Digitale Freiheitsstrategie in der EU-Außenpolitik: Europaparlament fordert Export-Kontrolle von Überwachungstechnologien

Digitale Freiheiten, wie der Zugang zu unzensiertem Internet, sind Grundrechte, die wie traditionelle Menschenrechte verteidigt werden müssen. Das hat das EU-Parlament heute mit der ersten digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU beschlossen. Daraus leiten sich konkrete Handlungsoptionen ab, unter anderen Ausfuhrbeschränkungen für Überwachungstechnologien.

Marietje Schaake bei ihrer Rede vor dem Plenum

Wie bereits berichtet, hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit eine Entschließung zum Bericht zu einer digitalen Freiheitsstrategie in der Außenpolitik der EU angenommen. Daraus ergibt sich jedoch nicht nur die Fordernug nach der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität, sondern weitere Forderungen in den Bereichen Menschenrechte, Entwicklung, Handel sowie Internet Governance.

In dem Papier betont das Parlament, „dass der Kampf für Menschenrechte nun online stattfindet.“ Man spricht sich gegen Zensur und Cyber-Angriffe aus, und will Menschen dabei helfen, diese zu umgehen:

Im Allgemeinen beinhaltet der Kampf der autoritären Regime um Kontrolle und Macht eine wachsende IKT-Komponente. Die Förderung und der Schutz von Menschenrechten bedeutet in diesem Zusammenhang, die Menschen in die Lage zu versetzen, die Massenzensur zu umgehen oder Cyber-Angriffen durch ihre eigenen Regierungen zu entgehen.

Menschenrechtsverteidiger verdienen die Unterstützung der EU und sollten auf jeden Fall nicht mit Werkzeugen und Technologien angegriffen werden, die in der EU entwickelt und aus der EU exportiert werden.

Das Parlament fordert in dem Papier auch wirksame Kontrollen für Überwachungstechnologien wie Staatstrojaner:

[Die digital und global vernetzte Realität] macht außerdem umfassende und permanente Ausfuhrbeschränkungen notwendig, um das schädliche Potenzial von fortschrittlichen, zielgerichteten Technologiesystemen einzudämmen. Technologien, Werkzeuge und Dienstleistungen, die für Menschenrechtsverletzungen maßgeschneidert sind, sollten auf europäischen Märkten gänzlich verboten sein. Diese Systeme sollten als Technologien „für eine einzige Zweckbestimmung“ kategorisiert werden und unterscheiden sich in ihrer Wirkung nicht von traditionell verbotenen Folterwerkzeugen oder (Teilen von) Massenvernichtungswaffen.

Die NGO Human Rights Watch begrüßt die Entscheidung und fordert ebenfalls die Kontrolle von „digitalen Waffen“:

Es ist unverantwortlich bis fahrlässig, wenn Unternehmen leistungsstarke Überwachungstechnologien an Unrechtsregime verkaufen ohne in Betracht zu ziehen, welche Auswirkungen dies auf die Menschenrechtslage hat oder ob die Lieferung der Produkte überhaupt zu verantworten ist. Europäische Regierungen sollten diese Entscheidungen nicht einfach dem privaten Sektor überlassen. Sie müssen handeln und den Handel mit diesen Technologien regulieren.

Das Europaparlament sieht Digitale Freiheit auch als Aufgabe der Entwicklungspolitik:

Die EU sollte ihre entwicklungspolitischen Strategien durch die Einbeziehung von IKT effizienter und effektiver gestalten. Die EU kann zur Überbrückung der digitalen Kluft beitragen, indem sie grundlegende IKT-Infrastrukturen errichtet und installiert und Zugang zu Wissen und Informationen sicherstellt.

Die Verankerung von Grundrechten und -prinzipien in neuen (Medien-)Gesetzen stellt eine entscheidende Schutzmaßnahme dar und sollte verhindern, dass Bestimmungen in Gesetze aufgenommen werden, die zum Beispiel die Legalität der Verschlüsselung aufheben, wie dies gegenwärtig in Ägypten der Fall ist.

Auch ein bisschen Selbstkritik ist drin: Um diese hehren Ziele in der Welt durchsetzen zu können, muss man schon als gutes Beispiel vorangehen:

Die EU kann digitale Freiheiten nicht glaubwürdig auf der ganzen Welt fördern und schützen, wenn sie in der EU selbst keinen Schutz genießen. Obwohl Beschränkungen von Freiheiten im Internet manchmal formal rechtmäßig sind, haben sie doch auch einen übergeordneten Einfluss auf unsere Glaubwürdigkeit und unser moralisches Ansehen im Ausland. Noch schlimmer ist, dass die gleichen Werkzeuge und Technologien, die unsere Regierungen und Strafverfolgungsbehörden nutzen können, um (rechtmäßig) mobile Kommunikation oder Internetkommunikation abzuhören, grundsätzlich andere Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger in Gesellschaften haben können, in denen kein Rechtsstaat oder keine Gewaltenteilung existiert.

Die Entschließung des Parlaments schließt mit den Worten:

Ein neues Zeitalter der globalen Internetpolitik hat begonnen.

Wir sind gespannt, ob diesen Worten auch die versprochenen Taten folgen.

2 Ergänzungen

  1. Zu den Taten gehört schon mal die Tat des deutschen Innenministeriums, Details zu den Beziehungen zur Gamma Group als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch einzustufen, siehe meinen Artikel: http://heise.de/-1766574

  2. Nichts gegen Marietje, die macht inhaltlich gute Arbeit und redet zu recht gerne drüber. Aber das EP hat in der EU-Außenpolitik leider immer noch genau gar nichts zu sagen, daher ist das immer das Feld, wo schöne Sonntagsbeschlüsse fallen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.