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: Gefälschte Transparenz im EU-Parlament
: Gefälschte Transparenz im EU-Parlament Im Europäischen Parlament fand am letzten Donnerstag (1. März) die Hauptveranstaltung zu ACTA statt. Eingeladen waren einige Kommissionsbeamte und – für das Podium zu Grundrechtsfragen – sogar ein Urheberrechts-Anwalt, der sich auf Nachfrage aus dem Publikum als Lobbyist der Markenvereinigung INTA entpuppte. Als einziger offensichtlicher ACTA-Gegner durfte Michael Geist, Professor an der Universität Ottawa, sprechen. Vertreter der Zivilgesellschaft wurden nicht eingeladen. Obwohl man also allen Grund hatte pessimistisch zu sein, wurde man während des Workshops angenehm überrascht – die Stimmung im Saal war klar gegen das Abkommen.
Der Vorsitzende des federführenden Ausschusses INTA, Prof. Vital Moreira, leitete durch den Workshop und pries die Veranstaltung einleitend als Triumph der Transparenz und der Offenheit des EU-Parlaments. Als dann aber der Auftritt von Michael Geist mit ordentlichem Applaus belohnt wurde, erklärte Moreira dem Publikum mehrmals, diese “Form des Protests” nicht zu dulden und kündigte an, die Leute aus dem Saal zu werfen. Wir haben die wundervollen Szenen auf YouTube zusammengeschnitten gefunden:
Details über den Verlauf des Workshops hat Erich Moechel hier schon verbloggt und Tweets kann man dort nachlesen. Den Workshop gibt es hier auch komplett zu sehen.
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: Vorschläge für ein kinderfreundliches EU-Netz
: Vorschläge für ein kinderfreundliches EU-Netz Vergangene Woche ist die Aufnahme einer Sitzung der “Coalition of top tech & media companies to make [the] internet [a] better place for our kids“ auf EU-Ebene im Rahmen der Digital Agenda im Netz aufgetaucht. In der knapp 2,5 Stunden langen Aufnahme kann man sich anhören, welche Maßnahmen Technologieunternehmen wie Microsoft, Nintendo & Co vorschlagen, um ein kinderfreundliches Netz zu schaffen. Wie man sich vorstellen kann, sind nicht alle Vorschläge geeignet, unsere Grundrechte in der digitalen Welt zu sichern und mindestens ein Teil der Akteure haben dabei noch mindestens eine andere Agenda im Kopf.
Peter Piksa hat bereits die erste Stunde durchgehört und verbloggt. Wer Zeit und Lust hat, kann gerne mithelfen, in diesem Pad das Meeting weiter zu verschriftlichten und weitere Vorschläge daraus aufzubereiten.
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: Internationaler Trojaner-Stammtisch tagt im März in Belgien
: Internationaler Trojaner-Stammtisch tagt im März in Belgien Die Schweiz wird nicht am nächsten Treffen der sogenannten „Remote Forensic Software User Group“ teilnehmen. Dies meldete die Neue Zürcher Zeitung am Freitag in ihrer Print-Ausgabe. Demnach findet das Treffen im März in Belgien statt. Datum und Ort wollte man dem Journalisten Andreas Schmid auch auf mehrmaliges Nachfragen nicht verraten.
Die „Remote Forensic Software User Group“ trifft sich informell, um sich über die Nutzung staatlicher Trojaner auszutauschen. An diesem Stammtisch nehmen neben den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg und Bayern ErmittlerInnen und TechnikerInnen aus Belgien, der Schweiz und den Niederlanden teil. Über die Existenz der Gruppe waren nicht einmal ParlamentarierInnen der teilnehmenden Staaten informiert.
Ein Sprecher des Schweizer Bundesamts für Polizei (Fedpol) erklärte, das Fernbleiben an den Treffen des Trojaner-Stammtischs sei temporär. Die im letzten Herbst durch Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs losgetretene Kritik an der staatlichen Schadsoftware habe nichts mit der Absage zu tun. Ob auch die Bundesregierung der von ihr selbst initiierten Trojaner-Tupperparty fernbleibt, ist nicht bekannt. Anfang Februar teilte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder mit, Deutschland habe noch keine Einladung erhalten.
