Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Programmiersprachen und die Funktionalität von Computerprogrammen nicht urheberrechtlich geschützt werden können. In der Rechtssache C‑406/10 ging es um einen Konflikt zwischen dem SAS Institute, Entwickler einer eigenen Programmiersprache, und der Firma World Programming Ltd, die auf der SAS-Sprache aufbaute, um eine alternative Software anzubieten.
In der Pressemitteilung (pdf) zum Urteil erklärte der EuGH:
weder die Funktionalität eines Computerprogramms noch die Programmiersprache oder das Dateiformat, die im Rahmen eines Computerprogramms verwendet werden, um bestimmte Funktionen des Programms zu nutzen, eine Ausdrucksform darstellen.
Ließe man nämlich zu, dass die Funktionalität eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt wird, würde man zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren.