiert, wie problematisch das sein kann.

Mit einer Zusammenfassung wäre es gar nicht getan, also einmal rüber zum Original-Artikel klicken, bitte. Nur ein paar Zitate:
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: Interview mit Neelie Kroes zu ACTA und Urheberrecht
: Interview mit Neelie Kroes zu ACTA und Urheberrecht Die Berliner Zeitung und die Frankfurter Rundschau haben die EU-Kommissarin Neelie Kroes und mich auf der re:publica zum Thema ACTA und Urheberrecht interviewt: EU-Kommissarin: „Acta ist erledigt“
Herr Beckedahl, sind Sie einverstanden damit, wie die Europäische Kommission diese Debatte führt?
Beckedahl: Wir waren überrascht darüber, dass die Kommission den Europäischen Gerichtshof um eine Stellungnahme gebeten hat zum umstrittenen Acta-Abkommen. Es sind in den vergangen zwei Jahren eine Reihe von Gutachten zu Acta veröffentlicht worden, die auf viele Probleme hinweisen. Die Frage, die Sie dem Gerichtshof gestellt haben, Frau Kroes, scheint uns durch diese Gutachten längst beantwortet zu sein. Das klingt für uns nach Hinhaltetaktik. Wir kritisieren, dass Privatfirmen Polizeiaufgaben übernehmen sollen und dass Acta das überholte Urheberrecht zementiert, statt es zu reformieren.
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: EuGH: Programmiersprachen sind nicht urheberrechtlich geschützt
: EuGH: Programmiersprachen sind nicht urheberrechtlich geschützt Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Programmiersprachen und die Funktionalität von Computerprogrammen nicht urheberrechtlich geschützt werden können. In der Rechtssache C‑406/10 ging es um einen Konflikt zwischen dem SAS Institute, Entwickler einer eigenen Programmiersprache, und der Firma World Programming Ltd, die auf der SAS-Sprache aufbaute, um eine alternative Software anzubieten.
In der Pressemitteilung (pdf) zum Urteil erklärte der EuGH:
weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform darstellen.
Ließe man nämlich zu, dass die Funktionalität eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt wird, würde man zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren.
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: Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten: Jetzt auch in Europa
: Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten: Jetzt auch in Europa In der Europäischen Union sollen zukünftig umfangreiche Daten aller Flug-Reisenden gespeichert werden. Darauf haben sich die Innenminister der Mitgliedstaaten gestern verständigt. Fünf Jahre lang sollen diese Daten direkt in staatlichen Datenbanken gespeichert werden.
Erst letzte Woche hat das EU-Parlament ein Abkommen beschlossen, mit dem nach Australien und Kanada nun auch die USA die Fluggastdaten aller Passagiere der Flüge in, aus oder über ihre Länder erhalten. Das wurde damit begründet, dass man keine Wahl habe und die USA mit ernsthaften Konsequenzen drohten. Jetzt will die EU das auch.
Kommission will umfangreiche Daten speichern
Bereits Anfang letzten Jahres hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdatensätzen vorgeschlagen, die bisher aber nicht wirklich voran kam. Die Richtlinie von Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht vor, dass von allen Flügen aus oder in die EU folgende Daten für fünf Jahre gespeichert werden:
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: EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung schafft Mindeststandards für Datenschutz und Privatsphäre
: EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung schafft Mindeststandards für Datenschutz und Privatsphäre Die Kommission will die Vorratsdatenspeicherung für EU-Staaten nicht optional machen. Das geht aus einer Antwort von Innen-Kommissarin Cecilia Malmström hervor. Sie befürchtet sonst „Konsequenzen für das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre“.
Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung wird derzeit von der EU-Kommission überarbeitet. Sechs Abgeordnete der grünen Fraktion im Europäischen Parlament, darunter auch die beiden Piraten, haben jetzt Fragen zum Prozess gestellt.
Die Antworten lassen nicht gerade hoffen, dass die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft wird. Noch nicht einmal optional will man sie machen, denn:
Da diese Richtlinie in der gesamten EU umzusetzen ist, würde es bei einer optionalen Vorratsspeicherung zu einer Wiedereinführung von Hemmnissen für den Binnenmarkt kommen.
(Erinnerung: Die Richtlinie regelt offiziell den Binnenmarkt, weil innerhalb der EU nicht die notwendige Einigkeit für eine Anti-Terror-Maßnahme zusammen kam.)
Optionale Maßnahmen mit offenkundigen Konsequenzen für das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre würden im Gegenteil dem Bürger gemeinsame Mindeststandards für diese Grundrechte in der EU vorenthalten.
Dankenswerterweise hat Patrick Breyer das schon treffend kommentiert.
Auf die Frage, ob man die Richtlinie mangels statistisch bewiesener Notwendigkeit nicht einfach aufheben will, antwortet Malmström wieder mit der Nützlichkeit in Einzelfällen:
Konsultationen mit Beteiligten haben bestätigt, dass Kommunikationsdaten häufig eine entscheidende Rolle im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlung und Verfolgung spielen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass diese Daten verfügbar sind, wo dies notwendig und angemessen ist.
Und weiter:
- Wir sorgen dafür, dass Justiz und Polizei die notwendigen Instrumente für die Bekämpfung der schweren Kriminalität haben.
- Wir kennen die Charta der Grundrechte der EU und bringen die Vorratsdatenspeicherung damit in Einklang.
Fun fact am Rande: Der internationale Terrorismus, die ursprüngliche Begründung, taucht schon gar nicht mehr auf.
Es bleibt dabei: Die Richtlinie muss weg. Wie wär’s mit einer Europäischen Bürgerinitiative?
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: ACTA noch nicht so ganz vor dem Aus
: ACTA noch nicht so ganz vor dem Aus Manche fragen sich vielleicht, warum hier immer noch so viel über ACTA berichtet wird und die Kampagnen weitergehen – das umstrittene Abkommen wurde seit den Protesten im Februar schon mehrmals für tot erklärt. Wir können und sollten uns aber nicht zu früh freuen. Denn ACTA ist noch längst nicht durch das EU-Parlament und wird in dieser Woche dort in einigen Ausschüssen und Pressekonferenzen diskutiert. Die Mehrheit gegen das Abkommen ist im Parlament nicht so klar wie viele annehmen, die Pro-ACTA-Lobby zieht alle Register.
Mittlerweile haben die größten Fraktionen im EU-Parlament ihre Position zu ACTA bekannt gemacht. Die Sozialisten und Demokraten (S&D) haben schon vor zwei Wochen Stellung bezogen, und das Abkommen kritisiert. In zwei Pressekonferenzen haben sich nun gestern auch die Liberalen (ALDE) gegen, die Konservativen (EVP) jedoch für das Abkommen ausgesprochen.
Im Industrie-Ausschuss (ITRE) sah es in dieser Woche ganz so aus, als würden sich viele Abgeordnete von den doch recht oberflächlichen Schreiben der Pro-ACTA-Lobby beeinflussen lassen. Anlässlich der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) rief die europäische Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern Eurochambres alle EU-Abgeordneten des Ausschusses in einem Schreiben (pdf) dazu auf, nicht auf die Desinformation der ACTA-Gegner zu hören und die Stellungnahme der französischen Abgeordneten Gallo, vehemente Verfechterin aller repressiven Maßnahmen, zu unterstützen. Gallo’s Stellungnahme spricht sich eindeutig für die Annahme des Abkommens aus und sollte heute eigentlich im dem Ausschuss diskutiert werden. Allerdings werden sich die Abgeordneten wohl auf eine einmonatige Verschiebung einigen. Die ACTA-Befürworter versuchen immer noch, mit Verzögerungen der Anti-ACTA-Bewegung die Luft zu nehmen.
ACTA ist also noch lange nicht vor dem Aus. Wenn man den Stand im Parlament durchrechnet, kommt man lediglich auf eine kleine Mehrheit gegen das Abkommen. Im Parlament sind viele Abgeordneten der großen EVP-Fraktion bereit, dem Abkommen zu zustimmen, sollte die EU-Kommission den Parlamentariern versichern, dass die Umsetzung in Europa “grundrechtschonend” vonstatten geht. Eine solche Erklärung seitens der Kommission wird aber nicht verbindlich sein. Die Kommission kann zudem keine gültigen Versprechungen machen, da mit ACTA die Rechtsdurchsetzung durch private Unternehmen gefördert werden soll.
Die ACTA-Unterstützer im Parlament wiederholen derzeit bei jeder Gelegenheit, dass ACTA-Gegner ja für eine Kostenloskultur im Internet seien, dass Desinformation betrieben würde… Dies ist recht dreist, wenn man sich die lange Liste der Organisationen und Institutionen anschaut, die ACTA kritisiert haben: Von den Sakharov-Preisträgern, über die OSZE, den EU Wirtschafts- und Sozialausschuss (.doc, 4.5.4), den UN Menschenrechts-Beauftragten (pdf), die Internet Society, Amnesty International, ETNO, EuroISPA und die Junge Union… bis hin zur jüngsten Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten (pdf).
Die Sorgen derjenigen, die schon im Februar auf die Straßen gegangen sind und jetzt am 9. Juni bereit sind, weiter zu demonstrieren, sind also berechtigt und können nicht einfach mit dem Argument der Desinformation weggewischt werden. Die ACTA-Befürworter im Parlament hoffen weiterhin darauf, dass der Druck aus der Zivilbevölkerung nachlässt… und Kritiker in den eigenen Reihen mit nichtssagenden Zusicherungen der EU-Kommission beruhigen zu können.