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: Clean IT: Die EU will das Internet „sauber“ und „gesund“ halten
: Clean IT: Die EU will das Internet „sauber“ und „gesund“ halten Woran denkt man als erstes, wenn man das Wort „Internet“ hört? Richtig: Terroristen! Zum Glück tut die EU etwas dagegen. Mit dem Clean IT Projekt will die Kommission die „terroristische Nutzung des Internets einschränken“ und die „illegale Nutzung des Internets bekämpfen“.
Clean IT Projekt: Das saubere Internet
Das Projekt geht auf die Terror-Bekämpfer von fünf EU-Staaten zurück: Niederlande (Nationaler Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit), Deutschland und Großbritannien (jeweils Innenministerium), Belgien (Koordinationsstelle zur Bewertung der Bedrohungslage) und Spanien (Nationales Anti-Terrorismus-Zentrum). Die haben sich mit Europol zusammen geschlossen und Geld von der Europäischen Kommission für ihr Projekt beantragt. Im Mai wurden im Rahmen des Programms Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung ca. 400.000 Euro an Steuergeldern gewährt.
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: Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss
: Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen Zeitung, „Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss“.
Bemerkenswert ist allerdings, was in Acta fehlt: Es fehlen angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten für die Beklagten. Und noch sehr viel bemerkenswerter ist, was noch so alles in Vorbereitung ist: Hinter Acta lauert Ipred (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Darin sollen die stumpfen Formulierungen des Acta-Abkommens scharf geschliffen werden. Dort wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet. Acta ist also nur die Lokomotive, die die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll. Die EU-Kommission will sich vom EU-Gerichtshof eine TÜV-Plakette für die Lok und grünes Licht für den gesamten Zug geben lasen. Es wäre fatal, wenn das so funktionieren würde.
Reiner Zufall ist die ähnliche Stossrichtung des Kommentars mit unserer DigiGes-Pressemitteilung: ACTA zum EuGH: EU-Kommission spielt auf Zeit.
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: Klingt nach Hinhaltetaktik: ACTA zum Europäischen Gerichtshof
: Klingt nach Hinhaltetaktik: ACTA zum Europäischen Gerichtshof Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat eben auf Twitter verkündet, dass die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) fragen wird, ob der ACTA-Text kompatibel zu den Europäischen Verträgen ist.
Wir hatten bereits vor einer Woche gebloggt, dass dies in der EU-Kommission diskutiert wird. Möglicherweise ist das eine Hinhaltetaktik, um Zeit auszusitzen bis sich die Proteste gelegt haben. Man sollte auch bedenken: Bei einer solchen Vorgehensweise ist die Art der Fragestellung wichtig und ausschlaggebend für ein Ergebnis. Eine generell einfach gestellte Frage, wonach das hier klingt, wird ein anderes Ergebnis liefern, als spezifische juristische Fragen. Und beim ACTA-Abkommen wissen wir: Der Teufel steckt im Detail. ACTA enthält z.B. soviele vage Formulierungen mit Konjunktiven, dass man dies auch berücksichtigen sollte. Aus unserer Sicht ist eine umfassende und detaillierte Prüfung durch den EuGH unabdingbar. Und es fehlt eine gründliche Folgenabschätzung.
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: EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung „zu sensibel“ für öffentliche Debatte
: EU-Kommission: Vorratsdatenspeicherung „zu sensibel“ für öffentliche Debatte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat von der Europäischen Kommission Einblick in ein Rechtsgutachten über die Abschaffung der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Die Kommission verweigert die Herausgabe jedoch, weil die Frage „hoch sensibel“ ist.
Die Kommission evaluiert gerade die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Dabei geht es nur um die konkrete Ausgestaltung, Daten-Arten und Speicher-Dauer. Eine Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht im Gespräch. Umso wichtiger ist Druck, wenigstens die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen, wie es auch bei den Netz-Sperren geklappt hat. Zumindest ein Gutachten hat man dazu mal erstellen lassen, lässt die Kommission wissen:
Dieses Rechtsgutachten analysiert die Möglichkeit, die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsspeicherung optional für die Mitgliedstaaten zu machen, die Folgen einer solchen unterschiedlichen Behandlung der Mitgliedstaaten, sowie die Rechtsgrundlage, auf der künftige Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden sollten.
