ACTA-Kritik im Deutschlandfunk erklärt

Ich hab heute Morgen im Deutschlandfunk die Kritik an ACTA nochmal erklärt. Davon gibt es schon eine MP3 und vielleicht später ein Transcript. Vor dem Interview gab es noch ein Erklärstück, das findet man hier als MP3.

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14 Ergänzungen

  1. Wow!
    Vielen Dank Markus für deine klaren Worte.
    Bester Beitrag zu ACTA den ich bisher gehört habe.

    und jetzt rafft euch bitte alle auf und kommt zur Demo!

  2. Großartig! Extrem klare, gute Worte! Gerade die Antwort auf die Frage, ob da nicht nur Nein-Sager & Protestbürger auf der Straße stehen, ist überragend! Danke Markus für Deinen Einsatz.

  3. Ich gestehe ein mit meinem Kommentar Urheberverletzungen zu begehen. Warum? Weil mir die Erlaubnis des-/derjenigen fehlt, der/die den Laut „erfunden“ hat sowie des-/derjenigen fehlt, der/die den Laut in einzelne Buchstaben oder Zeichen oder Symbole „umgesetzt“ hat. Die Verbindung von diesen einzelnen Lauten/Buchstaben zu Worten und Sätzen ist schon keine Urheberschaft mehr.

    Mit meinem Kommentar ist erwiesen, dass ich in Unkenntnis des/der Urheber deren Werk verwende und durch diese Veröffentlichung bewusst anderen Personen zugänglich mache.

    Ob diesen anderen Personen meine Urheberrechtsverletzung nützlich ist, sei dahingestellt. Durch die Festlegungen in unserer Rechtsordnung (national wie international) begehe ich einen Rechtsverstoß. Dieser wird nicht sanktioniert, da die vor Jahrtausenden verstorbenen Urheber nicht selbst oder durch eine von ihnen autorisierte (Verwertungs-)Organisation die Unterlassung von mir begehren.

    Wer also Laute und Buchstaben verwendet ist ein Urheberverletzer. Diejenigen, die dem Urheberrechtsverletzer die technische Möglichkeiten für diesen Rechtsverstoß bereitstellen, leisten Beihilfe.

    Etwaige Einlassungen, das Sprache und Schrift Allgemeingut sind, greifen nicht. Dies verstößt gegen das „Outlander-Prinzip“: Es kann nur einen (Urheber) geben.

    Somit begehen heute sämliche private und juristische Personen permanent Urheberrechtsverletzungen. Sie tun dies in ihrer verbalen und non-verbalen Kommunikation ohne Unrechtsbewußtsein.

    Unsere nationale wie internationale Rechtsordnung und deren Verfeinerungen macht uns zu Tätern. Nicht durch diese ist aber gedeckt, dass ein Täter über einen anderen Täter richten darf.

    Wie bewußt einigen Tätern ihr Handeln ist, zeigt:

    http://www.perfect-knowhow.de/blog/archives/mein-patent-auf-den-kleinen-buchstaben-a

    Es wird auch klar, dass die Genehmigungsbehörde versagt hat, da sie den Urheberverstoß nicht erkannt hat.

    A llow
    C haos
    T o
    A ll

  4. Wieder mal reingehört, danke fefe-blog^^ Habe hier etwas gefunden über den Zusammenhang von Nahrung, Saatgut, Medikamente…. da ACTA und diese ganze Verschärfungen nicht nur das Internet betrifft, was schließlich keine Menschenleben kosten würde, außer wir uns dort nicht mehr austauschen könnten, ohne Angst haben zu müssen verfolgt zu werden.

    http://www.senfberg.de/?p=710
    Liebe Grüße

  5. Sehr gut gemacht.

    Ein Lob nicht nur an Beckedahl, sondern auch an den Deutschlandfunk, der sich die Zeit für eine ACTA-Info genommen hat!

    Weiter so!

  6. Ich betrachte das Gerangel um ACTA, wenn auch für viele ganz unbewusst, immer mehr als stellvertretenden Kampf für eine neue Weltordnung ohne Profitdenken und Abmahnanwälte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.