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: Sagt dem EU-Parlament Eure Meinung zu ACTA
: Sagt dem EU-Parlament Eure Meinung zu ACTA
Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments will Eure Meinung zum umstrittenen ACTA-Abkommen hören und organisiert hierfür am Donnerstag, den 26. April, ab 14:30Uhr einen Facebook-Chat. Martin Schulz gehört der sozialdemokratischen Fraktion des Parlaments an, die sich bereits gegen das Abkommen ausgesprochen haben.Sollten die Tweets des liberalen EU-Abgeordneten Alexander Alvaro stimmen, dann wird sich auch bald die liberale ALDE-Fraktion den ACTA-Gegnern im Parlament anschliessen. Dies wird sich vermutlich heute gegen 14:30 Uhr in einer Pressekonferenz der Liberalen bestätigen.
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: EU: Liberale gegen ACTA
: EU: Liberale gegen ACTA Der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro twitterte eben, dass die liberale Fraktion im Europaparlament gegen ACTA stimmen wird.
#Liberale im #EP werden #ACTA ablehnen – somit gibt es im EP keine Mehrheit mehr für das Abkommen. http://t.co/gaqDDuZI
Für Morgen ist um 14:30 Uhr eine Pressekonferenz der liberalen Fraktion zum Thema angesetzt. Dieser Schritt ist erfreulich. Ob damit die Mehrheit im Europaparlament für ACTA tatsächlich schon gekippt ist, wird sich noch zeigen, ich bin da immer noch skeptisch. Auch wenn Linke, Grüne, Sozialdemokraten und Liberale, die zusammen 48% der Mandate im Parlament haben, sich gegen ACTA aussprechen sollte man bedenken: Es gibt keinen Fraktionszwang und viele Ländergruppen einzelner Fraktionen stimmen gerne anders ab, wie z.B. vermutlich die spanischen Sozialdemokraten pro ACTA. Und auch die Liberalen werden sicher nicht geschlossen gegen ACTA stimmen. Gleichzeitig dominieren die Konservativen das Parlament und die sind immer noch für ACTA (Wenngleich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen).
Insofern ist das eine gute Entwicklung, aber noch ist keine Zeit für eine Entwarnung und wir haben ACTA auch noch nicht verhindert. Entscheidend ist, was zum Schluss bei der Abstimmung herauskommt und bis dahin kann sich noch viel ändern!
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: Europäischer Datenschutzbeauftragter: ACTA hat „unakzeptable Folgen für die Grundrechte“
: Europäischer Datenschutzbeauftragter: ACTA hat „unakzeptable Folgen für die Grundrechte“ Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt, dass das Handelsabkommen ACTA „die Privatsphäre und den Datenschutz bedrohen“ kann. Das ist das Fazit einer heute veröffentlichten Stellungnahme von Peter Hustinx. Damit erneuert er seine bereits Anfang 2010 geäußerte Kritik auch an der endgültigen Version des Vertragstextes.
Aus der Pressemitteilung:
[Die Stellungnahme] unterstreicht, dass viele der Maßnahmen zur Verstärkung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten könnten. Diese Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre von Individuen ein und sollten nur umgesetzt werden, wenn sie für das Ziel der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum notwendig und verhältnismäßig sind.
Er kritisiert besonders:
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: Twittert Eure Fragen nach Brüssel
: Twittert Eure Fragen nach Brüssel Heute von 10:00 bis 12:00 Uhr könnt Ihr Eure Fragen zur Wirtschafts- und Finanzkrise an hochrangige Brüsseler Politiker twittern. Das Thema der EU-Ombudsmann Veranstaltung ist: „Europa in der Krise: Wie kann das Vertrauen der Bürger gewonnen werden?“
Mit dem Hashtag #EO2012 könnt Ihr Eure Tweets an José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments und Helle Thorning-Schmidt, dänische Premierministerin und Vorsitzende der EU-Ratspräsidentschaft, schicken.
Die Veranstaltung wird live im Internet übertragen unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/home.faces
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: Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung und der Durchsetzung des Urheberrechts lässt viele Fragen offen
: Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung und der Durchsetzung des Urheberrechts lässt viele Fragen offen Gestern konnte man hier und an anderen Stellen lesen, dass der EuGH die Nutzung von Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing erlaubt hat. Die Rechtssache Bonnier Audio ist jedoch komplizierter als man denkt. European Digital Rights hat daher gestern eine umfangreiche FAQ veröffentlicht.
Ganz im Gegenteil zu den gestrigen Nachrichten stellt der EuGH sogar die derzeitigen Praktiken in Deutschland und Großbritannien an mehr als einer Stelle im Urteil in Frage. Denn das Gericht hat die Nutzung ausschließlich für Einzelfälle erlaubt, bei denen die Nutzung verhältnismäßig und außerdem dazu geeignet sein muss, die Untersuchung der Urheberrechtsverletzung zu erleichtern. Hierzu muss man sagen, dass in Deutschland 1. monatlich etwa 300.000 IP-Adressen von Providern herausgegeben werden und man also kaum von Einzelfällen sprechen kann, dass es 2. unverhältnismäßig ist, die häufig ahnungslosen Internetnutzer mit hohen Kosten abzumahnen und dass 3. die Auskünfte nicht dazu genutzt werden, eine Untersuchung einzuleiten, sondern direkt eine bestimmte Geldsumme von Internetnutzern zu fordern.