Patrick wollte Einblick in dieses Rechtsgutachten, entsprechend der Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU. Ihre Ablehnung begründet die Kommission so:
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: EU-Kommission sieht antidemokratische Motive hinter #ACTA-Protesten
: EU-Kommission sieht antidemokratische Motive hinter #ACTA-Protesten iRights.info hat ein internes Protokoll einer Sitzung des handelspolitischen Ausschusses vom EU-Ministerrat vom 10.02.2012 zugeschickt bekommen. In dem Protokoll geht es um ein Briefing der EU-Kommission bezüglich der #ACTA – Proteste. Die Mitgliedsstaaten waren zu dem Zeitpunkt wohl etwas überrascht aufgrund der anstehenden Proteste am nächsten Tag, wo rund 200.000 Menschen in ganz Europa auf die Straße gingen, die Hälfte davon alleine in Deutschland. Interessant ist die Einschätzung der EU-Kommission, welche Motive hinter den Protesten stecken würden, da fühlen wir uns als „organisierte Zivilgesellschaft“ direkt mal angesprochen:
“Aber es werde letzlich schwer fallen, die organisierte Zivilgesellschaft damit zu überzeugen. Dort würden oft Interessen vertreten, die nicht der breiten Gesellschaft entsprächen. Hier seien gezielte Aktivitäten zu beobachten, die nicht immer den vorgeblich demokratischen Absichten gerecht würden”.
Wenn einem die Argumente ausgehen, hilft immer die antidemokratische Keule, das macht sich besonders gut hinter verschlossenen Türen wie bei diesem Treffen und gerade der Hinterzimmer-Politik beim ganzen ACTA-Prozess. Die bösen Bürger und so. Anscheinend sind die auch überrascht, dass es tatsächlich Menschen gibt, die das ACTA-Abkommen ablehnen, sonst würde das nicht im Protokoll stehen:
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: Flexibilisieren die Niederlande ihr Urheberrecht?
: Flexibilisieren die Niederlande ihr Urheberrecht? Bereits im November letzten Jahres haben sich die niederländischen Urheberrechtsexperten Bernt Hugenholtz (IViR) und Martin Senftleben (VU Amsterdam) in einer Studie („Fair Use in Europe. In Search of Flexibilities“) mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt, auf nationaler Ebene und im Einklang mit dem bestehenden EU-Recht das Urheberrecht soweit zu flexibilisieren, dass eine Funktionalität ähnlich dem Fair-Use-Prinzip im US-Copyright erreicht wird (via). Ihr Fazit: eine Änderung auf europäischer Ebene wäre zwar wünschenswert, aber auch auf nationalstaatlicher Ebene gibt es noch viele unausgeschöpfte Möglichkeiten. So ließe sich über die die Ausdehnung von bestehenden Ausnahmen („Schranken“) die Flexibilität des Urheberrechts zu erhöhen, um eine bessere Kompatibilität mit digitalen Nutzungspraktiken herzustellen. In der Executive Summary heißt es dazu (meine Übersetzung):
„Der EU-Urheberrechtskorpus lässt viel mehr Raum für Flexibilität als die abgeschlossene Liste an zulässigen Beschränkungen und Ausnahmen nahelegen würde.“
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: Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!
: Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich! Für das neue Debattenportal Diskurs@Deutschlandfunk haben Kirsten Fiedler und Joe McNamee einen Meinungsbeitrag zum Thema „Von eDemocracy keine Spur. Digitale Bürgerbeteiligung ist auf europäischer Ebene nahezu unmöglich!“ geschrieben, den wir hier mit freundlicher Genehmigung spiegeln.
Das Desinteresse der Wählerinnen und Wähler an Europawahlen hat eine lange Tradition. Regelmäßig liegt die Quote der Wahlbeteiligung auf historischen Tiefstständen. Allein von der Europawahl 1979 bis zur letzten Europawahl 2009 sind die Quoten von über 63 Prozent auf 43 Prozent abgestürzt. Aber auch an anderer Stelle scheint die konkrete Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht gewünscht. Eine Beteiligungsmöglichkeit wie ePetition, die der deutsche Bundestag seit einigen Jahren anbietet und die von Beginn an intensiv genutzt wurde, hat das EU-Parlament noch nicht im Angebot. Eines von vielen Hindernissen auf dem Weg hin zu einer europäischen Zivilgesellschaft, in der die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft in öffentlichen Diskursen erörtert werden, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Da das Netz einer der Orte sein wird, an denen diese Debatten stattfinden sollten, ist die Stimme einer Nichtregierungsorganisation umso wichtiger. Gerade mit Blick auf die Tatsache, dass Brüssel die Heimat für ca. 15.000 Industrielobbyisten ist. Das jedenfalls meinen Kirsten Fiedler und Joe McNamee von der europäischen NGO European Digital Rights, die in diesem Jahr ihr zehnjähriges Bestehen feiert.
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: Wem gehört das Netz? ACTA und der Kampf um das Urheberrecht
: Wem gehört das Netz? ACTA und der Kampf um das Urheberrecht Gestern sendete der Deutschlandfunk die 43 Minuten lange Diskussion „Wem gehört das Netz? ACTA und der Kampf um das Urheberrecht“. Mit dabei waren:
Diskussionsleitung: Jeanette Seiffert
– Jeanette Hofmann, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung WZB,
– Matthias Leonardy, Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. GVU, Berlin
– Andreas Neugebauer, Piratenpartei, Landesverband Niedersachsen
– Angelika Niebler, MdEP, Fraktion der Europäischen Volkspartei EVP -
: ACTA: EU-Kommission diskutiert Rückzug
: ACTA: EU-Kommission diskutiert Rückzug Wie EDRi gestern berichtete, ist ein Sitzungsprotokoll der Kabinettschefs vom 12.2.2012 geleakt, in dem EU-Kommissar De Gucht eine eventuelle Prüfung des ACTA durch den Europäische Gerichtshof (EuGH) vorschlägt. Angesichts der „starken Mobilisierung“ gegen das Abkommen von „gewissen Bürgerrechtsorganisationen und Internet-Bewegungen“ soll ACTA nun auf Vereinbarkeit mit EU-Recht gepüft werden.
Hierbei macht sich die EU-Kommission natürlich extrem unglaubwürdig, denn sie versicherte bisher immer wieder, dass ACTA ohne jeden Zweifel mit geltendem EU-Recht vollkommen kompatibel sei. Wenn die Kommission jetzt, nach vier Jahren der Verhandlungen, an der Rechtmäßigkeit des Abkommens zweifelt, lässt dies natürlich tief blicken. Und wenn sie nun lediglich als Verzögerungstaktik eine sehr vage Frage an den Gerichtshof stellt, wird dies nur zu weiteren Spannungen führen.
Sollte die EU-Kommission die Proteste und Bedenken sowie die Kritik an ACTA jetzt wirklich ernst nehmen, ist eine umfassende und detaillierte Prüfung durch den EuGH unabdingbar. Was zudem fehlt, ist eine gründliche Folgenabschätzung. Die EU-Kommission hatte bislang eine Analyse der möglichen Konsequenzen des Abkommens für Grundrechte und europäische Unternehmen nicht für nötig gehalten.
Im Protokoll heißt es abschliessend, der Präsident der Kommission José Barroso, erkennt die „aktuelle Brisanz dieses Dossiers“ an, unterstreicht, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, zu dem auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Er kündigte seinen Kabinettschefs weiterhin an, nun erst einmal gründlich darüber nachzudenken, wie sich die EU in dieser Frage positionieren soll.
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: ACTA-Domino: Auch Niederlande und Bulgarien lehnen das Abkommen ab
: ACTA-Domino: Auch Niederlande und Bulgarien lehnen das Abkommen ab Immer mehr Staaten verweigern ACTA: Nach Lettland, Polen, Slowakei und Tschechien sprechen sich nun auch die Niederlande und Bulgarien dagegen aus.
In den Niederlanden hat eine von zwei Kammern des Parlaments einen Antrag der grünen Partei GroenLinks angenommen, mit dem die Unterzeichnung ausgesetzt werden soll:
The motion says that there first needs to be clarity about whether the treaty threatens the rights and the privacy of Internet users.
Bulgarien hat das Abkommen bereits unterzeichnet, verweigert aber erstmal die Umsetzung. Wirtschaftsminister Traicho Traikov erhält dabei den Preis für die bisher beste Begründung:
Bulgaria will not ratify the Anti-Counterfeiting Trade Agreement over fears it will curb freedom to download movies and music for free and encourage internet surveillance, economy minister Traicho Traikov said on Tuesday.
Da die meisten Staaten aber bisher nur abwarten wollen, wie sich die Europäische Union entscheidet, wird Druck auf das Europäische Parlament immer wichtiger.
Hintergründe zu ACTA gibt’s drüben bei der Digitalen Gesellschaft.
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: Stopp ACTA: Frag Deine/n Europaabgeordnete/n!
: Stopp ACTA: Frag Deine/n Europaabgeordnete/n!
Wir haben unsere Aktionsseite Stopp-ACTA heute online gestellt, die auf der Arbeit von Bitbureauet aus Dänemark basiert. Die Idee hinter der Aktionsseite ist, dass alle 99 Europaabgeordneten nach ihrer Zustimmung oder Ablehnung visualisiert werden, bzw. ob sie Wackelkandidaten sind, die sich bisher noch nicht eindeutig entschieden haben. Bei allen Europaabgeordneten stehen die Kontaktdaten dabei, so dass man sich direkt an sie wenden kann, um eine Meinung/Position zu erhalten. Wir pflegen alle neuen Ergebnisse zeitnah in die Seite ein.Die Taz berichtete gestern, dass das Europaparlament alle ACTA-Mails in einen Spamordner packen würde. Das war leider eine Ente. Das Europaparlament sortiert die Massenmails aus, individuelle Mails kommen selbstverständlich durch. Nicht nur daher verzichten wir auf Massenmailings und stellen auch keinen vorgefertigten Brief online zur Verfügung, obwohl das regelmäßig nachgefragt wird. Wie immer gilt: Höflich bleiben und argumentieren. Mit Beschimpfungen überzeugt man in der Regel keine Politiker.
In einer Kooperation mit dem Digitale Gesellschaft e.V. hat Campact heute einen Appell gegen ACTA an die Europaabgeordneten gestartet. Hier kann man unterschreiben.
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: Chef der konservativen Fraktion im EP: ACTA ist am Ende (Update)
: Chef der konservativen Fraktion im EP: ACTA ist am Ende (Update) Der französische Politiker Joseph Daul, Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), erklärte gegenüber dem Medium cuej.info, dass ACTA am Ende wäre: „ACTA, c´est fini“. Wir glauben das aber erst, wenn das Europaparlament über ACTA abstimmt und eine Mehrheit für Nein zustande kommt. Vorher kann jede Aussage in diese Richtung auch Hinhaltetaktik sein.
Mittlerweile gibt es eine Pressemitteilung der konservativen Fraktion (EPP), die ganz anders klingt:
„The ratification procedure of ACTA in the European Parliament has only just started. We will examine ACTA carefully, taking into consideration all concerns over possible restrictions for the Internet. We now need a debate based on facts, not fiction“, concluded the Chairman of the biggest and most influential Group in the European Parliament.
Klingt eher nach: Wir reden jetzt noch eine Weile darüber und finden dann raus, dass die Bedenken alle falsch sind.
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: [Liveblog] Technical Background Briefing der EU-Kommission zu ACTA (update)
: [Liveblog] Technical Background Briefing der EU-Kommission zu ACTA (update) Seit 14:30 soll in Brüssel ein Briefing der EU-Kommission zu ACTA stattfinden. Die deutsche Vertretung in Berlin hat ein Streaming der Konferenz (ohne Rückfragemöglichkeit) eingerichtet. Ich werde von der PK berichten, der Form angemessen als Liveblog. Der Eintrag wird aktualisiert, während die PK läuft.
14:35 Beginn der PK mit einigen technischen Anmerkungen. Die Kommission möchte dies „unter zwei“ durchführen, Aussagen sollen „einem Sprecher der Kommission“ zugewiesen werden.
14:36 „Eine Sprecherin der Kommission“ betont mehrfach, wie offen die ACTA-Verhandlungen gelaufen sind, wie offen zugänglich alles war.
14:38 „Ein Sprecher der Kommission“, betont: ACTA modifziere keine Regelungen im Bereich Urheberrechtsgesetzgebung. Alles, was jetzt legal sei, wird auch nach der Inkrafttretung von ACTA legal bleiben. Gleiches gelte für illegale Dinge.
„Ein Sprecher der Kommission“ stellt ACTA als Handelsabkommen dar. Es gehe um die Standards, insbesondere bei der Verfolgung von Rechteverletzungen.
14.41 Den 5 anwesenden Journalisten im Briefing in Berlin wurden drei Dokumente in die Hand gedrückt. Der deutschsprachige ACTA-Entwurfstext, das Dokument „10 Myths about ACTA“ und ein in Rentnerschrift gedrucktes fuenfseitiges Dokument „Was ist das ACTA“.
14:42 „Ein Sprecher der Kommission“ betont erneut, dass sich für EU-Bürger nichts ändern werde, weil alles, was in ACTA vorgesehen ist, bereits implementiert.
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: Bundesdatenschutzbeauftragter gegen ACTA
: Bundesdatenschutzbeauftragter gegen ACTA Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hat seine Kritik an ACTA gebloggt. Er kommt u.a. zu dem Fazit:
Kritisch zu beurteilen ist auch, dass nach dem Abkommen ein weitgehend reibungsloser Austausch – auch personenbezogener – Daten zwischen den Vertragsparteien vorgesehen ist, unabhängig von rechtstaatlichen Garantien im Empfängerland (Art 33 ff.). Zu fragen ist, ob dies in Übereinstimmung mit den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts steht, die einen angemessenen Datenschutzstandard beim Empfänger vorschreiben. Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Der deutsche Gesetzgeber wird zwar durch ACTA nicht zu Rechtsänderungen verpflichtet, aber das Abkommen wird erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben. Dabei ist besonders gravierend, dass viele Internetdienste eben nicht mehr national erbracht werden und dementsprechend nicht mehr durch nationales Recht abschließend normiert werden können. Dass die durch ACTA gef(ö)orderten Maßnahmen gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben werden, halte ich für mehr als wahrscheinlich.
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: ACTA-Kritik im Deutschlandfunk erklärt
: ACTA-Kritik im Deutschlandfunk erklärt Ich hab heute Morgen im Deutschlandfunk die Kritik an ACTA nochmal erklärt. Davon gibt es schon eine MP3 und vielleicht später ein Transcript. Vor dem Interview gab es noch ein Erklärstück, das findet man hier als MP3.
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: EU-Workshop zum Handel mit Überwachungstechnologien
: EU-Workshop zum Handel mit Überwachungstechnologien Im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik (AFET) des europäischen Parlaments fand heute der Workshop „Internet Freedom and Security in EU Foreign Policy: The Role of Business“ statt.

Der Workshop drehte sich insbesondere um die sogenannten „Dual Use Goods“, also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können. Unter diese Bezeichnung fällt auch Überwachungs- und Ortungssoftware, die von vielen Firmen in der EU hergestellt wird.
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: ACTA: Die 10 Mythen der EU-Kommission
: ACTA: Die 10 Mythen der EU-Kommission Die EU-Kommission versucht gerade mit allen Mitteln, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu verteidigen. Dabei scheut sie sich auch nicht, die EU-Parlamentarier vor der Hysterie der Zivilgesellschaft zu warnen. Das ACTA-Abkommen wird in den kommenden Monaten in Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert und soll danach auch von nationalen Parlamenten ratifiziert werden.
Bei all den Fragen, die das Abkommen aufwirft – und die die EU-Kommission leider nicht korrekt beantworten kann – ist es unabdingbar, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Abkommens mit der EU-Grundrechtecharta prüft. Und hier ist das ganze Europäische Parlament gefragt. ACTA ist kein Konflikt zwischen “Links” und “Rechts”. Unsere Grundrechte sind zu wichtig, um sie dem Spiel der Parteien zu überlassen. Ein Entschließungsantrag, ACTA vom EuGH prüfen zu lassen, muss daher von Vertretern aller Fraktionen des Europäischen Parlaments getragen werden.
Hier kurze Kommentare zu drei der Mythen, die die Kommission uns verkaufen möchte: